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Abfallwirtschaft

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Leiterin Finanzen
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und Anliegen:
Walter Bürgi
Leiter Abteilung Bau, Planung,
Umwelt und Gemeindewerke
+41 56 641 90 90
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Rechtsform und Aufgaben

Die Abfallwirtschaft Eggenwil ist ein Gemeindewerk (Spezialfinanzierung). Die Gemeinde ist verantwortlich für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle. Siedlungsabfälle sind die aus Haushalten stammenden Abfälle sowie Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieben. Sie bestehen aus verwertbaren Anteilen (Glas, Papier, Eisen-, Nichteisen-Metallen, Grüngut, Textilien usw.) sowie aus nicht verwertbaren, brennbaren Anteilen (Kehricht, Sperrgut). Das Reglement über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Eggenwil legt neben den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen die verursachergerechten Gebühren für die Finanzierung der Abfallwirtschaft fest.


Abfallstatistik

Im Jahr 2022 wurden in Eggenwil 121 Tonnen (Vorjahr: 140,2 Tonnen) Hauskehricht und Sperrgut eingesammelt und der Kehrichtverbrennungsanlage Limeco in Dietikon zugeführt. Das ergibt 116 (134) Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Menge entspricht in Relation zum kantonsweiten Durchschnitt nach wie vor einem sehr guten Wert. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 produzierten die Aargauerinnen und Aargauer pro Kopf 154 Kilogramm Kehricht und Sperrgut.

Weiter wurden in der Gemeinde letztes Jahr 137,6 (155,3) Tonnen biogene Abfälle aus den privaten Haushaltungen der Grüngutverwertung Hufschmid in Nesselnbach weitergeleitet. Hinzu kam die Entsorgung von 24,6 (27) Tonnen Altpapier und Karton, 36,1 (35,9) Tonnen Altglas, 3,9 (2,5) Tonnen Altmetall gemischt, 3 (3,3) Tonnen Aluminium und Weissblech, 4 (6) Kubikmeter mineralische Abfälle (inerter Bauschutt), 500 (800) Liter Speise-/Motorenöl und Fette sowie 18,4 (21,1) Tonnen Strassenwischgut. Der erneut rege genutzte Spezialsammelabend mit Festwirtschaft auf dem Dorfplatz fand am 10. Juni 2022 statt.

Gemeinde Eggenwil – Flyer Spezialsammelabend auf dem Dorfplatz vom 10.06.2022

Die in Eggenwil seit über 25 Jahren vollumfänglich nach dem Verursacherprinzip finanzierte Abfallwirtschaft schloss auch 2022 mit schwarzen Zahlen ab. Auf Beginn 2022 wurden die Abfallgebühren gesenkt.


Abfall-Kalender und Entsorgungs-Wegweiser

Abfall-Kalender und Entsorgungs-Wegweiser Eggenwil 2024
Grüngutabfuhrdaten Eggenwil inkl. Liste zulässige Stoffe 2024

Altstoffsammelstelle Dorfplatz Eggenwil – Kundeninformationen


Abfuhren

Kehricht und Sperrgut

Der Haushaltkehricht ist in handelsüblichen Säcken, versehen mit den entsprechenden Gebührenmarken, am Abfuhrtag am Strassenrand bereitzustellen. Die Säcke dürfen nicht überfüllt werden; sie sind mit den dafür angebrachten Schlaufen fest zu verschnüren. Presswürfel sind nicht zugelassen. Container von privaten Haushaltungen dürfen nur handelsübliche Säcke mit Gebührenmarken enthalten.

Kehricht Kehricht    
Die handelsüblichen Säcke sind mit der nachstehenden
Anzahl Gebührenmarken zu versehen.
Sperrgut Sperrgut
Brennbare, sperrige Einzelstücke sind mit den nachstehenden
Anzahl Gebührenmarken zu versehen.


Abfuhrtage
jeden Montag ab 13.00 Uhr; bei Feiertagen am darauffolgenden Werktag

Biogene Abfälle/Grüngut

Zur Kompostierung geeignete Haus-, Garten- und Gewerbeabfälle sind, soweit sie nicht gehäckselt und am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, in normierten Behältern mit Kammschüttvorrichtung, in Behältern für Einzelleerungen oder zu handlichen Bündeln verschnürt am Strassenrand bereitzustellen. Die Bündel müssen mit verrottbaren Schnüren gebunden sein.

Biogene Abfälle    
Die Gebinde mit Haus, Garten- und Gewerbeabfälle
sind mit den nachstehenden Jahresvignetten oder
Gebührenmarken zu versehen.
Häckseldienst Häckseldienst    
Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser
kann durch die Gemeinde gehäckselt werden.


Grünabfuhr- und Häckseltage
vgl. Abfall-Kalender/Entsorgungs-Wegweiser und Grüngutabfuhrdaten

Sammelstellen

Die Schweizer Bevölkerung ist Weltmeisterin im Sammeln und Verwerten von Konsumgütern mit wiederverwertbaren Rohstoffen und umweltbelastenden Stoffen. So erreichen wir in der Schweiz bei vielen Abfallarten eine Sammel- und Recyclingquote von 80 Prozent und mehr und schonen damit Ressourcen sowie die Umwelt. Viele Tausend Tonnen Rohstoffe können dadurch wieder dem Produktionskreislauf für die Herstellung neuer Produkte zugeführt werden. Dieses Resultat verdient einen besonderen Dank an die Bevölkerung. Ebenso tragen die öffentlichen Sammelinfrastrukturen wesentlich zum erfreulichen Ergebnis bei – so auch die vollständig erneuerte und erweiterte Altstoffsammelstelle Dorfplatz, die im August 2009 in Betrieb genommen wurde. Vielen Dank, dass Sie die Wertstoffe trennen, sammeln und bei den Sammelstellen der Gemeinde entsorgen.

Altstoffsammelstelle Dorfplatz

Altstoffsammelstelle Dorfplatz

Bei der zentralen Altstoffsammelstelle Dorfplatz können Sie folgende Wert- und Abfallstoffe entsorgen:

Glas

Glas
Verpackungsglas farbgetrennt: Grün, Braun, Weiss
(undefinierbare Farben zum Grünglas, kein PET)

Aluminium

Aluminium und Stahlblech    
Alu- und Stahl-/Weissblechverpackungen, Dosen
(sauber, ohne Manschetten, zusammengedrückt)

Altöl

Altöl
verbrauchtes Speiseöl und mineralisches Altöl
(Kleinstmengen Speise- und Motorenöl aus Haushalten)

Kaffeekapseln aus Aluminium

Kapseln aus Aluminium    
Nespresso- und Jacobs-Kaffeekapseln aus Aluminium
(Kapseln aus Kunststoff gehören in den Kehricht)

Batterien und Akkus

Batterien und Akkus   
Batterien und wiederaufladbare Kleinakkumulatoren
(noch besser: Zurück an die Verkaufsstellen)

Korkzapfen

Korkzapfen    
Flaschenverschlüsse aus Naturkork
(keine Kunststoffzapfen oder Glas-/Metallverschlüsse)

Textilien und Schuhe

Textilien und Schuhe
Altkleider, Schuhe, Wäsche, Kissen, Daunenbettwaren
(sauber und unbeschädigt in verschnürten Plastiksäcken)

Benützungszeiten
Montag bis Freitag       07.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 20.00 Uhr
Samstag                        07.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
während der übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Entsorgen untersagt

 Benützungsregeln - Bitte ...

  • Recycling-Signete und Materialhinweise auf den Verpackungen beachten
  • Sammelgut von Fremdmaterialien und Verschmutzungen befreien, Dosen zusammendrücken
  • sorgfältig sortiertes, sauberes Sammelgut in richtige Container werfen, Anleitung befolgen
  • andere Wert- und Abfallstoffe gemäss Abfall-Kalender der Gemeinde entsorgen
  • keinen Kehricht in die Container werfen (Taschen, Deckel, Kleinabfälle in den Abfallbehälter)
  • das Rauchverbot auf der gesamten Sammelstelle einhalten (Achtung Altöl!)
  • die Sammelstelle sauber halten und zu den öffentlichen Einrichtungen Sorge tragen

Dankeschön, dass Sie Wertstoffe trennen und sammeln.
Wir alle profitieren nachhaltig davon, denn ...

  • Rohstoffe können länger genutzt,
  • Energien effizienter eingesetzt sowie
  • Abfälle reduziert, die Umweltbelastung verringert und Kosten eingespart werden

Weitere Kundeninformationen zur Altstoffsammelstelle Dorfplatz

Altstoffsammelstelle Dorfplatz Eggenwil – Kundeninformationen

Altstoffsammelstelle Bauamt (Werkhof Gemeindehaus)

Bei der zentralen Altstoffsammelstelle beim Bauamt (Werkhof Gemeindehaus) können Sie folgende Wert- und Abfallstoffe entsorgen:

Mineralische Abfällle Steine Bauschutt    
Kleinere Mengen Bauschutt (ohne Eternit) bis max. 0.10 m⊃3;
(grössere Mengen sind auf eigene Rechnung abzuführen)
Altmetall Altmetall    
Kleinere Mengen Alteisen/Metalle bis max. 25 kg
(grössere Mengen sind auf eigene Rechnung abzuführen)

Öffnungszeiten
Jeden ersten Montag im Monat, 16.30 - 18.30 Uhr
in den übrigen Zeiten auf Voranmeldung unter +41 79 577 16 04

Abfallgebühren

Zur Finanzierung der öffentlichen Abfallbewirtschaftung erhebt die Gemeinde kostendeckende Gebühren nach dem Verursacherprinzip und eine Grundgebühr. Die Gebühren sollen die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Verzinsung und Abschreibung der gemeindeeigenen Abfallanlagen (Sammelstellen etc.) sowie die übrigen Kosten der Abfallwirtschaft (Transport, Entsorgung, Eigenleistungen, Information, Administration etc.) zu 100 % decken.

Gebühren für Kehricht- und Sperrgutabfuhr (inkl. MwSt)
   
Die handelsüblichen Säcke sind zu versehen mit Gebührenmarken zum Nennwert von

CHF 1.90

pro Sack bis max.   17 Liter und 25 kg 1/2 Marke
pro Sack bis max.   35 Liter und 25 kg 1 Marke
pro Sack bis max.   60 Liter und 25 kg 2 Marken
pro Sack bis max. 110 Liter und 25 kg 3 Marken
   
Betriebskehricht in Norm-Containern mit einem Inhalt bis max. 800 Liter und 200 kg sind zu versehen mit Plomben zum Nennwert von

CHF 38.00

pro Leerung 1 Plombe
   
Sperrgut ist zu versehen mit Gebührenmarken zum Nennwert von

CHF 1.90

pro Einzelstück bis max.   50 x 50 x 50 cm und 10 kg 2 Marken
pro Einzelstück bis max. 100 x 50 x 60 cm und 25 kg 4 Marken
pro Einzelstück bis max. 200 x 100 x 100 cm und 50 kg 6 Marken
   
Gebühren für Grüngutabfuhr (inkl. MwSt)  
   
Behälter mit pflanzlichen Abfällen aus Haus und Garten sind mit Jahresvignetten zu den folgenden Nennwerten zu versehen: 
pro Behälter bis max.   80 Liter CHF   60.00
pro Behälter bis max. 120 Liter CHF   90.00
pro Behälter bis max. 140 Liter CHF 105.00
pro Behälter bis max. 240 Liter CHF 180.00 
pro Behälter bis max. 800 Liter CHF 580.00
   
Grüngutbehälter für Einzelleerungen und Grüngutbündel sind zu versehen mit Gebührenmarken zum Wert von CHF  3.00
Behälter bis max. 35 Liter Inhalt pro Leerung 1 Marke
Bündel bis max. 150 cm Länge, 40 cm Durchmesser und 25 kg Gewicht 1 Marke
   
Gebühr für Häckseldienst (inkl. MwSt)  
   
10 Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft kostenlos
ab 10 Minuten pro angebrochene 5 Minuten CHF  15.00
 
Jährliche Grundgebühr (inkl. MwSt)  
   
Tarife gültig seit 01.01.2019  (Senkung um 10 % gegenüber Tarife 2018)
1-Personen-Haushalt, Weekend-/Ferienhaus CHF   45.00
Mehrpersonen-Haushalt CHF   90.00
Landwirtschafts-, Gemüsebaubetrieb CHF   90.00
Gewerbe-, Industrie-, Dienstleistungsbetrieb CHF 135.00
   

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Grundgebühr wird Ende Jahr in Rechnung gestellt. Bei Zu- und Wegzügen oder Veränderungen im Personenbestand der Haushaltungen erfolgt die Rechnungstellung anteilmässig. Bei den oben stehenden Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzug der Abteilung Finanzen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von CHF 20.00 belastet.

Vergleich der Abfallgebühren

Auf der Website des Preisüberwachers sind die Gebühren für die rund 300 einwohnerreichsten Schweizer Gemeinden (mehr als 5000 Einwohner) erfasst. Sie erhalten für drei ausgewählte standardisierte Haushaltstypen den Durchschnittspreis, welcher in der jeweiligen Gemeinde pro 35 l-Sack Hauskehricht in Rechnung gestellt wird. Dieser Preis enthält die fixen Gebühren (Grundgebühren zur Finanzierung der Separatsammlungen) und die konsumabhängigen Abfallgebühren (Sackgebühr). Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten. Die Grafiken weisen als Vergleichsgrössen auch die Eckpunkte der Abfalltarife aller anderen erfassten Gemeinden aus (günstigste, teuerste, mittlere und Mediangebühr), das Viereck in der Mitte stellt die durchschnittlichen Gebühren aller Gemeinden dar, ohne die 25 % teuersten und die 25 % günstigsten.

Website des Preisüberwachers zu den Abfallgebühren


No-Littering-Label «Gemeinden gegen Littering»

No-Littering-Label der IGSU «Gemeinden & Schulen gegen Littering»Die Gemeinde Eggenwil setzt sich seit jeher aktiv und mit zielgerichteten Massnahmen gegen Littering ein. Littering bezeichnet die Unsitte, Abfälle im öffentlichen Raum achtlos wegzuwerfen oder liegenzulassen. Littering kostet viel Geld, senkt die Lebensqualität und schadet der Umwelt. Öffentlichen Institutionen kommt in der Bekämpfung von Littering eine zentrale Rolle zu – nicht nur in Sachen Reinigung, sondern auch bezüglich Sensibilisierung, Prävention und Repression. Um sie in ihren Bemühungen zu unterstützen, vergibt die Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt (IGSU) als schweizerisches Kompetenzzentrum gegen Littering, unterstützt durch den Schweizerischen Verband Kommunaler Infrastruktur SVKI und das Bundesamt für Umwelt BAFU, das No-Littering-Label für Städte, Gemeinden und Schulen.

Im März 2021 erhielt Eggenwil das No-Littering-Label. Um dieses zu erwerben, muss sich eine Institution jedes Jahr erneut zu einem Anforderungskatalog bekennen und jeweils bis Ende Februar ein Leistungsversprechen abgeben. So wird die Gemeinde auch künftig mit verschiedenen Massnahmen gegen Littering vorgehen. Im Vordergrund stehen dabei etwa die Sensibilisierung der Bevölkerung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die regelmässige Reinigung von öffentlichen Strassen, Wegen, Plätzen und Gewässern, der einwandfreie Betrieb kundenfreundlicher Altstoffsammelstellen mit einem umfassenden Sammelangebot, zusätzliche Spezialsammlungen, genügend Abfall- und Sammelbehälter an den richtigen Orten und nicht zuletzt die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am jährlichen Clean-Up-Day, bei der Reinigung des Schulareals oder im Rahmen von Umweltunterricht.

Bereits seit 2014 ist die Schule Eggenwil jeweils voller Elan als Putztruppe im Einsatz. Aktionen wie das Einsammeln von weggeworfenem Abfall und das anschliessende Präsentieren auf dem Dorfplatz am alljährlichen Clean-Up-Day sind Teil des «No-Littering-Labels». Bild: Schulleiterin Franziska Pedersen/17.09.2021
Bereits seit 2014 ist die Schule Eggenwil jeweils voller Elan als Putztruppe im Einsatz. Aktionen wie das Einsammeln von weggeworfenem Abfall und das anschliessende Präsentieren auf dem Dorfplatz am alljährlichen Clean-Up-Day sind Teil des «No-Littering-Labels». Bild: Schulleiterin Franziska Pedersen/17.09.2021

Weiterhin Verzicht auf Kunststoffsammlung

Kunststoffe (Bild: Isabelle Baudin, BAFU)

In letzter Zeit erreichen die Gemeindeverwaltung vermehrt Anfragen bezüglich der Sammlung von Plastik. Das ist durchaus verständlich. Immer mehr private Firmen und in deren Gefolge auch Gemeinden bieten eine gemischte Sammlung von Kunststoffen aus Haushalten an. So werden von einigen anderen Kommunen in guter Absicht gemischte Kunststoff-Sammelsäcke verkauft. Diese Sammlung ist aber nach heutigem Wissensstand weder in ökologischer noch in ökonomischer Hinsicht sinnvoll. An dieser Faktenlage hat sich seit den letzten diesbezüglichen Gemeindemitteilungen vom 24. Juli 2018 und 20. August 2019 nichts geändert.

Umweltschutz ist den Konsumenten in der Schweiz wichtig. Entsprechend gross ist die Bereitschaft, Wertstoffe zu sammeln. So widerstrebt es uns, die im Haushalt allgegenwärtigen Kunststoffe in den Abfall zu werfen. Dieses Gefühl nehmen verschiedene Firmen auf und bieten gemischte Kunststoff-Sammelsäcke an. In diesen können gegen Entgelt alle Kunststoffe aus dem Haushalt entsorgt werden. Das erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Was aber die wenigstens wissen: Rund 70 Prozent des Kunststoffs, der in Haushalten anfällt, lässt sich heute gar nicht rezyklieren, sondern muss verbrannt werden. Dies, weil der stofflich hochwertig verwertbare Anteil tief ist. Die erfolgreiche Ausnahme bilden die sortenreine Sammlung von PET-Getränkeflaschen und die vom Detailhandel angebotene schweizweite und flächendeckende Sammlung von Kunststoffflaschen. Diese Systeme sind sinnvoll, funktionieren, und die Rückgabe der Wertstoffe bei den Verkaufsstellen ist ausserdem kostenlos.

Aus den genannten Gründen schliesst sich der Gemeinderat nach wie vor der Haltung und Empfehlung des Bundesamts für Umwelt (BAFU), der Cercle Déchets der Kantone (CD) sowie der Vereinigung Swiss Recycling und der Organisation Kommunale Infrastruktur (OKI) an und verzichtet bis auf weiteres auf die Sammlung von Kunststoffen. Die Gemeinde behält die technologische Entwicklung weiterhin im Auge und wird Massnahmen prüfen und treffen, sobald die Kunststoffsammlung tatsächlich Sinn macht. Davon unabhängig kann jeder Konsument mit seinem Einkaufsverhalten dazu beitragen, dass vor allem weniger Einwegplastik in Umlauf respektive in die Umwelt gelangt. Weitere Informationen können den nachstehenden, nach wie vor gültigen Positionspapieren der genannten Organisationen entnommen werden:

Positionspapier Swiss Recycling und OKI zur gemischten Kunststoffsammlung vom 06.2016  
Haltung BAFU, CD und OKI zur Sammlung von Kunststoffabfällen aus Haushalten vom 14.11.2017


Rechtsgrundlagen, weitere Informationen und Dienstleistungen

Das Abfallreglement der Gemeinde Eggenwil inkl. Gebührentarif, der jährlich erscheinende Abfall-Kalender und Entsorgungs-Wegweiser mit einer separaten Übersicht der Grüngutabfuhrdaten sowie weitere Informationen zu den Altstoffsammelstellen und allgemein zur Abfallbewirtschaftung können am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen, über den Online-Schalter bestellt oder nachstehend abgerufen werden:

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

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