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Abwasserbeseitigung

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Walter Bürgi
Leiter Abteilung Bau, Planung,
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Rechtsform und Aufgaben

Die Abwasserbeseitigung Eggenwil ist ein Gemeindewerk (Spezialfinanzierung). Die Gemeinde ist verantwortlich für die Umsetzung von Massnahmen zum Schutz der Gewässer im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung. Sie plant, organisiert und überwacht die Abwasserbeseitigung und -reinigung auf dem ganzen Gemeindegebiet, erstellt und unterhält die öffentlichen Abwasseranlagen und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Abwasseranlagen umfassen alle technisch erforderlichen Einrichtungen zur Sammlung, Ableitung, Versickerung und Behandlung des Abwassers.

Der Gemeinderat resp. die Abteilung Bau, Planung, Umwelt und Werke ist insbesondere zuständig für die kommunale Abwasserplanung, die Erstellung der erforderlichen öffentlichen Abwasseranlagen nach GEP, die Erteilung von Bewilligungen für den Bau von Vorbehandlungsanlagen nach Zustimmung des Kantons und zur Benützung der öffentlichen Kanalisationen mit Ableitung der Abwässer auf eine zentrale Abwasserreinigungsanlage, die Erteilung von Bewilligungen für die Versickerung von Niederschlags- und Fremdwasser bei Wohnbauten und die Beseitigung vorschriftswidriger Zustände.

Der Gemeinderat bestimmt die kommunale Gewässerschutzstelle, welcher insbesondere folgende Aufgaben übertragen sind: Kontrolle der Einhaltung von Einzelverfügungen, Abnahme der Hausanschlüsse, der hausinternen Abwasseranlagen sowie der Versickerungsanlagen, periodische Kontrolle der Kanalisationen inkl. Spezialbauwerke sowie der öffentlichen Versickerungsanlagen, Mithilfe bei Abklärungen von Gewässerverschmutzungen und anderen Tatbeständen der Missachtung von Gewässerschutzvorschriften, Kontrolle der Abwasservorbehandlungsanlagen von Industrie und Gewerbe sowie Aufsicht über die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten nach den Weisungen und nötigenfalls unter Mitarbeit der kant. Abteilung für Umwelt und die Führung des Abwasserkatasters.


Öffentliche und private Abwasseranlagen

Für die Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung wurde in den vergangenen Jahrzehnten eine auf die Bedürfnisse des Gewässerschutzes ausgerichtete Infrastruktur aufgebaut. Die Abwasserbeseitigung umfasst die Handlungsfelder Abwasserreinigung, Siedlungs- und Liegenschaftsentwässerung sowie Industrie, Gewerbe und Tankanlagen.

Ehemalige Abwasserreinigungsanlage /
heutiges Abwasserpumpwerk mit Regenbecken

Ehemalige ARA / heutige Abwasserpumpstation mit Regenbecken Steiächer EggenwilDie ehemalige Eggenwiler Abwasserreinigungsanlage (ARA) Steiächer wurde 1973 in Betrieb genommen. 1998 kam das Regenbecken hinzu. Dieses fängt die grössten Schmutzanteile auf und leitet das gespeicherte Abwasser beim Nachlassen der Niederschläge dosiert wiederum der ARA bzw. dem heutigen Abwasserpumpwerk (APW) zu. Dadurch wird die Reinigungswirkung gleichmässig hoch gehalten, und die Schmutzfrachten in die Reuss werden reduziert.

Ab 2006 wurde der bis dahin landwirtschaftlich verwertete Klärschlamm mit Lastwagen der Kläranlage Kessel in Bremgarten zugeführt.

Nach fast 40 Jahren Dauerbetrieb ohne grössere Zwischeninvestitionen wies die ARA etliche altersbedingte Abnützungserscheinungen an Ausrüstung und Bausubstanz auf. Die Anforderungen an Gewässerschutz und Reinigungsleistung konnten nicht mehr ausreichend erfüllt werden. Zudem war die hydraulische und biologische Kapazität der Anlage erreicht. Die ARA wurde nach den damaligen Grundsätzen auf 1'000 Einwohnergleichwerte (EGW) ausgelegt. Ende 2018 zählte Eggenwil rund 1'050 Einwohner und etwa 60 Arbeitsstätten mit rund 150 Vollzeitbeschäftigten. Per Juli 2020 wies Eggenwil einen Einwohnergleichwert von 1'204 auf, was 5,152 % aller beteiligten Verbandsgemeinden entsprach.

Die Erfahrung zeigt, dass grössere ARAs wirtschaftlich, ökologisch, energetisch und betrieblich deutliche Vorteile bieten. Kommende Herausforderungen wie beispielsweise die Entfernung von Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser führen dazu, dass die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Abwasserreinigung zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird.

Anschluss an die Abwasserreinigungsanlage Kessel in Bremgarten bzw. an den Abwasserverband Region Bremgarten-Mutschellen im Jahr 2012

Aus den genannten Gründen hat die Einwohnergemeindeversammlung im November 2010 auf Antrag des Gemeinderates einen Verpflichtungskredit von rund 2 Mio. Franken für den Anschluss der Gemeinde Eggenwil an die regionale Abwasserreinigungsanlage «Kessel» in Bremgarten (Bau Druckleitung, Um-/Rückbau ARA Eggenwil zum Pumpwerk, Einkauf in den Abwasserverband) genehmigt und die Satzungen des Abwasserverbands Region Bremgarten-Mutschellen beschlossen. Ebenso haben die Verbandsgemeinden an ihren Winter-Gemeindeversammlungen 2010 dem Beitritt von Eggenwil und den entsprechenden Satzungsänderungen zugestimmt.

Ende November 2011 begannen die Bauarbeiten für die Verlegung der 2,3 Kilometer langen und einen Aussendurchmesser von 16 Zentimeter aufweisenden Abwasserdruckleitung nach Bremgarten.

Linienführung der 2011/2012 verlegten Abwasserdruckleitung vom Abwasserpumpwerk Steiächer in Eggenwil zur regionalen Abwasserreinigungsanlage (ARA) Kessel in Bremgarten
Linienführung der 2011/2012 verlegten Abwasserdruckleitung vom Abwasserpumpwerk Steiächer in Eggenwil zur regionalen Abwasserreinigungsanlage (ARA) Kessel in Bremgarten

Bau-Info Verlegung Abwasserdruckleitung Eggenwil - ARA Bremgarten

Inbetriebnahme des Abwasserpumpwerks durch Klärwärter Bruno Meier am 23.04.2012Nach Abschluss der ersten Bauetappe wurde am 23. April 2012 die Druckleitung mit den insgesamt 11 Be- und Entlüftungsschächten respektive das Abwasserpumpwerk in Betrieb genommen. Die Anlage kann auch von der ARA Kessel aus gesteuert werden.

Die beiden Industriepumpen sind gegenwärtig auf eine Fördermenge von 12 Litern pro Sekunde eingestellt; wächst die Gemeinde wie prognostiziert, kann die Leistung auf bis zu 16 Liter pro Sekunde erhöht werden.

Die zweite Bauphase umfasste die Sanierung des Pumpensumpfes und der Zulaufrinne mit Sandfang, den Abbruch von Rechengebäude, Emscherbrunnen (Klärbecken), Biologieturm und Nachklärbecken sowie weitere Anpassungs- und Umgebungsarbeiten. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts erfolgte am 3. September 2013 mit der letzten Schlussabnahme durch die kantonale Abteilung für Umwelt.

Abwasserpumpwerk Eggenwil - Situationsplan PAW
Betriebsgebäude APW Eggenwil - PAW
Abwasserdruckleitung APW Eggenwil bis ARA Bremgarten - Situation 

Verbandsgebiet des Abwasserverbands Region Bremgarten-Mutschellen
Verbandsgebiet des Abwasserverbands Region Bremgarten-Mutschellen

Dem Abwasserverband gehören nebst Eggenwil die Gemeinden Berikon, Bremgarten (inkl. Hermetschwil-Staffeln), Widen und Zufikon an. Bei 25'000 Einwohnergleichwerten (EGW) Ausbaugrösse der ARA Bremgarten entspricht der Anteil der Gemeinde Eggenwil 1'200 EGW oder 4.8 %. Eggenwil delegiert seit Mitte 2012 einen Vertreter in den Vorstand und einen Vertreter in die Kontrollstelle.

Öffentliche Kanalisationen mit Sonderbauwerken

Innerhalb der Bauzone werden in der Regel alle Abwasseranlagen bis zum Hausanschluss von der Gemeinde als öffentliche Kanalisation erstellt und unterhalten. Das öffentliche Hauptleitungsnetz der Abwasserbeseitigung Eggenwil (inkl. Sanierungsleitungen) weist eine Länge von 9,15 km auf, davon 1,13 km Sauberwasserleitungen. Die öffentlichen Kanalisationen (Gemeindekanalisationen mit Sonderbauwerken) haben einen Wiederbeschaffungswert von rund 7 Mio. Franken (exkl. APW und Anteil ARA).

Private Abwasserleitungen (Hausanschluss)

HausanschlussDie Abwasseranlagen im Gebäude und die Leitung bis zur öffentlichen Kanalisation inkl. Kontrollschächte (Hausanschluss) sind vom Grundeigentümer zu erstellen, zu unterhalten und zu erneuern.

Gemäss eidg. Gewässerschutzgesetz sind Schmutzwasser und Sauberwasser zu trennen. Schmutzwasser ist zu behandeln. Nichtverschmutztes Abwasser ist grundsätzlich von der Kanalisation fernzuhalten. Bei neuen Gebäuden muss das Dachwasser und Sickerwasser bis ausserhalb des Gebäudes getrennt vom verschmutzten Abwasser abgeleitet werden. Dieses ist, wo hydrogeologisch möglich und vom Grundwasserschutz her zulässig, zu versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten.

Schadensbilder Hausanschluss: Wurzeleinwuchs, Risse, Wassereintritt (BVU/AfU/AS)

Die privaten Grundeigentümer sind dafür verantwortlich, dass ihr Hausanschluss regelmässig gespült wird und einen guten Zustand aufweist. Die Behörde kann Kontrollen anordnen. Schadhafte Kanalisationen können zu Problemen und Grundwasserverschmutzungen führen. Die Eigentümer sind dafür haftbar; es können sehr hohe Kosten entstehen. Die Erneuerung von Hausanschlüssen oder deren Sanierung soll fachgerecht ausgeführt werden. Nur so erreichen die Abwasseranlagen eine Lebensdauer von über 50 Jahren. Das nachstehend abrufbare Merkblatt «Werterhalt Ihrer privaten Abwasserleitungen» enthält Wissenswertes über Zuständigkeiten, Kontrolle, Unterhalt und Instandhaltung der privaten Abwasserleitungen:

Merkblatt «Werterhalt Ihrer privaten Abwasserleitungen»


Kommunale Entwässerungsplanung

Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Anfang 2005 genehmigte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau den Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Eggenwil. Der GEP wurde aus dem ehemaligen Generellen Kanalisationsprojekt (GKP) entwickelt. Er ist umfassender und zeigt, wie im Gemeindegebiet das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist und die ober- und unterirdischen Gewässer qualitativ und quantitativ geschützt werden können. Als wichtiges Führungsinstrument der Gemeindebehörde ist er die Grundlage für den zweckmässigen Ausbau und die Werterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen sowie die Entwässerungsart der einzelnen Parzellen. Mit dem GEP werden Fehlinvestitionen vermieden; er ist laufend den veränderten Verhältnissen anzupassen und ca. alle 15 Jahre umfassend zu überarbeiten. Die einzelnen sich aus dem GEP ergebenden Massnahmen werden in einer koordinierten und finanzierbaren Weise im Rahmen der Finanzplanung und der durch die Gemeindeversammlung zu genehmigenden Kredite realisiert. Im Sinne einer Standortbestimmung (Erfolgskontrolle) wird der Stand der Planung und Umsetzung jährlich intern und zudem periodisch durch die kantonale Abteilung für Umwelt, Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung, überprüft und festgehalten. So erfolgte der «1. kantonale GEP-Check» am 15. Oktober 2012, der «2. GEP-Check» am 13. September 2019.

Koordination von Erhaltungsmassnahmen

Zwischen Verkehrsanlagen und Leitungseinrichtungen wie Wasser-, Abwasser- oder Elektra-Leitungen bestehen Abhängigkeiten. Aus diesem Grund werden die Planungen der jeweiligen Werke (GEP, GWP, Strassenerhaltungsplanung) koordiniert. Dadurch entstehen wertvolle und kostensparende Synergieeffekte. Infrastruktureigentümer, Verkehrsteilnehmer, Baustellenanstösser und Gewerbetreibende profitieren davon in hohem Masse. Der Gemeinderat erhält wertvolle Entscheidungsgrundlagen. Ressourcen werden effizienter und effektiver eingesetzt. Die Baustellendauer, die Baustellenanzahl und die Gesamtkosten werden reduziert.


Erschliessungskostenbeiträge, Anschluss- und Benützungsgebühren

Erschliessungskostenbeiträge      
   
Erschliessungskostenbeiträge vgl. Reglement/Gebührenordnung
   
Anschlussgebühr (exkl. MwSt)  
   
Ein- und Zweifamilienhäuser 3.50 % des Brandversicherungswertes
Mehrfamilienhäuser, Gewerbe-/
Industriebauten
4.00 % des Brandversicherungswertes
Ermässigung bei Dachwasserversickerung ./. 25 % der Anschlussgebühr
Schwimmbäder bis 50 m³ Inhalt CHF 2'000.00
Schwimmbäder über 50 m³ Inhalt CHF 3'000.00
Separat erstellte Gebäude- oder Anlageteile ohne Schatzung
CHF 5.00 pro m²
Reduktion bei bestehenden
Einzelreinigungsanlagen
vgl. Gebührentarif Abwasserreglement
   

Die in Prozenten des Brandversicherungswertes erhobenen Anschlussgebühren werden aufgrund des nach Bauvollendung durch die Aargauische Gebäudeversicherung AGV festgelegten Brandversicherungswertes berechnet. Bei Um-, An-, Aus- und Erweiterungsbauten einer bereits angeschlossenen Baute sind entsprechend dem durch die baulichen Veränderungen erhöhten Brandversicherungswert zusätzliche Anschlussgebühren zu entrichten, unabhängig davon, ob durch die baulichen Veränderungen die einzelnen Werke mehr beansprucht werden.

 
Benützungsgebühr, gültig ab 01.01.2022 (indexiert, exkl. MwSt)
   
Benützungsgebühr CHF 1.54 pro m³ Frischwasser bzw.
CHF 1.66 pro m³ Frischwasser
inkl. Abwasserabgabe an Bund *
Minimalgebühr CHF 133.70 pro Jahr und Messstelle
Ein- und Mehrfamilienhäuser ohne Wasseruhren CHF 401.10 pro Jahr und Wohnung

Entwässerte Hartflächen
über 50 m² ohne Wasseranschluss


CHF 0.60 pro m² und Jahr
* Abwasserabgabe an den Bund gemäss Art. 60b des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) und Art. 51a der Gewässerschutzverordnung (GschV; SR 814.201

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Abrechnung der Bezugsperiode erfolgt per Ende Jahr. Bei den oben stehenden Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer separat hinzugerechnet. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug der Abteilung Finanzen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnung und Messstelle Mahngebühren in Höhe von CHF 20.00 belastet.

Vergleich der Abwassergebühren

Auf der Website des Preisüberwachers sind aktuell die Gebühren für die rund 130 einwohnerreichsten Schweizer Gemeinden (mehr als 10'000 Einwohner) erfasst. Sie erhalten für drei ausgewählte standardisierte Haushaltstypen den Durchschnittspreis, welcher in der jeweiligen Gemeinde pro m³ Frischwasserverbrauch in Rechnung gestellt wird. Dieser Preis enthält die fixen Gebühren (Grundgebühr, Regenwassergebühr) und die konsumabhängigen Abwassergebühren (Gebühr pro m³). Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten. Die Grafiken weisen als Vergleichsgrössen auch die Eckpunkte der Abwassertarife aller anderen erfassten Gemeinden aus (günstigste, teuerste, mittlere und Mediangebühr), das Viereck in der Mitte stellt die durchschnittlichen Gebühren aller Gemeinden dar, ohne die 25 % teuersten und die 25 % günstigsten.

Website des Preisüberwachers zu den Abwassergebühren


Rechtsgrundlagen, weitere Informationen und Dienstleistungen

Das Reglement über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Eggenwil sowie die aktuellen Gebührentarife können am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen, über den Online-Schalter bestellt oder nachstehend als PDF-Dokumente abgerufen werden:

Abwasserreglement der Gemeinde Eggenwil vom 11.6.1999
Gebührentarif zum Abwasserreglement Eggenwil, Stand 1.1.2022
Merkblatt «Werterhalt Ihrer privaten Abwasserleitungen», Stand 10.2012

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