Elektrizitätsversorgung
Inhalt
- Ihre Ansprechpartner
- Rechtsform und Zweck, Verteilnetz, Elektra-Reglement
- Organisation, Aufsicht und Führung
- Strommarktliberalisierung, Berechnung der Strompreise
- Erschliessungskostenbeiträge, Netzkostenbeitrag bzw. Anschlussgebühr, Anschlusskosten, Stromtarife
- Netznutzungsentgelte, Stromverkauf, Ergebnis
- Überwachung und Vergleich der Strompreise
- Stromkennzeichnung (Zusammensetzung und Herkunft der Energie)
- Netzanschluss von Verbrauchern und Energieerzeugungsanlagen
- Niederspannungsinstallationen, Kontrollen nach NIV
- Rechtsgrundlagen/Werkvorschriften, weitere Informationen und Dienstleistungen
Ihre Ansprechpartner
Störungsdienst: 24 h-Pikettdienst und Störungsbehebung |
AEW Energie AG |
Bei Fragen oder Anliegen |
Bruno Meier Leiter technische Betriebe +41 56 641 90 98 +41 79 577 16 04 |
Bei Fragen oder Anliegen zu Tarifen und Rechnungen: |
Vanessa Villars |
Anlauf-/Koordinationsstelle betr. Hausanschlüsse/Koordination Tiefbau und bei allen übrigen Fragen und Anliegen: |
Walter Bürgi |
Fachberater/Elektra-Ingenieur und Anlageverantwortlicher: |
Regionalwerke AG Baden |
Rechtsform und Zweck, Verteilnetz, Reglement
Die Elektrizitätsversorgung (Elektra) Eggenwil ist eine unselbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt gemäss § 3 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG) bzw. ein eigenwirtschaftlich geführtes Gemeindewerk (Spezialfinanzierung) nach den §§ 91f Abs. 2 und 91g GG der Einwohnergemeinde Eggenwil als Betriebsinhaberin.
Die seit 1919 bestehende Elektra Eggenwil ist einerseits eine Verteilnetzbetreiberin und andererseits ein Handelsbetrieb, der die Energie am Strommarkt beschafft und über das eigene Netz an die Endverbraucher weiterverkauft. Die Elektra ist Mitglied des Verbands Aargauischer Stromversorger (VAS) und bezweckt eine sichere, zuverlässige, wirtschaftliche und umweltgerechte Versorgung der Haushalte, des Gewerbes und der Dienstleistungsbetriebe sowie anderer Endverbraucher mit elektrischer Energie in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Tarifen.
Dem Werk gehören derzeit die 5 Transformatorenstationen TS A1 Dorf (Messstation), TS A2 Bettler, TS A3 Rebhügel, TS A4 Hofor und TS A5 Trottengasse (TS A6 Tuubler in Planung), 18 Kabelverteilkabinen (VK Steimatt und VK Unterdorf in Planung), das gesamte Mittel- und Niederspannungs-Verteilnetz (inkl. 16-kV-Kabel zwischen den Trafostationen) sowie die rund 550 Zähler samt den Rundsteuerempfängern (Mess- und Steuereinrichtungen) bei den Kunden.
Die Abgrenzung von Netzanschlüssen zwischen dem Werk (Verteilnetz) und den Kunden (Hausinstallation) ist im nebenstehenden Prinzipschema dargestellt (s. auch Anhang ERE).
Versorgt wird die Gemeinde ab der im Oberdorf bergseitig verlaufenden 16-Kilovolt-Freileitung der AEW Energie AG. Die Einspeisung ab der Freileitung erfolgt für das gesamte Dorf in die Transformatorenstation Dorf sowie zusätzlich für den Weiler Hofor direkt in die dortige Trafostation.
Das nachstehend abrufbare Reglement der Elektrizitätsversorgung Eggenwil (Elektra-Reglement, ERE) vom 22. November 2019, in Kraft seit 1. Januar 2020, regelt nebst den allgemeinen Bestimmungen das Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Werk, die Netznutzung und Energielieferung, den Netzanschluss, die Mess- und Steuereinrichtungen, die Energiebeschaffung und Tarifgestaltung sowie die Verrechnung und das Inkasso. Schliesslich umfasst das ERE Strafbestimmungen, ordnet den Rechtsschutz und Vollzug und enthält Schluss- und Übergangsbestimmungen.
Organisation, Aufsicht und Führung
Die Organisation der Elektra umfasst die Gemeindeversammlung als politisch-normative Ebene und Aufsichtsorgan, die politisch-strategische Führung und unmittelbare Aufsicht durch den Gemeinderat, die operative Führung bzw. betriebliche/technische und administrative Leitung durch die Elektra- und Energiekommission, die internen Aufgabenbereiche Finanzen, Bauverwaltung, Geräteverwaltung und hoheitliche Obliegenheiten wie etwa die Verwaltung der Sicherheitsnachweise (SINA) oder die Aufgebote zu den Kontrollen und schliesslich die von externen Partnern unterstützten Aufgabengebiete Netzplanung und Projekte, Netzwirtschaft, Netzbau, Netzbetrieb, Netzunterhalt, Werkkataster, Durchführung der Kontrollen und Energiedatenmanagement.
Elektrizitätsversorgung Eggenwil – Organisation, Stand 20.03.2023
Strommarktliberalisierung, Strompreisberechnung
2007 trat das Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft. Die Stromversorgungsverordnung (StromVV) folgte 2008. Die Bestimmungen über die erste Phase der Strommarktöffnung für Grossverbraucher (ab 100'000 kWh pro Jahr) und die kostendeckende Einspeisevergütung gelangen seit Anfang 2009 zur Anwendung. Der zweite Schritt der Strommarktliberalisierung, also eine Aufhebung des Teilmonopols bei den Kunden in der festen Endversorgung für die Endverbraucher mit einem
Jahresverbrauch unter 100 MWh, wurde bis heute nicht realisiert.
Das StromVG schreibt eine Trennung der Verrechnung von Energie (Strom), Netznutzung (Transport) und Abgaben vor. Die Berechnung der Netznutzung (regulierter Teil) basiert auf den gesetzlichen Vorgaben. Die Berechnung der Energiepreise richtet sich nach wirtschaftlichen Kriterien.
Weiter werden seit 2009 im Auftrag der Nationalen Gesellschaft swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes Abgeltungen für die Systemdienstleistungen erhoben. Diese decken unter anderem die Kosten für die Reservehaltung, das System- und Messdatenmanagement.
Hinzu kommt der Netzzuschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien, bestehend aus der früheren kostendeckenden Einspeisevergütung KEV und des seit 2012 geltenden Zuschlags für die Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen. Diese Abgabe wird jährlich durch das Bundesamt für Energie BFE festgelegt.
Zudem hat der Bund gestützt auf die Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung) auf Beginn 2024 die neue Preiskomponente «Stromreserve des Bundes» eingeführt. Damit werden die Massnahmen des Bundes zur Abwendung der Winterstromlücke finanziert.
Schliesslich erhebt die Einwohnergemeinde Eggenwil für die Nutzung des öffentlichen Grundes auf der Basis der im Versorgungsgebiet umgesetzten Bruttoenergiemenge in Rappen pro kWh der Netznutzung eine Konzessionsgebühr.
Gemäss StromVG müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) seit 2008 jährlich durch den Gemeinderat im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse neu kalkuliert und jeweils Ende August für das Folgejahr publiziert werden (vgl. Rubrik Aktuelles). In den Rechnungen sind die Netznutzungskosten, der Energiebezug sowie sämtliche Abgaben (Systemdienstleistungen, Stromreserve des Bundes, Konzessionsgebühr und Netzzuschlag) separat auszuweisen.
Die Tarife, derzeit vier Preisblätter für vier Kundengruppen, können nachstehend als PDF-Dokumente abgerufen, am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder über den Online-Schalter bestellt werden.
Erschliessungskostenbeiträge, Netzkostenbeitrag bzw. Anschlussgebühr, Anschlusskosten, Stromtarife
Erschliessungskostenbeiträge (§ 15 Abs. 8 ERE) | ||||
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Erschliessungskostenbeiträge |
gem. Verfügung GR |
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Netzkostenbeitrag bzw. Anschlussgebühr im Niederspannungsnetz (§ 15 Abs. 1 ERE) |
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Pro Ampère Nennstrom des Anschlussüberstromunterbrechers |
CHF 100.00 exkl. MwSt |
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Bei Verstärkung best. Anschluss |
Gebührendifferenz |
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Bei Reduktion best. Anschluss |
keine Rückerstattung | |||
Anschlusskosten (§ 15 Abs. 2 und 3 ERE) | ||||
Erstellung und kundenseitig verursachte Änderung des Anschlusses (Projektierung, alle baulichen Massnahmen, Anschlusskabel, Montage Zähler und Steuereinrichtungen) |
Kostenersatz bzw. vollumfänglich zu Lasten Eigentümer/Kunde |
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Stromtarife: Anwendung, Netz- und Energiepreise, Abgaben, Tarifzeiten, Messung, Sperrung, Rechnungsstellung und Zahlung, Rechtsverhältnis (§§ 21 und 22 ERE) |
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Tarife 2024, gültig vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Publikation/Erläuterungen: Gemeindemitteilung vom 31.08.2023 Vergleich der Strompreise: Eidg. Elektrizitätskommission ElCom |
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Tarif KN-24 Elektra Eggenwil [pdf, 82 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von höchstens 50'000 kWh (Haushalte, Kleingewerbe, Landwirtschaftsbetriebe, öffentliche Gebäude, Strassenbeleuchtung) |
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Tarif GN-24 Elektra Eggenwil [pdf, 82 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 50'000 kWh (Gewerbe, Industrie) |
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Tarif BT-24 Elektra Eggenwil [pdf, 80 KB] Strom ab temporären Anschlüssen (Baustellen, Schausteller, Feste usw.) |
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Tarif RL-24 Elektra Eggenwil [pdf, 76 KB] Vergütung an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, die auf die Netzebene 7 der Elektra Eggenwil eingespiesen wird |
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Tarife 2023, gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 | ||||
Tarif KN-23 Elektra Eggenwil [pdf, 82 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von höchstens 50'000 kWh (Haushalte, Kleingewerbe, Landwirtschaftsbetriebe, öffentliche Gebäude, Strassenbeleuchtung) |
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Tarif GN-23 Elektra Eggenwil [pdf, 82 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 50'000 kWh (Gewerbe, Industrie) |
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Tarif BT-23 Elektra Eggenwil [pdf, 80 KB] Strom ab temporären Anschlüssen (Baustellen, Schausteller, Feste usw.) |
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Tarif RL-23 Elektra Eggenwil [pdf, 75 KB] Vergütung an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, die auf die Netzebene 7 der Elektra Eggenwil eingespiesen wird |
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Tarife 2022, gültig vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 | ||||
Tarif KN-22 Elektra Eggenwil [pdf, 81 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von höchstens 50'000 kWh (Haushalte, Kleingewerbe, Landwirtschaftsbetriebe, öffentliche Gebäude, Strassenbeleuchtung) |
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Tarif GN-22 Elektra Eggenwil.pdf [81 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 50'000 kWh (Gewerbe, Industrie) |
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Tarif BT-22 Elektra Eggenwil.pdf [79 KB] Strom ab temporären Anschlüssen (Baustellen, Schausteller, Feste usw.) |
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Tarif RL-22 Elektra Eggenwil.pdf [74 KB] Vergütung an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, die auf die Netzebene 7 der Elektra Eggenwil eingespiesen wird |
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Tarife 2021, gültig vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 | ||||
Tarif KN-21 Elektra Eggenwil [pdf, 81 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von höchstens 50'000 kWh (Haushalte, Kleingewerbe, Landwirtschaftsbetriebe, öffentliche Gebäude, Strassenbeleuchtung) |
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Tarif GN-21 Elektra Eggenwil [pdf, 81 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 50'000 kWh (Gewerbe, Industrie) |
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Tarif BT-21 Elektra Eggenwil [pdf, 79 KB] Strom ab temporären Anschlüssen (Baustellen, Schausteller, Feste usw.) |
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Tarif RL-21 Elektra Eggenwil [pdf, 74 KB] Vergütung an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, die auf die Netzebene 7 der Elektra Eggenwil eingespiesen wird |
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Tarife 2020, gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 | ||||
Tarif KN-20 Elektra Eggenwil [pdf, 18 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von höchstens 50'000 kWh (Haushalte, Kleingewerbe, Landwirtschaftsbetriebe, öffentliche Gebäude, Strassenbeleuchtung) |
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Tarif GN-20 Elektra Eggenwil [pdf, 18 KB] Strom für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 50'000 kWh (Gewerbe, Industrie) |
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Tarif BT-20 Elektra Eggenwil [pdf, 17 KB] Strom ab temporären Anschlüssen (Baustellen, Schausteller, Feste usw.) |
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Tarif RL-20 Elektra Eggenwil [pdf, 14 KB] Vergütung an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, die auf die Netzebene 7 der Elektra Eggenwil eingespiesen wird |
Netznutzungsentgelte, Stromverkauf, Ergebnis
Die nachstehenden Jahressummen der Netznutzungsentgelte beinhalten jeweils die Einnahmen inkl. Kosten der Vorliegernetze ohne Konzessionsabgabe und Netzzuschlag. Im Weiteren sind aus der nachstehenden Tabelle die Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie die jeweiligen Jahresergebnisse ersichtlich. Bezüglich der erläuterten Detailergebnisse wird auf die jeweiligen Budgets und Rechnungen in den Broschüren zu den Gemeindeversammlungen verwiesen. Die Jahresrechnungen Netz sind seit 2010 auch auf der Website der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom abrufbar.
Jahr |
Netznutzungs- |
Stromverkauf |
Ergebnis |
|||||
Budget/ |
in CHF | in CHF |
Netz |
Energie |
konsolidiert |
|||
B 2014 |
305'000 | 279'000 | 93'740 | -5'050 | 88'690 | |||
R 2014 |
326'021 | 303'816 | 111'305 | 50'183 | 161'488 | |||
B 2015 |
317'000 | 270'000 | 41'610 | -450 | 41'160 | |||
R 2015 |
291'636 | 252'305 | 34'468 | 12'411 | 46'879 | |||
B 2016 |
307'000 | 245'000 | 47'630 | -9'230 | 38'400 | |||
R 2016 | 297'510 | 238'779 | 85'213 | -4'269 | 80'944 | |||
B 2017 | 305'000 | 192'000 | 49'840 | 5'500 | 55'340 | |||
R 2017 |
302'390 | 191'250 | 70'210 | -6'700 | 63'510 | |||
B 2018 |
292'000 | 164'000 | -15'820 | -11'130 | -26'950 | |||
R 2018 | 294'420 | 167'450 | -9'420 | -15'800 | -25'220 | |||
B 2019 | 285'000 | 168'000 | 11'590 | 4'660 | 16'250 | |||
R 2019 | 284'902 | 169'258 | 27'236 | -3'128 | 24'108 | |||
B 2020 | 290'000 | 275'000 | 44'880 | 3'960 | 48'840 | |||
R 2020 | 276'047 | 260'210 | 71'449 | 6'614 | 78'063 | |||
B 2021 | 290'000 | 275'000 | 47'850 | 12'720 | 60'570 | |||
R 2021 | 310'983 | 300'368 | 91'725 | 35'600 | 127'325 | |||
B 2022 | 300'000 | 295'000 | -19'500 | 13'040 | 6'460 | |||
R 2022 | 290'470 | 285'753 | -10'887 | -15'324 | -26'211 | |||
B 2023 | 310'000 | 590'000 | -66'040 | -1'000 | -67'040 | |||
R 2023 | 284'252 | 509'763 | 21'768 | 13'606 | 35'374 | |||
B 2024 | 350'000 | 810'000 | -45'010 | 21'120 | -23'890 |
Überwachung und Vergleich der Strompreise
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie überwacht die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang oder die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen betreffend den internationalen Stromtransport und -handel.
Auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – können die Strompreise von allen schweizerischen Netzbetreibern resp. Elektrizitätsversorgern seit 2009 nach ausgewählten Parametern und aufgeschlüsselt nach Preiskomponenten, Tarifentwicklung, Preisverteilung in der Schweiz und Kantonsvergleich angezeigt und miteinander verglichen werden. Ebenso sind auf dieser Plattform sämtliche Tarifblätter und Jahresrechnungen Netz seit 2009 bzw. 2010 abrufbar.
Stromkennzeichnung
Gemäss Art. 9 Abs. 3 lit. b des Energiegesetzes (EnG) und Art. 4 der Energieverordnung (EnV) sind die Endverbraucherinnen und Endverbraucher von Elektrizität seit 2006 vom Lieferanten (kennzeichnungspflichtige Unternehmen) jährlich über die prozentualen Anteile der eingesetzten Energieträger an der gelieferten Elektrizität (Lieferantenmix) und die Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- oder Ausland) zu informieren. Sie können die Stromkennzeichnung der Elektra Eggenwil für die jeweiligen Bezugsjahre nachstehend abrufen:
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2005
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2006
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2007
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2008
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2009
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2010
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2011
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2012
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2013
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2014
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2015
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2016
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2017
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2018
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2019
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2020
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2021
Stromkennzeichnung Elektra Eggenwil 2022
Den Kunden wird die jeweilige Stromkennzeichnung mit der Stromrechnung zugestellt. Zudem müssen nach Art. 4 Abs. 3 EnV alle stromkennzeichnungspflichtige Unternehmen der Schweiz ihren Lieferantenmix und die gesamthaft an ihre Endverbraucher gelieferte Menge Elektrizität bis spätestens Ende Juni des folgenden Kalenderjahres auf der im Internet unter der gemeinsam betriebenen, frei zugänglichen Adresse www.stromkennzeichnung.ch veröffentlichen.
Netzanschluss von Verbrauchern und Energieerzeugungsanlagen
Einer Bewilligung bedürfen:
- Neuanschluss einer Liegenschaft oder Änderung eines Netzanschlusses
- Anschluss oder Erweiterung von bewilligungspflichtigen Verbrauchern oder Energieerzeugungsanlagen: Elektrische Wärme/Wärmepumpe (WP), Energieerzeugungsanlagen (EEA), Anlagen mit Netzrückwirkungen, Energiespeicher, Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Leistungsbezug für vorübergehende Zwecke (Baustellen, Ausstellungen, Schaustelleranlagen, Festanlässe usw.)
Sie können das Gesuchsformular für den Anschluss an das elektrische Versorgungsnetz, das technische Anschlussgesuch (elektrische Wärme/Wärmepumpe [WP], Energieerzeugungsanlagen [EEA], Anlagen mit Netzrückwirkungen, Energiespeicher, Ladestationen für Elektrofahrzeuge), das Formular Apparatebestellung Mess- und Steuereinrichtungen, das Formular Installationsanzeige, das Merkblatt betreffend Vermarktung des ökologischen Mehrwerts der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen sowie die Branchenempfehlungen des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE): «Werkvorschriften CH» (Technische Anschlussbedingungen [TAB] für den Anschluss von Verbraucher-, Energieerzeugungs- und Speicheranlagen an das Niederspannungsnetz) und «Netzanschluss» (für alle Netzanschlussnehmer an das Verteilnetz) am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen, über den Online-Schalter bestellen oder nachstehend als pdf/xlsx-Dokumente abrufen:
Gesuch für den Anschluss an das elektrische Versorgungsnetz Eggenwil
Formular Technisches Anschlussgesuch (TAG)
Formular Apparatebestellung Mess- und Steuereinrichtungen
Formular Installationsanzeige
Merkblatt Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Bewilligungen, Förderprogramme, Vermarktung ökologischer Mehrwert)
Branchenempfehlung VSE – Werkvorschriften CH (WV-CH 2021)
WV-CH 2021 – Spezielle Vorschriften der Verteilnetzbetreiberin Eggenwil vom 01.01.2024
Branchenempfehlung VSE – Netzanschluss (NA/RR–CH 2019)
- Gesuchsunterlagen für die baurechtliche Beurteilung von Solaranlagen (Kollektoren, Photovoltaik)
- Solarkataster zur Abklärung der Eignung von Hausdächern für die Nutzung von Sonnenenergie
- Sonnendach.ch - Solarpotenzial der Gemeinde Eggenwil
Niederspannungsinstallationen, Kontrollen nach NIV
Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen (elektrische Installationen) und die Kontrolle dieser Installationen. Demnach sind die Eigentümer von elektrischen Niederspannungsinstallationen (Hausinstallationen) für deren Sicherheit und ordnungsgemässe Instandhaltung verantwortlich. Als Ihr örtlicher Energieversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, die dazu notwendigen Tätigkeiten zu veranlassen und zu überwachen.
Installationsarbeiten sind vor Ausführung der Netzbetreiberin (Elektra Eggenwil) mit einer Installationsanzeige zu melden. Das gilt nicht für elektrische Installationen, deren Anschlusswert insgesamt weniger als 3.6 kVA beträgt, sofern keine Änderungen an der Steuer- und Messeinrichtung erfolgen. Der Sicherheitsnachweis ist in jedem Fall auszustellen. Der Eigentümer hat der Netzbetreiberin den Abschluss der Installationsarbeiten für jeden Zählerstromkreis mit einem Sicherheitsnachweis (SINA) samt Messprotokoll zu melden. Eine Fertigstellungsanzeige ist auch einzureichen, wenn an den Mess- oder Steuereinrichtungen Änderungen vorgenommen wurden und die Anschlusswerte weniger als 3.6 kVA betragen haben. Die Netzbetreiberin prüft die Sicherheitsnachweise auf ihre Richtigkeit und ordnet gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen zur Mängelbehebung an. Sie informiert das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI, wenn sie feststellt, dass Inhaber von Installationsbewilligungen ihre Pflichten in schwerwiegender Weise verletzen.
Elektrische Installationen unterliegen der periodischen Kontrolle gemäss Art. 35 ff. NIV und Anhang. Zudem kontrolliert die Netzbetreiberin elektrische Installationen mit Stichproben gemäss Art. 39 ff. NIV.
ESTI – Infoblatt Periodische Kontrolle elektrische Installationen, 10.2017
Mit den Kontrolltätigkeiten im Versorgungsgebiet der Elektra Eggenwil sind folgende Stellen beauftragt:
Eingangskontrolle/Verwaltung |
Bruno Meier Leiter techn. Betriebe +41 56 641 90 98 +41 79 577 16 04 |
Hoheitliche Installationskontrolle: Prüfung der SINA, Stichprobenkontrollen und Werkkontrollen nach NIV als unabhängiges Kontrollorgan |
Certum Sicherheit AG Elektrokontrolle und Beratung Martin Truffer Ringstrasse 7 5620 Bremgarten +41 58 359 78 13 +41 58 359 78 10 |
Periodische Kontrollen nach NIV | Bänziger + Zollinger GmbH Elektroberatungscenter Langmattweg 13 5507 Mellingen +41 56 491 43 55 +41 56 491 43 56 |
Rechtsgrundlagen/Werkvorschriften, weitere Informationen und Dienstleistungen
- Energiegesetz (EnG; SR 730.0)
- Energieverordnung (EnV; SR 730.01)
- Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7)
- Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71)
- Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27)
- Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG; SAR 773.200)
- Energieverordnung des Kantons Aargau (EnergieV; SAR 773.211)
- Reglement der Elektrizitätsversorgung Eggenwil
(Elektra-Reglement, ERE) vom 22.11.2019, in Kraft seit 01.01.2020 - Werkvorschriften Schweiz (WVCH) – Branchenempfehlung VSE
- Bundesamt für Energie BFE
- Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
- Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
- Strompreise der schweizerischen Elektrizitätsversorger
- Swissgrid – Die Nationale Netzgesellschaft
- Pronovo AG – Vollzugsstelle Förderprogramme Erneuerbare Energien
- AEW Energie AG
- Axpo
- Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)
- electrosuisse – Fachverband Elektro-, Energie- & Informationstechnik
- VAS Verband Aargauischer Stromversorger