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Besuchsaufenthalt / Verpflichtungserklärung

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular «Verpflichtungserklärung» an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der schweizerischen Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Kosten betragen CHF 40.00 zuzüglich Porto.


Dienstleistung

Merkblatt Besuchsaufenthalt für visumpflichtige Ausländerinnen und Ausländer (Form. A0720)
Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau

Zuständige Abteilung

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

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