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Wochenaufenthalt

Personen, welche einen Nebenwohnsitz in einer anderen Schweizer Gemeinde begründen (Wochenaufenthalter), benötigen für die Anmeldung bei der Nebenwohnsitzgemeinde einen Heimatausweis. Dieser ist auf die voraussichtliche Dauer des Nebenwohnsitzes befristet (maximal 5 Jahre) und wird am Ort des Wochenaufenthalts hinterlegt. Für unbestimmte Aufenthalte in Alters- und Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.
 
Der Heimatausweis kann am Schalter der Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) persönlich bezogen oder telefonisch (056 641 90 90) wie auch mittels Online-Schalter bestellt werden. Als Quittung für den hinterlegten Heimatausweis stellen die Einwohnerdienste eine Meldebestätigung für Nebenwohnsitz aus.
 

Preis: CHF 20.00 (unter 18 Jahre gratis)

Zuständige Abteilung

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

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