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Amtliche Publikation vom 09.01.2004

Bruno Meier als Angestellter techn. Betriebe/Schulhausabwart gewählt; Neue Ressortverteilung im Gemeinderat; Gemeindeversammlungsbeschlüsse; Dorffest 2003; Gemeindeversammlungsdaten 2004; Sonderbewilligung an den Sportfischer-Verein Bremgarten; Grüngutabfuhr; Informationsschrift 2004/2005; Winterdienst

Amtliche Publikation vom 09.01.2004

Bruno Meier als Angestellter techn. Betriebe/Schulhausabwart gewählt; Neue Ressortverteilung im Gemeinderat; Gemeindeversammlungsbeschlüsse; Dorffest 2003; Gemeindeversammlungsdaten 2004; Sonderbewilligung an den Sportfischer-Verein Bremgarten; Grüngutabfuhr; Informationsschrift 2004/2005; Winterdienst

Bruno Meier als Angestellter techn. Betriebe/Schulhausabwart gewählt
Aus dem Kreis von 83 Bewerbern hat der Gemeinderat Bruno Meier als Angestellten technische Betriebe und Schulhausabwart im 100 %-Pensum per 1. April 2004 gewählt. Der 37-Jährige ist verheiratet, Vater dreier Kinder, in Eggenwil aufgewachsen, hier wohnhaft und auch Ortsbürger. Er erlernte den Schreinerberuf und hat danach mehrere Weiterbildungen absolviert, so einen Maschinistenkurs, einen Lehrmeisterkurs und eine Ausbildung in der Arbeitsvorbereitung. Noch bis Ende März wird er als Vorarbeiter und Arbeitsvorbereiter in einem Schreinereibetrieb in Villmergen tätig sein. Seine künftigen Hauptaufgabengebiete bei der Gemeinde Eggenwil umfassen den Unterhalt und die Reinigung der Schulanlage sowie die Mitarbeit in allen technischen Bereichen wie Bauamt, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbewirtschaftung, Friedhof und Elektrizitätsversorgung. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Bruno Meier einen bestens qualifizierten und tatkräftigen Mitarbeiter gefunden zu haben. Rat und Verwaltung heissen ihn schon heute herzlich willkommen und freuen sich auf eine angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Neue Ressortverteilung im Gemeinderat
Am 22. Dezember hat der Bezirksamtmann Thomas Endres als Gemeindeammann und Susanne Egloff als Gemeinderätin vereidigt. Per 1. Januar übernahm Thomas Endres von Alt-Gemeindeammann Josef Schüpfer die Ressorts Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit, Finanzen und Steuern. Vizeammann Alfred Tellenbach zeichnet im Wesentlichen für den öffentlichen Verkehr, den Hoch- und Tiefbau sowie für die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung verantwortlich. Gemeinderätin Christina Mäder führt weiterhin die Ressorts Gesundheit und Soziale Wohlfahrt. Gemeinderat Hans Gut widmet sich den öffentlichen Gebäuden, den Ressorts Forstwirtschaft und Ortsbürger sowie der Volkswirtschaft. Und die neue Gemeinderätin Susanne Egloff trägt fortan die Verantwortung für die Bereiche Bildung, Kultur und Freizeit sowie Umwelt.

Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2003 am 7. Januar 2004 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.

Dorffest 2003
Bereits seit einem halben Jahr gehört das Eggenwiler Dorffest der Vergangenheit an. Wie die vielen positiven Rückmeldungen eindrücklich zeigen, hat dieser Anlass sowohl der Bevölkerung als auch den zahlreichen Gästen sehr gut gefallen. Mit unermüdlichem Engagement haben das OK und alle beteiligten Vereine und Organisationen zum guten Gelingen und zum Erfolg des Festes beigetragen. Die nun vorliegende Schlussabrechnung schliesst bei Einnahmen von 23 878 Franken und Ausgaben von 23 268 Franken mit einem Nettoerlös von 610 Franken. Die Kosten für den Sicherheitsdienst sowie die Beflaggung in Höhe von rund 9 500 Franken hat die Gemeinde übernommen. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich. Ein besonderes Dankeschön gebührt dem OK-Präsidenten Markus Vogel für seine ausgezeichnete Arbeit.

Gemeindeversammlungsdaten 2004
Der Gemeinderat hat die Daten der Gemeindeversammlungen 2004 wie folgt festgelegt: 18. Juni 2004 Einwohner- und anschliessende Ortsbürgergemeindeversammlung; 26. November 2004 Einwohner- und anschliessende Ortsbürgergemeindeversammlung

Sonderbewilligung an den Sportfischer-Verein Bremgarten
Der Gemeinderat hat dem Sportfischer-Verein Bremgarten die Sonderbewilligung für das Befahren von mit Fahrverbot belegten Strassen und Plätzen im Reussgebiet gestützt auf Art. 17 Abs. 1 SSV erneut bis 31. Dezember 2004 erteilt. Diese Sonderbewilligung gilt ausschliesslich für die registrierten Fischerei-Aufseher bzw. deren Fahrzeuge im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Fischerei-Aufsicht. Die Fahrzeuge sind mit der Bezeichnung „Fischerei-Aufseher“ gekennzeichnet.

Grüngutabfuhr
Die Jahres-Vignetten 2004 (weiss) für Grüngutbehälter bis max. 80 bzw. 120 Liter Inhalt können bei der Gemeindekanzlei für Fr. 60.-- bzw. Fr. 90.-- bezogen werden. Die Vignetten 2003 (rot) sind noch bis Ende Januar gültig. Behälter, die bei der Abfuhr vom 2. Februar nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert.

Informationsschrift 2004/2005
Am 1. März 2004 wird allen Haushaltungen die 11. Auflage der Informationsschrift zur Gemeinde Eggenwil (gültig vom 1. März 2004 bis 28. Februar 2004) zugestellt. Die Broschüre soll die Bewohner und Neuzuzüger besser mit der Gemeinde vertraut machen und ihnen als nützliches Nachschlagewerk dienen. Sie enthält Wissenswertes über die Geschichte des Ortes, seine Organisation und Institutionen. Im Weiteren kann darin das breitgefächerte Veranstaltungsangebot während eines Jahres entnommen werden. Vereine, organisierte Gruppen und Behörden werden gebeten, ihre definitiven Veranstaltungstermine bis spätestens 13. Februar der Gemeindekanzlei einzureichen. Gewerbetreibende mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Eggenwil haben wiederum die Möglichkeit, ihr Inserat für ein ganzes Jahr in dieser Publikation zu platzieren.

Winterdienst
Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseite geschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt gestützt auf Artikel 20 Absatz 3 der Eidgenössischen Verordnung über die Strassenverkehrsregeln jede Haftung für solche Schäden ab.

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