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Amtliche Publikation vom 19.03.2004

Ersatzwahl Schulpflege; Öffentliche Auflage Nutzungsplanung und Waldfeststellung; Abfallsünder erwischt; Hundemarken; Inspektion Betreibungsamt; Verstellen von Bienen; Widerrechtliche Holzung; Altkleidersammlung

Amtliche Publikation vom 19.03.2004

Ersatzwahl Schulpflege; Öffentliche Auflage Nutzungsplanung und Waldfeststellung; Abfallsünder erwischt; Hundemarken; Inspektion Betreibungsamt; Verstellen von Bienen; Widerrechtliche Holzung; Altkleidersammlung

Ersatzwahl Schulpflege
Am 16. Mai 2004 findet die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2002/2005 statt. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis spätestens am 2. April einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Öffentliche Auflage Nutzungsplanung und Waldfeststellung
Die Entwürfe der Nutzungspläne und -vorschriften (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung) mit Erläuterungen und dem Vorprüfungsbericht der kantonalen Abteilung Raumentwicklung sowie der Waldgrenzenplan samt Bericht des Kreisforstamtes Muri liegen vom 22. März bis 21. April 2004 in der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Alle Eigentümer von Grundstücken und Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Gemeinde Eggenwil wurden mit Schreiben vom 16. März 2004 auf die Auflage aufmerksam gemacht. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einsprache zu erheben. Einsprachen gegen die Entwürfe der Nutzungspläne und -vorschriften sind schriftlich dem Gemeinderat, 5445 Eggenwil, solche gegen den Waldgrenzenplan dem Kreisforstamt 6, 5630 Muri, einzureichen. Einsprachen haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat sieht vor, die Entwürfe der Nutzungspläne und -vorschriften, nach der Behandlung allfälliger Einsprachen, der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2004 zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Der Waldgrenzenplan erwächst, wo keine Einsprache erhoben wird, nach Ablauf der Auflagefrist in Rechtskraft.

Abfallsünder erwischt
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr musste eine Person mit einer Busse von 200 Franken zuzüglich Verfahrenskosten und ordentliche Entsorgungsgebühr bestraft werden. Die in der Gemeinde wohnhafte Person hatte unberechtigterweise eine mit Haushaltkehricht gefüllte Kartonschachtel bei der Bushaltestelle deponiert.

Hundemarken
Die Hundemarken pro 2004 können ab sofort für jeden kontrollpflichtigen Hund (älter als drei Monate) bei der Gemeindekanzlei während der üblichen Schalteröffnungszeiten zum Preis von 100 Franken bezogen werden.

Inspektion Betreibungsamt
Die Betreibungsämter werden jedes Jahr vom Gerichtspräsidenten in seiner Funktion als untere Aufsichtsbehörde einer Inspektion unterzogen. Wie dem vorliegenden Inspektionsbericht einmal mehr entnommen werden kann, wird das Betreibungsamt Eggenwil sehr gut geführt und gibt zu keinerlei Beanstandung Anlass. Der Gemeinderat dankt der Betreibungsbeamtin Susanne Egloff und deren Stellvertreterin Claudia Egloff für ihre ausgezeichnete Arbeit.

Verstellen von Bienen
Im Zusammenhang mit dem Auftreten des Feuerbrandes auch in unserer Region ist von der kantonalen Zentralstelle für Pflanzenschutz erneut ein Verbot bzw. eine zeitliche Beschränkung für das Verstellen von Bienen in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2004 verfügt worden. Die Bienenhalter werden schriftlich über diese Anordnung mittels ausführlicher Unterlagen informiert. Weitere Auskünfte erteilt die Kantonale Fachstelle für Pflanzenschutz in Gränichen.

Widerrechtliche Holzung
Oberhalb der Waldhütte wurden vor einiger Zeit von einer unbekannten Täterschaft zwölf Buchen mit einer Axt oder Gerte auf einer Höhe von etwa 1.30 Metern widerrechtlich umgehauen. Einem weiteren Baum wurden tiefe Kerben zugefügt. Die Forstkommission bittet die Bevölkerung, allfällige Beobachtungen der Gemeindekanzlei, Telefon 056 633 88 50, oder dem Förster Urs Huber, 056 634 39 49, zu melden. Selbstverständlich werden die Hinweise vertraulich behandelt.

Altkleidersammlung
Der Samariterverein Bremgarten und Umgebung führt morgen Samstag, den 20. März, wieder eine Altkleidersammlung durch. Die Bevölkerung wird gebeten, die Altkleidersäcke am Samstagmorgen zum Anhänger auf dem grossen Parkplatz des Restaurant Sternen zu bringen. In den Vorjahren konnten die Säcke jeweils zum Entsorgungsplatz der Gemeinde gebracht werden. Der offizielle Sammelplatz steht dieses Jahr jedoch wegen der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Erschliessung Buech nicht zur Verfügung.

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
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