Navigieren in Eggenwil

Amtliche Publikation vom 22.05.2004

Schulpflege wieder komplett; Gemeindeversammlungen vom 18. Juni 2004; Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 50 km/h generell; Pensum Kindergärtnerin; Verschiedene Vergaben; Verabschiedung Nutzungspläne und -vorschriften; Ermässigung auf Badi-Abonnemente

Amtliche Publikation vom 22.05.2004

Schulpflege wieder komplett; Gemeindeversammlungen vom 18. Juni 2004; Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 50 km/h generell; Pensum Kindergärtnerin; Verschiedene Vergaben; Verabschiedung Nutzungspläne und -vorschriften; Ermässigung auf Badi-Abonnemente

Schulpflege wieder komplett
Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2002/2005 eingegangen sind, hat das Wahlbüro am 16. Mai Roman Füglister und Jörg Schmid als neue Mitglieder der Schulbehörde gewählt (stille Wahl). Der Amtsantritt erfolgt per 1. Juni 2004. Der Gemeinderat gratuliert den beiden neuen Schulpflegern zu ihrer Wahl und wünscht ihnen viel Freude und Befriedigung bei der Ausübung dieses wichtigen und anspruchsvollen Amtes im Dienste unserer Jugend und unserer Gemeinde. Gleichzeitig dankt der Rat den beiden zurücktretenden Mitgliedern der Schulpflege, Bernadette Berchtold und Rolf Spengler, für ihr Engagement und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute.

Gemeindeversammlungen vom 18. Juni 2004
Der Gemeinderat hat die Vorlagen für die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 18. Juni verabschiedet. Es werden folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet: 1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 28. November 2003. 2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates pro 2003. 3. Genehmigung der Nutzungspläne und -vorschriften (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung). 4. Genehmigung des Gebührenreglementes zur Bau- und Nutzungsordnung (Baugebührenreglement). 5. Geneh-migung der Kreditabrechnung "Verkabelung der 16kV-Hochspannungs-Freileitung Erlismatt bis TS Bettler". 6. Genehmigung der Kreditabrechnung "Sanierung der elektrischen Versorgungsan-lagen Hohfoor und Verkabelung der Elektra-Freileitungen Ibisguet und Hof Belser". 7. Geneh-migung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2003. 8. Verschiedenes und Umfrage.
Die anschliessende Ortsbürgergemeindeversammlung behandelt folgende Traktanden: 1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 28. November 2003. 2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates bzw. der Forstkommission pro 2003 (mündlich). 3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2003. 4. Verschiedenes und Umfrage.
Die Broschüre (Einladung mit den Berichten und Anträgen zu den einzelnen Sachgeschäften) wird am 3. Juni zugestellt. Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen vom 4. bis 18. Juni in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Im Anschluss an die Versammlung sind die Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einem Apéro im Foyer der Mehrzweckhalle eingeladen.

Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 50 km/h generell
Die Gemeinde Eggenwil gehört zu den wenigen Gemeinden, in welchen der Innerortsbereich der Kantonsstrasse noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h signalisiert ist. In Anbetracht der aufgrund der Überbauungsdichte gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen, der projektierten weiteren Überbauungen entlang der Kantonsstrasse, der mit dem "Überbauungsplan K 271" forcierten Schaffung von Torsituationen (Unterschreitung des gesetzlichen Strassenab-standes von gegenüberliegenden Gebäuden durch Zwangsbaulinien) und aufgrund der zu erwartenden Erhöhung der Verkehrssicherheit und Lärmreduktion hat der Gemeinderat dem Kanton beantragt, im Innerortsbereich die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h generell zu reduzieren. Das Baudepartement hat dem Antrag zugestimmt und wird in den nächsten Wochen die Signale "Höchstgeschwindigkeit 60 km/h" durch die Signale "Höchstgeschwindigkeit 50 generell" ersetzen. Während rund eines Monats nach Montage der neuen Tafeln werden die Verkehrsteilnehmer auf die Signalisationsänderung hingewiesen. Im Weiteren werden in dieser Zeit mit einer mobilen Radaranzeige orientierende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Pensum Kindergärtnerin
Aufgrund der zu erwartenden Anzahl Kindergärtler und im Sinne einer möglichst optimalen Unterrichtsplanung hat der Gemeinderat das Pensum der Kindergärtnerin für das kommende Schuljahr erneut auf 60 Prozent festgelegt.

Verschiedene Vergaben
Unter Beachtung der Vorschriften des kantonalen Submissionsdekretes hat der Gemeinderat folgende Arbeiten und Leistungen vergeben. Sanierung der bestehenden öffentlichen Kanalisationsleitungen im Gebiet Buech (1. Teilumsetzung GEP) an die Firma Notter Kanaldicht AG, Boswil, zum Preis von 12 000 Franken. – Ingenieurarbeiten und Projektleitung im Zusammenhang mit der Sanierung der Wasserversorgungsanlagen an das Ingenieurbüro Porta + Partner, Brugg, zum Preis von 8 000 Franken. – Digitale Aufarbeitung des Wasserkatasters und des Hydrantenplans an das Ingenieurbüro Rusterholz & Partner, Bremgarten, zum Preis von 24 800 Franken.

Verabschiedung Nutzungspläne und -vorschriften
Die Entwürfe der Nutzungspläne und -vorschriften (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung) mit Erläuterungen und dem Vorprüfungsbericht der kantonalen Abteilung Raumentwicklung sowie der Waldgrenzenplan samt Bericht des Kreisforstamtes Muri lagen vom 22. März bis 21. April 2004 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und konnten während der Bürozeit eingesehen werden. Rund 100 interessierte Grundeigentümer und Einwohner machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Während der Auflagefrist gingen fristgerecht sechs Einsprachen gegen die Nutzungspläne ein, welche allerdings teilweise die selben Begehren zum Gegenstand haben. Davon wurde eine Eingabe zurückgezogen. Eine weitere Einsprache betrifft die Bau- und Nutzungsordnung. Ebenfalls eine Einsprache wurde gegen die Waldfeststellung im Gebiet Erlismatt erhoben, worüber das Kreisforstamt zu entscheiden hat. Ansonsten ist der Waldgrenzenplan nach Ablauf der Auflagefrist in Rechtskraft erwachsen. Die zwischenzeitlich durchgeführten Einigungsverhandlungen und Überprüfungen veranlassten den Gemeinderat zu folgenden Änderungen gegenüber der öffentlich aufgelegten Vorlage: Die beiden Hecken in den Gebieten Längächer und Bodenächer werden im Kulturlandplan bezüglich Standort und Ausdehnung den effektiven Begebenheiten angepasst. Das Ufergehölz Giessengraben wird auf dem Plan nicht mehr dargestellt, da sich dieses bereits in der Naturschutzzone befindet. Die Landschaftsschutzzone westlich der Landwirtschaftsbetriebe Guggisberg und Frei wird bis auf 20 Meter zum Ausserfeldgraben redimensioniert. Auf Antrag der Grundeigentümerin Pro Natura wird deren gesamte Parzelle im Gebiet Rütirebe als Magerwiese ausgeschieden. Im Weiteren soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Gemeinderat unter Einbezug von Fachstellen eine kontrollierte extensive Beweidung der Magerwiesen bewilligen kann. Und schliesslich wird die einzige Einsprache gegen die Bau- und Nutzungsordnung teilweise gutgeheissen, indem der in § 44 Abs. 2 verwendete Begriff "Terrassenhäuser" durch die Begriffe "gestaffelte und terrassierte Bauten" ersetzt wird. Im übrigen hat der Gemeinderat die Einsprachen abgewiesen und die Vorlage zuhanden der Gemeindeversammlung vom 18. Juni verabschiedet. Die Einspracheentscheide des Gemeinderates werden der Gemeindeversammlung im Detail bekannt gegeben, binden die Versammlung aber nicht. Die Entscheide werden zudem mit den Akten für die Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt.

Ermässigung auf Badi-Abonnemente
Seit einigen Jahren unterstützt die Gemeinde Eggenwil die Badi Bremgarten mit einem jährlichen Betriebskostenbeitrag. Im Gegenzug gewährt Bremgarten den Eggenwilern auf den Sommersaison-, Halbjahres- und Jahresabonnementen eine Vergünstigung von zehn Prozent. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Gutscheine können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

zur Liste

Footer

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

GOViS by backslash