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Amtliche Publikation vom 06.08.2004

Gratulation an Stephan Steiner; Neue Lehrtochter ab Montag; Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse; Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand; Abschluss Erschliessung Buech; Neue Nutzungspläne und -vorschriften; Neue Software für Verwaltung; Massive Mehrbelastungen; Tempo 50 auf der Kantonsstrasse; Anpassung der Kanalisations-Benützungsgebühren; Bäume und Sträucher

Amtliche Publikation vom 06.08.2004

Gratulation an Stephan Steiner; Neue Lehrtochter ab Montag; Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse; Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand; Abschluss Erschliessung Buech; Neue Nutzungspläne und -vorschriften; Neue Software für Verwaltung; Massive Mehrbelastungen; Tempo 50 auf der Kantonsstrasse; Anpassung der Kanalisations-Benützungsgebühren; Bäume und Sträucher

Gratulation an Stephan Steiner
Der in der Gemeinde Eggenwil aufgewachsene und wohnhafte Stephan Steiner gewann an den Weltmeisterschaften in den nichtolympischen Bootsklassen Silber im Leichtgewichts-Skiff. Um nur 48 Hundertstelsekunden hatte der 26-jährige Medizinstudent im spanischen Banyoles die Goldmedaille verpasst. Vereinsmitglieder des Ruderclubs Baden, Kollegen und Behördenvertreter, darunter auch eine Delegation des Gemeinderates Eggenwil, bereiteten dem erfolgreichen Sportler am vergangenen Montag in Baden einen herzlichen Empfang. Gemeinderat und Verwaltung gratulieren Stephan Steiner im Namen der gesamten Eggenwiler Bevölkerung von Herzen zu dieser grossartigen Leistung und wünschen ihm für seine sportliche, berufliche und private Zukunft nur das Allerbeste.

Neue Lehrtochter ab Montag
Am Montag, 9. August, beginnt Albana Pnishi, wohnhaft in Bremgarten, ihre dreijährige Ausbildung zur Kauffrau (E-Profil) in der Gemeindeverwaltung Eggenwil. Die Ausbildung erfolgt erstmals nach der neuen kaufmännischen Grundbildung. Gemeinderat und Verwaltung heissen die neue Berufslernende herzlich willkommen und wünschen ihr eine interessante und erfolgreiche Ausbildungszeit.

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni am 28. Juli in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.

Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand
In diesen Tagen ist der Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde, Roland Belser, unterwegs und kontrolliert die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Die Einwohner beziehungsweise Hausbesitzer wurden kürzlich mit einem Flugblatt über die hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit im Detail informiert.

Abschluss Erschliessung Buech
Die Arbeiten für die Erschliessung des Baugebietes Buech mit der Buechstrasse, dem Buechweg, der Tobelstrasse sowie dem Fussweg und Wendeplatz bei der Rotrainstrasse sind weitgehend abgeschlossen. In den nächsten Wochen werden die 14 Beleuchtungskandelaber entlang der Buech- und Tobelstrasse montiert. Ausserdem wird noch der Fussweg entlang des Tobel-Waldes instand gestellt. Die Abnahme der Erschliessungsanlagen erfolgt voraussichtlich Ende August. Der Gemeinderat nimmt mit Freude und Anerkennung vom reibungslosen Ablauf und ausgezeichneten Ergebnis dieses Projektes Kenntnis und spricht allen Beteiligten seinen herzlichen Dank aus. Auch der Anwohnerschaft gebührt ein herzliches Dankeschön für das gezeigte Verständnis während der Bauzeit.

Neue Nutzungspläne und -vorschriften
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2004 hat den Bauzonenplan, den Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung einstimmig genehmigt. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 28. Juli im Sinne der Gemeindegesetzgebung rechtsgültig. Die Frist für Beschwerden nach Baugesetz läuft noch bis am 23. August. Der Gemeinderat hat der kantonalen Abteilung Raumplanung am 2. August sämtliche Pläne und Unterlagen überwiesen. Die Genehmigung der Vorlage durch den Grossen Rat wird noch in diesem Jahr erwartet.

Neue Software für Verwaltung
Unter Beachtung der Vorschriften des kantonalen Submissionsdekretes hat der Gemeinderat die Firma W&W Informatik AG, Affoltern a.A., mit der Lieferung, Installation und Schulung der neusten Generation EDV-Gemeindeprogramme zum Preis von 27 000 Franken beauftragt.

Massive Mehrbelastungen
Gemäss Mitteilung des Kantons hat die Gemeinde Eggenwil im Jahre 2005 aufgrund der Steuerkraft einen Anteil von 136 111 Franken an die AHV/IV und EL zu leisten. Bei diesem Aufwandposten handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Beitrag der Gemeinden an die Sozialwerke. Für das laufende Jahr beträgt der Anteil 114 347 Franken, das heisst es zeichnet sich eine massive Mehrbelastung um rund 22 000 Franken ab, ohne dass die Gemeinden nur den geringsten Einfluss darauf nehmen können. Aber auch bei den übrigen gebundenen Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Öffentlicher Verkehr ist im kommenden Jahr erneut mit wesentlichen Kostensteigerungen zu rechnen.

Tempo 50 auf der Kantonsstrasse
Auf Antrag des Gemeinderates hat das kantonale Baudepartement die Höchstgeschwindigkeit auf der Kantonsstrasse innerorts von 60 km/h auf 50 km/h generell herabgesetzt. Während rund eines Monats wurden die Verkehrsteilnehmer auf die am 14. Juni erfolgte Signalisationsänderung hingewiesen. Gegen Ende August werden mit einer mobilen Radaranzeige orientierende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dennoch ist ab sofort auch mit "scharfen" Kontrollen zu rechnen.

Anpassung der Kanalisations-Benützungsgebühren
Der Gemeinderat hat die Kanalisations-Benützungsgebühren und die in Franken festgesetzten Ermässigungen und Reduktionen gemäss Abwasserreglement an den Stand des Zürcher Wohnbaukostenindexes per 1. April 2004 angepasst. Die leicht erhöhten Gebührenansätze gelten ab 1. Oktober 2004 wie folgt (bisherige Ansätze in Klammern): Benützungsgebühren pro m³ Frischwasser: 1.24 Franken (1.23); Minimalgebühr pro Jahr: 107.60 Franken (106.60); Ein-/Mehrfamilienhäuser ohne Wasseruhren pro Jahr und Wohnung: 322.80 Franken (319.80); Entwässerte Flächen über 50 m² ohne Wasseranschluss pro m² und Jahr: 0.48 Franken (0.48).

Bäume und Sträucher
Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Über Gehwegen muss die Höhe 2.50 Meter betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein. Der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen unbedingt eingehalten werden. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende August zu erfolgen. Nach Ablauf des Termins wird der Gemeinderat das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, veranlassen.

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