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Gemeindemitteilung vom 22.02.2024

25. Internationaler Tag der Nachbarschaft am Freitag, 31. Mai; «I guete Händ» – das Nachbarschaftshilfe-Netz Eggenwil; Erteilte Baubewilligungen; Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2024; Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Eggenwil – ein attraktives Betreuungs- und Förderangebot; Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter; Die Welt der Amphibien – so schön, so nah; Energieplanung Aargau – kantonaler Energiespiegel für jede Gemeinde; Anhörungen und Vernehmlassungen – wichtige Etappen zur Entstehung eines Erlasses; ÖREB-Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen; Bäume und Sträucher bis Ende April zurückschneiden; Häckseldienst am Samstagvormittag, 16. März; Gartenholzereien durch den Forstbetrieb

25. Internationaler Tag der Nachbarschaft am Freitag, 31. Mai 2024

25. Internationaler Tag der Nachbarschaft am Freitag, 31. Mai 2024

Der 25. Internationale «Tag der Nachbarschaft» findet dieses Jahr am Freitag, 31. Mai statt (seit 1999 immer am letzten Freitag im Mai) und soll die Gemeinschaft in Europa durch den Austausch über nachbarschaftliche und gemeinschaftliche Unternehmungen fördern. Der Anlass wird im Aargau von benevol Aargau, der Fachstelle für Freiwilligenarbeit, koordiniert. Ziel des internationalen Aktionstages ist, die freundnachbarschaftlichen Beziehungen zu aktivieren, zu pflegen und dadurch zur Steigerung der Lebens- und Wohnqualität jedes Einzelnen beizutragen. Dazu passt ein ungarisches Sprichwort: «Kein Mensch ist so reich, dass er nicht einen Nachbarn bräuchte.»

Damit der Nachbarschaftstag gelingt, braucht es eine Gemeinde, Kirchgemeinde, Quartierorganisation oder Wohngenossenschaft, welche die Idee mitträgt und verbreitet. Die Gemeindebehörde Eggenwil trägt und fördert diesen Gedanken seit jeher und lädt die Bevölkerung dazu ein, einzeln oder gemeinsam eine Aktivität unter Nachbarn zu organisieren. So könnten Beispiele für Nachbarschaftsanlässe und gemeinsame Aktivitäten sein:

  • Verteilen Sie am Morgen Kaffee und Gipfeli, Früchte oder Frühlingsblumen im Treppenhaus – ein solcher Tag fängt mit Sicherheit bestens an.
  • Ein gemeinsames Frühstück oder ein Picknick im Freien.
  • Stellen Sie eine Wunschwand auf: Ich wünsche mir für mein Quartier… Ich wäre bereit für…
  • Ein Spielnachmittag für Gross und Klein, an der frischen Luft, auf dem Spielplatz oder mit Brettspielen in der guten Stube oder im Gemeinschaftsraum.
  • Sie bemalen – zusammen mit allen Kindern der Nachbarschaft – die Quartierstrasse mit Kreide und/oder lassen gemeinsam Ballone steigen.
  • Kaffee und Kuchen bieten immer einen guten Rahmen für einen gemütlichen Schwatz mit den Nachbarn.
  • Ein Apéro am Feierabend auf dem Sitzplatz, im Treppenhaus oder in der Beiz.
  • Eine improvisierte Saftbar für alle auf dem Spielplatz, im Aussenraum, auf der Dachterrasse.
  • Ein gemeinsames Abendessen. Besonders interessant sind auch Spezialitäten aus anderen Ländern von unseren fremdsprachigen Mitbewohnenden.
  • Ein Strassenfest mit Tischen und Bänken auf der abgesperrten Quartierstrasse (hierfür braucht es lediglich eine Bewilligung der Gemeindebehörde), jeder bringt etwas zu essen, zu trinken und das eigene Geschirr mit – ein spezieller Anlass ohne grossen Aufwand.
  • Vielleicht spielt jemand ein Musikinstrument und bringt ein Ständchen.

Soweit möglich unterstützt die Gemeinde Eggenwil diese Anlässe, indem sie etwa die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit leistet oder Infrastruktur unkompliziert und kostenlos zur Verfügung stellt (z.B. Dorfplatz, Spiel-, Sport- und Begegnungsraum auf dem Schulareal, Vorplätze Gemeindehaus, Festbänke etc.). Die Gemeindekanzlei nimmt gerne entsprechende Anfragen entgegen.

Benevol Aargau – Flyer «25. internationaler Tag der Nachbarschaft am 31. Mai 2024»

«I guete Händ» – das Nachbarschaftshilfe-Netz Eggenwil

2006 rief eine Gruppe Seniorinnen und Senioren in Eggenwil die Nachbarschaftshilfe «I guete Händ» ins Leben. Initiiert wurde sie von Hanni Käch im Rahmen ihrer Abschlussarbeit zum Master in Gesundheitsförderung und Prävention.

Heute tritt «I guete Händ» generationenübergreifend auf mit dem Motto: «vo eus für eus – wir helfen uns gegenseitig in Eggenwil».

Alle Details zu den Dienstleistungen des wertvollen Nachbarschaftshilfe-Netzes können auf der Gemeindewebsite unter der Rubrik Vereine/Freizeit/Kultur oder dem allen Haushaltungen zugestellten und nachstehend auch als PDF-Dokument abrufbaren Flyer 2024 entnommen werden:

Nachbarschaftshilfe-Netz Eggenwil «I guete Händ» – Flyer 2024

Erteilte Baubewilligungen

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an

  • MR Group AG mit Sitz in Stein AG, vertreten durch den Projektverantwortlichen Marcel Müller, Eggenwil, für den Anbau der Sitzplatzüberdachung an der Westfassade des Wohngebäudes Nr. 101 (nachträgliche Bewilligung), die Stützmauer inkl. Treppenaufgang, Terrainaufschüttung und einzelner Granitstelen entlang der K 271 (nachträgliche Bewilligung) sowie den Ersatz des Gartenhauses an der Grenze zur Nachbarparzelle Nr. 142, Parzelle Nr. 143, Rotrainstrasse 7a/b;
     
  • Hans Rudolf Müller, Eggenwil, für den Neubau einer freistehenden Dreifachgarage in Holzkonstruktion mit PV-Anlage auf Parzelle Nr. 18 und die Erstellung einer neuen Zufahrtsstrasse über die Parzellen Nrn. 18 und 19, südwestlich EFH Gebäude Nr. 116, Badenerstrasse 32.

Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2024

Steuerperiode 2024: Übersicht Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen 2024 im Vergleich zu 2023
Steuerperiode 2024: Übersicht Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen 2024 im Vergleich zu 2023

In diesen Tagen werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2024 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Auch für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ein Vergütungszins gutgeschrieben. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden hingegen zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent (bisher 0,3 %). Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt weiterhin 5 Prozent (5 %) für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern oder im nachstehend abrufbaren Merkblatt. Bei Fragen steht gerne auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen unter 056 641 90 94 oder per E-Mail finanzen@eggenwil.ch zur Verfügung.

Kantonales Steueramt Aargau – Merkblatt Zinsregelung Steuerjahr 2024

Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres. Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert hat (beispielsweise infolge Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Pensionierung, bevorstehende grössere Liegenschaftsrenovationen usw.), kann auf begründetes Gesuch hin eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vorgenommen werden. In diesem Fall ist mit der Abteilung Steuern (056 641 90 95 oder steuern@eggenwil.ch) Kontakt aufzunehmen.

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Eggenwil – ein attraktives Betreuungs- und Förderangebot

Im Rahmen der Familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung wurden im vergangenen Jahr an insgesamt 154 Tagen (Vorjahr: 147) total 2394 (2201) Mittagessen ausgegeben. Durchschnittlich wurden pro Tag 16 (15) Personen verpflegt. Seit August 2022 bereitet im Auftrag der Gemeinde das Restaurant zum Sternen die Mittagessen zu. Während des Mittagstischs wurden die Kinder bis zu den Sommerferien durch Betty Pascali als leitende Betreuerin und bei Bedarf zusätzlich von Ginna Zgraggen, Riikka Franz und Gema Minguez Peiro betreut. Nach wie vor engagiert sich Betty Pascali als leitende Betreuerin. Seit August 2023 wird sie bei Bedarf durch Ginna Zgraggen, Riikka Franz, Dora Ruf und Zahra Hossaini unterstützt.

Von der Aufgabenhilfe profitierten im Jahr 2023 von Januar bis Juli 13 Kinder und ab August 10 Kinder. Hier zeichnet die Fachlehrperson Anita Marjakaj verantwortlich.

Bei der Nachmittagsbetreuung am Montag wurden bis zu den letztjährigen Sommerferien jeweils 7 Kinder betreut, am Dienstag jeweils 13 Kinder und am Donnerstag jeweils 8 Kinder. Seit August betreuen Betty Pascali und Ginna Zgraggen am Montag 6 Kinder, am Dienstag 10 Kinder und am Donnerstag jeweils 12 Kinder.

Die «Mittagstisch-Rechnung» 2023 schloss mit einem Aufwandüberschuss von 11 834 Franken (2022: 20 430 Franken, 2021: 19 890 Franken). Mit der Übernahme des Defizits durch die Gemeinde wird das von der Gemeindeversammlung im Juni 2010 bewilligte Kostendach von 30 000 Franken nach wie vor eingehalten.

Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten einmal mehr sehr herzlich für das grosse Engagement und die ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter

Ende März steht wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.

Die Welt der Amphibien – so schön, so nah

Die Gyrenstrasse zwischen Eggenwil und Widen ist zum Schutz der Amphibien seit 8. Februar 2024 wiederum nachts gesperrt.
Die Gyrenstrasse zwischen Eggenwil und Widen ist zum Schutz der Amphibien seit 8. Februar 2024 wiederum nachts gesperrt.

Wie mit letzter Gemeindemitteilung vom 8. Februar 2024 informiert, sind gegenwärtig zum Schutz der Amphibien wiederum alle Zufahrtsstrassen zum Gyrenweiher (Gyrenstrasse ab Abzweigung Heinrütiweg in Eggenwil bis zum Weiher, Rebbergstrasse ab Liegenschaft Nummer 33 und Wolfeggstrasse ab Einmündung der Strasse Im Rebberg) und damit auch die direkte Ortsverbindung zwischen Eggenwil und Widen während der Nacht zwischen 19 und 5 Uhr gesperrt.

Dem nachstehend abrufbaren Newsletter «Die Welt der Amphibien – so schön, so nah» der Natur- und Umweltkommission (NUK) Eggenwil vom 16. Februar 2024 können nebst interessanten Informationen zum Thema auch die Zahlen der im vergangenen Jahr an der Zugstelle Gyrenweiher erfassten Amphibien entnommen werden.

Natur- & Umweltkommission (NUK) Eggenwil – NUK-Newsletter «Die Welt der Amphibien – so schön, so nah» vom 16.02.2024

Erneut ein grosses Dankeschön den Eggenwiler Amphibienschützern.
Erneut ein grosses Dankeschön den Eggenwiler Amphibienschützern.

Den ehrenamtlich im Einsatz stehenden Amphibienschützern gebührt erneut ein grosses Dankeschön. Weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die aus der näheren Umgebung stammen und auch kurzfristig aufgeboten werden können, sind herzlich willkommen. Interessierte können sich per E-Mail an kroeten@bluewin.ch melden.

Energieplanung Aargau – kantonaler Energiespiegel für jede Gemeinde

Die Gemeinden nehmen in der Umsetzung der Energie- und Klimapolitik eine bedeutende Rolle ein. Eine gute Datengrundlage stellt für sie eine wichtige Basis für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau an erneuerbaren Energien dar. Der Kanton Aargau stellt jeder Gemeinde kostenlos den Energiespiegel und die gebäudescharfen Energiekennzahlen zur Verfügung. Im Energiespiegel bereitet die kantonale Abteilung Energie pro Gemeinde die spezifischen Daten übersichtlich und in kompakter Form auf. Er besteht aus einem 4-seitigen Faktenblatt sowie aus 7 Detailkarten. Die Faktenblätter sind öffentlich zugänglich und können unter www.ag.ch/energiespiegel abgerufen werden.

Anhörungen und Vernehmlassungen – wichtige Etappen zur Entstehung eines Erlasses

Die Anhörung (das Vernehmlassungsverfahren) ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Entstehung eines Erlasses. Damit wird die Mitwirkung von Parteien, Interessensgruppen und der Öffentlichkeit bei Erlassen sichergestellt. Ziel einer Anhörung ist es, dass sachlich taugliche und politisch tragbare Entwürfe zustande kommen. Der Kanton Aargau führt jährlich eine Vielzahl an Anhörungen durch. Ebenso nimmt die Aargauer Regierung an Vernehmlassungen des Bundes teil und reicht dazu ihre Stellungnahme ein. Auch die Gemeindebehörde Eggenwil beteiligt sich regelmässig an solchen Anhörungen. Auf www.ag.ch/vernehmlassungen finden sich alle geplanten, laufenden und archivierten Anhörungen des Kantons Aargau sowie die Stellungnahmen des Aargauer Regierungsrats zu Vernehmlassungen des Bundes.

ÖREB-Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind die wichtigsten, geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten. Der ÖREB-Kataster enthält zurzeit 22 Themen aus neun Bereichen. Zu den Grundstücken sind die Lage und Form der Eigentumsbeschränkungen (Geobasisdaten), die Rechtsvorschriften sowie die gesetzlichen Grundlagen abrufbar. Die Bereitstellung der Daten der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung für die Gemeinde Eggenwil erfolgt seit Mitte 2020. Der Kataster ist unter www.ag.ch/oereb abrufbar und auch auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Bauen/Umwelt > Baugesuche/Baurecht > Rechtsgrundlagen verlinkt.

Bäume und Sträucher bis Ende April zurückschneiden

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und gestützt auf öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte dem Gemeingebrauch zugänglich sind.

Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.

Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende April zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.

Häckseldienst am Samstagvormittag, 16. März

Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 16. März, ab 8 Uhr, durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. Gemeinschaftliche Depots mehrerer Liegenschaften sind erwünscht. 10 Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Verwaltung gerne bis spätestens 14. März, 12 Uhr, unter 056 641 90 90 oder sabrina.baudinot@eggenwil.ch entgegen.

Gartenholzereien durch den Forstbetrieb

Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Der Forstbetrieb kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 22. Februar 2024

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