Gemeindemitteilung vom 27.08.2026
Rückstufung von Gefahrenstufe 5 (absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot seit 28. Juli 2026) auf Stufe 4 (grosse Gefahr – bedingtes Feuerverbot) per heute Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr
Ab heute Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, gilt die Gefahrenstufe 4 von 5: Grosse Waldbrandgefahr – bedingtes Feuerverbot
Seit Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 27. Juli 2026).
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Die Bodenmessdaten zeigen wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit – wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben die Lage neu beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des absoluten Feuerverbots nicht mehr notwendig. Folglich hat der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau mit Allgemeinverfügung vom 26. August 2026 die Rückstufung von Gefahrenstufe 5 (absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot) auf Stufe 4 (grosse Gefahr – bedingtes Feuerverbot) per heute Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, verfügt:
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
- Das bedingte Feuerverbot gilt ab 27. August 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.
Diese Anordnung gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Die durch den technischen Dienst bei allen betroffenen öffentlichen Plätzen auf dem Gemeindegebiet Eggenwil angebrachten Hinweistafeln bleiben bestehen.
Das nachstehend abrufbare Merkblatt bietet einen vereinfachten Überblick über das Verhalten bei Trockenheit respektive bei der höchsten Gefahrenstufe 4:
Weitere Informationen zum Thema Hitze und Trockenheit sowie die Links zur Beratungsstelle für Brandverhütung BFB der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG und zum Naturgefahrenportal des Bundes finden sich auf der Homepage des Kantons.
Die Gemeindebehörde dankt der Bevölkerung für die verantwortungsvolle Kooperation und das Verständnis.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 27. August 2026, 09.00 Uhr
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