Feuerwehr Eggenwil
Inhalt
- Ihre Ansprechpartner, Homepage der Feuerwehr
- Wesen und Grundauftrag, Aufsicht, Geschichte
- Organisation und Führung
- Finanzierung, Eigenständigkeit und Zusammenarbeit
- Feuerwehrkommando/-kommission
- Kinderbetreuung – ausgezeichnet mit Swiss Re Milizpreis 2019
- Feuerwehrpflicht
- Pflichtersatz
- Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst
- Entschädigung von Einsatzkosten
- Jahresbericht über die Dienstbereitschaft, Statistik
- Feuerwehrverein
- Rechtsgrundlagen, weitere Informationen, Dienstleistungen, Links
Ihre Ansprechpartner, Homepage
Notruf Feuerwehr: Kant. Feuerwehralarmstelle KFA |
Tel. 118 |
Feuerwehrlokal/-magazin: | Kochsmattstrasse 4 +41 56 633 69 65 |
Kommandant: |
Hptm Nicola Altschul +41 79 672 77 88 |
Vizekommandant: bzw. Vizepräsident Feuerwehrkommission |
Oblt Marvin Rüegg +41 76 465 88 70 |
Adjutantin/Administratorin: bzw. Aktuarin Feuerwehrkommission |
Adj Uof Sarah Altschul |
Technische Dienste/Betriebe: Bauamt Wasser- und Elektrizitätsversorgung Abwasserbeseitigung Bachaufsicht |
Bruno Meier Leiter techn. Dienste/Betriebe +41 56 641 90 98 +41 79 577 16 04 |
Bei Fragen zum Feuerwehrpflichtersatz: Gemeindesteueramt |
Martina Egger Leiterin Steuern +41 56 641 90 95 |
Behördenvertreter: |
Vizeammann Pascal Vogel Ressortvorsteher Feuerwehrwesen |
Homepage Feuerwehr Eggenwil: Verantwortlicher Webmaster |
www.feuerwehr-eggenwil.ch adj@feuerwehr-eggenwil.ch |
Wesen und Grundauftrag, Aufsicht, Geschichte
Die Ortsfeuerwehr Eggenwil ist ein polizeiliches Organ der Einwohnergemeinde. Ihr obliegen nach Feuerwehrgesetz (FwG; SAR 581.100) die Feuerbekämpfung und die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen bei Feuer- und Explosionsgefahr.
Ebenso wird die Feuerwehr bei Elementar- bzw. Naturereignissen (Überschwemmung/Hochwasser, Sturm, Erdrutsch etc.), Unglücksfällen (insbesondere Verkehrsunfälle) und Katastrophen sowie im Rahmen der Katastrophenorganisation und Schadenprävention eingesetzt. Zu ihren Aufgabengebieten gehört auch der Schadendienst zur Abwehr von Gewässer-, Boden- und Luftverunreinigungen im lokalen Bereich.
Zudem kann der Gemeinderat einzelne Abteilungen der Feuerwehr bei besonderen Vorkommnissen oder Veranstaltungen zu Dienstleistungen heranziehen (Verkehrsregelung, Strassensperrung, Parkplatzeinweisung, Brandwache, Sanitätsdienst bis hin zur Unterstützung des Bauamts bzw. der technischen Betriebe/Dienste).
Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) sorgt unter Aufsicht des Regierungsrats für den Vollzug der gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Feuerwehrwesens.
Im Jahr 1907 wurde durch den damaligen Gemeindeammann Josef Zimmermann das erste Feuerwehrreglement der Gemeinde Eggenwil in Kraft gesetzt.
Organisation und Führung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihren Verhältnissen entsprechende Organisation der Feuerwehr sowie die nötigen Lösch- und Rettungseinrichtungen auf ihre Kosten zu schaffen. Mit Zustimmung der AGV können Gemeinden unter sich Vereinbarungen treffen über die gemeinsame Organisation der Feuerwehr, über den gemeinsamen Einsatz von Mannschaften sowie über die gemeinsame Anschaffung und Verwendung von Feuerwehrfahrzeugen und Gerätschaften.
Der Gemeinderat ist für den guten Stand des Feuerwehrwesens verantwortlich. Unter anderem wählt er die Feuerwehrkommission und bestimmt deren Präsidenten resp. den Feuerwehrkommandanten, erlässt ein Reglement für den Feuerwehrdienst (Feuerwehrreglement der Gemeinde Eggenwil), bestimmt die Höhe des Soldes und sonstiger Entschädigungen und entscheidet über die ihm von der Kommission gestellten Anträge.
Gestützt auf die Verordnung zum Feuerwehrgesetz (Feuerwehrverordnung, FwV; SAR 581.111) werden die Feuerwehren gemäss Einwohnerzahl, Risikokataster und Gebäudeversicherungskapital der Gemeinde nach den Richtlinien der AGV in Grössenklassen eingeteilt, nach denen sich Organisation und Ausrüstung der Feuerwehren zur Sicherstellung einer ausreichenden Einsatzbereitschaft im Sinne eines zeitgerechten und zweckmässigen Mitteleinsatzes richten. Per 1. Januar 2016 wurde die Feuerwehr Eggenwil durch die AGV in die nächst höhere Grössenklasse II eingestuft.
Die administrative Führung der Feuerwehr (Jahres-/Übungsprogramm, Berichte, Kursanmeldungen, Material- und Korpskontrollen, Alarmmutationen, Abrechnungen von Sold und Entschädigungen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie etwa die jährliche öffentliche Hauptübung oder die Instruktion des Sicherheitskonzepts der Schul- und Mehrzweckanlage) obliegt der Feuerwehrkommission, welche zu diesem Zweck die 2011 im Kanton Aargau eingeführte einheitliche Software «LODUR» einsetzt. Dabei wird sie durch die Gemeindekanzlei und/oder die Abteilung Finanzen unterstützt.
Finanzierung, Eigenständigkeit und Zusammenarbeit
Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Interventionsfondsverordnung, IFV), die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten für allgemeines Feuerwehrmaterial wie persönliche Ausrüstung, Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen oder Versicherungen) ausgerichtet werden.
Gemeinden mit eigenständiger Feuerwehr, die bestehendes Rationalisierungspotenzial nicht nutzen, werden die Beitragssätze um 30 Prozentpunkte gekürzt. Die Gemeinde Eggenwil hat ihr Rationalisierungspotenzial voll ausgeschöpft und somit Anspruch auf die vollen ordentlichen Beiträge nach dem jeweils für zwei Jahre gültigen Verzeichnis Beitragsleistungen der AGV.
Im November 2007 sprach sich die Gemeindeversammlung für den Erhalt der Eigenständigkeit der Feuerwehr aus. Gleichzeitig genehmigte der Souverän einstimmig einen Verpflichtungskredit von 320 000 Franken für die vom Gemeinderat beantragten Investitionen.
Gestützt auf diesen Entscheid wurde 2008 das Feuerwehrlokal an der Kochsmattstrasse 4 erweitert und renoviert (inkl. Einbau einer WC-Anlage), das Logistiktransportfahrzeug «Flexi» für den Mehrzweckeinsatz beschafft sowie das damals 20-jährige Tanklöschfahrzeug (TLF) revidiert und aufgerüstet.
Im Jahr 2011 wurden für die Neueinkleidung des gesamten Feuerwehr-Korps 61 000 Franken und im Jahr 2012 für die Anschaffung von neuem Atemschutzmaterial 30 000 Franken investiert.
Das 1989 beschaffte und 2008 nochmals überholte TLF hatte schliesslich seinen Dienst nach 30-jährigem Einsatz mehr als erfüllt und musste ersetzt werden.
Im November 2018 sprach sich die Gemeindeversammlung erneut für den Erhalt der eigenständigen Feuerwehr aus und genehmigte einstimmig einen Verpflichtungskredit von 460 000 Franken für die Ersatzbeschaffung. Am 31. August 2019 wurde das neue Hauptfahrzeug feierlich eingeweiht.
Das von der Firma Feumotech AG, Recherswil, nach einem umfangreichen Pflichtenheft gefertigte 12-Tonnen-Tanklöschfahrzeug (TLF 2) basiert auf einem Volvo FL 250-Lastwagen mit 7,7 Liter Hubraum und 256 PS. Das TLF ist mit modernster Technik ausgerüstet. Es verfügt über einen 1800 Liter Wasser- und 100 Liter Schaummitteltank. Die Feuerlöschkreiselpumpe samt Ansaugsystem leistet bei Normaldruck von 10 Bar 2000 Liter und bei Hochdruck von 40 Bar (Strahlrohr Schnellangriff) 250 Liter pro Minute. Nebst dem ebenfalls fest verbauten Lichtmasten und Notstromaggregat umfasst das sich auf dem Fahrzeug befindliche Feuerwehrmaterial alle notwendigen Gerätschaften für das gesamte Einsatzspektrum: Atemschutz, Verkehr, Elektro/Beleuchtung, Funk, Führungsunterstützung, Sanität, Rettungsmaterial, Überdruckbelüftung, Kleinlöschgeräte, Lösch-, Pionier- und Ölwehrmaterial.
Mit solchen nach Ablauf der Amortisationszeiten notwendigen Investitionen werden der Bevölkerung mit der eigenen Feuerwehr vor Ort das höchste Mass an Sicherheit und Dienstleistungen geboten sowie die gestellten Anforderungen effektiv und effizient erfüllt.
Daneben bestehen seit jeher enge und wertvolle Kooperationen mit den umliegenden Gemeinden, insbesondere mit den Feuerwehren Bremgarten und Zufikon, aber auch mit dem Samariterverein Bremgarten und Umgebung. Nebst den regelmässigen Absprachen zwischen den Kommandos und den gemeinsamen Übungen wird wo möglich und sinnvoll auch besonderes Material gemeinsam beschafft.
Weil die geforderte Leistungsnorm bei einer Fusion mit der Feuerwehr Bremgarten nach wie vor nicht eingehalten werden könnte, bestand damals wie heute für die Gemeinde Eggenwil kein Rationalisierungspotenzial. Folglich erhielt sie an die genannten getätigten Gesamtinvestitionen die vollen ordentlichen Beitragsleistungen.
Feuerwehrkommando/-kommission
Die vom Gemeinderat gewählte Feuerwehrkommission besteht aus dem Feuerwehrkommandanten (Präsident der Kommission), dem Vizekommandanten/Chef Ausbildung (Vizepräsident), der Adjutantin (Aktuarin), dem Material- und Fahrzeugwart (Mitglied), dem Mannschaftsvertreter (Mitglied) sowie der Ressortvorsteherin Feuerwehr des Gemeinderats (Behördenvertreterin).
Am 1. Januar 2007 übernahm Roger Hausherr von Robert Grossenbacher, der die Feuerwehr von 2002 bis 2006 führte, das Kommando. Auf Beginn 2015 übergab Roger Hausherr die Führung an Stellvertreter Thomas Hausherr.
Als Nachfolger von Thomas Hausherr ernannte der Gemeinderat per 1. Januar 2022 Pascal Vogel zum Kommandanten. Dieser wurde per 1. Januar 2024 durch Nicola Altschul abgelöst, als Pascal Vogel im Juni 2023 als Vizeammann in den Gemeinderat berufen wurde.
- die Rekrutierung und Einteilung der Mannschaft sowie die Konstituierung der Kommission (ausgenommen des durch den Gemeinderat gewählten Kommandanten/Präsidenten der Kommission);
- die administrative Führung (Jahres-/Übungsprogramm, Berichte, Kursanmeldungen, Material- und Korpskontrollen, Alarmmutationen, Abrechnungen von Sold und Entschädigungen) in Anwendung von LODUR
- die Sorge um die Dienstbereitschaft der Mannschaft sowie der Geräte und Einrichtungen sowie die jährliche Berichterstattung hierüber an den Gemeinderat zuhanden der AGV;
- die Anträge an den Gemeinderat betreffend
- grundlegender Organisations- und Führungsstruktur,
- Änderungen des Feuerwehrreglements,
- Wahl der Mitglieder der Feuerwehrkommission sowie des Kommandanten/Kommissionspräsidenten,
- Investitionen, die einen Verpflichtungskredit erfordern,
- Ansätze für Sold und Entschädigungen,
- Verfügung von Ordnungsbussen infolge Widerhandlungen gegen das Feuerwehrgesetz durch Strafbefehl des Gemeinderats (insbesondere wegen wiederholten unentschuldigten Fernbleibens an Übungen; vgl. dazu auch nachstehende Rubrik «Feuerwehrpflicht»),
- Erstellung des Feuerwehrbudgets,
- Versicherung der Feuerwehr,
- Ernennung von Chargierten,
- Besuch von Kursen,
- jährliche schriftliche Orientierung der Bevölkerung über die Feuermeldeorganisation.
Kinderbetreuung der Feuerwehr Eggenwil
– ausgezeichnet mit Swiss Re Milizpreis 2019
Anfang September 2019 erhielt die Feuerwehr Eggenwil den Swiss Re Milizpreis 2019. Damit wurde sie für ihre Idee, wie Eltern mit Kindern zum Dienst in der Feuerwehr gewonnen werden können, mit 10 000 Franken ausgezeichnet. So verfügt sie als eine der wenigen Feuerwehren im Land seit 2017 über eine institutionalisierte Kinderbetreuungsgruppe innerhalb des Korps. Seither sind die Zeiten, als Angehörige der Feuerwehr (AdF) zu Hause blieben, weil sie Kinder zu betreuen hatten, vorbei. Stattdessen rückt ab Alarmstufe «Ereignis mittel» ein aus drei Frauen bestehender Spezialtrupp ins Magazin an der Kochsmattstrasse ein. Dort nimmt das Team die Kinder der einrückenden AdF in Empfang, begleitet sie in die nahe gelegenen Räumlichkeiten des Mittagstischs im Mehrzweckgebäude und betreut sie, bis der Einsatz beendet und Mami oder Papi wieder da ist. Wie dieser temporäre Feuerwehr-Kinderhort genau funktioniert, darüber hat das Schweizer Fernsehen SRF in der Sendung Schweiz Aktuell vom 30. August 2019 berichtet.
SRF Schweiz aktuell, Sendung vom 30.08.2019, 19.00 Uhr: «Feuerwehr mit Kinderbetreuung in Eggenwil»
Feuerwehrpflicht
Im Kanton Aargau sind Männer und Frauen in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 20., und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird.
Zur Sicherstellung der ersten Hilfe kann die Gemeindeversammlung die Feuerwehrpflicht bis zum 50. Altersjahr ausdehnen oder, wenn ein ausreichender Bestand der Feuerwehr gesichert ist, auf 42 Jahre herabsetzen. Der Souverän hat von diesen Möglichkeiten bislang keinen Gebrauch gemacht.
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Dienst oder durch Leistung des jährlichen Pflichtersatzes. Die Rekrutierung verpflichtet zur Leistung des aktiven Dienstes. Nichtpflichtige können freiwillig Feuerwehrdienst leisten.
Wer aktiven Dienst zu leisten hat und sich diesem wiederholt ohne genügende Entschuldigung entzieht, wird durch den Gemeinderat auf Antrag der Feuerwehrkommission durch Strafbefehl gebüsst. Hinzu kommen Verfahrenskosten von mindestens CHF 200.--.
Pflichtersatz
Jährlicher Pflichtersatz
Feuerwehrdienstpflichtige, die keinen Feuerwehrdienst leisten, haben in der Wohnsitzgemeinde einen jährlichen Pflichtersatz zu bezahlen, es sei denn, sie leben mit einem Ehepartner, der Feuerwehrdienst leistet, in tatsächlich und rechtlich ungetrennter Ehe.
Befreiung, Ermässigung
Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst
- Mitglieder der eidgenössischen Räte, der eidgenössischen Gerichte, des Regierungsrates, der kantonalen Gerichte, Staatsanwälte, Bezirksamtmänner und ihre Stellvertreter, Gemeinderäte und Gemeindeschreiber, Seelsorger der Landeskirchen, Angestellte öffentlicher Verkehrsbetriebe und der Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe sowie Angehörige der Kantons- und Gemeindepolizei;
- Personen, die wegen offensichtlicher körperlicher oder geistiger Gebrechen zum Feuerwehrdienst nicht befähigt sind oder sich nach vertrauensärztlichem Zeugnis nicht für den Feuerwehrdienst eignen;
- werdende Mütter und Personen, die allein oder hauptverantwortlich Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr, Behinderte, Betagte und Chronischkranke betreuen, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Entschädigung von Einsatzkosten
- Personen, die den Einsatz der Feuerwehr durch eine vorsätzliche und rechtswidrige Handlung oder Unterlassung veranlasst haben;
- Personen, denen mit dem Einsatz bei Unglücksfällen (ausgenommen Feuer-, Explosions- und Elementarereignisse) Hilfe geleistet wurde;
- Eigentümer von Brandmelde- oder Löschanlagen bei wiederholtem Fehlalarm;
- Antragsteller für Dienstleistungen bei besonderen Vorkommnissen oder Veranstaltungen.
Jahresbericht über die Dienstbereitschaft 2023
Übungen, Inspektionen, Ernstfall- und Unterstützungseinsätze
Im Jahr 2023 führte die Ortsfeuerwehr Eggenwil insgesamt 35 Übungen durch. Die Reduktion gegenüber der vorjährigen Übungsanzahl von 43 war primär auf die Auflösung der Gruppe Absturzsicherung zurückzuführen. Die Alarmübung fand am 4. April 2023 statt, wobei sämtliche Anforderungen gemäss Norm-Kataster Ernstfall-Anforderungen erfüllt wurden. Die Hauptübung erfolgte am 23. September 2023 mit einer Einsatzübung der jüngsten Einsatztruppe, den «Firefighterlis», und einem spannenden Parcours für Gross und Klein auf dem Schulareal.
2023 mussten vier (Vorjahr: 10) Ernstfalleinsätze geführt werden. Weiter wurde die Feuerwehr Eggenwil einmal zur Nachbarschaftshilfe in Bremgarten aufgeboten. Zusätzlich zu den Ernstfalleinsätzen leistete sie vier geplante Einsätze zugunsten der Gemeinde bei Anlässen im Bereich Verkehrsregelung und Parkplatzeinweisung.
Mannschaftsbestand, Ersatzpflichtige/Feuerwehrsteuern
Per Ende 2023 leisteten total 52 (47) Leute aktiv Dienst. Damit wird der für die Grössenklasse II geltende Sollbestand von 56 (inklusive der erforderlichen Spezialisten Sanität, Verkehr und Elektra) nicht ganz erfüllt. Am 26. Oktober erfolgte der alljährlich jeweils im vierten Quartal stattfindende Informations- und Rekrutierungsabend. Erfreulicherweise konnten 13 neue Angehörige der Feuerwehr (AdF) für diese wichtige und spannende Aufgabe im Dienste der Allgemeinheit gewonnen und damit die Anzahl der vor allem infolge Wegzug aus der Gemeinde ausgetretenen AdF wieder kompensiert werden.
Per Ende 2023 waren 177 (178) Personen ersatzpflichtig. Die Nettoeinnahmen an Feuerwehrsteuern beliefen sich im vergangenen Jahr auf 23 504 Franken (Vorjahr: 23 190 Franken).
Persönliche Ausrüstung, Korpsmaterial, Pauschalbeitrag Feuerwehrwesen der AGV
Die persönliche Ausrüstung und das Korpsmaterial (Feuerwehrgeräte) befinden sich in einem vollständigen, zweckmässigen und einwandfreien Zustand.
2023 erhielt Eggenwil gestützt auf die Interventionsfondsverordnung (IFV) einen Pauschalbeitrag von 13 350 Franken (analog Vorjahr) an das Feuerwehrwesen. Weil die Gemeinde das Rationalisierungspotenzial voll ausschöpft, steht ihr der ordentliche Beitrag von 50 Prozent der theoretischen Investitionskosten der Grössenklasse II von 26 700 Franken zu.
Feuerwehrlokal, Aussendepot
Das im Jahr 2008 erweiterte und renovierte Feuerwehrlokal/-magazin an der Kochsmattstrasse 4 sowie das Feuerwehr-Aussendepot an der Wyderstrasse im Weiler Hofor sind zweckmässig und weisen einen guten Zustand auf. Die Platzverhältnisse im Feuerwehrlokal, insbesondere für den Atemschutz, wurden anlässlich der Hauptfeuerwehrinspektion 2021 von der AGV als «eher knapp» resp. mit Optimierungspotenzial beurteilt.
Fahrzeuge
Das im Oktober 2008 in den Dienst der Feuerwehr gestellte Logistik-Transportfahrzeug «Flexi» für den Mehrzweckeinsatz sowie das im August 2019 eingeweihte 12-Tonnen-Tanklöschfahrzeug (TLF 2) «Flamme» sind problemlos in Betrieb.
Alarmeinrichtungen, Wasserbezugsorte, Hydranten-Pauschalbeitrag der AGV
Die Kontrollen der Alarmeinrichtungen (telefonischer Probealarm monatlich, Martinshorn auf dem Dach des Feuerwehrlokals im Rahmen der jährlichen landesweiten Sirenentests) sowie der Wasserbezugsorte (rund 75 Hydranten auf dem Gemeindegebiet jährlich, Auslösung der Löschreserve monatlich) gaben zu keinen Beanstandungen Anlass.
Nebst dem vorgenannten Pauschalbeitrag 2023 an das Feuerwehrwesen erhielt die Gemeinde auf ihr Gesuch hin von der AGV an die Löschwasserversorgung, also zugunsten des gebührenfinanzierten Wasserwerks Eggenwil, eine Hydranten-Pauschale in Höhe von 11 400 Franken: für 74 einsatztaugliche und kontrollierte Hydranten je 100 Franken und für vier komplett ersetzte Hydranten je 1000 Franken.
Ergebnis der Jahresrechnung 2023
Die Feuerwehrrechnung 2023 schloss mit einem Nettoaufwand von 102 264 Franken (Rechnung 2022: 100 509 Franken) anstelle der budgetierten 147 400 Franken ab. Auf Beginn des Jahr 2023 konnten weniger Angehörige der Feuerwehr rekrutiert werden als ursprünglich erhofft. Folglich nahmen an den Übungen sowie Aus- und Weiterbildungen auch weniger AdF teil, was zu geringeren Sold- und Reisekosten sowie Spesen als budgetiert führte. Weiter fielen auch die finanziellen Aufwendungen für Betriebs- und Verbrauchsmaterial tiefer als erwartet aus.
Ein grosses Dankeschön an die Angehörigen der Feuerwehr
Gemeinderat und Verwaltungsleitung danken Kommandant Hptm Nicola Altschul, dessen Vorgänger Hptm Pascal Vogel, den Mitgliedern der Feuerwehrkommission sowie allen Angehörigen der Feuerwehr Eggenwil einmal mehr für die stets ausgezeichnete Arbeit und den vorbildlichen Einsatz. Ein ebenso grosses Dankeschön für ihre wertvolle Dienstleistung gebührt den scheidenden Angehörigen der Feuerwehr, die einen wesentlichen Teil ihrer Freizeit zugunsten der Sicherheit der Bevölkerung zur Verfügung gestellt haben.
Feuerwehrverein Eggenwil
Enge Kontakte und gegenseitiges Vertrauen in Ausnahmesituationen sind entscheidend wichtig in der Feuerwehr. Damit diese kameradschaftlichen Beziehungen nach Abschluss der aktiven Feuerwehrzeit nicht verloren gehen, wurde 2008 der Feuerwehrverein Eggenwil gegründet.
Der Verein bezweckt die Förderung und Pflege der Kameradschaft unter den aktiven und ehemaligen Angehörigen der Feuerwehr. Kulturelle und gesellige Anlässe aller Art stehen auf dem Programm. Ebenfalls unterstützt der Verein die aktiven Feuerwehrkameraden bei Verpflichtungen, wo nicht die fachlichen Qualitäten zählen, sondern eben die kulturellen und/oder die geselligen.
Nebst dem fünfköpfigen Vorstand, bestehend aus Roland Belser, Manuela Rapold, Dieter Albert, Paul Ackermann und Nicola Altschul, zählt der Verein weitere 80 Mitglieder. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Vereine.
Rechtsgrundlagen
- Feuerwehrgesetz (FwG; SAR 581.100)
- Verordnung zum Feuerwehrgesetz (Feuerwehrverordnung, FwV; SAR 581.111)
- Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden (Feuerfondsverordnung, FFV; SAR 581.513)
- Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (V EG UWR; SAR 781.211)
- Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzgesetz; SAR 585.100)
- Brandschutzverordnung (BSV; SAR 585.113)
- Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG; SAR 271.200)
- Kommandoakten (1. Führung, 2. Ausbildung) der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV, Abteilung Feuerwehrwesen
- Diverse Dokumente im Bereich Intervention der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV
- Feuerwehrreglement der Gemeinde Eggenwil
- Tarif über die Entschädigung von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen (Einsatzkostentarif) der Gemeinde Eggenwil
Weitere Informationen, Dienstleistungen, Links
- Feuerwehrkommission der Gemeinde Eggenwil
- Homepage der Feuerwehr Eggenwil
- Dokumentation zum Logistiktransportfahrzeug «Flexi» der Feuerwehr Eggenwil
- Feuerwehrverein Eggenwil
- Aargauische Gebäudeversicherung AGV, Abt. Feuerwehrwesen
- Aargauischer Feuerwehrverband AFV
- Schweizerischer Feuerwehrverband SFV
- Vereinigung Kantonaler Feuerversichererungen VKF
- Kantonale Gebäudeversicherungen KGV
- Feuerwehr Koordination Schweiz FKS
- Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
- www.feuerwehr.ch - Themen rund um die Feuerwehr
- Feuerwehr-Magazin
- Feuerwehr Stadt Bremgarten
- Feuerwehr Zufikon
- Stützpunkt-Feuerwehr Muri
- Samariterverein Bremgarten und Umgebung