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Feuerwehr Eggenwil

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Ihre Ansprechpartner, Homepage

Notruf Feuerwehr:
Kant. Feuerwehralarmstelle KFA
Tel. 118
Feuerwehrlokal/-magazin: Kochsmattstrasse 4
+41 56 633 69 65

Kommandant:
bzw. Präsident
Feuerwehrkommission

Hptm Nicola Altschul
+41 79 672 77 88
E-Mail
Vizekommandant:
bzw. Vizepräsident
Feuerwehrkommission
Oblt Marvin Rüegg
+41 76 465 88 70
E-Mail
Adjutantin/Administratorin:
bzw. Aktuarin Feuerwehrkommission
Adj Uof Sarah Altschul
E-Mail
Technische Dienste/Betriebe:
Bauamt
Wasser- und Elektrizitätsversorgung
Abwasserbeseitigung
Bachaufsicht
Bruno Meier
Leiter techn. Dienste/Betriebe
+41 56 641 90 98
+41 79 577 16 04
E-Mail 
Bei Fragen zum
Feuerwehrpflichtersatz:

Gemeindesteueramt
Martina Egger
Leiterin Steuern
+41 56 641 90 95
E-Mail

Behördenvertreter:

Vizeammann Pascal Vogel
Ressortvorsteher Feuerwehrwesen
Homepage Feuerwehr Eggenwil:
Verantwortlicher Webmaster
www.feuerwehr-eggenwil.ch
adj@feuerwehr-eggenwil.ch
   

Wesen und Grundauftrag, Aufsicht, Geschichte

Feuerwehr EggenwilDie Ortsfeuerwehr Eggenwil ist ein polizeiliches Organ der Einwohnergemeinde. Ihr obliegen nach Feuerwehrgesetz (FwG; SAR 581.100) die Feuerbekämpfung und die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen bei Feuer- und Explosionsgefahr.

Ebenso wird die Feuerwehr bei Elementar- bzw. Naturereignissen (Überschwemmung/Hochwasser, Sturm, Erdrutsch etc.), Unglücks­fällen (insbesondere Verkehrsunfälle) und Katastrophen sowie im Rahmen der Katastrophenorganisation und Schadenprävention eingesetzt. Zu ihren Aufgabengebieten gehört auch der Schadendienst zur Abwehr von Gewässer-, Boden- und Luftverunreinigungen im lokalen Bereich.

Zudem kann der Gemeinderat einzelne Abteilungen der Feuerwehr bei besonderen Vorkommnissen oder Veranstaltungen zu Dienstleistungen heranziehen (Verkehrsregelung, Strassensperrung, Parkplatzeinweisung, Brandwache, Sanitätsdienst bis hin zur Unterstützung des Bauamts bzw. der technischen Betriebe/Dienste).

AGV Aargauische GebäudeversicherungDie Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) sorgt unter Aufsicht des Regierungsrats für den Vollzug der gesetzli­chen Aufgaben im Bereich des Feuerwehrwesens.

Im Jahr 1907 wurde durch den damaligen Gemeindeammann Josef Zimmermann das erste Feuerwehrreglement der Gemeinde Eggenwil in Kraft gesetzt.


Organisation und Führung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihren Verhältnissen entsprechende Organisation der Feuerwehr sowie die nötigen Lösch- und Rettungseinrichtungen auf ihre Kosten zu schaffen. Mit Zustimmung der AGV können Gemeinden unter sich Vereinbarungen treffen über die gemeinsame Organisation der Feuerwehr, über den gemeinsamen Einsatz von Mannschaften sowie über die gemeinsame Anschaffung und Verwendung von Feuerwehrfahrzeugen und Gerätschaften.

Der Gemeinderat ist für den guten Stand des Feuerwehrwesens verantwortlich. Unter anderem wählt er die Feuerwehrkommission und bestimmt deren Präsidenten resp. den Feuerwehrkommandanten, erlässt ein Reglement für den Feuerwehrdienst (Feuerwehrreglement der Gemeinde Eggenwil), bestimmt die Höhe des Soldes und sonstiger Entschädigungen und entscheidet über die ihm von der Kommission gestellten Anträge.

Gestützt auf die Verordnung zum Feuerwehrgesetz (Feuerwehrverordnung, FwV; SAR 581.111) werden die Feuerwehren gemäss Einwohnerzahl, Risikokataster und Gebäudeversicherungskapital der Gemeinde nach den Richtlinien der AGV in Grössenklassen eingeteilt, nach denen sich Organisation und Ausrüstung der Feuerwehren zur Sicherstellung einer ausreichenden Einsatzbereitschaft im Sinne eines zeitgerechten und zweckmässigen Mitteleinsatzes richten. Per 1. Januar 2016 wurde die Feuerwehr Eggenwil durch die AGV in die nächst höhere Grössenklasse II eingestuft.

Die administrative Führung der Feuerwehr (Jahres-/Übungsprogramm, Berichte, Kursanmeldungen, Material- und Korpskontrollen, Alarmmutationen, Abrechnungen von Sold und Entschädigungen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie etwa die jährliche öffentliche Hauptübung oder die Instruktion des Sicherheitskonzepts der Schul- und Mehrzweckanlage) obliegt der Feuerwehrkommission, welche zu diesem Zweck die 2011 im Kanton Aargau eingeführte einheitliche Software «LODUR» einsetzt. Dabei wird sie durch die Gemeindekanzlei und/oder die Abteilung Finanzen unterstützt.


Finanzierung, Eigenständigkeit und Zusammenarbeit

Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Interventionsfondsverordnung, IFV), die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten für allgemeines Feuerwehrmaterial wie persönliche Ausrüstung, Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen oder Versicherungen) ausgerichtet werden.

Gemeinden mit eigenständiger Feuerwehr, die bestehendes Rationalisierungspotenzial nicht nutzen, werden die Beitragssätze um 30 Prozentpunkte gekürzt. Die Gemeinde Eggenwil hat ihr Rationalisierungspotenzial voll ausgeschöpft und somit Anspruch auf die vollen ordentlichen Beiträge nach dem jeweils für zwei Jahre gültigen Verzeichnis Beitragsleistungen der AGV.

Feuerwehrlokal/-magazin Eggenwil an der Kochsmattstrasse 4Im November 2007 sprach sich die Gemeindeversammlung für den Erhalt der Eigenständigkeit der Feuerwehr aus. Gleichzeitig genehmigte der Souverän einstimmig einen Verpflichtungskredit von 320 000 Franken für die vom Gemeinderat beantragten Investitionen.

Logistik-Transportfahrzeug für den Mehrzweckeinsatz der Feuerwehr EggenwilGestützt auf diesen Entscheid wurde 2008 das Feuerwehrlokal an der Kochsmattstrasse 4 erweitert und renoviert (inkl. Einbau einer WC-Anlage), das Logistiktransportfahrzeug «Flexi» für den Mehrzweckeinsatz beschafft sowie das damals 20-jährige Tanklöschfahrzeug (TLF) revidiert und aufgerüstet.

Im Jahr 2011 wurden für die Neueinkleidung des gesamten Feuerwehr-Korps 61 000 Franken und im Jahr 2012 für die Anschaffung von neuem Atemschutzmaterial 30 000 Franken investiert.

Neueinkleidung der Feuerwehr Eggenwil im Jahr 1985  Neueinkleidung der Feuerwehr Eggenwil im Jahr 1998   Neueinkleidung der Feuerwehr Eggenwil im Jahr 2011

Das 1989 beschaffte und 2008 nochmals überholte TLF hatte schliesslich seinen Dienst nach 30-jährigem Einsatz mehr als erfüllt und musste ersetzt werden.

 Einweihung des neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 2) der Feuerwehr Eggenwil vom 31.08.2019. Bild: Personality Photography/Claudia Brandenberger   Einweihung des neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 2) der Feuerwehr Eggenwil vom 31.08.2019. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi   Einweihung des neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 2) der Feuerwehr Eggenwil vom 31.08.2019. Bild: Personality Photography/Claudia Brandenberger

Im November 2018 sprach sich die Gemeindeversammlung erneut für den Erhalt der eigenständigen Feuerwehr aus und genehmigte einstimmig einen Verpflichtungskredit von 460 000 Franken für die Ersatzbeschaffung. Am 31. August 2019 wurde das neue Hauptfahrzeug feierlich eingeweiht.

Einweihung des neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 2) der Feuerwehr Eggenwil vom 31.08.2019. Bild: Personality Photography/Claudia Brandenberger
Einweihung des neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 2) der Feuerwehr Eggenwil vom 31.08.2019. Bild: Personality Photography/Claudia Brandenberger

Das von der Firma Feumotech AG, Recherswil, nach einem umfangreichen Pflichtenheft gefertigte 12-Tonnen-Tanklöschfahrzeug (TLF 2) basiert auf einem Volvo FL 250-Lastwagen mit 7,7 Liter Hubraum und 256 PS. Das TLF ist mit modernster Technik ausgerüstet. Es verfügt über einen 1800 Liter Wasser- und 100 Liter Schaummitteltank. Die Feuerlöschkreiselpumpe samt Ansaugsystem leistet bei Normaldruck von 10 Bar 2000 Liter und bei Hochdruck von 40 Bar (Strahlrohr Schnellangriff) 250 Liter pro Minute. Nebst dem ebenfalls fest verbauten Lichtmasten und Notstromaggregat umfasst das sich auf dem Fahrzeug befindliche Feuerwehrmaterial alle notwendigen Gerätschaften für das gesamte Einsatzspektrum: Atemschutz, Verkehr, Elektro/Beleuchtung, Funk, Führungsunterstützung, Sanität, Rettungsmaterial, Überdruckbelüftung, Kleinlöschgeräte, Lösch-, Pionier- und Ölwehrmaterial.

Mit solchen nach Ablauf der Amortisationszeiten notwendigen Investitionen werden der Bevölkerung mit der eigenen Feuerwehr vor Ort das höchste Mass an Sicherheit und Dienstleistungen geboten sowie die gestellten Anforderungen effektiv und effizient erfüllt.

Die Kommandanten (v.l.n.r.) Reinhard Egger der Feuerwehr Bremgarten, Albert Karli der Feuerwehr Zufikon, Roger Hausherr der Feuerwehr Eggenwil und Rolf Kohler der Feuerwehr Künten an der Einweihung des erneuerten Feuerwehrlokals vom 18.10.2008Daneben bestehen seit jeher enge und wertvolle Kooperationen mit den umliegenden Gemeinden, insbesondere mit den Feuerwehren Bremgarten und Zufikon, aber auch mit dem Samariterverein Bremgarten und Umgebung. Nebst den regelmässigen Absprachen zwischen den Kommandos und den gemeinsamen Übungen wird wo möglich und sinnvoll auch besonderes Material gemeinsam beschafft.

Weil die geforderte Leistungsnorm bei einer Fusion mit der Feuerwehr Bremgarten nach wie vor nicht eingehalten werden könnte, bestand damals wie heute für die Gemeinde Eggenwil kein Rationalisierungspotenzial. Folglich erhielt sie an die genannten getätigten Gesamtinvestitionen die vollen ordentlichen Beitragsleistungen.


Feuerwehrkommando/-kommission

Roger Hausherr (rechts) übernahm von Robert Grossenbacher per 1.1.2007 das Kommando der Feuerwehr EggenwilDie vom Gemeinderat gewählte Feuerwehrkommission besteht aus dem Feuerwehrkommandanten (Präsident der Kommission), dem Vizekommandanten/Chef Ausbildung (Vizepräsident), der Adjutantin (Aktuarin), dem Material- und Fahrzeugwart (Mitglied), dem Mannschaftsvertreter (Mitglied) sowie der Ressortvorsteherin Feuerwehr des Gemeinderats (Behördenvertreterin).

Roger Hausherr (links), Kommandant der Feuerwehr Eggenwil von 2007 bis 2014 und sein Nachfolger ab 2015, Thomas HausherrAm 1. Januar 2007 übernahm Roger Hausherr von Robert Grossenbacher, der die Feuerwehr von 2002 bis 2006 führte, das Kommando. Auf Beginn 2015 übergab Roger Hausherr die Führung an Stellvertreter Thomas Hausherr.

Sie bilden drei Generationen von Eggenwiler Feuerwehrkommandanten (v.l.): Thomas Hausherr, Gemeindeammann Roger Hausherr und Pascal Vogel. Bild: Nicola Altschul/24.09.2021

Als Nachfolger von Thomas Hausherr ernannte der Gemeinderat per 1. Januar 2022 Pascal Vogel zum Kommandanten. Dieser wurde per 1. Januar 2024 durch Nicola Altschul abgelöst, als Pascal Vogel im Juni 2023 als Vizeammann in den Gemeinderat berufen wurde.

 

Kommandanten der Feuerwehr Eggenwil an der Hauptübung vom 23.09.2023: (v.l.) Dieter Albert, Pascal Vogel, Ueli Hess, Roger Hausherr und Nicola Altschul
Kommandanten der Feuerwehr Eggenwil an der Hauptübung vom 23.09.2023: (v.l.) Dieter Albert, Pascal Vogel, Ueli Hess, Roger Hausherr und Nicola Altschul
Der vorwiegend aus aktiven Feuerwehrleuten zusammengesetzten Feuerwehrkommission obliegen insbesondere
  • die Rekrutierung und Einteilung der Mannschaft sowie die Konstituierung der Kommission (ausgenommen des durch den Gemeinderat gewählten Kommandanten/Präsidenten der Kommission);
  • die administrative Führung (Jahres-/Übungsprogramm, Berichte, Kursanmeldungen, Material- und Korpskontrollen, Alarmmutationen, Abrechnungen von Sold und Entschädigungen) in Anwendung von LODUR
  • die Sorge um die Dienstbereitschaft der Mannschaft sowie der Geräte und Einrichtungen sowie die jährliche Berichterstattung hierüber an den Gemeinderat zuhanden der AGV;
  • die Anträge an den Gemeinderat betreffend
    • grundlegender Organisations- und Führungsstruktur,
    • Änderungen des Feuerwehrreglements,
    • Wahl der Mitglieder der Feuerwehrkommission sowie des Kommandanten/Kommissionspräsidenten,
    • Investitionen, die einen Verpflichtungskredit erfordern,
    • Ansätze für Sold und Entschädigungen,
    • Verfügung von Ordnungsbussen infolge Widerhandlungen gegen das Feuerwehrgesetz durch Strafbefehl des Gemeinderats (insbesondere wegen wiederholten unentschuldigten Fernbleibens an Übungen; vgl. dazu auch nachstehende Rubrik «Feuerwehrpflicht»),
    • Erstellung des Feuerwehrbudgets,
    • Versicherung der Feuerwehr,
    • Ernennung von Chargierten,
    • Besuch von Kursen,
    • jährliche schriftliche Orientierung der Bevölkerung über die Feuermeldeorganisation.

Kinderbetreuung der Feuerwehr Eggenwil
– ausgezeichnet mit Swiss Re Milizpreis 2019

Die Feuerwehr Eggenwil wurde für ihre institutionalisierte Kinderbetreuungsgruppe mit dem Swiss Re Milizpreis 2019 ausgezeichnet. Bild: Swiss Re 04.09.2019Die Feuerwehr Eggenwil wurde für ihre institutionalisierte Kinderbetreuungsgruppe mit dem Swiss Re Milizpreis 2019 ausgezeichnet. Bild: Swiss Re 04.09.2019Anfang September 2019 erhielt die Feuerwehr Eggenwil den Swiss Re Milizpreis 2019. Damit wurde sie für ihre Idee, wie Eltern mit Kindern zum Dienst in der Feuerwehr gewonnen werden können, mit 10 000 Franken ausgezeichnet. So verfügt sie als eine der wenigen Feuerwehren im Land seit 2017 über eine institutionalisierte Kinderbetreuungsgruppe innerhalb des Korps. Seither sind die Zeiten, als Angehörige der Feuerwehr (AdF) zu Hause blieben, weil sie Kinder zu betreuen hatten, vorbei. Stattdessen rückt ab Alarmstufe «Ereignis mittel» ein aus drei Frauen bestehender Spezialtrupp ins Magazin an der Kochsmattstrasse ein. Dort nimmt das Team die Kinder der einrückenden AdF in Empfang, begleitet sie in die nahe gelegenen Räumlichkeiten des Mittagstischs im Mehrzweckgebäude und betreut sie, bis der Einsatz beendet und Mami oder Papi wieder da ist. Wie dieser temporäre Feuerwehr-Kinderhort genau funktioniert, darüber hat das Schweizer Fernsehen SRF in der Sendung Schweiz Aktuell vom 30. August 2019 berichtet.

SRF Schweiz aktuellSRF Schweiz aktuell, Sendung vom 30.08.2019, 19.00 Uhr: «Feuerwehr mit Kinderbetreuung in Eggenwil»

 


Feuerwehrpflicht

Feuerwehrhauptübung 2006Im Kanton Aargau sind Männer und Frauen in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehr­pflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 20., und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das 44. Altersjahr voll­endet wird.

Zur Sicherstellung der ersten Hilfe kann die Gemeindeversammlung die Feuerwehrpflicht bis zum 50. Altersjahr ausdehnen oder, wenn ein ausreichender Bestand der Feuerwehr gesichert ist, auf 42 Jahre herabsetzen. Der Souverän hat von diesen Möglichkeiten bislang keinen Gebrauch gemacht.

Tanja Belser, Oksan Nanz und Fabienne Senn (von links): Die drei Frauen der Kinderbetreuungsgruppe der Feuerwehr Eggenwil nehmen sich der AdF-Kinder an: Bild: Schweizerische Feuerwehr-Zeitung 118 swissfire.ch 12/2018/zVgDie Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Dienst oder durch Leis­tung des jährlichen Pflichtersatzes. Die Rekrutierung verpflichtet zur Leistung des aktiven Dienstes. Nichtpflichtige können freiwillig Feuerwehrdienst leisten.

Wer aktiven Dienst zu leisten hat und sich diesem wiederholt ohne genügende Entschuldigung entzieht, wird durch den Gemeinderat auf Antrag der Feuer­wehrkommission durch Strafbefehl gebüsst. Hinzu kommen Verfahrenskosten von mindestens CHF 200.--.


Pflichtersatz

Jährlicher Pflichtersatz

Feuerwehrdienstpflichtige, die keinen Feuerwehrdienst leisten, haben in der Wohnsitzgemeinde einen jährlichen Pflichtersatz zu bezahlen, es sei denn, sie leben mit einem Ehepartner, der Feuerwehrdienst leistet, in tatsächlich und rechtlich ungetrennter Ehe.

Der Pflichtersatz beträgt 2 ‰ des steuerbaren Einkommens, mindestens CHF 30.00, höchstens CHF 300.00. Er wird durch die Steuerkommission nach dem für die direkten Steuern geltenden Verfahren festgesetzt.
 

Befreiung, Ermässigung

Wer durch feuerwehrdienstlich verursachte Umstände (Krankheit oder Unfall) dienstuntauglich geworden ist, ist von der Leistung des Pflicht­ersatzes befreit. Ebenso wird vom Pflichtersatz befreit, wer wegen offensichtlicher körperlicher oder geistiger Gebrechen zum Feuerwehrdienst nicht befähigt ist oder sich nach vertrauensärztlichem Zeugnis nicht für den Feuerwehrdienst eignet.
 
Bei Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst wird der Pflichtersatz des Dienstpflichtigen oder, falls dieser in tatsächlich und rechtlich unge­trennter Ehe lebt, des Ehepaares nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes herabgesetzt. Diese Regelung gilt auch bei eingetragenen Partnerschaften.
 
Bei Fragen zum Pflichtersatz steht das Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung.

Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst

Vom aktiven Feuerwehrdienst sind befreit
  • Mitglieder der eidgenössischen Räte, der eidgenössischen Gerichte, des Regierungsrates, der kantonalen Gerichte, Staatsanwälte, Bezirksamtmänner und ihre Stellvertreter, Gemeinderäte und Gemeindeschreiber, Seelsorger der Landeskirchen, Angestellte öffentlicher Verkehrsbetriebe und der Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe sowie Angehörige der Kantons- und Gemeindepolizei;
  • Personen, die wegen offensichtlicher körperlicher oder geistiger Gebrechen zum Feuerwehrdienst nicht befähigt sind oder sich nach vertrauensärztlichem Zeugnis nicht für den Feuerwehrdienst eignen;
  • werdende Mütter und Personen, die allein oder hauptverantwortlich Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr, Behinderte, Betagte und Chronischkranke betreuen, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.

Entschädigung von Einsatzkosten

Der Gemeinderat kann im Rahmen des Tarifs über die Entschädigung von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen (Einsatzkostentarif) der Gemeinde Eggenwil verfügen, dass die Kosten notwendiger Einsätze gedeckt werden durch
  • Personen, die den Einsatz der Feuerwehr durch eine vorsätzliche und rechtswidrige Handlung oder Unterlassung veranlasst haben;
  • Personen, denen mit dem Einsatz bei Unglücksfällen (ausgenommen Feuer-, Explosions- und Elementarereignisse) Hilfe geleistet wurde;
  • Eigentümer von Brandmelde- oder Löschanlagen bei wiederholtem Fehlalarm;
  • Antragsteller für Dienstleistungen bei besonderen Vorkommnissen oder Veranstaltungen.

Jahresbericht über die Dienstbereitschaft 2023

Übungen, Inspektionen, Ernstfall- und Unterstützungseinsätze

Im Jahr 2023 führte die Ortsfeuerwehr Eggenwil insgesamt 35 Übungen durch. Die Reduktion gegenüber der vorjährigen Übungsanzahl von 43 war primär auf die Auflösung der Gruppe Absturzsicherung zurückzuführen. Die Alarmübung fand am 4. April 2023 statt, wobei sämtliche Anforderungen gemäss Norm-Kataster Ernstfall-Anforderungen erfüllt wurden. Die Hauptübung erfolgte am 23. September 2023 mit einer Einsatzübung der jüngsten Einsatztruppe, den «Firefighterlis», und einem spannenden Parcours für Gross und Klein auf dem Schulareal.

2023 mussten vier (Vorjahr: 10) Ernstfalleinsätze geführt werden. Weiter wurde die Feuerwehr Eggenwil einmal zur Nachbarschaftshilfe in Bremgarten aufgeboten. Zusätzlich zu den Ernstfalleinsätzen leistete sie vier geplante Einsätze zugunsten der Gemeinde bei Anlässen im Bereich Verkehrsregelung und Parkplatzeinweisung.

Mannschaftsbestand, Ersatzpflichtige/Feuerwehrsteuern

Per Ende 2023 leisteten total 52 (47) Leute aktiv Dienst. Damit wird der für die Grössenklasse II geltende Sollbestand von 56 (inklusive der erforderlichen Spezialisten Sanität, Verkehr und Elektra) nicht ganz erfüllt. Am 26. Oktober erfolgte der alljährlich jeweils im vierten Quartal stattfindende Informations- und Rekrutierungsabend. Erfreulicherweise konnten 13 neue Angehörige der Feuerwehr (AdF) für diese wichtige und spannende Aufgabe im Dienste der Allgemeinheit gewonnen und damit die Anzahl der vor allem infolge Wegzug aus der Gemeinde ausgetretenen AdF wieder kompensiert werden.

Per Ende 2023 waren 177 (178) Personen ersatzpflichtig. Die Nettoeinnahmen an Feuerwehrsteuern beliefen sich im vergangenen Jahr auf 23 504 Franken (Vorjahr: 23 190 Franken).

Persönliche Ausrüstung, Korpsmaterial, Pauschalbeitrag Feuerwehrwesen der AGV

Die persönliche Ausrüstung und das Korpsmaterial (Feuerwehrgeräte) befinden sich in einem vollständigen, zweckmässigen und einwandfreien Zustand.

2023 erhielt Eggenwil gestützt auf die Interventionsfondsverordnung (IFV) einen Pauschalbeitrag von 13 350 Franken (analog Vorjahr) an das Feuerwehrwesen. Weil die Gemeinde das Rationalisierungspotenzial voll ausschöpft, steht ihr der ordentliche Beitrag von 50 Prozent der theoretischen Investitionskosten der Grössenklasse II von 26 700 Franken zu.

Feuerwehrlokal, Aussendepot

Das im Jahr 2008 erweiterte und renovierte Feuerwehrlokal/-magazin an der Kochsmattstrasse 4 sowie das Feuerwehr-Aussendepot an der Wyderstrasse im Weiler Hofor sind zweckmässig und weisen einen guten Zustand auf. Die Platzverhältnisse im Feuerwehrlokal, insbesondere für den Atemschutz, wurden anlässlich der Hauptfeuerwehrinspektion 2021 von der AGV als «eher knapp» resp. mit Optimierungspotenzial beurteilt.

Fahrzeuge

Das im Oktober 2008 in den Dienst der Feuerwehr gestellte Logistik-Transportfahrzeug «Flexi» für den Mehrzweckeinsatz sowie das im August 2019 eingeweihte 12-Tonnen-Tanklöschfahrzeug (TLF 2) «Flamme» sind problemlos in Betrieb.

Alarmeinrichtungen, Wasserbezugsorte, Hydranten-Pauschalbeitrag der AGV

Die Kontrollen der Alarmeinrichtungen (telefonischer Probealarm monatlich, Martinshorn auf dem Dach des Feuerwehrlokals im Rahmen der jährlichen landesweiten Sirenentests) sowie der Wasserbezugsorte (rund 75 Hydranten auf dem Gemeindegebiet jährlich, Auslösung der Löschreserve monatlich) gaben zu keinen Beanstandungen Anlass.

Nebst dem vorgenannten Pauschalbeitrag 2023 an das Feuerwehrwesen erhielt die Gemeinde auf ihr Gesuch hin von der AGV an die Löschwasserversorgung, also zugunsten des gebührenfinanzierten Wasserwerks Eggenwil, eine Hydranten-Pauschale in Höhe von 11 400 Franken: für 74 einsatztaugliche und kontrollierte Hydranten je 100 Franken und für vier komplett ersetzte Hydranten je 1000 Franken.

Ergebnis der Jahresrechnung 2023

Die Feuerwehrrechnung 2023 schloss mit einem Nettoaufwand von 102 264 Franken (Rechnung 2022: 100 509 Franken) anstelle der budgetierten 147 400 Franken ab. Auf Beginn des Jahr 2023 konnten weniger Angehörige der Feuerwehr rekrutiert werden als ursprünglich erhofft. Folglich nahmen an den Übungen sowie Aus- und Weiterbildungen auch weniger AdF teil, was zu geringeren Sold- und Reisekosten sowie Spesen als budgetiert führte. Weiter fielen auch die finanziellen Aufwendungen für Betriebs- und Verbrauchsmaterial tiefer als erwartet aus.

Ein grosses Dankeschön an die Angehörigen der Feuerwehr

Gemeinderat und Verwaltungsleitung danken Kommandant Hptm Nicola Altschul, dessen Vorgänger Hptm Pascal Vogel, den Mitgliedern der Feuerwehrkommission sowie allen Angehörigen der Feuerwehr Eggenwil einmal mehr für die stets ausgezeichnete Arbeit und den vorbildlichen Einsatz. Ein ebenso grosses Dankeschön für ihre wertvolle Dienstleistung gebührt den scheidenden Angehörigen der Feuerwehr, die einen wesentlichen Teil ihrer Freizeit zugunsten der Sicherheit der Bevölkerung zur Verfügung gestellt haben.


Feuerwehrverein Eggenwil

Feuerwehrverein EggenwilEnge Kontakte und gegenseitiges Vertrauen in Ausnahmesituationen sind entscheidend wichtig in der Feuerwehr. Damit diese kameradschaftlichen Beziehungen nach Abschluss der aktiven Feuerwehrzeit nicht verloren gehen, wurde 2008 der Feuerwehrverein Eggenwil gegründet.

Der Verein bezweckt die Förderung und Pflege der Kameradschaft unter den aktiven und ehemaligen Angehörigen der Feuerwehr. Kulturelle und gesellige Anlässe aller Art stehen auf dem Programm. Ebenfalls unterstützt der Verein die aktiven Feuerwehrkameraden bei Verpflichtungen, wo nicht die fachlichen Qualitäten zählen, sondern eben die kulturellen und/oder die geselligen.

Nebst dem fünfköpfigen Vorstand, bestehend aus Roland Belser, Manuela Rapold, Dieter Albert, Paul Ackermann und Nicola Altschul, zählt der Verein weitere 80 Mitglieder. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Vereine.


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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
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