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Gemeindeorganisation

Inhalt


Allgemeines, Organigramm

Die Gemeinden sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie fördern das Wohl und die Entfaltung ihrer Einwohner. Die Einwohnergemeinden versehen die Aufgaben von lokaler Bedeu­tung, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Organisationen fallen.

Auch wenn ein wesentlicher Teil ihrer Aufgaben und Ausgaben durch kantonale und nationale Bestimmungen vorgegeben und gebunden ist, so verfügen die Kommunen doch über eine weitreichende Autonomie und über vielfältige Zuständigkeiten. Die Gemeinden ordnen und verwalten, unter Aufsicht des Staates, ihre Angelegenheiten selbstständig. Sie sind im Rahmen von Verfassung und Gesetz befugt, sich selbst zu organisieren, ihre Behörden und Angestellten zu wählen, ihre Aufgaben nach eigenem Ermessen zu erfüllen und ihre öffentlichen Sachen selbstständig zu verwalten. Der Gesetzgeber gewährt den Gemeinden möglichst weiten Handlungs­spielraum.

Die Gemeinden bestimmen ihre Organisation im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeindeordnung. Wie bei den allermeisten anderen aargauischen Gemeinden auch, untersteht die Einwohnergemeinde Eggenwil der Organisation mit Gemeindeversammlung als Legislative, dies im Unterschied zum Einwohnerrat als Parlament in grossen aargauischen Städten und Gemeinden.

Weiterführende Informationen zur Gemeindeorganisation und -führung (Gemeinderat, Gemeindeammann, Amtsperiode, Verwaltungsleitung) sowie rund um die Themen Demokratie und Milizsystem sind unter dem nachstehenden separaten Kapitel abrufbar.


Einwohnergemeinde

Luftbild Eggenwil vom 2.5.2005Die Einwohnergemeinden sind Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit allgemeinen Zwecken und eigener Rechtspersönlichkeit. Sie umfassen das durch ihre Gemeindegrenzen bestimmte Gebiet mit allen Personen, die darin wohnen oder sich aufhalten.

Organe der Einwohnergemeinde Eggenwil sind

Die Aufgaben der Einwohnergemeinde umfassen alle dem Gemeinwohl dienenden lokalen Angelegenheiten, die nicht in den ausschliesslichen Aufgabenbereich des Bundes oder des Kantons fallen. Man unterscheidet zwischen dem eigenen und dem durch Gesetze des Bundes und Kantons übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden.

Die Gemeinden können zur Erfüllung bestimmter Aufgaben unselbst­ständige öffentliche Anstalten (Gemeindeanstalten) mit eigener Rech­nungsführung errichten. In der Gemeinde Eggenwil bestehen als Gemeindewerke bzw. -betriebe (Spezialfinanzierungen) die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Abfallwirtschaft und die Elektrizitätsversorgung.


Ortsbürgergemeinde (1803 bis 2021)

Waldhütte EggenwilDie Ortsbürgergemeinde Eggenwil war bis Ende 2021 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestand aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts und in Eggenwil wohnhaft waren.

Die Ortsbürgergemeinde hatte in erster Linie die Aufgabe der Erhal­tung und der guten Verwaltung ihres Vermögens. Sofern ihre Mittel, vor allem der Ertrag ihres Vermögens, ausreichten, oblagen ihr die Förderung des kulturellen Lebens sowie die Unterstützung kultureller und sozialer Werke, die Mithilfe bei der Erfüllung von Aufgaben der Einwohnergemeinde und die Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selber stellte. Der Ortsbürgergemeinde Eggenwil gehörten die von ihr bewirtschafteten Wälder und die Waldhütte.

Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde per 1. Januar 2022

Aus finanziellen und personellen Gründen beschloss die Ortsbürger- wie auch die Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2021 einstimmig die Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde per 1. Januar 2022. An der Volksabstimmung vom 26. September 2021 bestätigte die Gesamtheit der Stimmberechtigten beider Gemeinden an der Urne die Versammlungsentscheide (obligatorisches Referendum). Folglich gingen alle Vermögensgüter der seit 1803 bestandenen Ortsbürger- ins Eigentum der Einwohnergemeinde über (buchhalterische Übertragung der Vermögenswerte per Ende Rechnungsjahr 2021).

An der letztmaligen Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021 in der Waldhütte beschenkte der Gemeinderat im feierlichen Rahmen die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit einem persönlichen Andenken. Zudem ziert seither die Gedenktafel «Ortsbürgergemeinde Eggenwil 1803 - 2021» die Waldhütte.

Der Eggenwiler Gemeinderat übergab die Gedenktafel an die Ortsbürger. Darunter an (Mitte von links) Sepp Belser, Kurt Hausherr, Fritz Hausherr, die alle drei bei der Waldhüttenerbauung tatkräftig dabei waren. Bild: BBA 03.12.2021/Roger Wetli
Der Eggenwiler Gemeinderat übergab die Gedenktafel an die Ortsbürger. Darunter an (Mitte von links) Sepp Belser, Kurt Hausherr, Fritz Hausherr, die alle drei bei der Waldhüttenerbauung tatkräftig dabei waren. Bild: BBA 03.12.2021/Roger Wetli

Kirchgemeinden

Pfarrkirche EggenwilÖffentlich-rechtlich anerkannt sind im Kanton Aargau die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirchgemeinde. Sie erfüllen alle kirchlichen Aufgaben, wählen die Geistlichen und verwalten das Kirchengut. Die Kirchensteuern der anerkannten Landeskirchen werden durch die Einwohnergemeinden veranlagt und bezogen.
Eggenwil gehört zur Römisch-katholischen Kirchgemeinde Eggenwil-Widen, Reformierten Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen und zur Christkatholischen Kirchgemeinde Baden-Brugg-Wettingen.


Gemeinde­versammlung

GemeindeversammlungDie Gemeindeversammlung (Legislative) ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung, einschliesslich Gemeindeanstalten, aus.

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung unterstehen unter gewissen Umständen der Urnenabstimmung (obligatorisches oder fakultatives Referendum).

Die Einwohnergemeinde­versammlung wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten.

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in der kantonalen Gemeindegesetzgebung sowie in der Gemeindeordnung abschliessend und zwingend geregelt. Zu den Zuständigkeiten der Eggenwiler Gemeindeversammlung gehören im Wesentlichen die Festlegung des Budgets und des Steuerfusses, die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts sowie der Gemeinderechnungen und die Beschlussfassung darüber, die Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben, die Beschlussfassung über die Errichtung von Gemeindeanstalten und den Beitritt zu einem Gemeindeverband, die Genehmigung von Verträgen über die Übertragung von Aufgaben an Dritte oder von Gemeindeverträgen, deren Folgen von erheblicher finanzieller Bedeutung sind, der Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden, der Erlass und die Änderung des Dienst- und Besoldungsreglements für das Gemeindepersonal und die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer. Weitere Informationen zu den Verantwortlichkeiten im Finanz- und Rechnungswesen finden Sie hier.


Gemeindeorganisation und -führung, Milizsystem

Dorfplatz EggenwilDer Gemeinderat (Exekutive) besteht aus Gemeindeammann, Vizeammann und weiteren drei in der Gemeinde wohnhaften Mitgliedern. Er ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er hat die Verwaltung zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der Gemeinderat vertritt die Einwohnergemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Gemeindeammann und den Gemeindeschreiber vertreten.

Die Amtsdauer des nebenamtlichen, vom Volk gewählten und vom Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau in Pflicht genommenen Gemeinderats beträgt vier Jahre. Die laufende Amtsperiode hat am 1. Januar 2022 begonnen und endet am 31. Dezember 2025.

Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Er übt insbesondere die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und die Gemeindeanstalten (Gemeindewerke/-betriebe) aus. Ihm obliegt die Vorbereitung aller Geschäfte und die Antragstellung zu Handen der ihm übergeordneten Gemeindeorgane sowie der Vollzug der Beschlüsse derselben.

Der Gemeindeammann (Gemeindepräsident) steht der Gemeinde vor. Er sorgt für den Vollzug der von den Gemeindeorganen gefassten Beschlüsse, erledigt die ihm von den Aufsichtsbehörden erteilten Aufträge und erlässt in dringlichen Fällen die erforderlichen Anordnungen, die im Normalfall dem Gesamtgemeinderat obliegen.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) deklariert das Jahr 2019 zum «Jahr der Milizarbeit». Alle Informationen auf www.milizsystem.ch.Die Aufgaben der Gemeindebehörden bzw. öffentlichen Verwaltungen ändern sich rascher und dynamischer als noch vor wenigen Jahren. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Anforderungen seitens Bund und Kanton nehmen stetig zu. Die Komplexität wächst, neue Aufgaben kommen hinzu, die Verantwortung steigt. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ist gerade auch in kleineren Gemeinden mit einem Milizsystem eine effiziente und effektive Organisations- und Führungsstruktur unabdingbar. Aus diesen Gründen strebt der Gemeinderat bereits seit Jahrzehnten m Rahmen der Gemeindegesetzgebung eine möglichst weitgehende Trennung zwischen der politischen (strategischen) und der betrieblichen/administrativen (operativen) Ebene an. Die Exekutive kann sich dadurch vermehrt auf die strategischen und politischen Aufgabenstellungen konzentrieren und wird durch die Verwaltung von den operativen Aufgaben entlastet. Diese zeitgerechte und zweckmässige Gemeindeführung wirkt sich auch positiv auf die Bevölkerung aus, indem etwa die Entscheidungswege wesentlich kürzer werden oder die Verfahrensabläufe deutlich weniger lang dauern. 

Der vom Gesamtgemeinderat angestellte und in Pflicht genommene Gemeindeschreiber/Leiter Gemeindeverwaltung oder dessen Stellvertreterin nehmen an den Sitzungen des Gemeinderats in ihrer Stabsstellenfunktion (Beratung/Unterstützung der Gemeindeexekutive in fachlicher, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht) teil und führen das Protokoll der Gemeindeversammlung und des Gemeinderats. Zudem obliegt in der Gemeinde Eggenwil seit Inkrafttreten des aktuellen Personalreglements Anfang 2004 dem Gemeindeschreiber auch die Gesamtleitung respektive die operative Führung der Verwaltung samt den technischen Betrieben (Gemeindewerke). In dieser Eigenschaft sorgt der Leiter Gemeindeverwaltung für rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Abläufe und trifft Entscheidungen ohne politischen Handlungsspielraum im Rahmen des Geschäfts- und Kompetenzreglements (GKR).


Kommissionen,
Übertragung von Entscheidungsbefugnissen

Für die gleiche Amtsperiode wie beim Gemeinderat sind als selbstständige Kommissionen jeweils eine Finanzkommission (drei Mitglieder), eine Steuerkommission (drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied) sowie zwei Stimmenzähler und zwei Ersatzstimmenzähler (Wahlbüro) durch das Volk zu wählen. Im Gegensatz zum Gemeinderat sind bei den Kommissionen bereits im ersten Wahlgang stille Wahlen möglich.

GemeinderechnungDer Finanzkommission obliegen die Stellungnahme zum Budget, die Prüfung der Gemeinderechnungen sowie die Behandlung weiterer, von der Gemeindeordnung bezeichneter Geschäfte. Zusätzlich haben die Gemeinden ihre Bilanz jährlich durch eine externe Revisionsstelle prüfen zu lassen.

SteuererklärungDie Steuerkommission ist Veranlagungsbehörde der Gemeinde. Sie beurteilt die Steuerpflicht und nimmt die durch das Gemeindesteueramt vorbereiteten Veranlagungen der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuern vor.

Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus der kantonalen Steuerkommissärin oder dem kantonalen Steuerkommissär sowie der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramts, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation. Nur ausnahmsweise erfolgt die Veranlagung durch die gesamte Steuerkommission in den in der Steuergesetzgebung bezeichneten Fällen.

Abstimmungsurne im Gemeindehaus Eggenwil

Das Wahlbüro ist auf der Ebene der Gemeinde zuständig für sämtliche Wahlen und Abstimmungen von Bund, Kanton, Bezirk, Kreis und Gemeinde. Es überwacht die Stimmabgabe während der Urnenöffnungszeit und ist verantwortlich für die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel sowie die Erstellung des Wahl-/Abstimmungsprotokolls. Im Weiteren erheben die Stimmenzähler bei den Einwohnergemeindeversammlungen die Abstimmungs- und Wahlergebnisse.

Weiter setzt der Gemeinderat ständige oder nicht ständige beratende Kommissionen ein, welche grundsätzlich die Aufgabe haben, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten, Entscheidungsgrundlagen sowie Lösungsvarianten zu erarbeiten und dem Gemeinderat Antrag zu stellen. Sie arbeiten dabei eng mit dem Gemeinderat und der Verwaltungsleitung zusammen.

Der Gemeinderat kann überdies im Rahmen des Geschäfts- und Kompetenzreglements (GKR) Entscheidungsbefugnisse an eines seiner Mitglieder, an Kommissionen oder an Mitarbeitende der mit der entsprechenden Aufgabe betrauten Verwaltungsstelle übertragen. Erklären Betroffene, dass sie mit der Verfügung dieser Stelle nicht einverstanden sind, entscheidet der Gemeinderat selber.


Gemeindeverwaltung

Gemeindehaus EggenwilDie Gemeindeverwaltung besteht aus folgenden Abteilungen: Bau, Planung, Umwelt und Werke, Bestattungs- und Inventuramt, Einwohnerdienste, Finanzen, Gemeindekanzlei, Soziale Dienste, Gemeindezweigstelle der SVA und  Gemeindesteueramt.

Zur Verwaltung gehören ebenso die technischen Betriebe bzw. Bereiche wie Bauamt, Unterhalt öffentliche Bauten und Anlagen, Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung, Elektrizitätsversorgung, Friedhof und Wasserversorgung.

Seit der Abschaffung der Schulpflege per Ende 2021 bildet auch die Schulleitung eine Verwaltungsabteilung. Diese ist der Verwaltungsleitung nebengeordnet und untersteht wie der Verwaltungsleiter direkt dem Gemeinderat.

Organigramm Gemeinderat/Verwaltung Eggenwil, Stand 01.01.2024


Finanz- und Rechnungswesen, interne Kontrolle (IKS)

Finanz- und RechnungswesenVollzug

Die Leiterin Finanzen ist für den richtigen und rechtzeitigen Vollzug der Ausgaben und Einnahmen, für die vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes, für die sichere Verwahrung der Gelder sowie für die rechtzeitige Ablage der Rechnungen, Kontrollen und Statistiken verantwortlich (§ 94b Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden [Gemeindegesetz, GG; SAR 171.100]).

Finanzielle Gemeindeführung, Controlling, Risikomanagement und internes Kontrollsystem (IKS)

Dem Gemeinderat obliegt die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde, einschliesslich Gemeindeanstalten (§ 37 Abs. 2 lit. b GG). Er trägt die Verantwortung für die finanzielle Führung der Gemeinde. Der Gemeinderat respektive der/die Ressortvorsteher/in Finanzen ist auch zuständig für die Regelung der internen Kontrolle (Risikomanagement und IKS) sowie der Unterschriftberechtigungen (§ 94a GG).

Kontrolle, Revision

Die Finanzkommission ist das zuständige Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde. Sie prüft die Rechnungen, wobei sie vom Gemeinderat über die Erledigung einzelner Verwaltungsgeschäfte und Abwicklung einzelner Kredite Auskunft sowie in die entsprechenden nicht vertraulichen Akten Einsicht verlangen kann. Sie berücksichtigt dabei die Ergebnisse der externen Bilanzprüfung (§ 94c Abs. 1 GG).

Der Gemeinderat lässt die Bilanz jährlich durch eine externe Revisionsstelle (derzeit BDO AG) prüfen (§ 94c Abs. 2 GG und § 16 der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindeanstalten [Finanzverordnung, FiV; SAR 617.113]).

Genehmigung, Beschlussfassung

Die Gemeindeversammlung ist zuständig für die Festlegung des Budgets und des Steuerfusses sowie für die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und der Jahresrechnung und der Kreditabrechnungen sowie die Beschlussfassung darüber (§ 20 Abs. 2 lit. a und b GG).

Budget und Jahresrechnung, Aufgaben- und Finanzplanung

Die aktuellen Budgets und Jahresrechnungen der Einwohnergemeinde sowie die Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) sind auf der Seite der Abteilung Finanzen oder über den Online-Schalter (Rubrik Finanzen) abrufbar. Diese Informationen und Dokumente werden jeweils auch den Gemeindemitteilungen bzw. dem Newsletter angefügt.

Weitere Informationen zum Finanz- und Rechnungswesen finden Sie nachstehend und unter der Rubrik Abteilung Finanzen.


Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden

Zusammenarbeit mit anderen GemeindenWie in nahezu allen Kommunen im Kanton Aargau gehört auch in der Gemeinde Eggenwil die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden seit langer Zeit zu den wichtigen Instrumenten, um grössere Aufgaben bewältigen zu können. Die von den Gemeinden zu lösenden Aufgaben werden zunehmend anspruchsvoller und komplexer.

Manche Entscheide entfalten ihre Wirkung weit in die Zukunft hinein und wirken weit über die vertrauten Grenzen hinaus. Daher gewinnt die Zusammenarbeit mit den näheren und weiteren Nachbarn auch künftig an Bedeutung. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von klassischen öffentlich-rechtlichen Gemeindeverträgen oder Gemeindeverbänden, in einigen Fällen auch durch die Mitgliedschaft in Vereinen mit entsprechenden Leistungsvereinbarungen oder durch die Beteiligung an Aktiengesellschaften, wie etwa der Beteiligung der Gemeinde Eggenwil an der e-sy AG für die Beschaffung von intelligenten Messsystemen für die Elektrizitäts- und Wasserversorgung.

Gemeindevertrag

Die Gemeinden können durch Gemeindevertrag vereinbaren, dass Aufgaben gemeinsam erfüllt oder einer Gemeinde zur Erfüllung übertragen werden. Der Abschluss eines Gemeindevertrages erfolgt durch die Annahme des Vertragstextes durch die nach der Gemeindeorganisation zuständigen Organe der Vertragsparteien. Die Gemeinde Eggenwil hat im Rahmen solcher Verträge unter anderem die Zusammenarbeit in den Bereichen respektive Institutionen

  • Betreibungsamt,
  • Beförsterung der Waldungen,
  • Trinkwasserbezug von benachbarten Wasserversorgungen,
  • Hallen- und Freibadanlage Isenlauf Bremgarten,
  • Oberstufenschulzentrum Bremgarten-Zufikon,
  • Regionales Zivilstandsamt Bremgarten oder
  • Regionalpolizei Bremgarten

geregelt.

Gemeindeverband

Der Gemeindeverband ist eine aus verschiedenen Gemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck der Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben. Der Gemeindeverband entsteht als Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, eigenen Organen und eigener Rechnungsführung nach der Annahme der Satzungen durch die Verbandsgemeinden mit deren Genehmigung durch den Regierungsrat. Der Beitritt zum Gemeindeverband erfolgt mit der Annahme seiner Satzungen durch die Gemeindeversammlung. Die Gemeinde Eggenwil ist Mitglied

  • des Gemeindeverbandes Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) Bezirk Bremgarten,
  • der Zivilschutzorganisation (ZSO) Aargau Ost,
  • des Regionalplanungsverbandes (Repla) Mutschellen-Reusstal-Kelleramt,
  • des Gemeindeverbandes Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt sowie
  • des Abwasserverbandes Region Bremgarten-Mutschellen (ARA Bremgarten).

Verein

Im Rahmen der Rechtsform des Vereins und der entsprechenden Leistungsvereinbarungen sind

  • die Mütter- und Väterberatung des Bezirks Bremgarten oder
  • die Spitex Mutschellen-Reusstal

geregelt.


Gemeindeaufsicht, Gemeinderecht, Wissensplattform und Erklärvideos für Gemeinden

Gemeindeaufsicht

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau übt die rechtliche und finanzielle Aufsicht über die Gemeinden und die Gemeindeverbände aus und vollzieht den Finanz- und Lastenausgleich unter den Gemeinden.

Handbuch Gemeinderecht und Rechtsgrundlagen

Die kantonale Gemeindeabteilung hat die häufigsten Antworten auf rechtliche Anfragen im Handbuch Gemeinderecht und Rechtsgrundlagen zusammengefasst und thematisch geordnet. Das Handbuch ist frei verfügbar und wird periodisch nachgeführt.

Wissensplattform für Gemeinden (WPG)

Die den aargauischen Gemeindemitarbeitenden seit Anfang 2022 zur Verfügung stehende IT-gestützte Wissensplattform für Gemeinden (WPG) umfasst derzeit die Bereiche Finanzen und Recht (Gemeindeabteilung) sowie Fragen zum Kinderbetreuungsgesetz (Kantonaler Sozialdienst). Das Expertennetzwerk «Wissensmanagement Gemeinden–Kanton» ist nicht öffentlich zugänglich.

Erklärvideos für Gemeinden

Die vom Kanton auf dem Netz frei zur Verfügung gestellten Erklärvideos für Gemeinden mit «Ms und Mr Kommunal» unterstützen neu gewählte Aargauer Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bei der Einführung in ihr Amt:

  • Folge 1: Einstieg ins Gemeinderatsamt
  • Folge 2: Zusammenarbeit im Gemeinderat
  • Folge 3: Kompetenzverteilung Gemeindeversammlung – Gemeinderat
  • Folge 4: Führung der Gemeinde
  • Folge 5: Risikomanagement und internes Kontrollsystem
  • Folge 6: Finanzielle Führung
  • Folge 7: Interkommunale Zusammenarbeit
  • Folge 8: Durchführung der Gemeindeversammlung

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