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Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien, Auszügen und Abschriften sowie von anderen Wiedergaben von Schriftstücken und Übersetzungen dürfen im Kanton Aargau die Gemeindeschreiber/innen sowie die im kantonalen Register eingetragenen Beglaubigungspersonen vornehmen.

In der Gemeinde Eggenwil sind Walter Bürgi, Vanessa Villars und Rahel Wismer durch Beschluss bzw. Ermächtigung des Gemeinderats zur Beglaubigung befugt.

Rechtsgrundlagen
Register der Beglaubigungspersonen
Merkblatt über das Beglaubigungswesen


Beglaubigung von Unterschriften

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
  • Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 20.00.

Beglaubigung von Kopien, Auszügen und Abschriften

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss in jedem Fall mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird auf Wunsch eine oder mehrere Fotokopien vom Originaldokument erstellen.
  • Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien, welche der Beglaubigungsperson vorgelegt werden, beträgt CHF 10.00 für die erste und CHF 5.00 für jede weitere Seite.
  • Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien, welche die Beglaubigungsperson selbst hergestellt hat, beträgt CHF 1.00 für jede Seite.

Die Gebühren sind direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung zu bezahlen.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.


Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.

Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.

Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Für alle anderen Länder gilt, dass die Überbeglaubigung des Ausweiszentrums Aargau durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden muss.

Weitere Informationen bezüglich der Art der Dokumente, der benötigten Unterschriften und der Gebühren finden Sie auf der Homepage des kantonalen Ausweiszentrums.

Zuständige Abteilung

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

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