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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Seit 1. Januar 2013 ist das Handlungsfähigkeitszeugnis bei folgender Amtsstelle zu bestellen:

Bezirksgericht Bremgarten
Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
Fax 056 648 75 50
familiengericht.bremgarten@ag.ch

Zuständige Abteilung

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