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Pass und Identitätskarte

Für die Ausstellung von Pässe und Kombiangebote (Pass und Identitätskarte) ist seit Einführung des neuen biometrischen Passes am 1. März 2010 (Pass 10) das Kantonale Passamt in Aarau zuständig. Der Pass 10 enthält einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Für die Ausstellung von Identitätskarten sind die Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zuständig. Zum Bezug dieses Dokuments müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen. Bis zum 18. Geburtstag ist die Mitunterzeichnung des Antrags durch einen Elternteil oder gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei Fragen können Sie sich direkt per E-Mail oder 056 641 90 97 an die Einwohnerdienste wenden.

Abgelaufene Identitätskarte / Erstausstellung
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, damit ein Antragsformular ausgefüllt und von Ihnen oder bis zum 18. Geburtstag von einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden kann. Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit, das den Weisungen entspricht (siehe Fotomustertafel) sowie die abgelaufene Identitätskarte zur Annullation oder bei Erstausstellung einen Ausweis mit Foto zur Identifikation.

Minderjährige erscheinen zusammen mit einem Elternteil am Schalter der Einwohnerdienste. Wir bitten Sie ein aktuelles Passfoto der minderjährigen Person mitzubringen. Ein Passfoto ist ab Geburt notwendig. Eine eigenhändige Unterschrift wird ab dem 7. Lebensjahr benötigt.

Verlust der Identitätskarte
Wenn Sie Ihre Identitätskarte verloren haben, müssen Sie den Verlust des Ausweises sofort nach Feststellung der örtlichen Polizei melden. Die Polizei stellt dann eine Verlustmeldung aus. Bitte weisen Sie die Original-Verlustmeldung sowie ein aktuelles Passfoto, das den Weisungen entspricht (siehe Fotomustertafel), den Einwohnerdiensten vor, damit ein neuer Ausweisantrag ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Zusätzlich bringen Sie bitte zur Identifikation einen Ausweis mit Foto mit (Pass, Führerausweis, GA, Halbtax).

Gültigkeit
Identitätskarte für Erwachsene: 10 Jahre
Identitätskarte für Minderjährige: 5 Jahre

Gebühren
Identitätskarte für Erwachsene: CHF 70.00
Identitätskarte für Minderjährige: CHF 35.00

Die Gebühren sind bei der Antragsstellung bei den Einwohnerdiensten direkt zu bezahlen. Die Identitätskarte wird Ihnen ca. 7 Arbeitstage nach Antragsstellung per Einschreiben zugestellt oder kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden (falls noch gültige Ausweise annulliert werden müssen).

Weitere Informationen zu den Ausweisschriften
www.schweizerpass.ch
www.ag.ch/ausweiszentrum

 

Zuständige Abteilung

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

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