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Adressauskünfte

Sofern Sie einen berechtigten und gültigen Interessennachweis (z.B. Kopie Vollmacht, Antrag, Rechnung, Vertrag etc.) vorlegen, können wir Ihnen gemäss § 16 des Gesetzes über die Information der Öffenlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) folgende Daten bekannt geben:
 
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse sowie Heimatort.
 
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt. Adressanfragen für kommerzielle Zwecke oder von Privatpersonen sind schriftlich an die Einwohnerdienste zu richten.
 

Bitte legen Sie Ihrer Anfrage an die Einwohnerdienste Eggenwil, Kustergasse 1, 5445 Eggenwil, den Interessennachweis, ein frankiertes und adressiertes Rückantwortcouvert und CHF 20.00 in Briefmarken oder Bargeld bei.

Zuständige Abteilung

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

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