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Verlängerung Ausländerausweis

Die Verlängerung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) oder per Post beantragt werden.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C

  • Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige
  • Gültiger Pass/Personalausweis
  • Ausländerausweis

Kurzaufenthaltsbewilligung L

  • Arbeitsvertrag
  • Gültiger Pass/Personalausweis
  • Ausländerausweis

Der alte Ausländerausweis wird erst dann durch uns eingezogen, wenn der neue Ausweis ausgehändigt wird.

Sobald der Ausländerausweis vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau verlängert wurde, werden Sie einen Brief erhalten, mit welchem wir Ihnen die Kosten der Verlängerung bekannt geben. Wir bitten Sie den Betrag beim Abholen des Ausweises zu begleichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Abteilung

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

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