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Abmeldung bei Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Schalter Einwohnerdienste im Gemeindehaus Eggenwil (Erdgeschoss)

Allgemeines
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug beim Schalter der Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) oder online via eUmzug abmelden. Sie benötigen für die Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen:

Schweizer Bürger

  • Meldebestätigung für Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz
  • Pass oder Identitätskarte

Ausländische Staatsangehörige

  • Meldebestätigung für Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz
  • Ausländerausweis
  • Pass bzw. Personalausweis


Gesetzliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

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