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Drittmeldepflicht von Vermietern und Logisgebern

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Zu-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerkontrollen zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail.

Neu können Sie Ihre Meldungen auf zwei verschiedenen Wegen den Einwohnerdiensten Eggenwil übermitteln:

  • Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden sind. Falls Sie sich für diese Variante entscheiden, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm@bfs.admin.ch aufzunehmen. Zu Umsetzungsmöglichkeiten in der Fachapplikation kann Ihr Hersteller Auskunft geben. Über weitergehende Informationen zur Drittmeldepflicht kann Ihnen die Vereinigung der IT-Unternehmen für die Immobilienwirtschaft "Qualipool" Auskunft geben unter Telefon 044 455 56 66.
  • Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den folgenden Weblink absetzen: www.drittmeldung.ch.

 

Gesetzliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
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Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

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