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Alimenteninkasso / -bevorschussung

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Frauen- und Kinderalimente sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, ist die Abteilung Soziale Dienste gerne behilflich. Dazu wird ein rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil benötigt, resp. ein von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder vom Gericht genehmigter Unterhaltsvertrag.

Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bezugsberechtigten werden die Kinderalimente bis zur Mündigkeit des Kindes bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an die Gemeinde Eggenwil über und diese übernimmt das Inkasso.


Wichtige Links:

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Bremgarten: http://www.kesd.ch/

Zuständige Abteilung

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