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Nachhaltige Entwicklung

«Nachhaltige Entwicklung» bedeutet die Verbindung von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, gesellschaftlicher Solidarität und ökologischer Verantwortung. Eine nachhaltige Entwicklung beachtet die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltrelevanten Ansprüche gleichwertig, langfristig und vernetzt. Damit werden den heutigen und künftigen Generationen Lebensqualität und Handlungsspielräume erhalten.

Diese heute allgemein anerkannte Auslegung von nachhaltiger Entwicklung geht auf die so genannte «Brundtland-Definition» der Vereinten Nationen von 1987 zurück: «Eine nachhaltige Entwicklung vermag die Bedürfnisse der heutigen Generation zu decken, ohne den künftigen Generationen die Möglichkeiten zu nehmen, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken».

Nachhaltige Entwicklung

Gemeinderat und Verwaltungsleitung der Gemeinde Eggenwil lassen sich seit mehreren Jahrzehnten bei der Beurteilung von Projekten oder beim öffentlichen Beschaffungswesen soweit als möglich von den Grundprinzipien der «Nachhaltigen Entwicklung» leiten. Meist handelt es sich dabei um Bauvorhaben für Gebäude und Infrastrukturen sowie Projekte zur Gestaltung des öffentlichen Raums. Ebenso werden etwa mit entsprechenden Auflagen in Baubewilligungsverfahren für öffentliche und private Bauvorhaben Lenkungsmassnahmen getroffen. Danebst können mit einer nachhaltigen Beschaffung finanzielle Einsparungen erzielt, Reputationsrisiken vermindert sowie Ressourcen und Umwelt geschont werden:

  • Nachhaltige und damit qualitativ hochwertige, langlebige Produkte sind über die ganze Lebensdauer oft kostengünstiger;
  • Nachhaltige Produkte reduzieren die volkswirtschaftlichen Kosten, weil sie weniger externe Kosten verursachen;
  • Das Risiko einer Beschaffung von skandalträchtigen Produkten sinkt;
  • Die Wettbewerbsfähigkeit von innovativen und engagierten Unternehmen steigt.

Auch die aus der Energiestrategie des Bundes abgeleiteten Handlungsleitlinien stellen zentrale Elemente der Nachhaltigkeitsstrategie der Gemeinde dar. So sieht diese unter anderem als Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung konkret vor, bei Sanierungen von öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren, soweit sich die Dächer für die Erzeugung von Solarenergie eignen. Mit der mittel- bis längerfristigen Errichtung von Solarstromanlagen auf allen geeigneten öffentlichen Liegenschaften will sich die Gemeinde aktiv engagieren, den Übergang zu einer nachhaltigen Versorgung mit erneuerbarer Energie fördern und damit einen Teil dazu beitragen, die Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu erhalten.

Auf der Website des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ist der aktuelle Bericht «Nachhaltige Entwicklung im Kanton Aargau» abrufbar. Er informiert über die Fakten in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen «Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt» und die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele im Aargau.

Weiterführende Informationen zur «Nachhaltige Entwicklung» und zu anverwandten Themen finden sich u.a. über die folgenden Links:

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