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Natur, Landschaft & Gewässer

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AnkerIhre Ansprechpartner

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bei allen Fragen und Anliegen:

 

Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Abteilung Bau, Planung, Umwelt
+41 56 641 90 90
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Bachaufsicht:
Unterstützung des Kantons
beim Gewässerunterhalt

 

Bruno Meier
Leiter techn. Betriebe/Dienste
+41 56 641 90 98
+41 79 577 16 04
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Gewässerunterhalt:

Hans-Peter Nussbaum
Fachbereichsleiter
Gewässerunterhalt

Abt. Landschaft & Gewässer
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
+41 62 835 37 46
+41 79 667 25 66
E-Mail

Fischereiaufsicht:

Ernst Sennrich
Gebiets-Fischereiaufseher
Rütistrasse 16
5634 Merenschwand
+41 56 664 39 13
+41 79 541 18 81
E-Mail

Feuerbrand- und Ambrosia-Kontrolleur sowie Neobiota-Ansprechperson:
Feuerbrand, Ambrosia
Neophyten

André Belser
Badenerstrasse 19
5445 Eggenwil
+41 79 288 35 07
E-Mail

Landwirtschaftskommission/
Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL):

Hans Guggisberg-Aebersold
Präsident Landwirtschaftskommission
und Leiter KEL Eggenwil
Unterdorfstrasse 5
5445 Eggenwil
+41 56 631 11 63
+41 79 319 77 00
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AnkerNatur- und Landschaftsschutz

Reuss EggenwilDie Gemeinde Eggenwil setzt sich in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton, der Pro Natura Aargau, der Stiftung Reusstal, dem örtlichen Natur- und Vogelschutzverein und weiteren Partnern aktiv und aus Überzeugung für den Natur- und Landschaftsschutz ein. Denn die Schönheit, Eigenart und Naturnähe sowie die Vernetzung der Landschaft sind elementare Faktoren der Lebensqualität.

Im Vordergrund stehen Massnahmen nach dem für die gesamte kommunale Aufgabenerfüllung geltenden Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung, um

  • die auf Eggenwiler Boden einheimischen Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, ihre Lebensräume zu bewahren, zu fördern und wo sinnvoll und möglich neu zu schaffen;
  • den natürlichen Landschaftshaushalt und den ökologischen Ausgleich zu ermöglichen, wobei lokale Begebenheiten und die Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung berücksichtigt werden;
  • Nutzungen des Bodens zu unterstützen, die geeignet sind, gefährdete Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erhalten;
  • naturnahe Landschaften, insbesondere die Eggenwiler Reussebene, vor neuen Beeinträchtigungen zu schützen und bestehende zu vermindern;
  • die landschaftlich und biologisch bedeutenden Auengebiete Foort und Alte Reuss zu erhalten;
  • die Fliessgewässer auf dem Gemeindegebiet so zu bewirtschaften, dass soweit wie möglich Hochwasser zurückgehalten, der schadlose Wasserabfluss gewährleistet und der Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt wird;
  • nicht zuletzt den überdurchschnittlich hohen Wert der Eggenwiler Landschaft als Aufenthalts- und Erholungsraum für den Menschen zu bewahren und zu fördern.

AnkerSchutzzonen, Schutzobjekte

MagerwieseIn der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Eggenwil mit den zugehörigen Bauzonen- und Kulturlandplänen, beschlossen von der Gemeindeversammlung am 18. Juni 2004, genehmigt vom Grossen Rat des Kantons Aargau am 11. Januar 2005, wurden auch Schutzzonen (Naturschutzzonen im Kulturland und im Wald), überlagerte Schutzzonen (Landschaftsschutzzonen), Schutzobjekte (Naturobjekte wie Hecken, geschützte Waldränder oder Weiher, aber auch Kulturobjekte bzw. Gebäude mit Substanz- oder Volumenschutz) ausgeschieden und deren Schutzziele, Pflegemassnahmen und Nutzungseinschränkungen geregelt. Die wichtigsten Schutzzonen und -objekte stellen wir Ihnen nachstehend vor.


AnkerSchutzgebiet Foort als Teil des Auenschutzparks

Auenschutzpark Kanton AargauAls direkt an die Reuss grenzendes Dorf misst der Gemeinderat dem Auenschutz eine besondere Bedeutung zu. So hat er denn auch den Kanton und die Pro Natura bei der Realisierung der Naturschutzprojekte in den Gebieten Foort, Alte Reuss und Rägelrai stets unterstützt und die erforderlichen raumplanungsrechtlichen Vorkehrungen im Rahmen der Nutzungsplanung Kulturland getroffen.

Schutzgebiete in der Reussebene - Auszug aus dem Kulturlandplan der Gemeinde Eggenwil
Schutzgebiete in der Reussebene - Auszug aus dem Kulturlandplan Eggenwil

Dabei hat die Erfahrung gezeigt, dass solche Projekte dann erfolgreich realisiert und weiterentwickelt werden können, wenn alle Beteiligten – Grundeigentümer, kantonale und kommunale Behörden und Kommissionen, Naturschutzorganisationen, Land- und Forstwirtschaft, Interessenvertreter der Bereiche Jagd, Fischerei, Freizeit, Anwohnerschaft – in einer offenen, kritischen und konstruktiven Haltung zusammenarbeiten, dadurch möglichst viele der unterschiedlichen Bedürfnisse an unseren Lebensraum aufeinander abgestimmt werden und die Projekte schliesslich von der breiten Bevölkerung getragen werden.

Letzter Durchstich und Abschluss der Initialmassnahmen bei der Auenrenaturierung Foort Eggenwil am 19. März 2005, Bild: Gemeindeammann Thomas Endres (links) und Regierungsrat Peter BeyelerEin herausragendes Beispiel dafür stellt das Naturschutzgebiet Foort dar. Von dieser Renaturierung profitieren alle – die Natur gewinnt seither mehr und mehr an Freiheit und der Mensch darf sich an der schönen, wilden Landschaft und ihren Bewohnern freuen.

Es erfüllt die Gemeinde mit Freude und Stolz, auf ihrem Gebiet einen Teil des Auenschutzparks Aargau zu wissen. Besonders sind wir der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Natur und Landschaft, sowie der Pro Natura Aargau, die heute insgesamt vier Schutzgebiete in Eggenwil betreut, dankbar für die partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit während bald drei Jahrzehnten.

Auengebiet Foort Eggenwil (Luftaufnahme vom 02.05.2005)
Auengebiet Foort Eggenwil (Luftaufnahme vom 02.05.2005)

Das Gebiet Foort in der Eggenwiler Reussschlaufe wurde Anfang 2004 bis Frühling 2005 von der Pro Natura renaturiert. Die zum Auenschutzpark Aargau gehörenden Lebensräume (Auenwald, Pioniergewässer, Seitenarme, Kiesbänke) umfassen eine Fläche von insgesamt 105'000 m² – was der Grösse von 15 Fussballfeldern entspricht – und geniessen den Schutzstatus «Naturschutzzone gemäss Reussuferschutzdekret».

Das Naturschutzgebiet befindet sich an einem Gleithang der Reuss. Seit der Entfernung der Uferverbauung auf einer Strecke von 750 m und dem Aushub von zwei Seitenarmen mit je einer Länge von rund 500 m entfaltet sich dort wieder eine dynamische Aue. Hochwasser spülen nicht nur Material an den Ufern weg, sondern lagern auch Sedimente in der Aue ab. In den Randbereichen des Gebiets befinden sich Tümpel für Amphibien, von wo aus sich die Tiere wieder in den Gewässern der Aue ansiedeln können.

In den Seitenarmen finden sich verschiedene Strukturen der Flussaue: Prall- und Gleithang, Wurzeln von Bäumen als Unterschlupf für Fische, Totholz als Lebensraum und strukturierendes Element. Die Seitenarme können teilweise austrocknen, Kies- und Sandbänke tauchen auf und es bilden sich Tümpel. Mittlerweile sind im Schutzgebiet eine Vielzahl von biologischen Besonderheiten zu beobachten: Schwarzpappel, Schwertlilie, Eisvogel, Pirol, Laubfrosch, Bachneunauge und drei Biber-Familien.

Vom Mai 2014 bis März 2015 erzählte das Naturama Aargau im Rahmen der Sonderausstellung «Auen – Die wilden Seiten des Aargaus – 20 Jahre Auenschutzpark» die spannende Geschichte der letzten 20 und 200 Jahre über das Auenland Aargau. Ein vielfältiges Rahmenprogramm zur Ausstellung mit der Aktion «Aue des Monats» lud die Bevölkerung in den Auenschutzpark ein. Und die Naturama-Schulkampagne «Mit allen Wassern gewaschen» verlegte das Klassenzimmer gar in die Auen.

Besucher sind herzlich willkommen

Infotafel Pro Natura - Übersichtsplan Schutzgebiet Foort EggenwilFür Besucher besteht entlang der Seitenarme ein Wanderweg, der auch Teil des Freiämterwegs ist. In der Mitte des Gebiets, zwischen den beiden Inseln, liegt ein Picknickplatz mit Feuerstelle und Badestrand. Über die Seitenarme erstrecken sich einfache Übergänge aus Steinen (Furten) oder Baumstämmen.

Informationstafel beim Picknickplatz/Badestrand über das Naturschutzgebiet Foort Eggenwil als Teil des Auenschutzparks Aargau (Ersatz Infotafel 2012 im Frühling 2023)
Informationstafel beim Picknickplatz/Badestrand über das Naturschutzgebiet Foort Eggenwil als Teil des Auenschutzparks Aargau (Ersatz Infotafel 2012 im Frühling 2023)

Biotop im Schutzgebiet Foort EggenwilHunde sind im gesamten Schutzgebiet an die Leine zu nehmen. Es besteht ein allgemeines Fahrverbot; einige wenige Fahrzeuge können beim Parkplatz neben dem Abwasserpumpwerk abgestellt werden. Empfohlen wird die Anreise mit den SBB bzw. der BDWM nach Bremgarten oder Baden und von dort aus mit dem Postauto bis zur Haltestelle «Dorfplatz» in Eggenwil.

Weitere Informationen zum Schutzgebiet Foort und zum gesamten Auenschutzpark Aargau finden Sie in den nachstehenden Internetseiten und Dokumenten:


Schutzgebiet Alte Reuss

Dieser Auenwaldstreifen befindet sich am Altlauf «Alte Reuss» im Grenzbereich zwischen Eggenwil und Künten-Sulz, wobei der obere Teil des 21'230 m⊃2; umfassenden Naturschutzgebietes im steil abfallenden Bereich des ehemaligen Prallhanges liegt. Die Lebensräume (Fromentalwiese, Auenwald) geniessen den Schutzstatus «Auengebiet von nationaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung».

Die Hartholzaue entlang des früheren Reussufers besteht aus einem Ulmen-Eschen-Traubenkirschenwald mit immergrünen Winterschachtelhalmen. Das Schutzgebiet bietet einen hervorragenden Lebensraum für die Ringelnatter und den Biber.


Schutzgebiet Rägelrai

Das Naturschutzgebiet Rägelrai umfasst eine Fläche von 43'600 m⊃2;. Die Lebensräume mit Pioniergewässer, Hangried, Magerwiese, Acker, Nieder- und Hochhecke und Wald geniessen den Schutzstatus «Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung».

Der untere Teil des Naturschutzgebiets ist ein ehemaliger Prallhang der Reuss. Man findet verlandete Altlaufstrukturen wie Graben, mit Lehm abgedichtete Tümpel, im Grundwasserbereich eine Giesse, Röhricht und Kleinstrukturen. Der Hang wird durch Hangried, Hangwald, Bach, Quellen, Hoch- und Niederhecke, Mager- und Fromentalwiesen und Weiden strukturiert. Im Norden an das Schutzgebiet angrenzend befindet sich ein Fichtenforst.

Biologische Besonderheiten sind Pyramidenorchis, Wohlriechende Handwurz, Laubfrosch und Gelbbauchunke. Dieses Naturschutzgebiet wäre ein geeigneter Lebensraum für die europäische Sumpfschildkröte.


Schutzgebiet Rütirebe

Das Schutzgebiet von lokaler Bedeutung mit artenreicher Magerwiese und Wald umfasst eine Fläche von 5'200 m⊃2;. Die sehr steile, südwestexponierte Magerwiese grenzt im oberen Teil an den gebuchteten Waldrand Cheserholz. Das umliegende Landwirtschaftsland besteht aus gleich strukturierten Magerwiesen.


Waldweiher Tobel und Pflanzerholz

Der Waldweiher Tobel liegt beim Junebach, vor dessen Unterquerung der Gyrenstrasse. Er besteht bereits seit Jahrzehnten und wird durch den Natur- und Vogelschutzverein Eggenwil gepflegt.

Nach dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Ortsbürgergemeinde Eggenwil und der kant. Abteilung Wald zur Schaffung optimaler Lebensraumbedingungen für Amphibien erfolgte im Frühjahr 2007 die Aufwertung bzw. Vergrösserung des Weihers im Waldgebiet Pflanzerholz durch den Forstbetrieb Eggenwil.

Die Naturschutzmassnahmen umfassten die Vergrösserung des stark verlandeten Feuchtbiotops auf rund 150 m⊃2; mit einer maximalen Wassertiefe von einem Meter und die Verdichtung der Sohle des Gewässers, um den Wasserabfluss zu verringern respektive in längeren Trockenperioden eine Austrocknung zu verhindern. Im Weiteren beinhaltete das Projekt die Verbesserung der Lichtverhältnisse, die Umrandung des Gewässers mit Findlingen aus dem Baugebiet Buech sowie die Schaffung von Wurzelstocknischen. Der Weiher Pflanzerholz wird seither im Auftrag der Ortsbürgergemeinde durch den Forstbetrieb Eggenwil gepflegt. Der Unterhalt wird durch den Kanton im Rahmen eines Pflegevertrages gem. Naturschutzprogramm Wald finanziell unterstützt.

Infotafel "Wald" 1 WaldpflegeDer Weiher befindet sich auf halber Strecke des 2005 neu angelegten Waldrundganges, der vom Waldrand Tobel-/Rotrainstrasse bis zum Waldrand beim Kuppelweg führt. Auf der rund 850 m langen Wegstrecke laden drei idyllisch angelegte Sitzplätze zum Verweilen ein. Ausserdem informieren fünf Tafeln kurz und leicht verständlich über die verschiedenen Aspekte des Waldes und der Jagd. Die dezent an geschälten Holzstämmen angebrachten Botschaften stehen im Zusammenhang mit den sechs Infotafeln entlang dem Rundgang im Gebiet Cheserholz bei der Waldhütte, welche im März 2005 im Rahmen der Aktion Wald der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.


Hochwasserschutz und Gewässerunterhalt

Hochwasserereignisse

Der Schutz vor Hochwasser ist eine Daueraufgabe für die Fachleute, Behörden und Bevölkerung. Sowohl die Anzahl der Schadenereignisse als auch das Schadenausmass durch Naturgefahren haben in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen – nicht nur in der Schweiz. Dabei gehören Überschwemmungen zu den häufigsten und schadenträchtigsten Naturereignissen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Veränderte klimatische Parameter wie Temperatur und Niederschlag, Zunahme der überbauten und verdichteten Flächen, Wertsteigerungen und Wertkonzentrationen, verletzlichere Infrastrukturen.    

Auch die Gemeinde Eggenwil blieb von dieser Entwicklung nicht verschont. So kam es im Mai 1999 und Juni 2007 vor allem in den Siedlungsgebieten nördlich des Junebachs zu Überschwemmungen von zahlreichen privaten und öffentlichen Liegenschaften an der Alten Badenerstrasse, Kustergasse, Kochsmattstrasse, Badenerstrasse und Im Rebhügel.

Das Hochwasserereignis vom 12. Mai 1999 richtete alleine im Mehrzweckgebäude und Schulhaus einen immensen Sachschaden von über 100 000 Franken an. Hochwasser kann ebenso ideelle Werte für immer zerstören. Das war damals auch der Fall, als bei der Überflutung des gesamten Untergeschosses des Mehrzweckgebäudes bis an die Decke unersetzbares Material der Vereine entsorgt werden musste. Hinzu kamen Umtriebe und Unannehmlichkeiten aufgrund der über Wochen nicht benützbaren Räumlichkeiten.

Gefahrenkarte Hochwasser

Kantonale Gefahrenkarte Hochwasser, Auszug Eggenwil, Stand 2010Massgebendes Instrument zur Erkennung und Beurteilung von Gefahrensituationen und damit auch die Basis für gezielte und wirksame Schutzmassnahmen stellen die Gefahrenkarten mit den entsprechenden Berechnungsgrundlagen dar.

Diese liefern eine detaillierte, parzellengenaue Übersicht über Ursachen, Ablauf, Ausdehnung, Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeiten der Gefahren: Was kann wo, wie oft und wie stark passieren? Die durch den Kanton erarbeitete Gefahrenkarte Hochwasser, Teilprojekt Unteres Reusstal, liegt seit Herbst 2009 vor. Seither muss die Gefahrenkarte bei allen raumwirksamen Tätigkeiten berücksichtigt werden – sowohl von Behörden als auch von Privaten, sowohl im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für Um-, An- und Neubauten wie auch im Rahmen der Nutzungs- und Sondernutzungsplanung (z.B. Zonenplanänderungen). Diese Grundlagen sind ebenso für die Aargauische Gebäudeversicherung ein wichtiger Bestandteil für die Beurteilung, ob ein Neubau oder grösserer Umbau vorbehaltsfrei versichert werden kann.

Gefahrenkarte Hochwasser Eggenwil - Gefahrenkarte, 2010
Gefahrenkarte Hochwasser Eggenwil - Schutzdefizitkarte, 2010
Gefahrenkarte Hochwasser Eggenwil - Fliesstiefe HQ30, 2010
Gefahrenkarte Hochwasser Eggenwil - Fliesstiefe HQ100, 2010
Gefahrenkarte Hochwasser Eggenwil - Fliesstiefe HQ300, 2010
Gefahrenkarte Hochwasser Eggenwil - Fliesstiefe EHQ, 2010
Gefahrenkarte Hochwasser Unteres Reusstal abgeschlossen

Wie aus der vorstehenden damaligen Gefahrenkarte, Stand 2010, hervorging, bestand in der Gemeinde Eggenwil – als unterste Ortschaft am Westabhang des Heitersberg – insbesondere für die nördlich des Junebach gelegenen Grundstücke in den Gebieten Alte Badenerstrasse, Kustergasse, Kochsmattstrasse, Badenerstrasse, Im Rebhügel und Unterdorfstrasse eine Hochwassergefährdung. Die genannten Ereignisse bestätigten eindrücklich die Angaben der Karte.

Ende Juni 2019 erfolgte die Schlussabnahme des um- und offengelegten, auf ein Jahrhunderthochwasser (HQ100) ausgebauten und renaturierten Ibisguetbachs. Dieser wurde mit einer neuen Eindolung samt optimiertem Einlaufbereich an den Junebach angeschlossen. Wie dem Bericht des Fachbüros Niederer + Pozzi Umwelt AG, Uznach, vom 22. Juli 2019 zu Handen des Kantons entnommen werden konnte, bestätigte das Ergebnis der erneuten Wirkungsanalyse, dass dank den realisierten Hochwasserschutzmassnahmen die Gefährdung im gesamten Siedlungsgebiet nördlich des Junebachs deutlich reduziert werden konnte. Sämtliche Schutzdefizite wurden wie erwartet durch die umgesetzten Massnahmen aufgehoben. Exemplarisch sind den nachstehenden Abbildungen die Fliesstiefen des HQ 100 sowie die Schutzdefizite vor (Stand 2010) und nach der Umsetzung des übergeordneten Hochwasserschutzprojekts (Stand 2019) gegenübergestellt:

Hochwasserschutzkarte Eggenwil – Fliesstiefen HQ100 vor HWS-Massnahmen, Stand 2010    Hochwasserschutzkarte Eggenwil – Fliesstiefen HQ100 nach realisierten HWS-Massnahmen, Stand 2019

Hochwasserschutzkarte Eggenwil – Schutzdefizit vor HWS-Massnahmen, Stand 2010    Hochwasserschutzkarte Eggenwil – Schutzdefizit nach realisierten HWS-Massnahmen, Stand 2019 

Aufgrund der Prüfung der technischen Berichte nach der Realisierung des nachstehend beschriebenen gesamten Hochwasserschutzprojekts «Eggenwil, Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung», realisiert 2015 (TP Eg02, Eg06, Eg07) und 2018 (TP Eg04/04a) hat die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer die Gefahrenkarte Hochwasser rechtsverbindlich nachgeführt respektive aktualisiert. Die technischen Kurzberichte zu den Hochwasserschutzmassnahmen können im Online-Dossier Gefahrenkarte Hochwasser inkl. technischen Berichten abgerufen oder nachstehend als PDF-Dokumente heruntergeladen werden:

Gefahrenkarte Hochwasser Eggenwil – Nachführung 1: Kreuzweidbach und Junebach, technischer Kurzbericht vom 10.05.2016

Gefahrenkarte Hochwasser Eggenwil – Nachführung 2: Ibisguetbach, technischer Kurzbericht vom 22.07.2019

Realisierte Hochwasserschutzmassnahmen und ökologische Aufwertungen

Übergeordnetes 4-teiliges Projekt
«Eggenwil, Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung»,
realisiert 2015 (TP Eg02, Eg06, Eg07) und 2018/2019 (TP Eg04/04a)

Nach der Rückweisung des Projekts durch die Gemeindeversammlung vom 25. November 2009 bestätigte das Eggenwiler Stimmvolk an der Referendumsabstimmung vom 26. September 2010 den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 18. Juni 2010 und hiess für die Umsetzung des übergeordneten Hochwasserschutzprojekts einen Verpflichtungskredit von brutto 2,15 Millionen Franken (Nettobelastung der Gemeinde von 610 000 Franken nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton) gut. Mit Entscheid vom 23. April 2014 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Aargau das Projekt «Gemeinde Eggenwil; Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung», wies die Einwendungen gegen das Teilprojekt «Um-/Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach, Eg04/04a» ab, übertrug die Bauherrschaft der Einwohnergemeinde, erklärte das genehmigte Wasserbauprojekt als Enteignungstitel und beschloss den kantonalen Verpflichtungskredit.

Kantonale Gefahrenkarte Hochwasser, Schutzdefizitkarte, Auszug Eggenwil, Stand 2010, mit Übersicht Gesamtprojekt Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil
Kantonale Gefahrenkarte Hochwasser, Schutzdefizitkarte, Auszug Eggenwil, Stand 2010, mit Übersicht Gesamtprojekt Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil

Von April bis Ende 2015 wurden die drei Teilprojekte «Durchlass Kreuzweidbach Hofor, Eg02», «Feinrechen Junebach Buechstrasse, Eg06» und «Durchlass Junebach Unterdorf, Eg07» erfolgreich realisiert.  

Ende Oktober 2017 konnte der Landerwerb im Zusammenhang mit dem vierten und letzten Teilprojekt «Ibisguetbach», verbunden mit der Detailbereinigung der Ausführungsplanung, rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeiten starteten Anfang April 2018. Nach der Vorabnahme Ende Oktober 2018 wurden Ende März 2019 unter Einbezug der Schule die Uferböschungen sowie die Bachumgebung mit über 1000 ökologisch wertvollen heimischen Büschen und Sträuchern bepflanzt. Anschliessend wurde noch die Ansaat der Wildblumenwiesen respektive Ökoflächen vorgenommen. Die Schlussabnahme und der technische Gesamtprojektabschluss fanden am 27. Juni 2019 statt.

Das erfolgreich umgesetzte vierteilige Wasserbauprojekt hatte zum Ziel, das Siedlungsgebiet und Bauerwartungsland bis zu einem Jahrhunderthochwasser (HQ100) zu schützen und sämtliche in der kantonalen Gefahrenkarte Hochwasser aufgeführten Schutzdefizite zu beheben. Gleichzeitig entfielen kostenintensive Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) sowie durch die Grundeigentümer zu finanzierende Objektschutzmassnahmen an zahlreichen privaten und öffentlichen Liegenschaften im Falle von Um-, An- und Neubauten. Durch die Öffnung respektive Revitalisierung des Ibisguetbachs wurde ebenso den Anliegen des Landschafts- und Naturschutzes respektive den diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Der naturnahe und abwechslungsreich gestaltete Ibisguetbach dient nebst dem Hochwasserschutz auch einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum, leistet einen wertvollen Beitrag zum attraktiven Landschaftsbild und gibt seinem Standort eine besondere Aufenthaltsqualität.

Entlastungsbauwerk Pflanzerbach, realisiert 2013

Nach den erneut massiven Überschwemmungen im Jahr 2010 realisierte der Kanton auf Antrag des Gemeinderats beim Durchlass des Pflanzerbachs unter der Kantonsstrasse K 271 für rund 730 000 Franken das Entlastungsbauwerk Pflanzerbach. Dieses vollumfänglich durch den Kanton Aargau finanzierte Ausserort-Projekt umfasste einen neuen, zusätzlichen Bachdurchlass mit einem Durchmesser von 2.80 Meter. Dadurch wurde die Durchflusskapazität auf 14 Kubikmeter pro Sekunde deutlich erhöht. Diese Verbesserung wurde auch durch die Absenkung der Sohle um rund 70 Zentimeter erreicht. So wurde der neue Durchlass zum eigentlichen Hauptgerinne. Der alte Durchlass dient als «stille Reserve» bei einem starken Hochwasserereignis. Die Arbeiten dauerten von März bis Juli 2013. Das von den Bauarbeiten tangierte, über 300 Jahre alte und 1996 renovierte Wegkreuz wurde während der Bauzeit demontiert, fachgerecht aufgefrischt und wieder montiert. Um die Eigentumsverhältnisse klar zu regeln, hat der Gemeinderat die Gelegenheit ergriffen und die Standortfläche des wertvollen Kulturobjekts erworben. Damit fiel auch das historische Wegkreuz selbst ins Eigentum der Einwohnergemeinde Eggenwil, welches schliesslich im September 2019 auf Antrag des Gemeinderats unter kantonalen Denkmalschutz gestellt wurde.

Pflanzerbach Eggenwil, ehemaliger Durchlass Kantonsstrasse K 271 am 22.06.2012  Entlastungsbauwerk Pflanzerbach Eggenwil bei Durchlass Kantonsstrasse K 271, realisiert 2013  Entlastungsbauwerk Pflanzerbach Eggenwil bei Durchlass Kantonsstrasse K 271 mit gleichzeitig restauriertem Wegkeuz, realisiert 2013

Gewässerunterhalt

Der Gewässerunterhalt obliegt grundsätzlich dem Kanton als Eigentümer. Dabei werden Gewässer, Ufer und Bestockung sowie die Werke des Hochwasserschutzes in Absprache mit der Gemeinde so unterhalten, dass die ökologischen Funktionen des Gewässers sowie die für den Hochwasserschutz erforderliche Abflusskapazität erhalten bleiben. Nach stärkeren Regen- oder Hochwasserereignissen werden die Abflussprofile bei den Durchlässen geprüft und nötigenfalls Auflandungen oder Kiesablagerungen entfernt. Bei Wassergefahr hat die Gemeinde – konkret die Feuerwehr und der technische Dienst (Bauamt) – bis zum Eingreifen der sonst zuständigen Organe der Sektion Wasserbau die sichernden Massnahmen zu treffen. Der Gemeinderat erarbeitete zusammen mit dem für Eggenwil zuständigen kantonalen Gewässerbeauftragten ein Unterhaltskonzept, welches die Details regelt. Dabei wurden auch die Möglichkeiten von Verträgen mit interessierten Landwirten oder anderen geeigneten Dritten über den Unterhalt des Gewässerraums und/oder die Verpachtung der Magerwiese an der Rütistrasse erörtert. Schliesslich wurde der Forstbetrieb mit der Pflege der Hecken und Ökoflächen beauftragt.

Leben an und mit einem Fliessgewässer

Die Wohnlage an einem Bach ist etwas Besonderes und viele Mitbürgerinnen und Mitbürger schätzen die Natur so nahe am Wohnzimmer. Dieses Privileg bringt auch eine Verantwortung mit sich. Es gibt einfache Verhaltensregeln, um diesen wertvollen Lebensraum zu schützen. Das Merkblatt «Leben an und mit einem Fliessgewässer» enthält Hinweise für das Verhalten zum Schutz von Tieren und Pflanzen sowie zur Reinhaltung der Gewässer. Weitere nützliche Informationen finden sich in den Merkblättern «Ufergehölzpflege» und «Mähen von Bachufern» oder auch über die nachstehenden Links zu den kantonalen Fachstellen.

Die genannten Merkblätter können hiernach heruntergeladen werden. Ergänzend dazu erhielten im Juni 2017 alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an ein öffentliches Gewässer angrenzen, die ebenfalls nachstehend abrufbare Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von Gewässeranstössern (Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeit Gewässerunterhalt, Duldungspflicht der Anwohner, Gewässernutzung, Wasserentnahme, Fischerei, technische Eingriffe und Bauten in Gewässernähe, Wasserqualität und Wassereinleitungen, Ufervegetation etc.). Bei Fragen oder sonstigen Anliegen in diesem Zusammenhang steht die Abteilung Bau, Planung und Umwelt gerne zur Verfügung.


No-Littering-Label «Gemeinden gegen Littering»

No-Littering-Label der IGSU «Gemeinden & Schulen gegen Littering»Die Gemeinde Eggenwil setzt sich seit jeher aktiv und mit zielgerichteten Massnahmen gegen Littering ein. Littering bezeichnet die Unsitte, Abfälle im öffentlichen Raum achtlos wegzuwerfen oder liegenzulassen. Littering kostet viel Geld, senkt die Lebensqualität und schadet der Umwelt. Öffentlichen Institutionen kommt in der Bekämpfung von Littering eine zentrale Rolle zu – nicht nur in Sachen Reinigung, sondern auch bezüglich Sensibilisierung, Prävention und Repression. Um sie in ihren Bemühungen zu unterstützen, vergibt die Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt (IGSU) als schweizerisches Kompetenzzentrum gegen Littering, unterstützt durch den Schweizerischen Verband Kommunaler Infrastruktur SVKI und das Bundesamt für Umwelt BAFU, das No-Littering-Label für Städte, Gemeinden und Schulen.

Im März 2021 erhielt Eggenwil das No-Littering-Label. Um dieses zu erwerben, muss sich eine Institution jedes Jahr erneut zu einem Anforderungskatalog bekennen und jeweils bis Ende Februar ein Leistungsversprechen abgeben. So wird die Gemeinde auch künftig mit verschiedenen Massnahmen gegen Littering vorgehen. Im Vordergrund stehen dabei etwa die Sensibilisierung der Bevölkerung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die regelmässige Reinigung von öffentlichen Strassen, Wegen, Plätzen und Gewässern, der einwandfreie Betrieb kundenfreundlicher Altstoffsammelstellen mit einem umfassenden Sammelangebot, zusätzliche Spezialsammlungen, genügend Abfall- und Sammelbehälter an den richtigen Orten und nicht zuletzt die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am jährlichen Clean-Up-Day, bei der Reinigung des Schulareals oder im Rahmen von Umweltunterricht.

Bereits seit 2014 ist die Schule Eggenwil jeweils voller Elan als Putztruppe im Einsatz. Aktionen wie das Einsammeln von weggeworfenem Abfall und das anschliessende Präsentieren auf dem Dorfplatz am alljährlichen Clean-Up-Day sind Teil des «No-Littering-Labels». Bild: Schulleiterin Franziska Pedersen/17.09.2021
Bereits seit 2014 ist die Schule Eggenwil jeweils voller Elan als Putztruppe im Einsatz. Aktionen wie das Einsammeln von weggeworfenem Abfall und das anschliessende Präsentieren auf dem Dorfplatz am alljährlichen Clean-Up-Day sind Teil des «No-Littering-Labels». Bild: Schulleiterin Franziska Pedersen/17.09.2021

Landschaftsschutzzone

Auszug aus dem Kulturlandplan der Gemeinde EggenwilDie naturnahe und weitgehend unverbaute Landschaft in der Reussebene, einschliesslich diejenigen Landschaftsräume, welche nicht zu den Landschaften von kantonaler Bedeutung gemäss Richtplan gehören, sollen erhalten bleiben. Um dies sicherzustellen, wurde im Kulturlandplan 2004 nahezu die gesamte Landwirtschaftszone westlich der Kantonsstrasse mit einer Landschaftsschutzzone (schraffiertes Gebiet) überlagert.

 

Luftbild Siedlungsgebiet Eggenwil vom 20.06.2018Davon ausgenommen sind einzig Flächen, welche unmittelbar an das Siedlungsgebiet anstossen, sodass mögliche Bauten und Anlagen das Landschaftsbild nicht oder zumindest nicht übermässig beeinträchtigen. Konkret handelt es sich dabei um die Gebiete unterhalb der Landwirtschafts- und Gemüsebaubetriebe Bollinger, Frei und Guggisberg für künftig allenfalls notwendige Ökonomiebauten sowie um einen schmalen Streifen am Hangfuss der Rebhügelstrasse im Hinblick auf denkbare Wohnbauten.

Auszug aus der Gefahrenkarte Hochwasser, Fliesstiefenkarte HQ100Aufgrund der Nutzungsplanung sowie der langfristigen Raumentwicklungsstrategie des Gemeinderats ergibt sich, dass westlich der Kantonsstrasse respektive in der Reussebene, abgesehen vom erwähnten Streifen im Rebhügel, auch langfristig keine Einzonungen vorgesehen respektive möglich sind. Gegen Bauten in diesem Gebiet sprechen nebst den Anliegen zur Erhaltung der Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart auch Aspekte des Hochwasserschutzes.

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
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Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
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