Steuerkommission
Selbstständige Kommission mit eigenen Entscheidungsbefugnissen
(*gewählt durch Volk an der Urne oder in stiller Wahl)
Daniela Sekinger |
Steuerkommissärin |
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Martina Egger |
Leiterin Steuern/ |
Abteilung Steuern |
Marco Vitali |
Präsident* |
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Erika Senn |
Vizepräsidentin* |
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Hans Suter |
Mitglied* |
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Emil Weder |
Ersatzmitglied* |
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Gemäss § 164 des Steuergesetzes (StG) und § 61 der Verordnung zum Steuergesetz (StGV) wird in jeder Einwohnergemeinde zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt.
Diese Veranlagungsbehörde besteht aus der kantonalen Steuerkommissärin, der Vorsteherin des Gemeindesteueramts (Leiterin Steuern) sowie drei durch das Volk oder in stiller Wahl durch das Wahlbüro gewählten Mitgliedern. Jede Einwohnergemeinde wählt zudem ein Ersatzmitglied. Die Steuerkommission konstituiert sich selbst.
Die Steuerveranlagungen werden in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus der Steuerkommissärin sowie der Leiterin Steuern, vorgenommen. Dieser Delegation obliegt die Beurteilung der Steuerpflicht.
Einsprachen werden durch die gesamte Steuerkommission beurteilt. Ausserdem nimmt die Kommission nebst anderen Ausnahmefällen, wie etwa die Prüfung der Steuererklärungen von Behördenmitgliedern, die Veranlagung vor, wenn eine steuerpflichtige Person ausdrücklich eine Vorladung vor die gesamte Steuerkommission verlangt.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Gemeindeverwaltung > Abteilung Steuern.
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