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Gemeindewerke (Spezialfinanzierungen)

Gemäss § 3 des Gemeindegesetzes können die Gemeinden zur Erfüllung bestimmter Aufgaben unselbstständige öffentliche Anstalten (Gemeindeanstalten) mit eigener Rechnungsführung errichten.

Die Einwohnergemeinde Eggenwil verfügt über folgende gemeindeeigenen Betriebe/Werke:

Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
Abfallwirtschaft
Elektrizitätsversorgung

Diese Werke (Spezialfinanzierungen) sind Unternehmen des öffentlichen Rechts. Sie werden durch die Abteilung Bau, Planung, Umwelt und Werke (operative/administrative Leitung) bzw. die technischen Dienste/Betriebe (technische Leitung) geführt und stehen unter der strategischen Leitung respektive unmittelbaren Aufsicht des Gemeinderates sowie der mittelbaren Aufsicht durch die Gemeindeversammlung als politisch-normative Ebene.

Von Spezialfinanzierungen spricht man bei in den Rechnungskreis der Einwohnergemeinde integrierten Werken. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Ver- und Entsorgungsbetriebe.

Die Spezialfinanzierung entsteht durch Beschluss des Reglements respektive die Gebührenfestlegung durch die Legislative (Gemeindeversammlung) mit der Absicht, die öffentliche Aufgabe vollständig durch die zweckbestimmten Gebühren (nicht durch Steuergeldern) zu finanzieren (Eigenwirtschaftsbetrieb).

Ein solcher Betrieb ist dann eigenwirtschaftlich, wenn die Kosten für Betrieb, Unterhalt, Wartung, Verwaltung sowie Zinsen für das investierte Kapital und die Abschreibungen mittelfristig durch die Einnahmen gedeckt sind.

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