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Wappen und Siegel

Öffentlich-rechtliche Wappen und Siegel sind Symbole der Eigenständigkeit von Kanton und Gemeinden und haben in ihrer traditionellen Form nichts an Aktualität verloren. Bei der Bildung des Kantons Aargau besassen ausser einigen Landgemeinden nur die Städte ein eigenes Wappen, herrührend vom alten Siegelrecht. 1803 erhielten alle Gemeinden das Recht auf ein eigenes Siegel und Wappen als Zeichen ihrer Identität und Souveränität, doch verstrichen über 150 Jahre, bis jede eines besass.

Auf die Landesausstellungen 1939, 1964, aber auch auf die 150-Jahr-Feier des Kantons 1953 und für ein Wappenfenster im Lesesaal der Kantonsbibliothek wurden zahlreiche Wappen heraldisch verbessert oder neu geschaffen.

1966 übergab der Verband der aargauischen Ortsbürgergemeinden die von Felix Hoffmann geschaffene Gemeindewappenscheibe der Regierung als Geschenk. In rund 20-jähriger Arbeit hatte die Wappenkommission der Aargauischen Historischen Gesellschaft, als deren Präsident Staatsarchivar Nold Halder ab 1950 wirkte, diese Wappen heraldisch weitgehend bereinigt oder gar neu geschaffen. Die Gemeindewappenscheibe sollte künftig als offiziell anerkannte Mustertafel der aargauischen Gemeindewappen gelten.

In der Folge wurden diese Wappen mehrfach publiziert. Bei einzelnen Gemeinden fanden Nachbereinigungen statt, welche ab 1978, gestützt auf das neu in Kraft getretene Gemeindegesetz, stets vom Regierungsrat genehmigt wurden. Eine abschliessende Gesamtbereinigung mit Genehmigung durch die Regierung, wie dies bis dahin viele andere Kantone kannten, blieb jedoch aus. Erst zum Jubiläum «200 Jahre Kanton Aargau 1803 - 2003» hat das Staatsarchiv diese Lücke in Zusammenarbeit mit den Gemeinden geschlossen. Das Ergebnis ist im Jahr 2004 in einem Grundlagenwerk unter dem Titel «Gemeindewappen Kanton Aargau» im Lehrmittelverlag des Kantons Aargau erschienen. Für das Eggenwiler Wappen war weder aus historischer noch aus heraldischer Sicht Bereinigungsbedarf gegeben.

Der Gemeinderat Eggenwil ersetzte seinerzeit das heute nicht mehr vorhandene helvetische Munizipalitätssiegel durch einen einfachen Inschriftenstempel, der bis nach 1872 in Gebrauch war. Daneben führte die Gemeindebehörde nach 1850 ein Siegel mit dem Kantonswappen.

Als die aargauischen Gemeinden 1872 durch die Direktion des Innern aufgefordert wurden, Abdrücke ihrer Gemeindesiegel mit einer Deutung des darin enthaltenen Gemeindewappens einzusenden, schrieb der Eggenwiler Gemeindeammann am 18. Januar 1873: «Unser Siegelwappen führt den Schild des Kantonswappens mit hellblauem Streiff, wo alle Hoffnung in sich birgt; für uns aber hat es das Gegenteil, der blaue Streiff ist dunkel geworden, die Hoffnung getrübt durch die Anforderungen der Zeit und der Behörden. Die Bedeutung ist Ruin.»

Ovalsiegel


Siegel 1872
Ovalsiegel mit bekräntem Wappenschild
Inschrift: GEMEINDRATH EGGENWYL
Umschrift: CANT (ON) AARGAU BEZIRK BREMGARTEN
Oval, 34:30 mm

 

Wappenbeschreibung (Blasonierung)

Für die damals wappenlose Gemeinde Eggenwil, die kraft Vergabung durch die Habsburger zum ältesten Besitz des Klosters Muri gehörte, empfahl Walther Merz 1915 die Übernahme von dessen weisser Mauer in Blau statt in Rot. Für den Höhenweg an der Landesausstellung 1939 in Zürich entwarf jedoch Lehrer Johann Egloff ein Wappen mit einer bis in den Schildfuss hinabreichenden Mauer, die er mit einem Stern überhöhte. Dieses Wappenbild (Grundform) fand 1942 Annahme durch die Gemeindeversammlung, welche aber in ihrem Beschluss die Tinkturen nicht klar festlegte. An der Freiämterausstellung 1946 in Wohlen trat die Gemeinde mit weisser Mauer und gelbem Stern auf rotem Grund auf. Diese Tingierung empfahl die Wappenkommission 1948 zur Beibehaltung, da damit die Ableitung aus dem Wappen des Klosters Muri deutlich zum Ausdruck kommt (Schreiben von Xaver Meier aus Eggenwil vom 17. November 1948, eingesehen von Gemeindeammann Josef Schüpfer sen., bezüglich der Farben). Da der gelbe Stern bis dahin uneinheitlich gezeichnet worden war, legte der Gemeinderat schliesslich durch Beschluss vom 27. Juli 1993 die Zahl der Strahlen auf sechs fest. Im Rahmen des vom Aargauer Staatsarchiv in den Jahren 2001 bis 2003 geführten Bereinigungsverfahrens im Hinblick auf das vom Regierungsrat mit Beschluss vom 26. Februar 2003 zur Kenntnis genommene Wappenregister Gemeinden Aargau bestätigte der Gemeinderat am 7. Januar 2002 die rechtsverbindliche Wappenbeschreibung (Blasonierung):

Blasonierung (rechtsverbindlich):
In Rot eine bis in den Schildfuss reichende gezinnte, schwarz gefugte weisse Mauer, überhöht von sechsstrahligem gelbem Stern.

Gemeindefarben (rechtsverbindlich): Rot-Weiss.

Besondere Ausführungbestimmungen: Die Mauer hat am Schildrand je eine halbe, im Zentrum eine ganze Zinne.

Hinweis bezüglich Verwendung des Wappens

Das digitale Original des Eggenwiler Wappens kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Bei der Verwendung sind die Vorschriften des Wappenschutzgesetzes zu beachten. Demnach dürfen die geschützten Zeichen von Bezirken, Kreisen oder Gemeinden – insbesondere Wappen – nicht benutzt werden, wenn der Gebrauch irreführend ist oder gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstösst. Dies ist etwa dann der Fall, wenn durch die Verwendung des Wappens auf einem privaten Flugblatt bei der neutralen Leserschaft der Eindruck eines amtlichen Dokuments entsteht. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen

zum «Wappenregister Gemeinden Aargau» und zum heraldischen Grundlagenwerk «Gemeindewappen Kanton Aargau»
Die 231 bestätigten Gemeindewappen-Beschreibungen sind im «Wappenregister Gemeinden Aargau» eingetragen. Das Register wird laufend nachgetragen. Seit dem 1. Januar 2017 führt zudem das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein elektronisches Verzeichnis der geschützten öffentlichen Zeichen. Auf Initiative des Staatsarchivs hat der Regierungsrat zum 200-jährigen Kantonsjubiläum das Grundlagenwerk «Gemeindewappen Kanton Aargau» herausgegeben. Dafür wurden die Wappen respektive die massgebenden Wappenbeschreibungen heraldisch geprüft, von den Gemeinden bestätigt und in Buchform mit beiliegender CD-Rom publiziert. Das Buch kann auch bei der Gemeindekanzlei Eggenwil eingesehen werden.
 
zum Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz, WSchG; SR 232.21)

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