Abmeldung bei Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Allgemeines
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug beim Schalter der Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) oder online via eUmzug abmelden. Sie benötigen für die Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen:
Schweizer Bürger
- Meldebestätigung für Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz
- Pass oder Identitätskarte
Ausländische Staatsangehörige
- Meldebestätigung für Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz
- Ausländerausweis
- Pass bzw. Personalausweis
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG)
- Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (VAuG)
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)