Amtliche Publikation vom 11.08.2006
Abbruch des Zgraggenhauses bewilligt; gelungene Bundesfeier; neue Berufslernende auf der Verwaltung; rechtskräftige Gemeindeversammlungsbeschlüsse; Betriebsplan über den Wald rechtsgültig; künftig nur noch Kehricht-Gebührenmarken; erstmals auch Geschwindigkeitskontrollen auf den Gemeindestrassen; Kanalisations-Benützungsgebühren leicht angehoben; Fahnenweihe der Musikgesellschaft; Wahl von Patrik Schibli als Stellvertreter der Betreibungsbeamtin; Ambrosia-Kontrolleur gewählt; einwandfreies Trinkwasser; Bäume und Sträucher schneiden
Amtliche Publikation vom 11.08.2006
Abbruch des Zgraggenhauses bewilligt; gelungene Bundesfeier; neue Berufslernende auf der Verwaltung; rechtskräftige Gemeindeversammlungsbeschlüsse; Betriebsplan über den Wald rechtsgültig; künftig nur noch Kehricht-Gebührenmarken; erstmals auch Geschwindigkeitskontrollen auf den Gemeindestrassen; Kanalisations-Benützungsgebühren leicht angehoben; Fahnenweihe der Musikgesellschaft; Wahl von Patrik Schibli als Stellvertreter der Betreibungsbeamtin; Ambrosia-Kontrolleur gewählt; einwandfreies Trinkwasser; Bäume und Sträucher schneiden
Abbruch des Zgraggenhauses bewilligt
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Anton Steiner, Bremgarten, die Bewilligung für den Abbruch der Gebäude Nrn. 20, 74 und 75 auf Parzelle Nr. 134, Trottengasse 6, erteilt.
Das markante Gebäude, auch das Haus "der Marie Zgraggen" oder "Zgraggenhaus" genannt, steht von Bremgarten her kommend am Eingang zum Dorfzentrum, rechts der Kantonsstrasse und ragt mit einer Ecke ins Trottoir der Hauptstrasse hinein. Das genaue Baujahr ist unbekannt. Man vermutet, dass es vor rund 200 Jahren erstellt wurde; das Haus ist in der Michaeliskarte von anno 1836 eingetragen. Das Gebäude steht seit dem Ableben von Marie Zgraggen im Jahre 1985 leer und wurde seither nicht mehr unterhalten.
1989 sprach sich der Gemeinderat aufgrund der Gebäudestellung, des dominanten Erscheinungsbildes, der damals vorhandenen Bausubstanz und der historischen Bedeutung noch für einen Erhalt des Gebäudes aus und wies ein entsprechendes Gesuch für einen Totalabbruch ab. Die 13 Jahre später durch den kantonalen Ortsbildschutz vorgenommene Beurteilung hatte sodann ergeben, dass weder das Gebäude, noch der auf der Nordseite dicht neben dem Haus liegende Sodbrunnen erhaltenswürdig sind. Aufgrund dieser Beurteilung stimmte der Gemeinderat im April 2002 im Rahmen einer vorläufigen behördenverbindlichen Stellungnahme dem vom damaligen Eigentümer beabsichtigten Abbruch unter Auflagen bezüglich Volumenschutz zu.
Inzwischen hat sich der Zustand des Gebäudes weiter derart verschlechtert, dass nicht nur von einem eigentlichen "Schandfleck" gesprochen werden muss, sondern auch ein Sicherheitsrisiko besteht. Der Gemeinderat begrüsst daher den sofortigen Abbruch. Da es sich jedoch um ein für den Strassenraum wichtiges Gebäude handelt, muss die Ersatzbaute an gleicher Stelle mit den bisherigen Aussenmassen wieder aufgebaut werden und den gleichen Charakter (zumindest Wiedergabe der ursprünglichen zweiteiligen Gebäudefassade von Ökonomie- und Wohnteil) aufweisen.
Die Bauherrschaft beabsichtigt, in der Ersatzbaute vier Wohnungen und auf dem südlich angrenzenden Parzellenteil acht freistehende Einfamilienhäuser mit Tiefgarage zu realisieren. Die geplante Arealüberbauung ist mit der bestehenden Trottengasse und den sich darin befindlichen Werkleitungen nicht genügend erschlossen, das heisst die bestehende rückwärtige, im Eigentum der Gemeinde liegende Trottengasse muss samt den notwendigen Erschliessungsanlagen saniert und ausgebaut werden.
Um die erforderliche Erschliessung beziehungsweise Baureife sicherzustellen, hat der Gemeinderat mit den heutigen Grundeigentümern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen, welcher das Vorgehen im Hinblick auf den Abschluss des Landerwerbsvertrages für den Ausbau der Trottengasse sowie die Finanzierung der Erschliessungsanlagen und die finanzielle Sicherstellung regelt. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung vom 24. November einen Kreditantrag für die Kostenbeteiligung der Gemeinde unterbreiten.
Gelungene Bundesfeier
Rund 100 Eggenwiler Einwohnerinnen und Einwohner folgten am 1. August der Einladung zur Bundesfeier und erfreuten sich am reichhaltigen Programm. Der Gemeinderat dankt dem Landfrauenverein Eggenwil-Künten und allen Helfern sowie der Feuerwehr für die gelungene Organisation. Ein besonderes Dankeschön gebührt dem Festredner Eduard Kaufmann für seine eindrücklichen und offenen Worte sowie Gustav Bachmann für die musikalische Umrahmung.
Neue Berufslernende auf der Verwaltung
Am 14. August beginnt Christine Flückiger, wohnhaft in Niederrohrdorf, bei der Gemeindeverwaltung ihre dreijährige Ausbildung zur Kauffrau mit Berufsmaturität. Gemeinderat und Verwaltung heissen die neue Berufslernende herzlich willkommen und wünschen ihr eine interessante und erfolgreiche Ausbildungszeit.
Rechtskräftige Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni am 26. Juli in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Betriebsplan über den Wald rechtsgültig
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Wald, hat am 29. Juni den revidierten Betriebsplan über den Wald der Ortsbürgergemeinde Eggenwil genehmigt. Der Betriebsplan 2005 tritt rückwirkend auf das Forstjahr 2005/2006 per 1. Oktober 2005 in Kraft. Damit verfügt die Ortsbürgergemeinde über ein optimales Instrument, um die gesetzlichen Vorgaben und die formulierten Ziele für die kommende Betriebsplanperiode nachhaltig erreichen zu können. Der Gemeinderat dankt dem Projektverfasser Daniel Trümpi, dem Förster Urs Huber und den Mitgliedern der Forstkommission für die ausgezeichnete Arbeit.
Künftig nur noch Kehricht-Gebührenmarken
Der Lagerbestand der 35-Liter-Kehrichtsäcke ist aufgebraucht. Wegen der hohen Druckkosten, der aufwändigen Bewirtschaftung und der vielfach mangelhaften Qualität hat der Gemeinderat entschieden, künftig keine offiziellen Kehrichtsäcke mit aufgedrucktem Gemeindelogo mehr anzubieten. Ab sofort werden bei der Post und Gemeindekanzlei nur noch offizielle gelbe Gebührenmarken (Bögen à 10 Marken) verkauft, die auf handelsübliche 17-, 35-, 60- oder 110-Liter-Kehrichtsäcke oder Sperrgut zu kleben sind. Allfällige Restbestände an bisherigen offiziellen Kehrichtsäcken und alten Gebührenmarken dürfen weiterhin verwendet werden. Den Haushaltungen wird in diesen Tagen ein entsprechendes Merkblatt zugestellt.
Erstmals auch Geschwindigkeitskontrollen auf den Gemeindestrassen
Im Juli führte die Stadtpolizei Bremgarten im Auftrag des Gemeinderates zum ersten Mal auch auf Gemeindestrassen, innerhalb der Tempo-30-Zonen, Geschwindigkeitskontrollen durch. Während der beiden Kontrollen auf der Pflanzerfeld- und Rotrainstrasse haben von insgesamt 34 gemessenen Fahrzeugen deren vier oder 12 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 38 km/h.
Kanalisations-Benützungsgebühren leicht angehoben
Der Gemeinderat hat die Kanalisations-Benützungsgebühren und die in Franken festgesetzten Ermässigungen und Reduktionen gemäss Abwasserreglement an den Stand des Zürcher Wohnbaukostenindexes per 1. April 2006 angepasst. Die leicht erhöhten Gebührenansätze gelten ab 1. Oktober wie folgt (bisherige Ansätze in Klammern): Benützungsgebühren pro Kubikmeter Frischwasser: 1.29 Franken (1.27); Minimalgebühr pro Jahr: 111.90 Franken (110.20); Ein-/Mehrfamilienhäuser ohne Wasseruhren pro Jahr und Wohnung: 335.70 Franken (330.60); Entwässerte Flächen über 50 m² ohne Wasseranschluss pro m² und Jahr: 0.50 Franken (0.50).
Fahnenweihe der Musikgesellschaft
Von Freitag bis Sonntag, 25. bis 27. August, weiht die Musikgesellschaft ihre neue Vereinsfahne im Rahmen eines dreitägigen Dorffestes auf dem Schulhausareal ein. Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag und Sonntag bis jeweils 4 Uhr erteilt. Wie bei allen grösseren Anlässen wurde die Bewilligung mit verschiedenen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden.
Wahl von Patrik Schibli als Stellvertreter der Betreibungsbeamtin
Claudia Egloff, Zürich, reichte aus beruflichen Gründen ihre Demission als Stellvertreterin der Betreibungsbeamtin per 31. Juli 2006 ein. Sie betreute dieses Amt seit Anfang 2002. Als Nachfolger hat der Gemeinderat Patrik Schibli, Fislisbach, gewählt. Dieser arbeitet als Stellvertreter beim Betreibungsamt Bremgarten und verfügt über den erforderlichen Fachausweis. Der Gemeinderat dankt Claudia Egloff für ihre stets pflichtbewusste und kompetente Arbeit und heisst ihren Amtsnachfolger willkommen.
Ambrosia-Kontrolleur gewählt
Der Gemeinderat hat Roland Belser, Eggenwil, als für die Massnahmen gegen das Unkraut Ambrosia zuständige und verantwortliche Person bestimmt. Belser führt bereits die Kontrollen bei der gefährlichen Bakterienkrankheit Feuerbrand durch. Nach der Ausbildung durch den Kanton wird er in der Gemeinde eine flächendeckende Kontrolle aller Hausgärten und öffentlichen Gartenanlagen (in Synergie mit der Feuerbrand-Kontrolle) und wenn nötig die Beseitigungsaktion durchführen. Roland Belser steht bereits heute für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Informationen zum gefährlichen Unkraut Ambrosia sind auch bei der Gemeindekanzlei oder unter http://www.ambrosia-info.ch erhältlich.
Einwandfreies Trinkwasser
Im Rahmen der periodischen Kontrolle des Trinkwassers auf bakterielle Verunreinigung wurden am 6. Juli 2006 beim Grundwasserpumpwerk Erlismatt (vor und nach UV-Anlage), beim Quellwasserpumpwerk Bürgisserberg sowie bei den Netzstellen Dorf und Hohfoor Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss Hygieneverordnung. Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.
Bäume und Sträucher schneiden
Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Über Gehwegen muss die Höhe 2.50 Meter betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein. Der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen unbedingt eingehalten werden. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende August zu erfolgen. Nach Ablauf des Termins wird der Gemeinderat das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, veranlassen.