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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16.06.2023

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) werden die Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung veröffentlicht:

Sommer-Gemeindeversammlung 2023
vom Freitag, 16. Juni 2023, 20.00 - 21.10 Uhr, in der Mehrzweckhalle

Stimmberechtigte gemäss Stimmregister: 683
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 137
Anwesende Stimmberechtigte: 52
Beteiligung: 7,6 %

Traktandum 1
Protokoll der Winter-Gemeindeversammlung vom 25. November 2022
Genehmigung mit 52 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 2
Rechenschaftsbericht des Gemeinderats pro 2022
Genehmigung mit 50 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 3
Kreditabrechnung «Erstellung Regenrückhaltebecken ARA Kessel, Bremgarten, 2020 – 2022» des Abwasserverbands Region Bremgarten-Mutschellen mit Bruttoanlagekosten von gesamthaft CHF 3'272'272.15 (Kreditüberschreitung um CHF 413'072.15 oder 14,4 % respektive bezogen auf den Gemeindeanteil Eggenwil bei anteiligen Bruttoanlagekosten von CHF 110'404.80 Kreditüberschreitung um CHF 17'704.80 oder 19,1 %)
Genehmigung mit 46 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Stimmenthaltung der Mitglieder des Gemeinderats gem. § 24 Abs. 2 GG)

Traktandum 4
Kreditabrechnung «Abbruch bzw. Umlegung Gemeindekanalisation aufgrund MFH-Überbauung Bollinger auf Parzelle Nr. 899 (vormals 48), Unterdorfstrasse, 2021 – 2022» mit Bruttoanlagekosten von CHF 200'693.65 (Kreditunterschreitung um CHF 49'306.45 oder 19,7 %)
Genehmigung mit 46 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Stimmenthaltung der Mitglieder des Gemeinderats gem. § 24 Abs. 2 GG)

Traktandum 5
Verpflichtungskredit von brutto CHF 880'000.00 inkl. 8,1 % MwSt (Normalsatz ab 01.01.2024), zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, für den Ausbau und die Sanierung des Erlismattwegs inkl. Werkanlagen sowie die Umlegung der Gemeindekanalisation samt Erstellung einer Sauberwasserleitung auf den Bauparzellen talseitig des Erlismattwegs
Genehmigung mit 43 Ja- gegen 4 Neinstimmen

Traktandum 6
Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde
Genehmigung mit 47 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Stimmenthaltung der Mitglieder des Gemeinderats gem. § 24 Abs. 2 GG)

Alle Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 GG in Verbindung mit Ziffer 5 der Gemeindeordnung. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 20. Juni 2023, schriftlich verlangt werden. Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf Referendumsfrist: 20. Juli 2023.

Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 16. Juni 2023, 21.10 Uhr

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