Amtliche Publikation vom 07.01.2005
Flutwellen-Katastrophe in Südasien; Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 26.11.2004; Ersatzwahl Finanzkommission; Einbürgerung; Nutzungspläne und -vorschriften; Grüngutabfuhr; Informationsschrift 2005/2006; Winterdienst
Amtliche Publikation vom 07.01.2005
Flutwellen-Katastrophe in Südasien; Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 26.11.2004; Ersatzwahl Finanzkommission; Einbürgerung; Nutzungspläne und -vorschriften; Grüngutabfuhr; Informationsschrift 2005/2006; Winterdienst
Flutwellen-Katastrophe in Südasien
Das Seebeben vom Stephanstag in Südasien hat uns alle zutiefst erschüttert. In Sri Lanka, Indonesien, Thailand und Indien haben durch die verheerenden Tsunami-Flutwellen im Indischen Ozean Zehntausende von Menschen ihr Leben verloren, Millionen ihr Hab und Gut. Ganze Landstriche wurden völlig verwüstet. Die Bilder, die seit Tagen um die Welt gehen und die das unermessliche Leid der betroffenen Menschen zeigen, machen zutiefst betroffen. Als Zeichen der Solidarität mit den betroffenen Menschen und Ländern hat der Gemeinderat im Namen der Eggenwiler Bevölkerung der Glückskette eine Spende von 1 000 Franken überwiesen.
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2004 am 5. Januar 2005 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Ersatzwahl Finanzkommission
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission auf den 27. Februar (Grossratswahlen) angesetzt. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens 14. Januar einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wird nur eine Person angemeldet, kommt es zu einer stillen Wahl. Bei zwei oder mehr Angemeldeten erfolgt am 27. Februar eine Urnenwahl.
Einbürgerung
Mit Bewilligung der eidgenössischen Behörden wurde mit den Beschlüssen der Einwohnergemeindeversammlung Eggenwil vom 13. Juni 2003 und des Grossen Rates des Kantons Aargau vom 14. Dezember 2004 Frau Monica Alexandra Vilas da Silva in das Schweizer Bürgerrecht und in das Bürgerrecht des Kantons Aargau sowie der Einwohnergemeinde Eggenwil aufgenommen. Der Gemeinderat heisst die neue Einwohnerbürgerin herzlich willkommen.
Nutzungspläne und -vorschriften
Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2004 hat den Bauzonenplan, den Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) einstimmig beschlossen. Am 13. Oktober 2004 hat der Regierungsrat die Vorlage gutgeheissen und mit dem Antrag auf Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet. Das Geschäft war für die Sitzung vom 21. Dezember 2004 traktandiert, musste aber wegen der sich hinziehenden Verhandlungen betreffend Schulgesetzrevision und Voranschlag vertagt werden. Der Gemeinderat hofft, dass das Kantonsparlament die Vorlage am 12. oder 18. Januar 2005 genehmigen wird. Pendente Baugesuche werden nach den neuen kommunalen Vorschriften beurteilt. Für die Planung wurden der Gemeinde insgesamt 19 300 Franken Subventionen zugesichert. Im Dezember 2004 hat der Kanton eine Teilzahlung von 6 800 Franken geleistet. Das Restguthaben wird nach Vorliegen der Subventionsabrechnung zur Anweisung gelangen.
Grüngutabfuhr
Die Jahres-Vignetten 2005 (schwarz) für Grüngutbehälter bis maximal 80 beziehungsweise 120 Liter Inhalt können bei der Gemeindekanzlei für 60 respektive 90 Franken bezogen werden. Die Vignetten 2004 (weiss) sind noch bis Ende Januar gültig. Behälter, die bei der Abfuhr vom 7. Februar nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert.
Informationsschrift 2005/2006
Am 1. März 2005 wird allen Haushaltungen die 12. Auflage der Informationsschrift zur Gemeinde Eggenwil (gültig vom 1. März 2005 bis 28. Februar 2006) zugestellt. Die Broschüre soll die Bewohner und Neuzuzüger besser mit der Gemeinde vertraut machen und ihnen als nützliches Nachschlagewerk dienen. Sie enthält Wissenswertes über die Geschichte des Ortes, seine Organisation und Institutionen. Im Weiteren kann darin das breitgefächerte Veranstaltungsangebot während eines Jahres entnommen werden. Vereine, organisierte Gruppen und Behörden werden gebeten, ihre definitiven Veranstaltungstermine bis spätestens 11. Februar der Gemeindekanzlei einzureichen. Gewerbetreibende mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Eggenwil haben wiederum die Möglichkeit, ihr Inserat für ein ganzes Jahr in dieser Publikation zu platzieren.
Winterdienst
Im Zusammenhang mit den Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseite geschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt gestützt auf Artikel 20 Absatz 3 der Eidgenössischen Verordnung über die Strassenverkehrsregeln jede Haftung für solche Schäden ab.