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Amtliche Publikation vom 21.08.2009

«Euse neui Dorfplatz - e rundi Sach! » - Einladung zum morgigen Einweihungsfest; Rechnungen 2008 durch den Kanton genehmigt; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse; Grundbuchbereinigung - Auflage des bereinigten Interimregisters;Elf Robidogs müssten ausreichen - Hinweis auf die Vorschriften des Polizeireglementes

Amtliche Publikation vom 21.08.2009

«Euse neui Dorfplatz - e rundi Sach! » – Einladung zum morgigen Einweihungsfest; Rechnungen 2008 durch den Kanton genehmigt; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse; Grundbuchbereinigung - Auflage des bereinigten Interimregisters;Elf Robidogs müssten ausreichen - Hinweis auf die Vorschriften des Polizeireglementes

«Euse neui Dorfplatz - e rundi Sach! » – Einladung zum morgigen Einweihungsfest

Ende November letzten Jahres genehmigte der Eggenwiler Souverän mit einem erfreulichen Ja-Stimmen-Anteil von 90 Prozent das Projekt «Dorfplatz». Nach Abschluss des Baubewilligungsverfahrens und der Vorbereitungsarbeiten erfolgte am 15. Mai der Baubeginn. Die Gestaltung der Natursteinplätze, Wege und Grünflächen samt Brunnenanlage und Mobiliar, der Einbau der unterirdischen Altstoffsammelstelle mit erweitertem Angebot, die Errichtung des neuen Warteraums der Bushaltestelle mit kombiniertem Velounterstand, der Ersatz des talseitigen Bushaltehäuschens und letztlich die Belags- und Anpassungsarbeiten auf der Buech-, Oberdorf- und Badenerstrasse wurden diese Woche weitgehend vollendet.

Morgen Samstag, 22. August, 17 Uhr, findet das Einweihungsfest mit Eröffnungsapéro und Festwirtschaft, der Enthüllung des «Eggenwiler Dorfbrunnens», der ökumenischen Segnung des Dorfplatzes, einem halbstündigen Konzert der Musikgesellschaft Eggenwil, verschiedenen Events rund um das Thema Recycling und vieles mehr statt.

Gemeindebehörde und Verwaltung, alle Dorfvereine und organisierten Gruppen, die Schule, die Feuerwehr Eggenwil mit dem Samariterverein Bremgarten und Umgebung und nicht zuletzt die katholische und reformierte Kirchgemeinden sorgen gemeinsam für ein abwechslungsreiches Programm mit zahlreichen Überraschungen für Gross und Klein. Der Gemeinderat und das Organisationskomitee heissen die Dorfbevölkerung und alle Gäste herzlich willkommen und freuen sich auf ein gemütliches Fest auf dem neuen Dorfplatz. Das detaillierte Programm wurde allen Haushaltungen zugestellt. Der Einladungsflyer ist nachstehend auch als PDF-Dokument abrufbar.

Rechnungen 2008 durch den Kanton genehmigt

Das kantonale Gemeindeinspektorat hat die Rechnungen 2008 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde geprüft und genehmigt. Die Ausgabendeckung ist in Ordnung. Die Kennzahlenauswertung dokumentiert die gesunde finanzielle Lage der Gemeinde. Wie aus dem Bericht hervorgeht, wird die Finanzverwaltung korrekt geführt. Die verlangten Unterlagen und Akten wurden vorgelegt und weisen einen aktuellen und qualitativ guten Stand auf.

Weiter wurde die Kreditabrechnung "Erweiterung und Renovation Feuerwehrlokal, Anschaffung Pikettfahrzeug und Revision/Aufrüstung Tanklöschfahrzeug, 2008 – 2009" in Bezug auf die formelle Richtigkeit inklusive Prüfungs- und Genehmigungsberichte sowie die korrekte Übertragung in die Bestandesrechnung begutachtet und ohne Bemerkungen genehmigt.

Schliesslich führte die Finanzkommission auch im vergangenen Jahr eine unangemeldete Revision des Geldverkehrs durch. Diesem Prüfungsbericht ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Kontrollergebnisse in allen Punkten in Ordnung sind und keine weiteren Bemerkungen angebracht werden.

Der Gemeinderat dankt der Finanzverwalterin Ursula Staubli für ihre ausgezeichnete Arbeit. Die Kennzahlen zur Rechnung 2008 mit Beurteilung können bei der Finanzverwaltung eingesehen werden.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Am 5. August führte die Regionalpolizei Bremgarten auf der Oberdorfstrasse, Fahrtrichtung talwärts, eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Zwischen 6.20 und 8.30 Uhr haben von 50 gemessenen Fahrzeugen deren 14 oder 28 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 34 bis 38 km/h: vier Übertretungen, zwischen 39 bis 43 km/h: acht Übertretungen und zwischen 44 bis 48 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit netto 55 km/h unterwegs und wurde an das Bezirksamt verzeigt.

Grundbuchbereinigung - Auflage des bereinigten Interimregisters

Das bereinigte und als Grundlage für das eidgenössische Grundbuch dienende Interimregister der Gemeinde Eggenwil liegt gemäss den §§ 26 und 35 der Grossratsverordnung vom 5. Juli 1911 während drei Monaten, das heisst vom 1. September bis 30. November 2009, auf dem Grundbuchamt Bremgarten, Rathausplatz, 5620 Bremgarten, öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Grundbuchamt Bremgarten schriftlich einzureichen. Innert der gleichen Frist können noch eintragungspflichtige (altrechtliche) Rechte, deren Anmeldung bisher unterlassen worden ist, zur Eintragung angemeldet werden. Ab dem 1. Dezember 2009 können eintragungspflichtige Rechte, deren Anmeldung versäumt wurde, gutgläubigen Dritten gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden.

Elf Robidogs müssten ausreichen;
Hinweis auf die Vorschriften des Polizeireglementes


Auf dem Gemeindegebiet sind insgesamt elf Robidog-Behälter installiert. Die grosse Mehrheit der Hundehalter nutzt diese Einrichtungen ordnungsgemäss und leistet damit einen wertvollen Anteil zur Sauberhaltung von Natur und Landschaft. Leider gibt es aber trotzdem immer wieder Hundehalter, die sich nicht um den von ihren Tieren zurückgelassenen Kot auf Strassen, Plätzen, Rabatten und Wiesen kümmern. Dies zum grossen Ärger von Fussgängern und der Landwirte. Aber auch Rollstuhlfahrer sind immer wieder von diesem Missstand betroffen.

Der Gemeinderat macht die fehlbaren Personen einmal mehr auf die Bestimmungen des Polizeireglementes bezüglich Leinenpflicht, Hundeverbotszone und Entsorgung von Kot aufmerksam: Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, auf dem gesamten Schulareal mit Sportanlagen und Kinderspielplätzen, im Kirchenbezirk, im Wald und am Waldrand sowie in Naturschutzzonen sind Hunde immer an der Leine zu führen. Auf dem Friedhof sind Hunde gänzlich verboten. Tierhaltende haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Sie sind verpflichtet, auf dem gesamten Gemeindegebiet den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können seit Anfang dieses Jahres mit Ordnungsbussen bestraft werden.

Der Rat dankt im Namen Aller (Tier und Mensch) für die Kooperation und wünscht allen Zwei- und Vierbeinern weiterhin erholsame Spaziergänge.

Einweihungsfest Dorfplatz vom Samstag, 22.8.2009 - Einladungsflyer

Baureportage Dorfplatz Eggenwil

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