Gemeindemitteilung vom 12.03.2010
Rechnung 2009 - Punktlandung mit Ertragsüberschuss; Baubewilligungen; Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2009; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Häckseldienst am 27.03.2010 - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen - Gartenholzereien durch das Forstamt
Rechnung 2009 - Punktlandung mit Ertragsüberschuss
Einwohnergemeinde
Die Eggenwiler Rechnung schreibt seit 15 Jahren in Folge schwarze Zahlen. In der gleichen Zeit konnte der Steuerfuss um 28 Prozentpunkte gesenkt werden.
Die Laufende Rechnung 2009 der Einwohnergemeinde weist einen Ertragsüberschuss von 248 328 Franken aus, der als vorgeschriebene und zusätzliche Abschreibungen verbucht wurde. Bezogen auf den Voranschlag - der Gemeinderat rechnete mit einem Cash Flow von 236 720 Franken - ergibt sich eine Punktlandung.
Per Jahresende verfügt die Einwohnergemeinde über keine vorausgenommenen Abschreibungen mehr (Reserve zur Abschreibung von künftigem Verwaltungsvermögen). Diese wurden für die im vergangenen Jahr getätigten Investitionen in Gesamthöhe von netto 779 961 Franken verwendet. Die Einwohnergemeinde weist aber weiterhin ein Eigenkapital von 250 000 Franken aus. Die Rechnung schliesst mit einem Finanzierungsfehlbetrag von 531 633 Franken. Im Budget 2009 wurde mit rund 1 110 000 Franken gerechnet. Es sind einige Investitionen noch nicht in der budgetierten Höhe angefallen, was sich positiv auf den Finanzhaushalt auswirkte. Per Ende Jahr beträgt die verzinsliche Nettoschuld der Einwohnergemeinde rund 673 000 Franken. Eine Fremdverschuldung besteht indes nicht. Das benötigte Kapital wird von den Eigenwirtschaftsbetrieben intern verrechnet und entsprechend verzinst.
Sowohl die Aufwand- wie auch die Ertragsseite entspricht weitgehend dem Voranschlag. Der Nettoaufwand liegt um 1,35 Prozent unter dem Budgetwert. Auch die Steuereinnahmen bewegen sich im Rahmen des Voranschlages.
Von den per Ende 2009 ausstehenden Einkommens- und Vermögenssteuern (inklusive Kantons-, Feuerwehr- und Kirchensteuern) in Höhe von 468 110 Franken (Vorjahr: 625 829 Franken) waren 234 952 Franken (242 423 Franken) erst provisorisch veranlagt. Von den definitiv veranlagten Steuern im Gesamtbetrag von 233 158 Franken (383 406 Franken) waren 216 070 Franken in Verzug. Ein grosser Teil davon ist gemahnt beziehungsweise betrieben, mit den übrigen Steuerpflichtigen wurden Ratenzahlungen vereinbart.
Der Ausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) betrug per Jahresende 208 696 Franken (280 429 Franken) oder 9,3 Prozent (12,9 Prozent). Für verspätete Steuerzahlungen wurden 6928 Franken (8742 Franken) Verzugszinsen erhoben. Auf der anderen Seite gewährte die Gemeinde Skonti und Vergütungszinsen im Betrag von 12 181 Franken (13 768 Franken).
Eigenwirtschaftsbetriebe
Die Wasserversorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von
9805 Franken (Budget: 21 490 Franken). Der Finanzierungsüberschuss beträgt 48 108 Franken anstelle des budgetierten Fehlbetrages von 62 510 Franken. Zum besseren Gesamtergebnis trugen insbesondere noch nicht ausgeführte Investitionen bei. Die Abweichung bei der Laufenden Rechnung begründet sich durch eine nicht budgetierte Wasserleitungsverlegung im Baugebiet Buech. Das Eigenkapital der Wasserversorgung beträgt per Jahresende 1 189 000 Franken.
Die Abwasserbeseitigung weist einen Ertragsüberschuss von 62 350 Franken
(Budget: 36 150 Franken) aus. Der Finanzierungsüberschuss beläuft sich auf 113 305 Franken anstatt 89 150 Franken. Insbesondere der Mehrertrag bei den Abwassergebühren infolge der Umstellung des Abrechnungszyklus (5 anstelle 4 Quartale) führte zum erfreulichen Ergebnis. Das Eigenkapital der Abwasserbeseitigung beträgt Ende 2009
1 988 000 Franken.
Auch die Abfallbewirtschaftung schliesst mit schwarzen Zahlen. Im Zusammenhang mit der Realisierung des Dorfplatzes wurde an der Buechstrasse eine neue unterirdische Altstoffsammelstelle eingebaut. Die Laufende Rechnung kann ein Gewinn (vorgeschriebene und zusätzliche Vorschussabtragungen) von 18 586 Franken ausweisen. Im Voranschlag wurde mit einem solchen von 4940 Franken gerechnet. Insbesondere der Teilbereich Grüngut verzeichnet gegenüber dem Budget ein deutlich besseres Ergebnis (Minderaufwendungen bei der Abfuhr und Mehreinnahmen bei den Grüngutgebühren). Die Schuld gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per Jahresende 24 000 Franken. Diese dürfte in rund zwei Jahren abgetragen sein.
Ebenso kann die Rechnung der Elektrizitätsversorgung (Netz und Energie) gesamthaft schwarze Zahlen aufweisen. Es resultiert ein Ertragsüberschuss von 83 031 Franken anstelle der budgetierten 50 360 Franken. Das Eigenkapital der Elektra beläuft sich per Jahresende auf 508 000 Franken.
Ortsbürgergemeinde
Zum Ausgleich der Ortsbürgerverwaltung wurden 5472 Franken (budgetiert waren Beiträge an die Forstwirtschaft von 1450 Franken) von der Forstwirtschaft vergütet. Die Forstwirtschaft musste schliesslich zum Ausgleich der Rechnung 6329 Franken aus dem Forstreservefonds entnehmen (Budget 400 Franken). Somit beträgt der Forstreservefonds per Jahresende 72 038 Franken.
Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:
Hansjörg und Susanne Komminoth-Rey, Eggenwil, für den Anschluss des Ökonomiegebäudes Nr. 49 an die öffentliche Kanalisation (Sanierungsleitung "Ibisguet"), Parzellen Nrn. 853, 261 und 244, Ibisguetstrasse (Zusatzbewilligung durch kant. Abteilung für Baubewilligungen);
Hans und Anna Maria Suter-Zimmermann, Eggenwil, für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Fläche von 55 m⊃2; auf der Südwest-Dachseite des EFH Gebäude Nr. 200, Parzelle Nr. 233, Oberdorfstrasse 9;
Roman und Susy Füglister-Cheira, Eggenwil, für den Umbau des OG, zusätzliche Dachaufbauten und Dachflächenfenster sowie zusätzliche Fenster im EG des EFH Gebäude Nr. 223, Parzelle Nr. 241, Alte Badenerstrasse 29;
Richard und Barbara Zehnder-Haller, Eggenwil, für die Erweiterung und Verglasung des Balkons (unbeheizter Wintergarten) und den Ersatz der Aussentreppe an der Südwestfassade des EFH Gebäude Nr. 102, Parzelle Nr. 156, Kuppelweg 4;
Max und Susanne Egloff-Hof, Eggenwil, für den Anbau einer UN-Garage an der Südfassade des MFH Gebäude Nr. 37, Parzelle Nr. 158, Kirchrainstrasse 6 (Ausnahmebewilligung für Unterschreitung Strassenabstand);
Arthur Mauerer, Eggenwil, für die Errichtung einer Stützmauer mit Hinterfüllung westlich des EFH Gebäude Nr. 267, Parzelle Nr. 276, Buechstrasse 10.
Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2009
Gemäss Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen tragen Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60, der Gemeindeanteil 40 Prozent. Die Belastung der Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. Laut Mitteilung des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2009 einen Gemeindebeitrag von 171 352 Franken zu leisten, was einem Pro-Kopf-Beitrag von 208 Franken entspricht.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 4. März führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Badenerstrasse 23, Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 07.05 und 08.20 Uhr haben von 227 gemessenen Fahrzeugen deren 38 oder 17 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 22 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 15 Übertretungen und zwischen 69 bis 73 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 67 km/h unterwegs. Es musste niemand an das Bezirksamt verzeigt werden.
Häckseldienst am 27.03.2010
Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und zudem seit 1. September 2008 in Wohngebieten verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 27. März 2010, ab 8 Uhr, durch das Bauamt Eggenwil häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. 10 Minuten reine Häckselzeit sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken.
Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis Freitag, 26. März 2010, 16 Uhr, unter der Nummer 056 641 90 90 oder per E-Mail unter der Adresse gemeindekanzlei@eggenwil.ch entgegen.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen
In diesem Zusammenhang werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen daran erinnert, dass überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückgeschnitten werden müssen, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht). Über Gehwegen hat die Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen unbedingt einzuhalten.
Gartenholzereien durch das Forstamt
Der Forstbetrieb erledigt auf Wunsch gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Das Forstamt kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.