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Amtliche Publikation vom 17.09.2004

Erschliessung Buech; Landverkauf entlang Rebhügelstrasse; Genereller Entwässerungsplan; Tempo 50 auf der Kantonsstrasse; Verkehrsberuhigende Massnahmen; Baubewilligungen

Amtliche Publikation vom 17.09.2004

Erschliessung Buech; Landverkauf entlang Rebhügelstrasse; Genereller Entwässerungsplan; Tempo 50 auf der Kantonsstrasse; Verkehrsberuhigende Massnahmen; Baubewilligungen

Erschliessung Buech
Aufgrund des durchgeführten Submissionsverfahrens hat der Gemeinderat die AEW Energie AG, Regional-Center, Bremgarten, mit der Lieferung und Verlegung der Niederspannungskabelanlagen sowie mit der Lieferung und Montage von 14 Beleuchtungskandelabern entlang der Buech- und Tobelstrasse zum Preis von rund 61 000 Franken beauftragt. Die Arbeiten für die Instandstellung des Tobelweges (Fusswegverbindung zwischen Buech- und Gyrenstrasse entlang des Junebaches) wurden der Firma H. Graf AG, Zufikon, zum Preis von rund 13 000 Franken vergeben. Die Arbeiten werden koordiniert bis spätestens Mitte Oktober ausgeführt.

Landverkauf entlang Rebhügelstrasse
Im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Erschliessung/Landumlegung Rebhügel wurde zwischen der Erschliessungsstrasse Im Rebhügel und vier bergseitig angrenzenden Parzellen nördlich des Kreisels (Trafostation) eine Restfläche von 108 m² Bauland ausgeschieden, um die noch zu leistenden Erschliessungskostenbeiträge sicherzustellen. Der Gemeinderat hat diesen Landstreifen nun den Eigentümern der anstossenden Parzellen zum durchschnittlich aktuell geltenden Baulandpreis verkauft. Damit gelten diese Parzellen als voll erschlossen und können jederzeit überbaut werden.

Genereller Entwässerungsplan
Der Gemeinderat hat die vom Ingenieurbüro Porta + Partner, Brugg, erarbeitete Generelle Entwässerungsplanung (GEP) genehmigt und die Gesamtdokumentation GEP dem Baudepartement des Kantons Aargau zur Genehmigung überwiesen. Das umfangreiche Werk zeigt auf, wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist und wie die ober- und unterirdischen Gewässer qualitativ und quantitativ geschützt werden können. Als wichtiges Führungsinstrument der Gemeindebehörde stellt das GEP die Grundlage für den zweckmässigen Ausbau und die Werterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen dar. Mit der Sanierung der Kanalisationsleitungen im Gebiet Buech wurden bereits dieses Jahr erste Massnahmen, die sich aus dem GEP ergeben haben, umgesetzt. Im kommenden Jahr sollen alle aufgezeigten Sofortmassnahmen im Rahmen eines Budgetkredites von 30 000 Franken in Angriff genommen werden. Insgesamt ergeben sich aus dem GEP Investitionen und Reparaturen mit einem Gesamtvolumen von knapp 1,9 Mio. Franken. Die einzelnen Massnahmen werden jedoch in einer koordinierten und finanzierbaren Weise im Rahmen der Finanzplanung und der durch die Gemeindeversammlung zu genehmigenden Kredite realisiert.

Tempo 50 auf der Kantonsstrasse
Mitte Juni wurde die Höchstgeschwindigkeit auf der Kantonsstrasse innerorts von 60 km/h auf 50 km/h generell herabgesetzt. Während der Zeit vom 24. August bis 1. September erfolgten mit einer mobilen Radaranzeige orientierende Geschwindigkeitsmessungen. Wie der Auswertung entnommen werden kann, haben an den Werktagen in jeweils einer Fahrrichtung durchschnittlich rund 2 200 Fahrzeuge die Messstelle passiert. Am Sonntag wurden rund 1 800 Fahrzeuge gezählt. Die über den gesamten Zeitraum gemessene mittlere Geschwindigkeit von knapp 50 km/h zeigt, dass sich der grösste Teil der Fahrzeuglenker an die Limite gehalten hat (rund 70 % in der Häufigkeitsauswertung). Rund 20 % betrug durchschnittlich der Anteil Fahrzeuge in der Geschwindigkeitsklasse 50 km/h bis 55 km/h. Auf die Klasse 55 km/h bis 60 km/h entfielen rund 7 %. Allerdings wurden unter der Woche auch maximale Geschwindigkeiten bis 89 km/h gemessen. In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag wurden gar Maximalwerte von 117 km/h bzw. 105 km/h registriert. Derart unverantwortliche Lenker müssen inskünftig mit einer empfindlichen Busse und dem Entzug des Führerausweises rechnen.

Verkehrsberuhigende Massnahmen
Mit dem Voranschlag 2004 wurde ein Budgetkredit von 20 000 Franken für die Prüfung von verkehrsberuhigenden Massnahmen genehmigt. Der Gemeinderat hat inzwischen ein spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Abklärung von möglichen Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität für die Anwohnenden beauftragt. Im Vordergrund stehen die flächendeckende Schaffung von Tempo-30-Zonen (gegebenenfalls Begegnungszonen) in den Quartieren, aber auch Massnahmen im Bereich der Kantonsstrasse, insbesondere bei den Dorfeingängen. Die breite Abstützung dieser Planung in der Bevölkerung ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen. Sobald die Grundlagen vorliegen, wird der Rat die Einwohnerschaft zur aktiven Mitwirkung einladen.

Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen wurden Baubewilligungen erteilt an: Albin Sax Schwegler, Eggenwil, für die Balkonvergrösserung am Einfamilienhaus Rotrainstrasse 3, Gebäude Nr. 130, Parzelle Nr. 145. - Guggemusig Sädelgeischter, Zufikon, für die Umnutzung des 2. OG Raum Nord im ehemaligen Fabrikgebäude Liwe AG, Parzelle Nr. 412, Gebäude Nr. 12, Badenerstrasse 4, in ein provisorisches Probelokal (befristet bis Ende Februar 2005). - Treuhandbüro Irniger Meier + Partner, Eggenwil, für die Errichtung einer beleuchteten Reklametafel auf Parzelle Nr. 174, westlich Gebäude Nr. 229, Kochsmattstrasse 15, angrenzend an die Kantonsstrasse.

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