Amtliche Publikation vom 12.11.2004
Nutzungspläne und -vorschriften kurz vor der definitiven Genehmigung; Fahrplanwechsel per 12. Dezember; Motorfahrzeugstatistik; Winterdienst; Trinkwasseruntersuchung; Rechnungsstellung
Amtliche Publikation vom 12.11.2004
Nutzungspläne und -vorschriften kurz vor der definitiven Genehmigung; Fahrplanwechsel per 12. Dezember; Motorfahrzeugstatistik; Winterdienst; Trinkwasseruntersuchung; Rechnungsstellung
Nutzungspläne und -vorschriften kurz vor der definitiven Genehmigung
Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2004 hat den Bauzonenplan, den Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung einstimmig beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 28. Juli im Sinne der Gemeindegesetzgebung rechtsgültig. Die Frist für Beschwerden nach Baugesetz lief am 23. August unbenutzt ab. Mit Beschluss vom 13. Oktober hat der Regierungsrat die Vorlage ohne Auflagen oder Vorbehalte gutgeheissen und mit dem Antrag auf Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit der Genehmigung durch das Kantonsparlament kann bis spätestens Weihnachten gerechnet werden.
Fahrplanwechsel per 12. Dezember
Bahn+Bus 2000 bringt wesentliche Veränderungen im öffentlichen Verkehr im Kanton Aargau. Auch Eggenwil profitiert von der neuen S-Bahnlinie S3 und von der neuen Haltestelle Mellingen Heitersberg. Zusammen mit dem neuen Buskonzept führen die neuen Angebote im ÖV zu grossen Reisezeitverkürzungen ins Limmattal und nach Lenzburg-Aarau. Einen Überblick findet sich in der regionalen Informationsbroschüre, welche demnächst allen Haushaltungen zugestellt wird. Das ÖV-Gemeindeblatt, welches mit Texten, Tabellen und Karten die Neuerungen für jede einzelne Gemeinde aufzeigt, kann auch unter www.ag.ch/fahrplan 2005 heruntergeladen werden.
Motorfahrzeugstatistik
Per 30. September waren in der Gemeinde 623 (Vorjahr: 593) Motorfahrzeuge und Anhänger registriert. Die Fahrzeugkategorien teilen sich wie folgt auf: 463 (435) Personenwagen, 17 (17) leichte, 3 (3) schwere und 1 (1) übriges Nutzfahrzeug sowie 1 (1) Arbeitsmotorwagen. Ferner verkehren 77 (77) Motorräder, 3 (5) Kleinmotorräder, 29 (31) landwirtschaftliche Motorfahrzeuge und 28 (23) Anhänger.
Winterdienst
Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseite geschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt gestützt auf Artikel 20 Absatz 3 der Eidgenössischen Verordnung über die Strassenverkehrsregeln jede Haftung für solche Schäden ab.
Trinkwasseruntersuchung
Im Rahmen der periodischen Kontrolle wurden Ende Oktober beim Grundwasserpumpwerk Erlismatt, bei den Quellen Riegelstuhl sowie den Netzstellen Haupt- und Hochzone Proben entnommen. Gemäss vorliegendem Bericht des Kantonalen Laboratoriums entsprach das Trinkwasser im Verteilnetz soweit untersucht den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
Rechnungsstellung
Wer in diesem Jahr für die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde in irgendeiner Form Leistungen erbracht und noch keine Rechnung gestellt hat, wird gebeten, diese bis spätestens 10. Dezember unter Beilage eines Einzahlungsscheines der Finanzverwaltung einzureichen.