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Gemeindemitteilung vom 10.11.2023

Herzlich willkommen am Montagabend zum erneuten «Stammtisch mit dem Gemeinderat»; Jahresrechnung 2022 durch den Kanton geprüft; Wichtige Anpassungen auf die Steuerperiode 2024; Einstimmung auf die Weihnachtszeit am 1. Adventssonntag auf dem Dorfplatz; Samichlaus in der Waldhütte am 2. Dezember; Militärisches Aufgebotsplakat Fortbildungsdienste der Truppe 2024; Krankenkassen-Prämienverbilligung 2024 – Letzter Aufruf zur Anmeldung bis spätestens 31. Dezember

Herzlich willkommen am Montagabend zum erneuten «Stammtisch mit dem Gemeinderat»

Der Gemeinderat Eggenwil an seiner Klausur 2023 in Seelisberg: (v.l.) Gemeinderat André Heinrich, Gemeinderätin Esther Werthmüller, Gemeinderat Roland Belser, Gemeindeammann Roger Hausherr und Vizeammann Pascal Vogel. Bild: GK 01.09.2023/Walter Bürgi
Der Gemeinderat Eggenwil an seiner Klausur 2023 in Seelisberg: (v.l.) Gemeinderat André Heinrich, Gemeinderätin Esther Werthmüller, Gemeinderat Roland Belser, Gemeindeammann Roger Hausherr und Vizeammann Pascal Vogel. Bild: GK 01.09.2023/Walter Bürgi

Wie bereits mit Gemeindemitteilung vom 19. Oktober informiert, sind die Einwohnerinnen und Einwohner am kommenden Montagabend, 13. November, 19.30 Uhr, wiederum herzlich zum «Stammtisch mit dem Gemeinderat» in die Gaststube des Restaurants zum Sternen eingeladen. Dabei sollen in einem formlosen, ungezwungenen Rahmen Fragen, Hinweise, Ideen, Kritik, Lob oder sonstige Anliegen an die Gemeinde thematisiert werden. Aktuell besteht etwa auch eine gute Gelegenheit zum individuellen, bürgernahen Austausch über die Traktanden der bevorstehenden Winter-Gemeindeversammlung. Die Mitglieder des Gemeinderats freuen sich auf einen erneut interessanten Abend in geselliger Runde.

Jahresrechnung 2022 durch den Kanton geprüft

Die Finanzaufsicht Gemeinden des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat vergangenen Monat gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindegesetzgebung die Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde inklusive Spezialfinanzierungen (Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätswerk) geprüft. Die Prüfung umfasste unter anderem die Kontrolle der Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der eingereichten Unterlagen, Plausibilitätsprüfungen, Vorjahresvergleiche sowie die Prüfung der Einhaltung ausgewählter rechtlicher Vorgaben für die Rechnungslegung. Wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann, hat die Beurteilung der eingereichten Unterlagen zu keinen nennenswerten Feststellungen geführt. Die Ergebnisse der Kennzahlenauswertung zur Rechnung 2022 können bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden.

Wichtige Anpassungen auf die Steuerperiode 2024

Ausgleich kalte Progression

Aufgrund des aktuellen Teuerungsverlaufs wird per 1. Januar 2024 die kalte Progression auf den Einkommens- und Vermögenssteuertarifen sowie den gemäss § 57 Abs. 1 des Steuergesetzes (StG; SAR 651.100) vorgesehenen Abzügen vorgenommen. Der Regierungsrat hat die neuen Werte an seiner Sitzung vom 1. November 2023 formell beschlossen.

Die bislang letzte Anpassung ist auf die Steuerperiode 2023 erfolgt. Eine erneute Anpassung wird fällig, da der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) im Juni 2023 mit 108,7 um 1,8 Indexpunkte beziehungsweise 1,6838 Prozent über dem Indexwert vom Juni 2022 lag (Basis: Dezember 2005 = 100).

Die Mindereinnahmen aufgrund des Ausgleichs betragen für den Kanton rund 18 Millionen Franken und für die Gemeinden 16,5 Millionen Franken. Sofern die Teuerung positiv bleibt, wird der Ausgleich der kalten Progression auch in den kommenden Jahren vorzunehmen sein.

Die neuen Tarife sind auf der Internetseite des Kantonalen Steueramts abgebildet. Untenstehende Tabelle zeigt eine Übersicht über die neu geltenden Abzüge:

Steuerperiode 2024: Übersicht Kinder-, Unterstützungs-, Invaliden- und Betreuungsabzüge 2024 im Vergleich zu 2023
Steuerperiode 2024: Übersicht Kinder-, Unterstützungs-, Invaliden- und Betreuungsabzüge 2024 im Vergleich zu 2023

Anpassung Versicherungsabzug

Der Versicherungsabzug gemäss § 40 Abs. 2 StG wird nicht der Teuerung angepasst, sondern der Entwicklung der mittleren Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Pauschalbeträge wurden auf die Steuerperiode 2023 erstmals angepasst und betragen aktuell 6400 Franken für Verheiratete und 3200 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen. Für die Steuerperiode 2024 erhöhen sich die Pauschalbeträge auf 6800 beziehungsweise 3400 Franken. Damit verbunden sind Mindereinnahmen von rund 9 Millionen Franken für den Kanton und 8 Millionen Franken für die Gemeinden.

Anpassung Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen

Der Regierungsrat hat den Anhang zur neuen Zinsverordnung für das Kalenderjahr 2024, nach Anhörung der Finanzfachleute Aargauer Gemeinden, wie folgt angepasst:

Steuerperiode 2024: Übersicht Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen 2024 im Vergleich zu 2023
Steuerperiode 2024: Übersicht Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen 2024 im Vergleich zu 2023

Die Erhöhung der Vergütungs- und Ausgleichszinsen führt beim Kanton sowie bei den Gemeinden ab 2024 zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von je rund 3 Million Franken.

Einstimmung auf die Weihnachtszeit am 1. Adventssonntag auf dem Dorfplatz

Einstimmung auf die Adventszeit auf dem Dorfplatz Eggenwil

Zur Einstimmung auf die Weihnachtszeit lädt der Gemeinderat auch dieses Jahr die Bevölkerung am ersten Adventssonntag, 3. Dezember, 16.30 Uhr, herzlich auf den Dorfplatz ein. Um 17 Uhr werden die Schulkinder die Besucher mit weihnächtlichen Liedern erfreuen. Gemeinderat und Verwaltung sorgen wiederum für das leibliche Wohl. Der Erlös geht dieses Jahr an die ARWO-Stiftung in Wettingen. Gleichzeitig wird die LED-Weihnachtsbeleuchtung am Kastanienbaum auf dem Dorfplatz und an der Kantonsstrasse, abgesehen vom Dorfzentrum reduziert auf jeden zweiten Kandelaber, eingeschaltet. Gemeinderat, Schule und Verwaltung freuen sich auf ein gemütliches Beisammensein mit der Dorfbevölkerung. Der Einladungsflyer wird demnächst allen Haushalten zugestellt und ist auch auf der Gemeindehomepage oder nachstehend als PDF-Dokument abrufbar:

Gemeinde Eggenwil – Einladungsflyer 1. Adventssonntag Dorfplatz 2023

Samichlaus in der Waldhütte am 2. Dezember

Am Samstag, 2. Dezember, 17 Uhr, wird der Samichlaus auf Einladung des Sportvereins auch dieses Jahr der Chlausfeier in der Eggenwiler Waldhütte beiwohnen. Bei einem Begrüssungspunsch stärken sich die Kinder, Eltern, Grosseltern und Freunde vor der Waldhütte, bevor sich alle um 17.30 Uhr mit Fackeln auf den Weg machen, den Samichlaus im Wald abzuholen. Bei adventlicher Stimmung haben die Kinder und Erwachsenen Gelegenheit, dem Samichlaus «Grüezi» zu sagen. Anschliessend serviert der Sportverein in der Waldhütte feine Spaghetti mit verschiedenen Saucen. Wer erst später kommen kann oder dem Samichlaus lieber nicht begegnen möchte, hat die Möglichkeit, ab 20 Uhr nur am Spaghetti-Plausch teilzunehmen. Damit jedem Kind ein Säckli überreicht werden kann, nimmt der Sportverein gerne bis 29. November die Anmeldungen mit Angaben zur Anzahl Erwachsener/Kinder zum Essen und Anzahl Chlaus-Säckli unter www.sportvereineggenwil.ch entgegen.

Sportverein Eggenwil – Einladungsflyer Samichlausfeier 2023

Militärisches Aufgebotsplakat Fortbildungsdienste der Truppe 2024

Die Schweizer Armee hat das Militärische Aufgebotsplakat 2024 mit den Fortbildungsdiensten der Truppe (WK) veröffentlicht. Dieses ist wie immer im Schaukasten beim Gemeindehaus angeschlagen, kann aber auch auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Sicherheit > Militär oder nachstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

Militärisches Aufgebotsplakat Fortbildungsdienste der Truppe 2024

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2024 – Letzter Aufruf zur Anmeldung bis spätestens 31. Dezember

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Seit 2017 wird das Prämienverbilligungsverfahren online abgewickelt. Bis Ende September erfolgte wiederum der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Seit Oktober 2023 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv bestellen. Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2024 ist bis spätestens 31. Dezember 2023 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 10. November 2023

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