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Gemeindemitteilung vom 14.12.2023

Baubeginn für Mobilfunkanlage erfolgt Ende Januar 2024; Trinkwasser entspricht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben – erneut unbefriedigender Befund beim inzwischen ausser Betrieb genommenen Quellwasserpumpwerk Erlismatt; Erteilte Baubewilligung; Verlängerung Gewässernutzungsbewilligung für die Landwirtschaft in der Reussebene; Ablesung der Stromzähler und Wasseruhren; Weihnachtsständchen der Musikgesellschaft am kommenden Samstag; Grüngutabfuhr vom 29. Dezember; Abfallentsorgung 2024 und Christbaum-Abfuhren; Reduzierte Öffnungszeit der Sammelstelle beim Bauamt; «Waldsofa» der Schule in der Nähe der Waldhütte; Newsletter der SVA Aargau

Baubeginn für Mobilfunkanlage erfolgt Ende Januar

Mit Entscheid vom 28. August 2023 hat der Gemeinderat der Swisscom (Schweiz) AG unter Auflagen und Bedingungen die Baubewilligung für den Neubau und Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Schulhausdach erteilt (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 31. August 2023). Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist ist der Entscheid am 6. Oktober in Rechtskraft erwachsen.

Im Anschluss an den Kick-off mit allen Beteiligten Mitte November erfolgte die Ausführungsplanung. Inzwischen liegt auch das Bauprogramm vor. Die Arbeiten werden durch die Cablex AG während der kommenden Sport- und Frühlingsferien ausgeführt. Der Baubeginn erfolgt am Montag, 29. Januar 2024. Der Einbau der Systemtechnik bildet schliesslich die letzte Realisierungsphase und endet am 12. April 2024.

Die Arbeiten unterliegen einem strengen Qualitätssicherungssystem (QS-System). Nach den beiden QS-Kontrollen während der Bauzeit erfolgen bei Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage die Abnahmemessungen, vorliegend bei sechs Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN), durch ein vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung lizenziertes Ingenieurbüro. Schliesslich werden die entsprechenden Werte in der Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) sowie im QS-System der Mobilfunkbetreiberin hinterlegt und regelmässig kontrolliert. Damit ist gewährleistet, dass die massgeblichen Belastungsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an sämtlichen OMEN sowie an allen Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) jederzeit eingehalten werden.

Trinkwasser entspricht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben – erneut unbefriedigender Befund beim inzwischen ausser Betrieb genommenen Quellwasserpumpwerk Erlismatt

Periodische Eigenkontrolle im zweiten Halbjahr 2023

Im Rahmen der periodischen Eigenkontrolle des Trinkwassers im zweiten Halbjahr 2023 – ergänzt mit der Analyse auf Chlorothalonil-Rückstände – mit den Untersuchungsschwerpunkten Mikrobiologie, physikalisch-chemische Parameter, Mineralisation, Nitrat und Pflanzenschutzmittelrückstände, wurden Ende Oktober beim Quellwasserpumpwerk (QWPW) Erlismatt (vor und nach der UV-Anlage), beim Reservoir Bürgisserberg, Zufluss QWPW Bürgisserberg (vor und nach der UV-Anlage), sowie bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hofor) Proben entnommen.

Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz lag beim QWPW Erlismatt der Gehalt an Ammonium erneut beim zulässigen Höchstwert. In dieser Probe war zudem die Trübung erhöht. Solches Rohwasser eignet sich nicht für die einstufige Aufbereitung mittels UV-Bestrahlung, weil wegen der Schwebstoffe nicht die erforderliche hygienische Sicherheit erreicht werden kann. Der erhöhte Ammonium-Gehalt steht im Zusammenhang mit den sauerstoffarmen, reduzierten Verhältnissen der Fassung Erlismatt.

Alle übrigen Proben ergaben einwandfreie Befunde.

Die Regelung der Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil in Trinkwasserproben ist Gegenstand eines hängigen Rechtsverfahrens auf Bundesstufe. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens nimmt die kantonale Lebensmittelkontrolle keine Bewertung der Analyseergebnisse für die Chlorothalonil-Metaboliten vor. Dessen ungeachtet wird die Wasserversorgung Eggenwil diese zusätzlichen Analysen weiterhin in Auftrag geben, damit die Messwerte respektive deren Entwicklung dokumentiert werden können.

Definitive Stilllegung des QWPW Erlismatt und rechtskräftige Aufhebung der Schutzzone

Die Gemeindebehörde hat nun – gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 – Mitte November das veraltete, 1972 in Betrieb genommene QWPW Erlismatt aufgrund der unbefriedigenden Wasserqualität, der relativ geringen Fördermenge, der verschärften Gewässerschutzvorschriften bezüglich der Grundwasserschutzzone sowie der baulichen Mängel definitiv stillgelegt. Auch die durch den Gemeinderat am 23. Oktober 2023 verfügte ersatzlose Aufhebung des Schutzzonenreglements mit Schutzzonenplan für die Quellfassung Erlismatt vom 21. Januar 1991 ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen.

Der Rückbau des QWPW Erlismatt (Gebäude Nr. 163 ausserhalb Bauzone) erfolgt im Frühjahr 2024 im Zuge der auf den Parzellen Nrn. 102 und 103 geplanten Terrassenhaus-Überbauung Erlismatt.

Die dadurch entfallende Fördermenge wird über den neuen Anschluss des Wasserwerks Eggenwil an den Regionalen Wasserverband Mutschellen (RWVM) in Widen kompensiert. Mit dieser nachhaltigen Lösung kann überdies die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet werden.

Erteilte Baubewilligung

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Peter Jaeger und Corinne Bucher, Eggenwil, die Baubewilligung für den Anbau einer Pergola mit Lamellendach an der Südfassade des Terrassenhauses Gebäude Nr. 322, Einheit Nr. 4, auf Parzelle Nr. 452.4, Pflanzerfeldstrasse 27, erteilt.

Verlängerung Gewässernutzungsbewilligung für die Landwirtschaft in der Reussebene

Die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer hat im Einvernehmen mit der Gemeindebehörde die Bewilligung an Landwirt Hans Guggisberg, Unterdorfstrasse 5, Eggenwil, für die Nutzung eines öffentlichen Gewässers durch Entnahme von maximal 65 Liter pro Sekunde mittels drei mobiler Pumpen an den bewilligten Standorten aus der Reuss zum Bewässern von landwirtschaftlichen Kulturen bis Ende 2033 verlängert.

Ablesung der Stromzähler und Wasseruhren

Bruno Meier, Leiter technische Betriebe, wird ab Montag, 18. Dezember, wiederum die Stromzähler und Wasseruhren ablesen. Die Bevölkerung ist gebeten, den Zugang zu den Zählern zu gewähren oder im Falle der Abwesenheit die sich im Briefkasten befindliche Meldekarte ausgefüllt innert einer Woche der Gemeinde zu retournieren. Die Zählerstände können auch per Mail bauamt@eggenwil.ch gemeldet werden.

Weihnachtsständchen der Musikgesellschaft am kommenden Samstag

Dieses Jahr wird die Musikgesellschaft Eggenwil bereits zum dritten Mal die Bevölkerung an verschiedenen Orten mit kurzen und besinnlichen Weihnachtsständchen erfreuen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, diesen Samstag, 16. Dezember, den Weihnachtsliedern zu lauschen und die Weihnachtsstimmung zu geniessen. Die Ständchen finden an folgenden Orten statt:

  • 17.00 Uhr: Erlismattweg
  • 17.45 Uhr: Im Rebhügel, Trafohäuschen
  • 18.30 Uhr: Dorfplatz
  • 19.15 Uhr: Buechweg 3, beim Adventsfenster

Grüngutabfuhr vom 29. Dezember

Infolge der Feiertage findet die Grüngutabfuhr am Freitag, 29. Dezember, statt.

Abfallentsorgung 2024, Christbaum-Abfuhren

Bei der zentralen Altstoffsammelstelle Dorfplatz können folgende Wert- und Abfallstoffe entsorgt werden: Glas, Aluminium und Stahlblech, Altöl, Kapseln aus Aluminium, Batterien und Akkus, Korkzapfen sowie Textilien und Schuhe. Bild: GK
Bei der zentralen Altstoffsammelstelle Dorfplatz können folgende Wert- und Abfallstoffe entsorgt werden: Glas, Aluminium und Stahlblech, Altöl, Kapseln aus Aluminium, Batterien und Akkus, Korkzapfen sowie Textilien und Schuhe. Bild: GK

Diese Woche wurde den Haushaltungen der Abfall-Kalender 2024 samt Beilagen zugestellt. Die bisherigen Verkaufspreise und Höchstmasse bleiben unverändert. Das bedeutet auch, dass die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes per 1. Januar 2024 von 7,7 auf 8,1 Prozent nicht auf die Konsumenten überwälzt wird, was nach der Vergünstigung der Gebührenmarke von 2.20 auf 1.90 Franken per 1. Januar 2022 einer weiteren Entlastung der Kunden gleichkommt.

Auch im kommenden Jahr werden von März bis November wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten Dezember bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2024 sind auf dem Beiblatt zum Abfallkalender ersichtlich. Die Jahres-Vignetten 2024 (gelb) für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk «Grüngut» auf das Postkonto der Einwohnergemeinde Eggenwil, Finanzverwaltung, 5445 Eggenwil (CH62 0900 0000 5001 3141 8, 50-13141-8), wird die Grüngut-Vignette per Post zugestellt. Die Vignetten 2023 (silbern) sind noch bis Ende Januar gültig. Behälter, die bei der Abfuhr vom 6. Februar 2024 nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert.

Christbaumtannen können kostenlos den Abfuhren im Januar mitgegeben werden. Die Bäume sind an den entsprechenden Tagen naturbelassen, das heisst nicht zerkleinert, nicht zusammengeschnürt und ohne Behälter, am Strassenrand bereitzustellen.

Reduzierte Öffnungszeit der Sammelstelle beim Bauamt

Ab 2024 ist die Altstoffsammelstelle Bauamt (Werkhof Gemeindehaus) für kleinere Mengen an Bauschutt, Altmetall und Bauglas nur noch jeden ersten Montag im Monat von 16.30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Fällt dieser auf einen Feiertag, verschiebt sich der Termin um eine Woche. In den übrigen Zeiten kann mit Bruno Meier, Leiter technische Dienste, unter 079 577 16 04 einen Termin vereinbart werden.

«Waldsofa» der Schule in der Nähe der Waldhütte

Waldsofa der Schule Eggenwil bei der Waldhütte

Im Sommer begannen die Kindergartenkinder mit ihren Lehrpersonen einen neuen Platz im Eggenwiler Wald zu gestalten. Mitte November konnten sie nun mit tatkräftiger Unterstützung einiger Eltern ihr «Waldsofa» fertigstellen: ein grosszügiger, gemütlicher Ort mit Feuerstelle und vielen Details in der Nähe der Waldhütte. Der schöne Platz steht allen offen und lädt zur regen Nutzung ein.

Newsletter der SVA Aargau

Die SVA Aargau verschickt sechs Mal pro Jahr einen Newsletter, um die Aargauer Bevölkerung über wichtige Sozialversicherungsangelegenheiten auf dem Laufenden zu halten. Dieser informiert beispielsweise über Anmeldungen und Fristen der Prämienverbilligung, Vaterschaftsurlaub, Mutterschaftsentschädigung und Familienzulagen, Wichtiges zur Altersvorsorge, Ergänzungsleistungen und Unterstützungsangebote der Invalidenversicherung nach einem Unfall oder einer Krankheit. Der Newsletter kann unter www.sva-ag.ch/newsletter abonniert werden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 14. Dezember 2023

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