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Gemeindemitteilung vom 31.08.2023

Baubewilligung für Mobilfunkanlage der Swisscom auf dem Schulhausdach erteilt; Strom wird 2024 erneut um rund 34 Prozent teurer; Herzliche Gratulation an Doris Wernli zum 15-jährigen Arbeitsjubiläum; Die Feuerwehr Eggenwil in Aktion erleben – Einladung zur Hauptübung vom 23. September; Aufnahmepflichtquote für Asylsuchende kann nach wie vor erfüllt werden; Asiatische Hornisse bedroht Honig- und Wildbienen – Mithilfe der Bevölkerung gefragt; Papier- und Kartonsammlung kommenden Samstagvormittag, 2. September; Besuch der Vogelwarte am Sonntag, 3. September; Absage des geplanten Flohmarkts des Landfrauenvereins

Baubewilligung für Mobilfunkanlage der Swisscom auf dem Schulhausdach erteilt

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat gestützt auf die Zustimmung und den Antrag der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen respektive der kantonalen Abteilung für Umwelt sowie der Brandschutzbewilligung der Aargauischen Gebäudeversicherung der Swisscom (Schweiz) AG, Zürich, die Baubewilligung für den Neubau und Betrieb einer nicht-adaptiven Mobilfunkanlage (Standort «EGNW») mit einem drei Meter hohen Stahl-Dachmast auf einer Höhe von 10,5 Metern über Boden und Antennen auf dem Frequenzband bis 3600 MHz für die Sprach- und Datenkommunikation unter anderem auch zur Nutzung der 5G-Technologie auf Parzelle Nr. 230 der Einwohnergemeinde Eggenwil, auf dem nordseitigen Schulhausdach Gebäude Nr. 145, im Bereich des bestehenden Sirenenmastes, Kustergasse 3, erteilt.

Im Rahmen der diesem Entscheid vorangegangenen umfangreichen Standortevaluation im Dialogverfahren (vgl. dazu u.a. Gemeindemitteilung vom 24. Februar 2022) wurde nach sachlicher und sorgfältiger Abwägung der Interessen der Eggenwiler Bevölkerung und der Mobilfunkbetreiberin Swisscom der am besten geeignete Standort der Mobilfunkanlage gewählt, was sich im Zuge des Baubewilligungsverfahrens bestätigt hat.

Die bewilligte Anlage respektiert die Vorschriften und Aspekte bezüglich Zonenkonformität, Ortsbild- und Landschaftsschutz sowie Siedlungsentwicklung. Ebenso werden sämtliche durch den Bund in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgesetzten Grenzwerte eingehalten. Damit besteht keine Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung hat der Gesetzgeber bereits bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte die Wirkungen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit – Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere – berücksichtigt. Da in der Schweiz im Vergleich zu den international empfohlenen Grenzwerten für Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN), wie zum Beispiel Schulhäuser, Kinderspielplätze, Wohnungen und Arbeitsplätze, der um den Faktor 10 strengere Anlagegrenzwert gilt, im vorliegenden Fall eine maximale elektrische Feldstärke von 5 Volt pro Meter (V/m), sind die genannten Personengruppen zusätzlich geschützt.

Bei Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage erfolgt die Abnahmemessung durch ein vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung lizenziertes Ingenieurbüro. Zudem werden die entsprechenden Werte in der Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) sowie im Qualitätssicherungssystem der Mobilfunkbetreiberin hinterlegt und regelmässig kontrolliert. Damit ist gewährleistet, dass die massgeblichen Belastungsgrenzwerte der NISV an sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) respektive Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) jederzeit eingehalten werden.

Die gegen das Baugesuch der Swisscom erhobenen Einwendungen erwiesen sich somit als unbegründet und wurden folglich abgewiesen. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden.

Strom wird 2024 erneut um rund 34 Prozent teurer

Gemäss Stromversorgungsgesetz und -verordnung müssen die Strompreise, bestehend aus den Komponenten Netznutzung, Energie und Abgaben, jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2024 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt (vgl. dazu auch §§ 2 Abs. 2, 20 und 21 des Elektra-Reglements Eggenwil, ERE).

Nach den extrem hohen Marktpreisen für Energie im Jahr 2022 – diese lagen kurzzeitig bei über einem Franken pro Kilowattstunde (kWh) – bewegten sich die Börsenpreise während der vergangenen Monate im Bereich von 15 bis 20 Rappen/kWh. Durch die strategische Beschaffung in mehreren Tranchen entsteht ein Durchschnittspreis über den Beschaffungszeitraum von drei Jahren. Preisschwankungen werden dadurch ausgeglichen und verzögert. Bekanntlich mussten die Strompreise bereits für das aktuelle Jahr aufgrund der in dieser Grössenordnung noch nie dagewesenen Grosshandelspreise markant angehoben werden (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 31. August 2022). Dabei konnte die Preiserhöhung noch dank Mengen, die bereits vor der enormen Preissteigerung beschafft wurden, gedämpft werden. Dieser Effekt fällt nun leider für das kommende Jahr weg. Die Energiepreise müssen deshalb nochmals um durchschnittlich 5,6 Rappen/kWh angehoben werden und betragen ab 1. Januar 2024 durchschnittlich 18,6 Rappen/kWh.

Ebenfalls müssen die Tarife für die Netznutzung relevant erhöht werden. Die wesentlichen Gründe dafür sind die höheren Kosten für die Beschaffung der Energie zur Deckung der Netzverluste sowie die erneute markante Preissteigerung der AEW Energie AG als vorgelagerte Netzbetreiberin.

Die von der Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes erhobenen Abgaben für die Systemdienstleistungen (SDL) erhöhen sich von 0,46 auf 0,75 Rappen/kWh.

Gestützt auf die Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, WResV; SR 734.722) vom 25. Januar 2023 führt der Bund auf das nächste Jahr eine neue Preiskomponente ein: die «Stromreserve des Bundes». Sie beträgt 1,2 Rappen/kWh. Damit werden die Massnahmen des Bundes zur Abwendung der Winterstromlücke finanziert.

Der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag, bestehend aus der früheren kostendeckenden Einspeisevergütung KEV und des Zuschlags für die Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen, sowie die Konzessionsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Grundes zu Gunsten der Einwohnergemeinde bleiben unverändert.

Über alle Tarifelemente betrachtet beträgt für den Eggenwiler Endverbraucher die Strompreiserhöhung erneut rund 34 Prozent respektive für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden zusätzlich 382 Franken pro Jahr (Erhöhung in dieser Verbrauchskategorie H4 von aktuell 24,79 auf neu 33,28 Rappen/kWh bzw. von bisher 1116 auf neu 1498 Franken pro Jahr; alle Angaben jeweils ohne Mehrwertsteuer, welche auf Beginn des kommenden Jahres von 7,7 auf 8,1 Prozent angehoben wird).

Freuen können sich wiederum die Eigentümer von Photovoltaikanlagen. Die Betreiber von Solarstromanlagen, welche die überschüssige Energie in das öffentliche Netz einspeisen, profitieren von der nochmals deutlich höheren Vergütung, weil gesetzlich vorgeschrieben die Vergütung mindestens den Beschaffungskosten des lokalen Netzbetreibers entspricht. Folglich steigt in Eggenwil die Rückliefervergütung nach Tarif RL von bisher 12,5 auf neu 18 Rappen/kWh, was gegenüber dem Tarif RL-22 von 6,5 Rappen/kWh einer Anhebung um 177 Prozent entspricht. Weitere Informationen zur Abnahmevergütung für Strom aus PV-Anlagen finden sich auf der Website des Verbands unabhängiger Energieerzeuger VESE.

Die ab 1. Januar 2024 gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können ab sofort auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Elektrizitätsversorgung abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie inklusive Systemdienstleistungen und neu die Stromreserve des Bundes sowie sämtliche Abgaben (Konzessionsabgabe und Netzzuschlag) separat ausgewiesen.

Weiter können auf der Website www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise von allen schweizerischen Stromversorgungsunternehmen nach Verbrauchskategorien angezeigt und miteinander verglichen werden. Kommenden Dienstag dürfte die ElCom die neuen Zahlen aufschalten.

Schliesslich finden sich auf der Homepage des Kantons Aargau alle wichtigen Informationen sowie nützliche Links zum Thema Strom- und Gas-Mangellagen: Einschätzungen zur Lage, Energiesparmöglichkeiten, aktuelle und geplante Massnahmen, Verhaltensempfehlungen, Anweisungen im Ereignisfall usw.

Herzliche Gratulation an Doris Wernli zum 15-jährigen Arbeitsjubiläum

Doris WernliNach der Schliessung der Poststelle an der Kochsmattstrasse übernahm die Gemeinde Anfang September 2008 die Postagentur in die Verwaltung. Zum selben Zeitpunkt wurde auch das Schulsekretariat in die Gemeindeverwaltung integriert. Heute steht die frühere Poststellen- und Postagenturleiterin Doris Wernli mit einem 60-Prozent-Pensum im Dienste der Gemeinde. Davon entfallen 40 Prozent auf die Schulverwaltung, 10 Prozent auf allgemeine Schalter- und Telefondienste der Verwaltung und 10 Prozent auf die Betreuung der Asylsuchenden.

Gemeinderat, Schule und Verwaltung danken Doris Wernli für ihre stets engagierte, pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der Gemeinde Eggenwil herzlich und wünschen ihr im letzten Jahr vor ihrer frühzeitigen Pensionierung weiterhin viel Freude und Genugtuung bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben.

Die Feuerwehr Eggenwil in Aktion erleben – Einladung zur Hauptübung vom 23. September

Am Samstag, 23. September, findet um 15 Uhr die diesjährige Hauptübung der Feuerwehr Eggenwil beim Schulhaus statt. Zu Beginn wird es eine kurze Einsatzübung der kleinsten Einheit geben. Danach haben alle Besucher, ob gross oder klein, die Möglichkeit, an diversen Posten die Feuerwehr hautnah kennenzulernen und selber zu erleben.

Anschliessend ist die Bevölkerung zu einem Apéro eingeladen, bei welchem die Verantwortlichen der Feuerwehr auch gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Kommandant Pascal Vogel, das Kader und die Mannschaft freuen sich auf eine zahlreiche Teilnahme. Der nachstehend abrufbare Einladungsflyer wird in den nächsten Tagen allen Haushaltungen zugestellt.

Feuerwehr Eggenwil – Einladungsflyer Hauptübung vom 23.09.2023

Aufnahmepflichtquote für Asylsuchende kann nach wie vor erfüllt werden

Die aktuellen Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) für das Jahr 2023 bleiben mit rund 20 000 bis 23 000 Anträgen auf den Schutzstatus S und bis zu 30 000 übrigen Asylgesuchen unverändert hoch. Der Kantonale Sozialdienst rechnet für das gesamte Jahr 2023 mit insgesamt 3000 bis 4000 Zuweisungen und erwartet somit bis Ende 2023 weitere 1500 bis 2500 Zuweisungen. Die Zuweisungen in den Kanton Aargau nehmen folglich in den kommenden Wochen und Monaten sukzessive weiter zu und werden damit die Asylstrukturen von Kanton und Gemeinden noch stärker in Anspruch nehmen.

Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben. Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Aufnahmepflichtquoten der Gemeinden werden entsprechend der Lage fortwährend angepasst.

Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 11,36 Personen (Stichdatum 1. August 2023) beherbergt und betreut Eggenwil derzeit 13 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der 2018 neu erbauten gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft beim Gemeindehaus. Zurzeit sind keine schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine (Ausweis S) mehr privat untergebracht.

Asiatische Hornisse bedroht Honig- und Wildbienen – Mithilfe der Bevölkerung gefragt

Die Organisation Cercle Exotique Nordwestschweiz respektive die Neobiota-Koordinationsstellen der Kantone Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn warnen vor der weiteren Ausbreitung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina).

Zwar ist die Asiatische Hornisse für Menschen nicht gefährlicher als die einheimische, doch für Honig- und Wildbienen ist sie eine grosse Bedrohung. Vor allem im Sommer und im Herbst sei die Biene die bevorzugte Beute der Asiatischen Hornisse, schreibt Cercle Exotique Nordwestschweiz in ihrer Mitteilung. Ganze Bienenvölker könnten geschwächt oder gar ausgelöscht werden.

Um die Bienen, aber auch andere Insekten zu schützen, sei es sehr wichtig, dass ein Auftauchen der Hornissen früh bemerkt werde. Deswegen bittet Cercle Exotique um die Mithilfe der Bevölkerung. Wer Hinweise auf Asiatische Hornissen feststellt, solle dies bei der Meldestelle für verdächtige Insekten und Nester beziehungsweise beim Bienengesundheitsdienst mit Bild und Koordinaten zum Fundort melden: info@apiservice.ch. Informationen zu den Charakteristiken der Hornisse und ihren Nestern sind auf www.hornissenschutz.ch zu finden. Für Rückfragen steht die Koordinationsstelle Neobiota des Kantons Aargau unter neobiota@ag.ch oder 062 855 86 55) zur Verfügung.

Papier- und Kartonsammlung kommenden Samstagvormittag, 2. September

Am kommenden Samstagvormittag, 2. September, führt die Volkstanzgruppe Eggenwil im Auftrag der Gemeinde wiederum eine Strassensammlung von Papier und Karton durch. Altpapier wie Zeitungen, Illustrierte, Verpackungspapier ohne Kunststoff ist zu handlichen, gut tragbaren Bündeln zu höchstens fünf Kilogramm zusammengeschnürt (nicht in Tragtaschen oder Kartonschachteln) vor 8 Uhr am Strassenrand zu deponieren. Unbeschichteter Karton wie Schachteln, Früchte-/Gemüsekartons etc. ist getrennt vom übrigen Altpapier zerlegt und gebündelt bereitzustellen. Beschichtete Papiere und Kartons (Verbundstoffe) wie beispielsweise Tetrapackungen gehören in den Kehricht.

Besuch der Vogelwarte am Sonntag, 3. September

Am kommenden Sonntag, 3. September, geht es mit dem Natur- und Vogelschutzverein Eggenwil (NVVE) in die Vogelwarte Sempach. Besammlung ist um 8.30 Uhr beim Gemeindehaus. Mit möglichst wenigen Autos will man gemeinsam nach Sempach fahren. Die Teilnehmer bekommen ausführlich Auskunft über eine interaktive Erlebnisausstellung zum Thema der Vogelwelt. Der Besuch dauert etwa zwei Stunden. Eine Sitzgelegenheit in der Cafeteria mit Kaffeeausschank und Snacks ist vorhanden. Für den Rundgang im Freien ist ein Feldstecher empfehlenswert. Der Eintritt wird vom NVVE übernommen. Für die Mittagsrast sind zwei Varianten möglich. Ab 12.30 Uhr geht es zum Steinibühlweiher, inmitten eines Waldes, dort wird in gemütlicher Runde das Mitgebrachte grilliert. Es steht auch jedem frei, sich im Restaurant Seeland nebenan zu verpflegen.

Für die Führung wird gebeten, sich bei Ruth Trutmann, Präsidentin NVVE, unter 056 633 89 41 oder ru.vi.trutmann@bluewin.ch anzumelden. Der Ausflug findet nur bei schönem Wetter statt.

Absage des geplanten Flohmarkts des Landfrauenvereins

Aufgrund der zu geringen Anzahl Anmeldungen für einen Verkaufsstand hat der Landfrauenverein Eggenwil-Künten entschieden, auf den am 16. September geplanten Flohmarkt zu verzichten. Der Vereinsvorstand dankt für das Verständnis.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 31. August 2023

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