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Gemeindemitteilung vom 24.02.2022

Baugesuch der Swisscom für eine Mobilfunkanlage – Stellungnahme des Gemeinderats zu Petition und Einwendungen; Rechenschaftsbericht des Betreibungsamts 2021; Erteilte Baubewilligungen; Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien wiederum nachts gesperrt; Bäume und Sträucher bis spätestens Ende April zurückschneiden; Häckseldienst am Samstagvormittag, 19. März; Gartenholzereien durch den Forstbetrieb

Baugesuch der Swisscom für eine Mobilfunkanlage – Stellungnahme des Gemeinderats zu Petition und Einwendungen

Am 14. Januar 2022 wurde das Baugesuch der Swisscom (Schweiz) AG für den Neubau und Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Schulhaus mit einem drei Meter hohen Dachmast und Antennen auf dem Frequenzband bis 3600 Megahertz für die Sprach- und Datenkommunikation unter anderem unter Nutzung der 5G-Technologie im Amtsblatt des Kantons Aargau sowie im Bremgarter Bezirks-Anzeiger (amtliches Publikationsorgan der Gemeinde) veröffentlicht. Die Gesuchsunterlagen und Pläne lagen zusammen mit der Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen vom 25. November 2021 samt der Brandschutzbewilligung der Aargauischen Gebäudeversicherung während 30 Tagen vom 17. Januar bis 15. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Während der Auflagefrist gingen gegen das Baugesuch 12 in weiten Teilen inhaltlich gleichlautende Einwendungen form- und fristgerecht ein (der Einspracheradius beträgt 630 Meter). Zudem wurde dem Gemeinderat am 9. Februar 2022 eine Petition mit 152 Unterschriften von Gegnern und Befürwortern der Mobilfunkantenne übergeben. Zusammenfassend wird der Gemeinderat in dieser Bittschrift aufgefordert, das Baugesuch zu sistieren und vor der Genehmigung des Bauvorhabens die Bevölkerung darüber an der Gemeindeversammlung abstimmen zu lassen. Die Petitionäre appellieren zudem an den Gemeinderat, die Einwohner transparent, wahrheitsgetreu und offen zu informieren und erwarten von diesem, dass er die Meinung der Bevölkerung ernst nimmt.

An seiner Sitzung von letztem Montag nahm der Gemeinderat sowohl von der Petition als auch von den erhobenen Einwendungen offiziell Kenntnis. Der Rat hat Verständnis für die Bedenken und Anliegen der Bevölkerung und nimmt diese selbstverständlich ernst. Ebenso misst die Gemeindebehörde der Information und Kommunikation seit jeher und in allen Belangen einen hohen Stellenwert zu. So war und ist es ihr von grosser Wichtigkeit, auch in der vorliegenden Angelegenheit die Öffentlichkeit wie gewohnt proaktiv, sachlich, transparent und verhältnismässig zu informieren. Dazu ein kurzer Rückblick:

Vorgeschichte

Bereits im Jahr 2009 hat sich die Gemeinde Eggenwil der Vereinbarung zwischen dem Kanton und den Mobilfunkanbietern über die Standortevaluation und Koordination von Mobilfunkanlagen angeschlossen. Darin ist auch die jährliche Information über die absehbare Mobilfunkplanung enthalten. Dadurch soll die Transparenz, Kommunikation und vor allem das Mitwirkungsrecht zwischen den Gemeinden und den Netzbetreibern verbessert werden. Im Gegensatz zu den Anbietern Salt und Sunrise bekräftigte die Swisscom im Dezember 2019 ihre Ankündigung vom November 2018, wonach sie die Mobilfunkversorgung in Eggenwil verbessern wolle und deshalb den Neubau einer Mobilfunkanlage (Basisstation) in der Gemeinde plane (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung/Newsletter vom 8. November 2018 respektive Bremgarter Bezirks-Anzeiger vom 16. November 2018 und Gemeindemitteilung vom 12. Dezember 2019).

Handlungsbedarf

Die Schweizer Bevölkerung konsumierte und generierte 2021 über 100-mal mehr mobile Daten als noch vor zehn Jahren. Es bestehen heute dreimal mehr Geräte im Netz als 2010. Die Swisscom wie auch deren Konkurrenten sind daher laufend daran, ihre Netze auszubauen und auf den neusten Stand der Technik zu bringen.

Auch für die Gemeinden stellt die digitale Infrastruktur einen zentralen Standortfaktor dar. Heute muss man nicht nur über die Strasse oder die Schiene erreichbar sein, sondern auch über Breitband und Telekomnetze. Wie erwähnt steigen die Datenmengen stetig, insbesondere auch, wie sich jüngst gezeigt hat, in der Zeit der Pandemie mit zunehmendem E-Commerce und vermehrtem Homeoffice. Die Telekomanbieter unterstützen diese Entwicklung mit immer besseren Angeboten für ihre Kundschaft. Auch die von Gesellschaft und Politik geforderte Digitalisierung von Staat und Wirtschaft klappt nur, wenn die digitale Infrastruktur genügend Kapazität transportieren kann. Die Glasfasertechnologie hat dabei den Standard und auch die Ansprüche an Qualität und Geschwindigkeit des Datentransfers revolutioniert. Bei den Mobilfunknetzen steht nun mit der Einführung der 5G-Technologie ein nächster strategischer Entwicklungsschritt an.

Eggenwil verfügt bis heute über keinen Mobilfunkstandort. Die Mobilfunkversorgung wird über die beiden entweder zu weit entfernten oder aus den genannten Gründen zunehmend überlasteten Mobilfunkanlagen auf den Gebieten der Nachbargemeinden Bremgarten und Fischbach-Göslikon aufrechterhalten. Zudem erhöht eine Übertragung über grössere Entfernung die dafür benötigte Sendeleistung der Basisstation und Mobilgeräte.

Wie dem ebenfalls öffentlich aufgelegten Evaluationsbericht der Swisscom entnommen werden kann, sind die unzureichende Netzabdeckung und/oder zu geringe Übertragungskapazität die wesentlichen Treiber, die zur Akquisition des neuen Mobilfunkstandorts in Eggenwil geführt haben. Kundenvolumen und -verhalten steuern den Netzausbau der Swisscom massgeblich. Da Reichweite und Kapazität eines Standorts begrenzt sind, muss das Netz bei der stetig steigenden Nutzung der mobilen Kommunikationsmittel zwingend ausgebaut werden. Das rasante Wachstum des zu übertragenden Datenvolumens erfordert ein engmaschigeres Netz und die Integration neuer Mobilfunksysteme.

Standortevaluation im Dialogverfahren

Evaluation Swisscom-Mobilfunkstandort Eggenwil – vorgeprüfte Varianten
Laut § 26 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (EG Umweltrecht, EG UWR) des Kantons Aargau ist der am besten geeignete Standort von Antennen, die den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) unterstehen, gestützt auf eine Abwägung der Interessen der Mobilfunkbetreiber und der Standortgemeinde zu wählen. Die Interessenabwägung berücksichtigt insbesondere Aspekte des Landschafts- und des Ortsbildschutzes sowie der Siedlungsentwicklung.

Dementsprechend wurden durch die Swisscom im Vorfeld der Baueingabe insgesamt sechs Standortoptionen grundsätzlich abgeklärt und zusätzlich die Eigentümer von weiteren sieben Liegenschaften angefragt. Schliesslich hat die Swisscom drei hinsichtlich einer bestmöglichen Abdeckung in die engere Wahl genommenen Standortvarianten für eine Mobilfunkantenne näher beurteilt und dem Gemeinderat im Sinne des Dialogmodells zur Gewährleistung der Mitsprache folgende Varianten unterbreitet:

Variante 1 «Schulhausdach»
Antenne auf dem Dach des Schulhauses im Bereich der bestehenden Sirenenanlage, Gebäude Nr. 145, Parzelle Nr. 230, Kustergasse 3, innerhalb der Bauzone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeB), im Eigentum der Gemeinde Eggenwil

Evaluation Swisscom-Mobilfunkstandort Eggenwil – vorgeprüfte Variante 1 «Schulhausdach»

Variante 2 «Kirchturm»
Antenne im Glockenturm der katholischen Pfarrkirche zu St. Laurentius, Gebäude Nr. 40, Parzelle Nr. 81, Kirchrainstrasse 5, innerhalb der Bauzone (OeB), im Eigentum der Röm.-kath. Kirchgemeinde Eggenwil-Widen

Evaluation Swisscom-Mobilfunkstandort Eggenwil – vorgeprüfte Variante 2 «Kirchturm»

Variante 3 «Abwasserpumpwerk»
Antenne auf dem Areal des Abwasserpumpwerks Steiächer in der Reussebene, Parzelle Nr. 47, Unterdorfstrasse 2, innerhalb der Bauzone (OeB), im Eigentum der Gemeinde Eggenwil

Evaluation Swisscom-Mobilfunkstandort Eggenwil – vorgeprüfte Variante 3 «Areal Abwasserpumpwerk»

Baurechtliche Vorbeurteilung der Varianten durch den Gemeinderat

Die Variante 2 «Kirchturm» scheitert an der Machbarkeit, weil die Glockenfenster zu wenig Platz für die Installation von Antennen und Equipment bieten. Bauliche Veränderungen sind aber schon aus Gründen des kantonalen Denkmalschutzes ausgeschlossen. Aufgrund ihrer äusserst hohen kulturgeschichtlichen Bedeutung steht die wohl älteste Pfarrkirche im Freiamt auch unter dem Schutz der Eidgenossenschaft.

Bei der Variante 3 «Abwasserpumpwerk» müsste ein freistehender, mindestens 20 Meter hoher massiver Mast in der landschaftlich sensiblen Reussebene errichtet werden. Ein solcher vom Siedlungsgebiet prominent einsehbarer Standort wäre umgeben von einer Landschaftsschutzzone und läge zudem innerhalb des BLN-Gebiets (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler). Diese Option verträgt sich nach Auffassung des Gemeinderats nicht mit den Anliegen des Landschafts- und Ortsbildschutzes.

Bei der favorisierten Variante 1 «Schulhausdach» reicht ein drei Meter hoher Mast im zentralen Siedlungsraum respektive Versorgungsgebiet. Für die Elektronik besteht direkt unterhalb der Antenne im Dachstock genügend Platz.

Fazit zur Standortbeurteilung von Swisscom und Gemeinderat

Laut dem Evaluationsbericht der Swisscom vom 29. Juni 2021 ermöglicht die letztendlich auf dem Schulhausdach projektierte Anlage EGNW eine gute Abdeckung im Gemeindegebiet Eggenwil. Im beschriebenen Gebiet kann der umliegende Mobilfunkstandort FISC (Fischbach-Göslikon) und BRHI (Bremgarten) die erforderliche Kapazität nicht mehr gewährleisten und ist zudem zu weit entfernt. Die Sendeanlage EGNW trägt dazu bei, dem Bedürfnis steigender Nutzung von mobilen Kommunikationsmitteln gerecht zu werden. Der Standort ist funktechnisch gut gelegen und für die aktuelle Netzstruktur am richtigen Ort.

Im Umkreis von 200 Metern zum geplanten Standort EGNW befinden sich keine Standorte von anderen Mobilfunkanbietern. Gemäss Swisscom bzw. deren Funknetzplanung besteht aus funktechnischer Sicht mit dem Standort EGNW ein idealer Standort.

Aus der Sicht des Gemeinderats als Baupolizeibehörde werden mit dem Standort EGNW die Bedingungen bezüglich Raumplanungs- und Baurecht sowie Umwelt-, Denkmal- und Naturschutz objektiv erfüllt.

Nach übereinstimmender Auffassung von Swisscom und Gemeindebehörde wurde aufgrund der sorgfältig vorgenommenen Interessenabwägung nach § 26 EG UWR respektive der sachlichen und gesamtheitlichen Betrachtung aller Aspekte mit der geplanten Anlage der bestgeeignete von mehreren realistischen Standorten in angemessenem Umkreis gewählt. Bezogen auf den favorisierten Standort ist überdies zu beachten, dass Mobilfunksender in erster Linie horizontal abstrahlen und nicht nach unten. Dadurch sind Schüler oder Lehrpersonen im Schulhaus unter der Sendeanlage keiner direkten Bestrahlung – welche ohnehin die strengen gesetzlichen Grenzwerte des Bundes einhalten muss – ausgesetzt.

Öffentliche Berichterstattung

Der Gemeinderat informierte anlässlich der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 ausführlich über das Ergebnis der erwähnten Standortevaluation. Ebenso wurde die Bevölkerung mit Gemeindemitteilung vom 3. Dezember 2020 und den Berichterstattungen des Bremgarter Bezirks-Anzeigers vom 11. Dezember sowie der Aargauer Zeitung Freiamt vom 12. Dezember 2020 über den Stand der Dinge in Kenntnis gesetzt. Aufgrund dieser breiten Information der Öffentlichkeit erhielt der Gemeinderat nebst zwei positiven Rückmeldungen ein gegenüber der Handystrahlung generell ablehnendes Statement aus dem oberen Freiamt sowie die kritische Anfrage einer Anwohnerpartei, worauf mit dieser noch im Dezember 2020 ein Gespräch mit dem zuständigen Ressortvorsteher des Gemeinderats stattfand.

Danach erreichten den Gemeinderat bis zur öffentlichen Auflage des Baugesuchs und der damit einhergehenden Berichterstattung (vgl. dazu Gemeindemitteilung vom 21. Januar 2022, Aargauer Zeitung Freiamt vom 28. Januar und 10. Februar 2022 sowie Bremgarter Bezirks-Anzeiger vom 1. Februar, 4. Februar und 11. Februar 2022) keinerlei Rückmeldungen aus der Bevölkerung. In Anbetracht dieser geringen Resonanz ging der Gemeinderat nicht davon aus, dass es weitere Bedenken oder gar Widerstand in der Bevölkerung gibt. Der politische Prozess war damit für den Rat beendet und wurde folglich durch das baurechtliche Verfahren mit den entsprechenden Vorschriften zum Rechtsschutz, namentlich der Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen und Beschwerden, abgelöst.

Weiteres Vorgehen

§ 20 des kantonalen Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) regelt die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung abschliessend. Darüber hinaus stehen nach § 37 GG dem Gemeinderat alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Sowohl der Mietvertrag mit der Swisscom, welcher nur bei Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung in Kraft tritt, als auch das Baubewilligungsverfahren fallen in den Aufgaben- und Kompetenzbereich des Gemeinderats, weshalb dieses Geschäft nicht wie von den Petitionären politisch gefordert der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden kann. Es wäre gar widerrechtlich, den Souverän über Baugesuche jedwelcher Natur befinden zu lassen.

Vorliegend sind aber auch die Kompetenzen des Gemeinderats auf die kommunalen Bauordnungs- und Zonenvorschriften beschränkt. Nach EG UWR ist die Abteilung für Umwelt im Departement Bau, Verkehr und Umwelt für den Vollzug NISV im Kanton Aargau zuständig, nicht die kommunale Baupolizeibehörde. Zu den kantonalen Hauptaufgaben im Vollzug der NISV gehört insbesondere auch das Überwachen und Durchsetzen der Emissionsbeschränkungen von Mobilfunkantennen zum Schutz der Bevölkerung vor übermässiger Strahlung.

Dennoch werden die kritischen Stimmen der Petitionäre, soweit sich diese ohnehin mit den erhobenen Einwendungen decken, im Rahmen des Baugesuchsverfahrens geprüft und entsprechend gewürdigt. Als nächsten Schritt werden die 12 Einwendungen der Gesuchstellerin beziehungsweise Bauherrschaft Swisscom zur Vernehmlassung bis Ende März 2022 unterbreitet. Danach folgt die Einwendungsverhandlung mit allen Parteien. Der Gemeinderat wird die Bevölkerung auf dem Laufenden halten und dankt für das Verständnis.

Informationen zum Mobilfunk von Kanton, Bund und Schweizerischem Gemeindeverband

Auf der Website der Abteilung für Umwelt informiert das Departement Bau, Verkehr und Umwelt über den aktuellen Stand des Wissens bei der Einführung der Mobilfunk-Technologie 5G, die jeweiligen Zuständigkeiten sowie den Ablauf des Bewilligungsverfahrens im Kanton Aargau mit Verlinkungen auf die einschlägigen Publikationen der drei Bundesämter für Umwelt, Kommunikation und Gesundheit. Die Informations-Plattform für 5G und Mobilfunk des Bundes findet sich unter www.5g-info.ch.

Auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) publiziert auf seiner Homepage www.chgemeinden.ch laufend Informationen zu 5G.

Rechenschaftsbericht des Betreibungsamts 2021

Im vergangenen Jahr nahm mit 184 die Gesamtzahl der Betreibungsbegehren im Vergleich zum Vorjahr (209) etwas ab. Davon wurden 24 (13) Begehren zurückgewiesen. Bei allen ausgestellten 163 (195) Zahlungsbefehlen handelte es sich um die ordentliche Betreibung auf Pfändung/Konkurs. Die in Betreibung gesetzten Forderungen der Gläubiger stiegen mit 1 664 939 Franken gegenüber dem Vorjahr (732 424 Franken) massiv an. Total wurden 340 398 Franken (149 660 Franken) an die Gläubiger überwiesen, davon entfielen 61 330 Franken (19 697 Franken) auf Zahlungen an die Gemeinde. Nach wie vor betreffen die meisten Zahlungsbefehle offene Krankenkassenprämien, Steuerforderungen, Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Betreibungen von Inkassobüros (abgetretene Forderungen) nahmen ebenfalls zu. Weitere Zahlen aus dem Betreibungsamt: Fortsetzungsbegehren: 126 (112), Rechtshilfegesuche von Ämtern: 1 (0), Rechtsvorschläge 22 (38), Konkursandrohungen: 1 (1), Pfändungsvollzüge: 91 (97), Verwertungen: 58 (60), Verlustscheine: 48 (46), erteilte Auskünfte (Auszüge aus dem Betreibungsregister): 161 (211).

Wie mit Gemeindemitteilung vom 22. Dezember 2021 informiert, wird das bislang in Zufikon geführte Betreibungsamt Eggenwil per 1. März 2022 dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten angegliedert.

Erteilte Baubewilligungen

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:

  • Hans Guggisberg-Aebersold, Eggenwil, für den Abbruch des Futter-Hochsilos auf der Südostseite des Ökonomiegebäudes Nr. 144, Parzelle Nr. 89, Unterdorfstrasse (vereinfachtes Verfahren);
     
  • die Einwohnergemeinde Eggenwil für den Neubau der «Transformatorenstation Trottengasse» der Elektra Eggenwil auf Parzelle Nr. 898, Trottengasse (Spickel zwischen Verzweigung Trottengasse/Rotrainstrasse);
     
  • Reto und Sandra Hafner-Klauser, Eggenwil, für die Erweiterung des Geräteschuppens an der Nordfassade des EFH Gebäude Nr. 338, Parzelle Nr. 835, Tobelstrasse 3 (vereinfachtes Verfahren).

Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien wiederum nachts gesperrt

Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen über fünf Grad Celsius liegen, beginnen verschiedene Amphibien – Frösche, Kröten und Molche – ihre Laichplätze aufzusuchen. Aufgrund der idealen klimatischen Verhältnisse haben sich die Amphibien bereits auf den Weg gemacht. Um die Tiere bei ihrem Laichzug im Bereich des Gyrenweihers in Widen zu schützen, werden auch dieses Jahr alle Zufahrtsstrassen zum Gyrenweiher (Gyrenstrasse ab Abzweigung Heinrütiweg in Eggenwil bis zum Weiher, Rebbergstrasse ab Liegenschaft Nummer 33 und Wolfeggstrasse ab Einmündung der Strasse Im Rebberg) während der Nacht zwischen 19 und 5 Uhr gesperrt. Davon ausgenommen ist einzig der Zubringerdienst zu den beiden Liegenschaften Gyrenstrasse 50 und 52. Die temporäre Verkehrsbeschränkung ist seit letzten Dienstagabend, 22. Februar, signalisiert. Die Gemeinderäte Widen und Eggenwil danken den Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis. Weitere Informationen zum Amphibienschutz und zu den Amphibienzugstellen finden sich auf der Homepage der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer. Über die Website der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (KARCH) können alle bekannten Amphibienzugstellen der Schweiz eingesehen werden.

Ein besonderes Dankeschön gilt erneut den ehrenamtlich im Einsatz stehenden Amphibienschützern. Weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die aus der näheren Umgebung stammen und auch kurzfristig aufgeboten werden können, sind herzlich willkommen. Interessierte können sich unter kroeten@bluewin.ch melden, wo sie gerne auch weitere Informationen erhalten.

Bäume und Sträucher bis spätestens Ende April zurückschneiden

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht). Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende April zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.

Häckseldienst am Samstagvormittag, 19. März

Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 19. März, ab 8 Uhr, durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. Gemeinschaftliche Depots mehrerer Liegenschaften sind erwünscht. 10 Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis spätestens 17. März, 12 Uhr, unter 056 641 90 90 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch entgegen.

Gemeinde Eggenwil – Flyer Häckseldienst vom 20.03.2021
(Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierungsstrategie grundsätzlich keine Flugblätter mehr zugestellt werden)

Gartenholzereien durch den Forstbetrieb

Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Der Forstbetrieb kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 24. Februar 2022

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