Gemeindemitteilung vom 19.03.2021
Ehrenamtlichen Amphibienschützern gebührt hohe Wertschätzung; Coronavirus (COVID-19): Bundesrat beschliesst Erleichterungen für private Treffen ab dem 22. März – Entscheid über weitere Öffnungen wegen Anstieg der Fallzahlen auf den 14. April verschoben; Ein herzliches Dankeschön für die Spende von neun Fahrrädern; Kommunale Tagesstrukturen 2020 mit coronabedingtem Defizit über dem Kostendach; Bitte Wiesen und Äcker nicht betreten; Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber; 5. Bericht «Nachhaltige Entwicklung im Kanton Aargau 2020» veröffentlicht
Ehrenamtlichen Amphibienschützern gebührt hohe Wertschätzung
Am letzten Montagabend waren Angela und Jochen Grüsner erneut unterwegs, um entlang der Gyrenstrasse zwischen Eggenwil und Widen Kröten, Frösche und Molche auf ihrer Wanderung zu ihren Laichgewässern vor dem Verkehrstod zu bewahren. Dabei wurde das Eggenwiler Ehepaar von Sabrina Meyer, Gemeinderätin von Eggenwil, und Louisa Springer, Gemeinderätin von Widen, sowie Gemeindeschreiber Walter Bürgi begleitet. Mit von der Partie war auch eine Patrouille der Regionalpolizei Bremgarten, die das Einhalten des temporär geltenden Fahrverbots auf der Gyrenstrasse während der Nachtstunden kontrollierte. Bei einer warmen Zwischenverpflegung sprachen die Behördenvertreter den insgesamt 18 im Einsatz stehenden Freiwilligen im Namen der Bevölkerung Dank und Anerkennung für ihr wertvolles Engagement aus.
Amphibien sind durch Lebensraumverlust, Strassen und die Pilzkrankheit Chytridiomykose vom Aussterben bedroht. Sämtliche Arten stehen deshalb gesamtschweizerisch unter Schutz. Ziel von Rettungs- und Schutzmassnahmen während der Wanderungen ist es, die Gefährdung durch Strassen zu reduzieren und so den Zugang zu Lebensräumen zu erleichtern. Aus diesen Gründen wird seit Frühjahr 2011, also seit nunmehr zehn Jahren, an der Zugstelle Nr. 1866 Widen/Eggenwil jeweils auch die Nebenverbindungsstrasse zwischen Eggenwil und Widen nachts vorübergehend für den Verkehr gesperrt und zudem stellenweise mit Amphibienzäunen gesichert. Bei den zusätzlichen Amphibien-Rettungsaktionen werden die Tiere artgerecht eingesammelt und sicher zum Gyrenweiher gebracht.
Weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die aus der näheren Umgebung stammen und auch kurzfristig aufgeboten werden können, sind herzlich willkommen. Interessierte können sich unter kroeten@bluewin.ch melden, wo sie gerne auch weitere Informationen erhalten.
Coronavirus (COVID-19): Bundesrat beschliesst Erleichterungen für private Treffen ab dem 22. März – Entscheid über weitere Öffnungen wegen Anstieg der Fallzahlen auf den 14. April verschoben
Der Bundesrat hat soeben entschieden, ab kommendem Montag, 22. März, die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Für weitere Öffnungen ist jedoch das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, nachdem die Zahl der Infektionen seit Ende Februar wieder zunimmt. Ausserdem sind noch zu wenig Menschen geimpft, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden. Der Bundesrat will die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten erhalten. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage erneute Schliessungen erfordert, hat die Landesregierung Richtwerte definiert. Am 14. April will der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
Einzelheiten zu den Schutzvorkehrungen finden sich in der heutigen Medienmitteilung des Bundesrats, auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG und auf der Homepage des Kantons Aargau. Eine einfache und rasche Gesamtübersicht bietet die nachstehende Zusammenfassung der ab 22. März national geltenden Massnahmen:

BAG – Übersicht der ab 22.03.2021 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus
Ein herzliches Dankeschön für die Spende von neun Fahrrädern
Mit Gemeindemitteilung vom 25. Februar hat die Gemeindeverwaltung die Bevölkerung nach drei nicht mehr gebrauchten funktionstüchtigen Kinderfahrrädern für die beiden Asylbewerber-Familien angefragt. Die Rückmeldungen waren derart überwältigend, dass zahlreiche Angebote nicht mehr angenommen werden konnten. Inzwischen durfte die Betreuerin Doris Wernli bei acht Familien insgesamt neun Velos abholen. Die Freude bei den Kindern ist riesig. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Anbietern von Herzen für die liebe Geste und grosse Solidarität.
Kommunale Tagesstrukturen 2020 mit coronabedingtem Defizit über dem Kostendach

Wegen der COVID-19-Pandemie mussten im vergangenen Jahr die kommunalen Tagesstrukturen teilweise eingeschränkt oder gänzlich ausgesetzt werden. Im Rahmen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung wurden an insgesamt 126 Tagen (Vorjahr: 145) total 1453 (2320) Mittagessen zubereitet. Durchschnittlich wurden pro Tag 12 (16) Personen verpflegt. Für das leibliche Wohl sorgte Maria Christen, welche als Inhaberin des Wirte-Fähigkeitsausweises bis Ende 2019 das Restaurant Freihof-Taras führte. Zudem wurden die Kinder während des Mittagstischs durch Betty Pascali als leitende Betreuerin und bei Bedarf zusätzlich von Ginna Zgraggen und Florangel Maier betreut.
Die für die Eltern kostenlose Randstundenbetreuung vor dem effektiven Unterrichtsbeginn von 8.20 bis 9.05 Uhr (Blockzeiten) wurde von Januar bis Juli am Dienstag von fünf und am Freitag von vier Kindern in Anspruch genommen. Mit der Einführung des neuen Aargauer Lehrplans Volksschule per Schuljahr 2020/2021 wurde die Randstundenbetreuung hinfällig.
Von der Aufgabenhilfe profitierten im vergangenen Jahr von Januar bis Juli fünf und ab August vier Kinder. Hier zeichneten bis zu den Sommerferien die Klassenlehrperson Marjana Mertük und ab August die Fachlehrperson Nadine Egli verantwortlich.
Aufgrund der Bedarfserhebungen, der Stundenplanung von Kindergarten und Primarschule sowie unter Berücksichtigung der organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und finanziellen Aspekte entschied der Gemeinderat im Jahr 2018, die bis dahin bereits seit über zehn Jahren von der Gemeinde respektive Schule angebotenen Tagesstrukturen – Randstundenbetreuung (Blockzeiten), betreuter Mittagstisch und Aufgabenhilfe – beizubehalten und zusätzlich seit Schuljahr 2018/2019 während der Schulzeit eine Ganztagesbetreuung am Dienstag und Donnerstag jeweils bis 18 Uhr anzubieten. Bis zu den letztjährigen Sommerferien wurden an den beiden Nachmittagen jeweils sechs Kinder betreut. Seit August betreuen Betty Pascali oder Ginna Zgraggen am Dienstag- neun und am Donnerstagnachmittag vier Kinder im Rahmen der ergänzenden Betreuungs- und Förderangebote.
Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018 beschloss der Souverän die Reglemente über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil (Kinderbetreuungsreglement, KBR) sowie die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Eggenwil an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement, EBR). Das von der Einwohnergemeindeversammlung im Juni 2010 genehmigte Kostendach über jährlich 30 000 Franken im Sinne einer Defizitgarantie wurde unverändert übernommen.
Für den betreuten Mittagstisch wird den Eltern ein Betrag von 15 Franken bei fixer Anmeldung und 17 Franken bei sporadischer Inanspruchnahme des Angebots in Rechnung gestellt. Für die Aufgabenhilfe werden zusätzlich zur Betreuungseinheit sechs Franken je Lektion und Kind verrechnet. Die Ganznachmittagsbetreuung wird mit 55 Franken je Kind fakturiert; kürzere Betreuungseinheiten werden mit entsprechend tieferen Tarifen abgerechnet. Gestützt auf das Elternbeitragsreglement können erwerbstätige Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde für ihre Kinder bis zum Abschluss der Primarschule Betreuungsbeiträge bei der Abteilung Soziale Dienste beantragen, dies unabhängig vom Betreuungsort. Die Anspruchsberechtigung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.
Wie die Rechnung 2020 zeigt, ergab sich für den Mittagstisch bei einem Aufwand von 53 405 (57 715) Franken gegenüber einem Ertrag von 21 446 (34 288) Franken ein Defizit von 31 959 (23 427) Franken. Für die Betreuungsstunden/Aufgabenhilfe resultierte bei einem Aufwand von 21 614 (18 103) Franken gegenüber einem Ertrag von 16 255 (18 208) Franken ein Fehlbetrag von 5359 Franken (im Vorjahr wurde ein Ertragsüberschuss von 105 Franken erzielt). Damit wurden die Löhne, Verbrauchsmaterial und Administration zu rund 50 (69) Prozent durch Elternbeiträge gedeckt. Mit der Übernahme des Gesamtdefizits von 37 318 (23 322) Franken durch die Gemeinde – ohne Berücksichtigung der Bundesfinanzhilfen – wurde das bewilligte Kostendach um 7318 Franken überschritten (im Vorjahr um 6678 Franken unterschritten). Dieses negative Ergebnis ist einerseits auf die Lohnfortzahlungen während der coronabedingten Schulschliessung respektive der ausgesetzten Tagesstrukturen zurückzuführen. Andererseits hat die Gemeinde auch dann kulant auf die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge verzichtet, wenn Kinder wegen gesundheitlicher Bedenken, Homeoffice der Eltern oder freiwilliger Quarantäne kurzfristig abgemeldet wurden.
Schliesslich ist die Überschreitung des Kostendachs insofern zu relativieren, als dass der Bund seit Mitte 2018 die Kantone und Gemeinden unterstützt, wenn diese für Eltern die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. So erhielt Eggenwil 2019 für das erste Beitragsjahr (August 2018 bis Juli 2019) Subventionen in Höhe von 6710 Franken. Für das zweite Beitragsjahr (August 2019 bis Juli 2020) werden 6432 Franken erwartet, weshalb sich die eigentliche Nettobelastung der Gemeinde auf 30 886 Franken reduzieren dürfte. Raumnutzung und Nebenkosten wie Strom, Wasser und Reinigung wurden nach wie vor nicht berechnet respektive blieben in der Abrechnung Tagesstrukturen unberücksichtigt.
Gerade im «Coronajahr» 2020 wurde das Team mit häufig wechselnden Kinderzahlen aufgrund zunehmender Homeoffice-Tätigkeit der Eltern und mit der Umsetzung umfangreicher Schutzkonzepte vor viele Herausforderungen gestellt, die bravourös gemeistert wurden. Gemeinderat und Schulpflege danken allen an der Organisation und Durchführung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung beteiligten Personen für die engagierte und kompetente Mitarbeit.
Bitte Wiesen und Äcker nicht betreten
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet respektive nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern – etwa auf Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände – insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober zu verzichten. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.
Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter
Ende dieses Monats steht wieder ein ordentlicher Zügeltermin bevor. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.
5. Bericht Nachhaltige Entwicklung veröffentlicht

Nachhaltige Entwicklung ist auf allen föderalen Ebenen ein wichtiger Handlungsgrundsatz – auch für den Aargau. Doch ist unser Kanton auf Nachhaltigkeitskurs? Der auf der Website des Departements Bau, Verkehr und Umwelt abrufbare Bericht «Nachhaltige Entwicklung im Kanton Aargau 2020» informiert über die Fakten in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt sowie die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele im Aargau. Weitere Informationen und Links zum Thema finden sich auch auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Natur, Landschaft & Gewässer > Nachhaltige Entwicklung.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 19. März 2021, 15.30 Uhr
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