Neubau einer Mobilfunkanlage - Öffentliche Auflage Baugesuch
Neubau einer Mobilfunkanlage - Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau sowie im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgaben vom 14. Januar 2022):
| Baugesuch Nr. | 2021/16 / BVUAFB.21.2141 |
| Gesuchstellerin/
Bauherrschaft: |
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich,
vertreten durch Gianmarco Flury |
| Grundeigentümerin: | Einwohnergemeinde Eggenwil, vertreten durch den Gemeinderat, Kustergasse 1, 5445 Eggenwil |
| Projektverfasser: | Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich |
| Bauvorhaben: | Neubau einer Mobilfunkanlage (Standort «EGNW») mit 3 m hohem Dachmast und Antennen auf dem Frequenzband bis 3600 MHz u.a. zur Nutzung der 5G-Technologie |
| Lage: | Parzelle Nr. 230, Schulhausdach Gebäude Nr. 145, im Bereich des bestehenden Sirenenmastes, Kustergasse 3 |
| Zone: | Innerhalb der Bauzone, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeB) |
| Zusatzbewilligung: | Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung für Baubewilligungen (BVUAFB.21.2141, Zustimmung vom 25.11.2021) |
Das Baugesuch liegt vom 17. Januar bis 15. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV). Bei kollektiven bzw. inhaltlich gleichlautenden Eingaben werden die Einwender gem. § 15 Abs. 1 VRPG verpflichtet, auf der Einwendung eine gemeinsame Vertretung mit Zustellungsdomizil zu bezeichnen.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Vanessa Villars, Gemeindeschreiber-Stv.
Eggenwil, 21. Januar 2022
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