Gemeindemitteilung vom 31.08.2022
Strom wird ab 2023 um rund 35 Prozent teurer; Erteilte Baubewilligungen; Kezia Villiger als Berufslernende Kauffrau auf Sommer 2023 gewählt; Neue Betreuerinnen für den Mittagstisch ab Beginn Schuljahr 2022/2023; Regeln zur Videoüberwachung durch private Personen
Strom wird ab 2023 um rund 35 Prozent teurer
Gemäss Stromversorgungsgesetz und -verordnung müssen die Strompreise, bestehend aus den Komponenten Netznutzung, Energie und Abgaben, jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2023 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt (§§ 2 Abs. 2 und 21 Elektra-Reglement Eggenwil, ERE).
Die Energiepreise haben sich an den Märkten innert Jahresfrist vervielfacht. Die Grosshandelspreise bewegen sich in nie dagewesenen Grössenordnungen. Die drastische Preisentwicklung hat unterschiedliche Ursachen. Seit Dezember 2021 stehen wegen technischer Probleme ein Grossteil der französischen Kernkraftwerke still. Diese Energie fehlt in Europa und in der Schweiz, insbesondere in den kalten Wintermonaten. Zudem sind wegen der politischen Spannungen in Osteuropa seit Jahresanfang die Preise für Öl, Kohle und Gas extrem stark angestiegen. Der Ukrainekrieg hat die Lage zusätzlich verschärft. Die unsicheren russischen Gaslieferungen für den kommenden Winter nach Europa treiben die Preise für Elektrizität weiter nach oben. Wer heute Strom für den Herbst/Winter 2023 einkauft, muss an den internationalen Strombörsen rund zwanzigmal mehr bezahlen als vor einem Jahr. Oder in konkreten Zahlen: Konnte vor einem Jahr eine Kilowattstunde Strom für fünf Rappen eingekauft werden, kostet derselbe Strom heute an den Börsen über einen Franken.
Für die allermeisten Stromkundinnen und Stromkunden im Kanton Aargau wird der Strom für das Jahr 2023 markant teurer. Bei einem Grossteil der Aargauer Stromversorger werden aufgrund der gestiegenen Einkaufspreise die Stromtarife zwischen 25 und 60 Prozent höher sein als im Vorjahr. Dabei ist von starken regionalen Preisunterschieden auszugehen, die sich jedoch über die nächsten Jahre wieder angleichen werden. Dennoch ist die Zeit des günstigen Stroms in Europa vorerst vorbei.
Zu den grossen regionalen Preisunterschieden kann es durch divergierende Beschaffungsstrategien oder durch den unterschiedlichen Eigenproduktionsanteil kommen. Stromversorger kaufen die benötigte Energie zu einem Fixpreis mehrere Jahre im Voraus ein. Bestehen noch langfristige, günstige Verträge, kann der Stromversorger seinen Kunden weiter günstigen Strom anbieten. Laufen jedoch einzelne Beschaffungstranchen aus, muss derzeit zu enorm hohen Preisen Strom an den internationalen Börsen beschafft werden. Momentan sind die Schweizer Energieversorger im Vorteil, welche über einen eigenen Kraftwerkspark verfügen. Denn die Produktionskosten für Strom bleiben über mehrere Jahre mehr oder weniger unverändert und sind heute deutlich tiefer als der Strompreis an den Strombörsen.
Dank der strategischen Beschaffung in mehreren Tranchen konnte die Elektra Eggenwil bereits einen erheblichen Anteil der Energie für das Jahr 2023 vor der massiven Preissteigerung einkaufen. Dennoch müssen aufgrund der markant höheren Beschaffungskosten die Energiepreise um durchschnittlich 6 Rappen/kWh angehoben werden.
Die AEW Energie AG als vorgelagerte Netzbetreiberin erhöht zum dritten Mal in Folge ihre Preise für das vorgelagerte Netz (2021: 10 %, 2022: 6.5 %, 2023: 6 %). Auf das aktuelle Jahr hat der Gemeinderat die Preise bei der Netznutzung entsprechend leicht angepasst, um die Effekte zu kompensieren. Gleichzeitig stehen grosse Investitionen in die lokale Versorgungssicherheit an. Trotzdem hat der Gemeinderat entschieden, die Tarife für die Netznutzung unverändert zu belassen.
Die von der Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes erhobenen Abgaben für die Systemdienstleistungen (SDL) erhöhen sich von 0.16 Rappen/kWh auf 0.46 Rappen/kWh. Dagegen bleiben der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag (bestehend aus der früheren kostendeckenden Einspeisevergütung KEV und des Zuschlags für die Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen) sowie die Konzessionsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Grundes zu Gunsten der Einwohnergemeinde unverändert.
Über alle Tarifelemente betrachtet beträgt für den Eggenwiler Endverbraucher die Strompreiserhöhung rund 35 Prozent respektive für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden zusätzlich 280 Franken pro Jahr (Erhöhung in dieser Verbrauchskategorie H4 von aktuell 18.44 auf neu 24.73 Rappen/kWh bzw. von bisher 830 auf neu 1113 Franken pro Jahr).
Freuen können sich die Eigentümer von Photovoltaikanlagen. Die Betreiber von Solarstromanlagen, welche die überschüssige Energie in das öffentliche Netz einspeisen, profitieren von der entsprechend deutlich höheren Vergütung, weil gesetzlich vorgeschrieben die Vergütung mindestens den Beschaffungskosten des lokalen Netzbetreibers entspricht. Folglich steigt in Eggenwil die Rückliefervergütung nach Tarif RL von bisher 6.50 um rund 92 Prozent auf neu 12.50 Rappen/kWh. Weitere Informationen zur Abnahmevergütung für Strom aus PV-Anlagen finden sich auf der Website des Verbands unabhängiger Energieerzeuger VESE.
Die ab 1. Januar 2023 gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können ab sofort auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Elektrizitätsversorgung abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie inklusive Systemdienstleistungen sowie sämtliche Abgaben (Netzzuschlag und Konzessionsabgabe) separat ausgewiesen.
Weiter können auf der Website www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise von allen schweizerischen Stromversorgungsunternehmen nach Verbrauchskategorien angezeigt und miteinander verglichen werden.
Schliesslich finden sich auf der Homepage des Kantons Aargau alle wichtigen Informationen sowie nützliche Links zum Thema Strom- und Gas-Mangellagen: Einschätzungen zur Lage, Energiesparmöglichkeiten, aktuelle und geplante Massnahmen, Verhaltensempfehlungen, Anweisungen im Ereignisfall usw.
Erteilte Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:
- Daniel und Regula Scherler-Hösli, Eggenwil, für die Dachsanierung samt Installation einer Solarstromanlage (PV-Aufdach-Anlage) und den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Parzelle Nr. 188, EFH Gebäude Nr. 148, Oberdorfstrasse 5;
- André und Jaqueline Tasca-Rincon Cañas, Eggenwil, für die Installation eines Whirlpools im Garten südlich des EFH Gebäude Nr. 361, Parzelle Nr. 856, Trottengasse 8 (vereinfachtes Verfahren).
Kezia Villiger als Berufslernende Kauffrau auf Sommer 2023 gewählt
Aus dem Kreis der eingegangenen Bewerbungen hat die Verwaltungsleitung im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Kezia Villiger, wohnhaft in Eggenwil, als Berufslernende Kauffrau EFZ mit integrierter Berufsmaturität (BM1) gewählt. Sie wird ihre dreijährige Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung im August 2023 beginnen. Gemeinderat und Verwaltung gratulieren Kezia zur Wahl und heissen sie bereits heute herzlich im Team willkommen.
Neue Betreuerinnen für den Mittagstisch seit Beginn Schuljahr 2022/2023
Im Rahmen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung bietet die Gemeinde seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 den betreuten Mittagstisch im 2015 erweiterten Foyer des Mehrzweckgebäudes an. Die bedarfsgerechte Verpflegungsmöglichkeit wird – koordiniert mit dem Schulstundenplan und dem unterrichtsunabhängigen Betreuungs- und Förderangebot – ausserhalb der Unterrichtszeiten sichergestellt. Das Angebot steht an vier Tagen pro Woche (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) allen in Eggenwil wohnhaften Kindern, die den Kindergarten oder die Volksschule besuchen, offen. Der kostenpflichtige Mittagstisch (15 Franken bei definitiver, 17 Franken bei sporadischer Anmeldung) wird ab fünf definitiv angemeldeten Kindern angeboten. Im vergangenen Jahr 2021 mit gelockerten Corona-Vorschriften wurden an insgesamt 147 Tagen (Coronajahr 2020: 126) total 2328 (1453) Mittagessen zubereitet. Durchschnittlich wurden pro Tag 16 (12) Personen verpflegt. Die «Tagesstruktur-Rechnung 2021» (Mittagstisch, Betreuung und Aufgabenhilfe) schloss mit einem Aufwandüberschuss von 19 890 Franken. In allen Jahren des Betriebs konnte das von der Gemeindeversammlung bewilligte Defizit-Kostendach von 30 000 Franken eingehalten werden.
Aufgrund der Pensionierung von Köchin Maria Christen und der Kündigung von Maja Egger infolge Wegzug wurde auf Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 das Restaurant Sternen mit der Zubereitung der Mahlzeiten für den Mittagstisch beauftragt. Maria Christen nahm auch den Abwasch und Betreuungsaufgaben wahr, die nun zusammen mit dem Bestellwesen sowie der Abholung und Ausgabe der Mahlzeiten anderweitig abgedeckt werden müssen. Idealerweise ist in der Regel pro 6 Kinder eine Betreuungsperson anwesend. Deshalb respektive aufgrund der personellen Veränderungen, in Anbetracht der hohen Kinderzahlen am Mittagstisch (im laufenden 1. Semester des Schuljahrs 2022/2023 14 Kinder am Montag, 24 Kinder am Dienstag, 18 Kinder am Donnerstag, 6 Kinder am Freitag) und um die Stellvertretungen bei Verhinderungen/Ausfällen sicherzustellen, hat der Gemeinderat nebst der bisherigen Leiterin Betreuung Betty Pascali und der bisherigen Betreuerin Ginna Zgraggen als neue Betreuerinnen für den Mittagstisch Riikka Franz, Gema Minguez Peiro und Dora Ruf im Stundenlohn angestellt.
Regeln zur Videoüberwachung durch private Personen
Sei es in Restaurants, Kaufhäusern, Tiefgaragen, Wohngebäuden, mit Drohnen oder Dashcams – Videoüberwachung nimmt im Alltag zu. Setzen private Personen Videokameras ein, beispielsweise um Personen zu schützen oder Sachbeschädigungen zu verhindern, so untersteht dies dem Bundesgesetz über den Datenschutz, wenn auf den Aufnahmen bestimmte oder bestimmbare Personen erkennbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bilder aufbewahrt werden oder nicht. Die Bearbeitung der Bilder – wie Erfassen, Bekanntgeben, unmittelbares oder nachträgliches Anschauen oder Aufbewahren – muss den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes entsprechen. Weiterführende Informationen zum datenschutzkonformen Betrieb von Videoüberwachungsanlagen durch Private sind auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) abrufbar.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 31. August 2022
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