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Gemeindemitteilung vom 03.04.2020

Befriedigender Rechnungsabschluss 2019; Kommunale Tagesstrukturen waren auch im vergangenen Jahr gefragt; Verlängerung der Eingabefrist «Submission K 271, Rotrainstrasse und Kuppelweg» bis 8. Mai; Bericht über die Dienstbereitschaft 2019 der Feuerwehr; Hundekontrolle 2020; Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Befriedigender Rechnungsabschluss 2019

Einwohnergemeinde

Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde schliesst um 123 000 Franken besser ab als budgetiert. Der Ertragsüberschuss – nach Verbuchung der Entnahme aus den Aufwertungsreserven von 92 000 Franken – beläuft sich auf 32 000 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 91 000 Franken. Infolge Verzögerung des Ausbaus der Kantonsstrasse im Innerortsbereich sowie der Sanierung von Rotrainstrasse/Kuppelweg fallen die Investitionsausgaben mit 774 000 Franken um 896 000 Franken unter dem Budget aus. Auf der anderen Seite sind die geplanten Investitionseinnahmen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt noch nicht eingetroffen, weshalb sich Mindereinnahmen ergeben. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 144 000 Franken. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt folglich 428 000 Franken. Im Budget wurde mit einem solchen von 1,2 Millionen Franken gerechnet.

Per Jahresende beträgt die Nettoschuld der Einwohnergemeinde 3,5 Millionen Franken. Davon wurden 900 000 Franken von einer anderen aargauischen Gemeinde kurzfristig aufgenommen. Eine weitere Fremdverschuldung besteht indes nicht; das weiter benötigte Kapital wird von den Spezialfinanzierungen intern verrechnet.

Mit 2,842 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2019 um 38 000 Franken oder 1,3 Prozent unter dem Budget. Gegenüber der Vorjahresrechnung muss ein Minus von 64 000 Franken oder 2,2 Prozent verzeichnet werden. Seit 2018 gilt ein unveränderter kommunaler Steuerfuss von 103 Prozent.

Bei den Sondersteuern – bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Hundesteuern – resultiert mit einem Ertrag von 77 200 Franken gegenüber dem Budgetwert von 78 000 Franken eine Punktlandung. Im Vorjahr 2018 wurden 79 900 Franken vereinnahmt.

Die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 % umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) sank von 2678 Franken im Jahr 2018 auf 2658 Franken im Jahr 2019. Damit liegt die aktuelle Steuerkraft deutlich über dem Jahr 2016 mit 2483 Franken und im Bereich der Jahre 2015 mit 2694 Franken und 2017 mit 2688 Franken. In den Jahren 2012 bis 2014 lag sie allerdings bei über 2700 Franken.

Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) betrug per Jahresende 216 000 Franken oder 7,8 Prozent (Vorjahr 6,5 %). Der Bruttoausstand belief sich auf 293 000 Franken oder 10,6 Prozent (10,3 %), wovon 28,6 Prozent (34,1 %) nicht in Verzug waren. Für verspätete Steuerzahlungen wurden 3400 Franken Verzugszinsen erhoben. Auf der anderen Seite entrichtete die Gemeinde Vergütungszinsen im Betrag von 900 Franken.

Der Bruttoausstandswert verglichen mit dem Sollbetrag des Rechnungsjahres 2019 betrug per Jahresende 10,7 Prozent (Vorjahr 9,2 %). Der Bezirk Bremgarten wies einen Steuerausstand von 13,7 Prozent (14,5 %) und der Kanton Aargau einen solchen von 14 Prozent (14,7 %) auf. Der Verlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2019 belief sich in Eggenwil auf 0,08 Prozent (0 %), im Bezirk Bremgarten auf 0,48 Prozent (0,54 %) und über den gesamten Kanton berechnet auf 0,39 Prozent (0,40 %). Auch im Rechnungsjahr 2019 hat der Gemeinderat als Bezugsbehörde weder Steuererlasse noch Rückkäufe von Verlustscheinen unter ihrem Wert (Teilverzicht) bewilligt.

Infolge der konsequent weitergeführten restriktiven Ausgabenpolitik des Gemeinderats fällt in allen Funktionen – mit Ausnahme des Aufgabenbereichs «Gesundheit» – der Nettoaufwand tiefer als budgetiert aus. Dies hat einen entsprechend positiven Einfluss auf das Jahresergebnis 2019.

Die kantonale Gemeindefinanzstatistik 2019 der Aargauer Gemeinden wird voraussichtlich im Juli veröffentlicht.

Spezialfinanzierungen (Eigenwirtschaftsbetriebe)

Das Wasserwerk schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 3000 Franken (Budget: 18 000 Franken). Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 205 000 (Budget: 572 000 Franken). Analog der Einwohnergemeinde fallen auch hier die verzögerten Ausgaben bei der Sanierung der Kantonsstrasse K271 sowie der Rotrainstrasse/Kuppelweg ins Gewicht. Das Nettovermögen des Wasserwerks beträgt per Jahresende 1,2 Millionen Franken.

Die Abwasserbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss von 8000 Franken (Budget: 7000 Franken) aus. Der Finanzierungsüberschuss beläuft sich auf 132 000 Franken. Budgetiert war ein Finanzierungsfehlbetrag von 156 000 Franken. Analog des Wasserwerks bzw. der Einwohnergemeinde sind auch bei dieser Spezialfinanzierung Minderausgaben aufgrund der verzögerten Kantonsstrassensanierung sowie der Instandstellung von Rotrainstrasse und Kuppelweg zu verzeichnen, was sich auf das Jahresergebnis 2019 entsprechend positiv auswirkt. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2019 1,2 Millionen Franken.

Die Abfallwirtschaft schliesst einmal mehr im Plus. Die Erfolgsrechnung weist trotz zehnprozentiger Grundgebührensenkung per 1. Januar 2019 einen Gewinn von knapp 10 000 Franken aus. Im Budget wurde mit einem solchen von 6000 Franken gerechnet. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beläuft sich per Jahresende auf 149 000 Franken.

Das Elektrizitätswerk (Netz und Energie) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 24 000 Franken (Budget: 16 000 Franken). Im Weiteren weist die Elektrizitätsrechnung einen Finanzierungsüberschuss von 84 000 Franken anstelle des vorgesehenen -fehlbetrags von 18 000 Franken aus. Auch bei diesem Werk wirken sich die verzögerten Strassensanierungen positiv auf das Gesamtergebnis aus. Das Nettovermögen der Elektra beläuft sich per Jahresende auf ebenfalls 1,2 Millionen Franken.

Ortsbürgergemeinde

Im März 2018 stimmte der Grosse Rat des Kantons Aargau einer Teiländerung des Gemeindegesetzes sowie des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde zu. Unter anderem wurde damit die Bestimmung aufgehoben, dass die Ortsbürgergemeinden einen Forstreservefonds zu bilden haben. Demnach wird im Jahr 2019 erstmals der Forstbetrieb nicht mehr separat ausgeglichen; er ist keine sogenannte Spezialfinanzierung mehr. Das Ergebnis umfasst somit die Ortsbürgergemeinde inklusive Forst- bzw. Waldwirtschaft.

Die Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 9000 Franken (Budget: 7000 Franken), welcher aus dem Eigenkapital entnommen wurde. Nach Verbuchung des negativen Ergebnisses beläuft sich dieses – ohne Einbezug der Aufwertungsreserven von 215 000 Franken – auf 55 000 Franken. Im entsprechenden Betrag ist neu der Wert des bisherigen Forstreservefonds von 52 000 Franken enthalten.

Kommunale Tagesstrukturen waren auch im vergangenen Jahr gefragt

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil

Im Rahmen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung wurden im vergangenen Jahr an insgesamt 145 Tagen (Vorjahr: 148) total 2320 (2438) Mittagessen zubereitet. Durchschnittlich wurden pro Tag 16 (16) Personen verpflegt. Für das leibliche Wohl sorgte Maria Christen, welche als Inhaberin des Wirte-Fähigkeitsausweises bis Ende letzten Jahres das Restaurant Taras führte. Zudem wurden die Kinder während des Mittagstischs durch Betty Pascali als leitende Betreuerin und bei Bedarf zusätzlich von Ginna Zgraggen und Florangel Maier betreut.

Die für die Eltern kostenlose Randstundenbetreuung vor dem effektiven Unterrichtsbeginn von 8.20 bis 9.05 Uhr (Blockzeiten) wurde von Januar bis Juli am Mittwoch von sechs und am Freitag von fünf Kindern in Anspruch genommen. Ab August wurden am Dienstag fünf und am Freitag vier Kinder während der Randstunden von Betty Pascali oder Ginna Zgraggen betreut.

Von der Aufgabenhilfe profitierten im vergangenen Jahr von Januar bis Juli sieben Kinder und ab August fünf Kinder. Hier zeichneten bis zu den Sommerferien die Klassenlehrperson Marina Vaselai und ab August die Fachlehrperson Marjana Mertük verantwortlich.

Aufgrund der Bedarfserhebungen, der Stundenplanung von Kindergarten und Primarschule sowie unter Berücksichtigung der organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und finanziellen Aspekte entschied der Gemeinderat im Jahr 2018, die bis dahin seit über zehn Jahren von Gemeinde respektive Schule angebotenen Tagesstrukturen – Randstundenbetreuung (Blockzeiten), betreuter Mittagstisch und Aufgabenhilfe – beizubehalten und zusätzlich seit Schuljahr 2018/2019 während der Schulzeit eine Ganztagesbetreuung am Dienstag und Donnerstag jeweils bis 18 Uhr anzubieten. Bis zu den Sommerferien wurden am Dienstagnachmittag vier und am Donnerstagnachmittag sechs Kinder betreut. Seit August betreuen nun Betty Pascali oder Ginna Zgraggen am Dienstagnachmittag fünf Kinder und am Donnerstagnachmittag sechs Kinder im Rahmen der ergänzenden Betreuungs- und Förderangebote.

Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018 beschloss der Souverän die Reglemente über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil (Kinderbetreuungsreglement, KBR) sowie die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Eggenwil an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement, EBR). Das von der Einwohnergemeindeversammlung im Juni 2010 genehmigte Kostendach über jährlich 30 000 Franken im Sinne einer Defizitgarantie wurde unverändert übernommen.

Für den betreuten Mittagstisch wird den Eltern ein Betrag von 15 Franken bei fixer Anmeldung und 17 Franken bei sporadischer Inanspruchnahme des Angebots in Rechnung gestellt. Für die Aufgabenhilfe werden zusätzlich zur Betreuungseinheit sechs Franken je Lektion und Kind verrechnet. Die Ganznachmittagsbetreuung wird mit 55 Franken je Kind fakturiert; kürzere Betreuungseinheiten werden mit entsprechend tieferen Tarifen abgerechnet. Gestützt auf das Elternbeitragsreglement können erwerbstätige Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde für ihre Kinder bis zum Abschluss der Primarschule Betreuungsbeiträge bei den Sozialen Diensten beantragen, dies unabhängig vom Betreuungsort. Die Anspruchsberechtigung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.

Wie die Rechnung 2019 zeigt, ergab sich für den Mittagstisch bei einem Aufwand von 57 715 (53 799) Franken gegenüber einem Ertrag von 34 288 (34 404) Franken ein Defizit von 23 427 (19 395) Franken. Für die Betreuungsstunden/Aufgabenhilfe resultierte bei einem Aufwand von 18 103 (11 190) Franken gegenüber einem Ertrag von 18 208 (7011) Franken praktisch eine ausgeglichene Rechnung (Vorjahr Fehlbetrag von 4179 Franken). Damit wurden die Löhne, Verbrauchsmaterial und Administration zu rund 69 (64) Prozent durch Elternbeiträge gedeckt. Mit der Übernahme des Gesamtdefizits von 23 322 (23 574) Franken durch die Gemeinde wurde das bewilligte Kostendach um 6678 (6426) Franken unterschritten. Seit Mitte 2018 gewährt der Bund unter anderem Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde im Jahr 2019 erstmals Subventionen in der Höhe von 6710 Franken erhalten, weshalb sich die eigentliche Nettobelastung der Gemeinde um diesen Betrag auf 16 612 Frank reduziert. Raumnutzung und Nebenkosten wie Strom, Wasser und Reinigung wurden nicht berechnet respektive blieben in der Abrechnung Tagesstrukturen unberücksichtigt.

Gemeinderat und Schulpflege danken allen an der Organisation und Durchführung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung beteiligten Personen für die engagierte und kompetente Mitarbeit.

Verlängerung der Eingabefrist «Submission K 271, Rotrainstrasse und Kuppelweg» bis 8. Mai

Strassenbauprojekt «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Belagssanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen»

Im November 2016 hiess die Einwohnergemeindeversammlung das Strassenbauprojekt «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Belagssanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen» gut und genehmigte für den Gemeinde-Kostenanteil einen Verpflichtungskredit von 4,2 Millionen Franken. Der Regierungsrat genehmigte das Projekt im Juni 2019. Im November letzten Jahres erfolgte die erste Ausschreibung. Die Submission im offenen Verfahren beinhaltet auch die Strassenbau-, Erdbau- und Werkleitungsarbeiten sowie die Kunstbauten im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Rotrainstrasse und des Kuppelwegs, wofür die Gemeindeversammlung im November 2018 einen Verpflichtungskredit von 1,29 Millionen Franken genehmigte.

Nachdem lediglich zwei Unternehmen Angebote unterbreitet hatten und die Eingabesummen erheblich über den Kostenvoranschlägen respektive Kreditlimiten lagen, entschieden die kantonale Abteilung Tiefbau und der Gemeinderat, das Verfahren abzubrechen und zu wiederholen. Die Neuausschreibung im Amtsblatt/Simap und Bremgarter Bezirks-Anzeiger erfolgte am 13. März mit einer ursprünglichen Eingabefrist bis 24. April. Aufgrund der gegenwärtigen ausserordentlichen Lage wurde die Frist im Einvernehmen zwischen Kanton und Gemeinde bis 8. Mai verlängert. Dies entspricht auch den KBOB-Empfehlungen zum Umgang mit laufenden und geplanten Beschaffungen vom 27. März 2020.

BBA 13.03.2020 – 2. Ausschreibung Bauauftrag K 271 Eggenwil IO, Rotrainstrasse und Kuppelweg

Bericht über die Dienstbereitschaft 2019 der Feuerwehr

Übungen, Inspektionen, Ernstfalleinsätze

Wie dem Bericht der Feuerwehrkommission entnommen werden kann, führte die Ortsfeuerwehr Eggenwil während des vergangenen Jahres insgesamt 41 (Vorjahr: 42) Übungen durch. Die Alarmübung fand am 1. Mai statt, wobei sämtliche Anforderungen gemäss Norm-Kataster Ernstfall-Anforderungen erfüllt wurden. Die Hauptübung erfolgte am 31. August im Rahmen des Blaulichttags mit Einweihung des neuen Tanklöschfahrzeugs. Im Jahr 2019 mussten fünf (6) Ernstfalleinsätze geführt werden.

Mannschaftsbestand, Ersatzpflichtige

Auf Anfang 2016 wurde die Feuerwehr Eggenwil aufgrund der Einwohnerzahl, des Risikokatasters und des Gebäudeversicherungskapitals durch die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) in die Grössenklasse II umgeteilt. Per Ende Februar 2020 leisteten total 58 (60) Leute aktiv Dienst (inklusive drei Frauen für die Kinderbetreuung im Ernstfall). Damit wird der für die Grössenklasse II geltende Sollbestand von 43 zuzüglich der erforderlichen Spezialisten (Sanität, Verkehr, Elektra) erfüllt. Einzig beim Atemschutz ist gegenwärtig ein Unterbestand zu verzeichnen. Im Oktober 2019 erfolgte die alljährlich jeweils im vierten Quartal stattfindende Rekrutierung neuer Feuerwehrleute. Per Ende 2019 waren 188 (189) Personen ersatzpflichtig.

Persönliche Ausrüstung, Korpsmaterial

Die persönliche Ausrüstung und das Korpsmaterial (Feuerwehrgeräte) befinden sich in einem vollständigen, zweckmässigen und einwandfreien Zustand.

Feuerwehrlokal, Aussendepot

Das im Jahr 2008 erweiterte und renovierte Feuerwehrlokal/-magazin an der Kochsmattstrasse 4 sowie das Feuerwehr-Aussendepot an der Wyderstrasse im Weiler Hohfoor sind ebenfalls zweckmässig und weisen einen guten Zustand auf.

Fahrzeuge, Ersatzbeschaffung TLF 2

Im Gegensatz zum im Jahr 2008 neu beschafften Logistik-Transportfahrzeug «Flexi» für den Mehrzweckeinsatz hatte das 1989 erworbene und 2008 nochmals überholte Tanklöschfahrzeug (TLF) seinen Dienst nach 30-jährigem Einsatz weit mehr als erfüllt. Aus diesem Grund genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung im November 2018 für die Ersatzbeschaffung einen Verpflichtungskredit von brutto 460 000 Franken. Am 31. August 2019 erfolgte die Vorstellung samt Einweihung mit Segnung und Taufe des neu im Dienst der Feuerwehr Eggenwil stehenden Hauptfahrzeugs «Flamme». Wie der am 13. März 2020 publizierten Schlussabrechnung entnommen werden kann, verbleibt der Einwohnergemeinde wie erwartet eine Nettobelastung von rund 270 000 Franken.

Alarmeinrichtungen, Wasserbezugsorte

Die Kontrollen der Alarmeinrichtungen (mindestens monatlich) sowie der Wasserbezugsorte (rund 70 Hydranten auf dem Gemeindegebiet jährlich, Auslösung der Löschreserve monatlich) gaben ebenfalls zu keinen Beanstandungen Anlass.

Hundekontrolle 2020

Ende April wird die Hundetaxe 2020 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis 19. April der Abteilung Einwohnerdienste, 056 641 90 97 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch, sowie in der nationalen Hundedatenbank «AMICUS» zu melden. Die Verwaltung wird folglich die entsprechende Mutation im Register vornehmen, und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 30. März führte die Regionalpolizei Bremgarten zum dritten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 06.30 und 09.30 Uhr haben von 344 gemessenen Fahrzeugen deren 50 oder 15 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 33 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 14 Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: 2 Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: 1 Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 66 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 3. April 2020

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