Coronavirus (COVID-19) – Gemeindemitteilung vom 01.04.2020
Aktualisierte Informationen und Ergänzungen zu den bisherigen COVID-19-Newslettern vom 13., 16., 19., 21. und 25.03.2020

Aktuelle Lage in der Schweiz
Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt, steigt die Anzahl COVID-19-Erkrankungsfälle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein weiter. Das BAG hat bis heute Mittwochmorgen, 1. April 2020, 17 139 laborbestätigte Fälle erfasst. Das sind 963 mehr als gestern Dienstag, 31. März. Bislang sind 378 Menschen im Zusammenhang mit einer laborbestätigten Covid-19-Erkrankung gestorben. Gemäss der Zählung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die laut eigenen Angaben auf Meldungen der Kantone beruht, kamen bisher 452 Menschen durch das Coronavirus ums Leben.
Aktuelle Lage im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau liegen derzeit 549 laborbestätigte Fälle vor, 50 mehr als gestern Dienstagnachmittag. 94 Personen sind hospitalisiert. 27 Personen werden auf Intensivstationen behandelt, die auch alle künstlich beatmet werden müssen. Bisher sind 11 Personen an den Folgen des Coronavirus verstorben. Mit weiteren Fällen muss gerechnet werden.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat aktuell 5042 Anträge für Kurzarbeit bewilligt, wovon 68 609 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind. Rund 3700 Gesuche sind hängig. Seit der Bundesrat per 16. März die ausserordentliche Lage erklärt und Notrecht über die Schweiz verhängt hat, wurden bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 2557 Neuanmeldungen von Stellensuchenden registriert.
Im Kanton Aargau hat die Polizei in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen das Versammlungsverbot des Bundes festgestellt. Vor allem auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen wurden Personen angetroffen, welche sich entweder in Gruppen von mehr als 5 Personen oder unter Missachtung der sozialen Distanz sportlich betätigt haben. Ein wesentlicher Teil dieser Menschenansammlungen fand in den Nachtstunden statt. Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen und in Anbetracht der polizeilichen Feststellungen hat die Kantonsärztin am 30. März eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau seit Montag, 30. März, von 20.00 Uhr abends bis 08.00 Uhr morgens geschlossen sind. Widerhandlungen gegen die Anordnung dieser Verfügung werden gestützt auf Art. 10f Abs. 2 lit. a COVID-19-Verordnung 2 mit Busse bestraft.
Aktualisierte, ergänzende Informationen der Gemeinde
Aufgrund der gegenwärtigen Informationslage und gestützt auf die aktuellen, teils verschärften Vorschriften, Erläuterungen und Empfehlungen von Bund und Kanton ist die Eggenwiler Bevölkerung gebeten, folgende Ergänzungen bzw. Präzisierungen zu den am 13., 16., 19., 21. und 25. März 2020 publizierten COVID-19-Gemeindemitteilungen zu beachten:
- Gleichzeitig mit der vom Bundesrat per 16. März 2020 landesweit verfügten Schulschliessung hat der Gemeinderat u.a. die Aussetzung der kommunalen Tagesstrukturen und die Schliessung des Mehrzweckgebäudes samt des Spiel-, Sport- und Begegnungsraums auf dem Schulareal angeordnet. Die Eggenwiler Anlage bleibt weiterhin grundsätzlich gesperrt. Als Konsequenz aus der nun ergangenen kantonalen Verfügung ergibt sich verschärfend, dass bei Nichtbefolgen der angeordneten Massnahme diese auch zwangsweise durchgesetzt werden kann, nötigenfalls mit Hilfe der Polizei. Ausserdem werden Fehlbare, die die Anlage zwischen 20.00 und 08.00 Uhr betreten, mit Busse bestraft.
Mit steigenden Temperaturen dürften erfahrungsgemäss gerade Schul-, Sport- und Freizeitanlagen auch zu späten Abendstunden wieder zu beliebten Treffpunkten für Gruppierungen Jugendlicher und junger Erwachsenen werden. Alle Beteiligten, insbesondere der Schulhauswart und das Bauamt, sind auch weiterhin angewiesen, das Verbot konsequent durchzusetzen und falls notwendig, die Regionalpolizei (Repol) zu avisieren. Die Repol wird die Plätze in den von ihr betreuten Vertragsgemeinden noch regelmässiger und strenger kontrollieren. Der Gemeinderat behält sich vor, nebst der erfolgten Beschilderung des Verbots technische Massnahmen treffen zu lassen, um die Nutzung der Sporteinrichtungen (Fussballtore, Volleyball-Körbe) zu unterbinden;
- Grundsätzlich ist es (noch) nicht verboten, an bisher zulässigen Feuerstellen in der Natur zu grillieren. Aber auch hier gilt, dass Gruppierungen von mehr als 5 Personen verboten sind. Und ebenso bei Gruppen bis zu 5 Personen sind zwingend eine Distanz von zwei Metern einzuhalten sowie alle weiteren Hygiene- und Verhaltensempfehlungen des BAG zwingend einzuhalten. Der Gemeinderat appelliert an die Bevölkerung, das Grillieren auf den eigenen Garten oder Balkon zu beschränken;
- Zwischenzeitlich wurden u.a. die Altkleidersammlung vom 2. April, der kostenlose Kompostbezug für die Eggenwiler Bevölkerung vom 4. April, sämtliche Gottesdienste an Palmsonntag und über Ostern, das Muttertagsständchen der Musikgesellschaft vom 8. Mai, die Volksabstimmung vom 17. Mai und weitere Anlässe abgesagt. Unter der Rubrik Veranstaltungen der Gemeindehomepage wird laufend nachgeführt, ob ein Anlass stattfindet oder nicht bzw. verschoben ist;
- Seit dem 16. März ist der Präsenzunterricht und somit der ordentliche Unterricht an allen Schulen untersagt. Die Anordnung gilt vorderhand bis zum Ende der Frühlingsferien am 19. April. Es ist davon auszugehen, dass die aktuell ausserordentliche Lage noch länger anhält und der Bundesrat das Verbot von Präsenzunterricht an den Schulen auch nach den Frühlingsferien aufrechterhalten muss. Deshalb hat das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) am 30. März eine Weisung erlassen, die das strukturierte Unterrichten ab dem 20. April in Form eines «Fernunterrichts» regelt. Die Schulen sind zudem beauftragt, das Betreuungsangebot während der Coronavirus-Pandemie weiter aufrechtzuerhalten, also auch während der Frühlingsferien. Fernunterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in der Regel zuhause lernen und arbeiten und die Wissensvermittlung aus der Distanz erfolgt. Der Lehrauftrag obliegt dabei weiterhin der Schule. Die Eltern hingegen sind verantwortlich, den Tagesablauf zusammen mit ihren Kindern zu planen und ihnen für das selbstständige Lernen einen möglichst geeigneten Arbeitsplatz zuhause zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Schule Eggenwil wird also im Grundsatz die bisherige Handhabung weitergeführt, dies aber mit Erweiterung von Video-Unterricht für alle Klassen. Die Eltern werden über die Einzelheiten weiterhin durch die Schulleitung mit separaten Elternbriefen informiert;
- Die Situation ist auch für die lokalen und regionalen Unternehmen besonders herausfordernd und nicht absehbar. Deren gesunden Mitarbeitenden wollen und können arbeiten – nur die Arbeit fehlt. Innerhalb der Gemeinde Eggenwil können bei folgenden einheimischen Produzenten direkt vor Ort Lebensmittel eingekauft werden:
- Einwohnerinnen und Einwohner, die sich aufgrund der derzeitigen ausserordentlichen Lage in einer finanziellen Notsituation befinden, sind gebeten, sich telefonisch an die Verwaltungsleitung (Gemeindeschreiber Walter Bürgi oder Stellvertreterin Ursula Staubli, 056 641 90 90) zu wenden. Diese steht auch für weitere Informationen, die Unterstützung in administrativen Belangen (etwa Anmeldung Kurzarbeit, RAV etc.) und bei der Vermittlung von Hilfe aller Art zur Verfügung;
- Das Coronavirus stellt unsere Gesellschaft vor grosse Herausforderungen. Es ist eine Ausnahmesituation, die wir erleben, und sie betrifft jede und jeden von uns. Gerade jetzt sind manche Menschen auf Hilfe angewiesen. Und es gibt viele Menschen, die helfen wollen.
Besonders gefährdete Einwohnerinnen und Einwohner, die Hilfe benötigen, etwa beim Einkaufen von Lebensmitteln, bei der Besorgung von Medikamenten oder in anderen wichtigen Angelegenheiten, können sich seit dem 17. März direkt an Jessica Hausherr, Badenerstrasse 17a, 079 860 09 65, als Anlaufstelle und Koordinatorin der freiwilligen Nachbarschaftshilfe Eggenwil «I guete Händ mal umgekehrt» melden.
Auch auf der neuen Plattform Aargauerinnen und Aargauer helfen finden sich zu diesem Thema umfassende Informationen und Anlaufstellen. Ebenso bieten die auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Sozialdienste und Gesundheitswesen aufgelisteten Stellen Hilfe in allen Lebenslagen.
Der Aargauische Ärzteverband betreibt für medizinische Notfälle bzw. dringende medizinische Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus die Telefonnummer 0900 401 501. Die Bevölkerung ist dringend gebeten, diese Nummer nur in effektiven medizinischen Notfällen zu benützen und vor allem auch keine allgemeinen telefonischen Anfragen an die Notfallnummer 144 zu richten.
Sollten im Festnetz die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung, 056 641 90 90 oder die Direktnummern der Abteilungen (s. www.eggenwil.ch > Gemeindeverwaltung/technische Betriebe) nicht funktionieren, stehen der Bevölkerung in dringenden und wichtigen Fällen (z.B. Todesfälle, Wasserleitungsbruch, Stromunterbruch etc.) folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Walter Bürgi, Gemeindeschreiber/Leiter Gemeindeverwaltung,
079 280 22 76, walter.buergi@eggenwil.ch
- Ursula Staubli, Leiterin Finanzen/Gemeindeschreiber-Stv.,
079 750 33 22, ursula.staubli@eggenwil.ch
- Bruno Meier, Leiter technische Betriebe/Dienste,
079 577 16 04, bruno.meier@eggenwil.ch
Das Versammlungsverbot des Bundesrats, das nächtliche Betretungsverbot des Kantons für die Schulanlage sowie die allgemeinen Verhaltensanweisungen bzw. Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz, abrufbar unter www.bag.admin.ch > neues Coronavirus, sind weiterhin strikte einzuhalten.
Informationen zum Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite unter www.ag.ch/Coronavirus zu finden.
Gemeinderat und Verwaltung danken der Bevölkerung von Herzen für ihre Unterstützung und Solidarität. Ein besonderes Dankeschön gebührt all denjenigen Mitmenschen, die sich mit Kraft und Mut dafür einsetzen, dass die Versorgung auch weiterhin funktioniert.
Bleiben Sie gesund und optimistisch!

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 1. April 2020, 20.00 Uhr
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