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Gemeindemitteilung vom 11.01.2024

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 24. November sind rechtskräftig; Ausnahmebewilligung an Sportfischerverein Bremgarten für diesjährige «Reussputzete»; Erteilte Baubewilligung; Öffentliche Auflage Baugesuche; Gesuche um ordentliche Einbürgerung; Steuerbussen 2023; Rechenschaftsbericht des Betreibungsamtes Eggenwil 2023 – grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister; Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe; Letzte Frist für Umtausch des blauen Papierführerausweises; Elektronische Autobahnvignette 2024; Aus der Gemeinde-Statistik 2023; Grüngutvignetten 2023 nur noch diesen Monat gültig

Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023 am 28. Dezember 2023 in Rechtskraft erwachsen. Der Einbürgerungsbeschluss unter Traktandum 2 wurde abschliessend gefasst.

Ausnahmebewilligung an Sportfischerverein Bremgarten für diesjährige «Reussputzete»

Der Sportfischerverein Bremgarten an der Reuss setzt sich seit Jahrzehnten nebst der Wahrung und Hebung der Fischerei in der Reuss sowie der Verbesserung und Ordnung der bestehenden Fischereiverhältnisse ebenso aktiv für den Umweltschutz ein. So führt der Verein auch dieses Jahr die «Reussputzete» durch. Der am Samstag, 24. Februar, entlang des Reussufers aufgefundene Unrat wird wiederum an geeigneten Sammelstellen deponiert und schliesslich mittels eines kleinen Transportfahrzeugs abgeführt.

Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat dem Verein gestützt auf die Vorschriften des Strassenverkehrsrechts wiederholt eine Ausnahme- respektive Sonderbewilligung für das Befahren von mit Fahrverbot belegten Zufahrtsstrassen und -wegen in der Eggenwiler Reussebene erteilt.

Die Gemeindebehörde dankt den Verantwortlichen des Sportfischervereins Bremgarten an der Reuss und allen beteiligten Helfern erneut für ihr allseits geschätztes wertvolles Engagement zugunsten von Natur und Landschaft.

Erteilte Baubewilligung

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat gestützt auf die Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen sowie der Nutzungsbewilligung der kantonalen Sektion Wasserbau und der fischereirechtlichen Bewilligung der kantonalen Sektion Jagd und Fischerei Bernhard Hartmann, Eggenwil, die Baubewilligung für den Neubau von drei Einfamilienhäusern (1 EFH und 1 DEFH) am Junebach mit gemeinsamer Tiefgarage auf den Parzellen Nrn. 191 und 501, Oberdorfstrasse 2, 4 und 6, erteilt.

Öffentliche Auflage Baugesuche

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) werden die nachstehenden publikationspflichtigen Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 12.01.2024):

Baugesuch Nr. 2024/01 (BVUAFB.24.39)
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Adrian Staffelbach,
Im Winkel 2, 5620 Bremgarten
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Hunziker Architekten AG,
Täfernstrasse 26, 5405 Baden-Dättwil
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 120 (ehemalige Schweinemästerei) und Neubau Industriehalle Staffelbach (Metallbau-/Reparaturbetrieb A. Staffelbach AG, Künten) mit 4 ½ Zimmer-Attikawohnung
Lage: Parzelle Nr. 485, Badenerstrasse 36
Zone: innerhalb der Bauzone, Gewerbezone GC
(privatrechtliche Erschliessung gem. § 4 Abs. 2 BNO)
Zusatzbewilligung: Kant. Abteilung für Baubewilligungen
   
Baugesuch Nr. 2024/02
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Hans Rudolf Müller,
Badenerstrasse 32, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Hunziker Architekten AG,
Täfernstrasse 26, 5405 Baden-Dättwil
Bauvorhaben: Neubau freistehende Dreifachgarage in Holzkonstruktion
Lage: Parzelle Nr. 18, südwestlich EFH Gebäude Nr. 116, Badenerstrasse 32
Zone: innerhalb der Bauzone, Gewerbezone GC

Die beiden Baugesuche liegen vom 15. Januar bis 13. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 4 BauG, § 60 BauV).

Gesuche um ordentliche Einbürgerung

Gemäss § 21 Abs. 2 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) hat der Gemeinderat Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 21 Abs. 1 KBüG erfüllt sind.

Mit Eingaben vom 31. Oktober respektive 14. Dezember 2023 stellten folgende Personen bei der Gemeinde Eggenwil das Gesuch um ordentliche Einbürgerung:

  • Steinbach geb. Emmerich, Anja-Britta, geb. 1956, weiblich, deutsche Staatsangehörige, in Eggenwil, Buechweg 10
  • Weinzierl, Andreas Oliver, geb. 1979, männlich, und Weinzierl geb. Otz, Tina, geb. 1979, weiblich, mit ihren Kindern Raphael Felix, geb. 2013, männlich, Katharina Sophie, geb. 2016, weiblich, und Rebecca Lea, geb. 2018, weiblich, alle deutsche Staatsangehörige, in Eggenwil, Im Rebhügel 25

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation (Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 12.01.2024) dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu den beiden Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Steuerbussen 2023

Gemäss Steuergesetz fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu. Aus dem Rechnungsjahr 2023 ergibt sich für Eggenwil ein Gemeindeanteil von 8619 Franken (Vorjahr: 7201 Franken).

Rechenschaftsbericht des Betreibungsamtes Eggenwil 2023 – grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister

Seit Anfang März 2022 wird das Betreibungsamt Eggenwil durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten geführt. Wie mit Gemeindemitteilung vom 17. November 2023 informiert, hat das Obergericht auf Ersuchen der beteiligten Gemeinden mit Entscheid vom 8. November 2023 den Zusammenschluss der Gemeinden Arni, Berikon, Eggenwil, lslisberg, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen und Widen zum Betreibungskreis «Regionales Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt» genehmigt. Damit wird auch das Betreibungsamt Eggenwil seit Beginn dieses Jahres nicht mehr als rechtlich eigenständiges Amt geführt, sondern ist fortan Teil des gemeinsamen neuen Betreibungskreises.

Im vergangenen Jahr reduzierte sich beim Betreibungsamt Eggenwil mit 264 die Gesamtzahl der eingegangenen Betreibungs-, Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren (inklusive Abreiseanzeigen/Rückweisungen) im Vergleich zum Vorjahr (292). Die eingegangenen Betreibungsbegehren lagen mit 187 auf Vorjahresniveau (186). Davon wurden 19 (4) Begehren zurückgewiesen. Bei allen ausgestellten 158 (173) Zahlungsbefehlen handelte es sich um die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs. Die in Betreibung gesetzten Forderungen der Gläubiger nahmen mit 1 847 924 Franken gegenüber dem Vorjahr (475 750 Franken) massiv zu.

Total überwies das Betreibungsamt Eggenwil 214 767 Franken (168 713 Franken) an die Gläubiger, wovon 73 144 Franken (45 019 Franken) auf Zahlungen an die Abteilung Finanzen entfielen.

Die Gemeinde musste letztes Jahr alleine beim Betreibungsamt Eggenwil 17 (18) Betreibungsbegehren mit einer betriebenen Gesamtsumme von 59 540 Franken (162 111 Franken) einleiten. Infolge fruchtloser Pfändung oder nach Ablauf des Lohnpfändungsjahrs wurden der Gemeinde 4 (7) Verlustscheine im Gesamtwert von 14 000 (24 216) Franken ausgestellt.

Nach wie vor betreffen die meisten Zahlungsbefehle offene Krankenkassenprämien, Steuerforderungen, Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Betreibungen von Inkassobüros (abgetretene Forderungen) nahmen ebenfalls zu.

Weitere Zahlen aus dem Betreibungsamt Eggenwil: Erhobene Rechtsvorschläge: 12 (26), Auskünfte aus dem Betreibungsregister: 195 (204), ausgestellte Konkursandrohungen: 1 (3), vollzogene Pfändungen: 57 (71), ausgestellte Verlustscheine: 24 (44), Rechtshilfegesuche von anderen Ämtern: 2 (4).

Grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Betreibungsregistereinträgen

Für die bei der Gemeinde in Verzug stehenden Beträge bestehen vielfach Ratenzahlungsvereinbarungen. Bleiben Zahlungen dennoch aus, werden die Steuer- oder Gebührenforderungen nach mehrfach erfolglosen Mahnungen konsequent betrieben.

Einträge im Betreibungsregister bleiben gesetzlich fünf Jahre bestehen. In den letzten Jahren erreichten die Gemeindebehörde zunehmend Gesuche um vorzeitige Löschungen. Solche Begehren zur Löschung einer zu Recht erfolgten Betreibung werden in der Regel abgewiesen, auch dann, wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen worden ist. Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass Betreibungen in den Registern festzuhalten sind. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs kann jede Person über sich selbst oder – wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird – über eine andere Person beim Betreibungsamt Einsicht in das Betreibungsregister verlangen oder sich Auszüge daraus geben lassen. Dieses öffentliche Register soll Dritten als Informationsquelle zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person dienen (beispielsweise vor Abschluss eines Mietverhältnisses). Würden erledigte Betreibungen regelmässig vorzeitig wieder gelöscht, würde Dritten gegenüber ein falsches Bild vermittelt und damit letztlich Sinn und Zweck des Betreibungsregisters unterlaufen. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr lediglich in zwei hinreichend begründeten Ausnahme- respektive Härtefällen die vorzeitige Löschung von Betreibungsregistereinträgen bewilligt.

Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe

Gestützt auf das seit 2003 geltende Sozialhilfe- und Präventionsgesetz besteht für wirtschaftlich schwache Eltern respektive Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann. Der Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe besteht, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind die im gleichen Haushalt lebenden Eltern oder ein allein erziehender Elternteil des neugeborenen Kindes. Weiterführende Informationen sowie das erforderliche Gesuchsformular sind auf der Website des Kantonalen Sozialdienstes abrufbar.

Letzte Frist für Umtausch des blauen Papierführerausweises

Die Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen müssen diese bis spätestens am 31. Oktober dieses Jahres gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Danach verliert der Papierführerausweis seine Wirkung als Legitimationsdokument, die Fahrberechtigung für die Lenkerin oder den Lenker bleibt bestehen. Weitere Informationen sowie das Formular zum Umtausch finden sich auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau.

Elektronische Autobahnvignette 2024

Die Autobahnvignette 2024 ist seit Anfang Dezember 2023 erhältlich. Dieses Jahr können sich Käuferinnen und Käufer erstmals entscheiden, ob sie von den Vorteilen der neuen E-Vignette profitieren möchten oder die herkömmliche Klebevignette kaufen. Die E-Vignette ist nicht mehr ans Fahrzeug gebunden, sondern an das Kontrollschild und kostet unverändert 40 Franken. Detaillierte Informationen dazu sind auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erhältlich.

Die elektronische Vignette kann online über den Webshop «Via Portal» des BAZG unter www.e-vignette.ch bezogen werden. Vorsicht: Gewisse Websites verlangen dreist höhere Preise. Es ist deshalb empfehlenswert, die E-Vignette nur über die genannte offizielle Plattform zu kaufen.

Aus der Gemeinde-Statistik 2023

Bevölkerung

Im Jahr 2023 standen 7 (Vorjahr: 3) Geburten 9 (4) Todesfällen und 76 (60) Zuzüge 91 (79) Wegzügen entgegen. Bei 9 (6) Personen erfolgte eine Umwandlung der Kurzaufenthalts- in eine Aufenthaltsbewilligung, was zu einer Berücksichtigung bei der ständigen Wohnbevölkerung führte. Die Einwohnerzahl betrug per 31. Dezember letzten Jahres 1031 (1039) Personen.

Davon waren 266 (282) römisch-katholisch, 172 (178) evangelisch-reformiert, 593 (579) oder 57,5 Prozent (55,7 %) unbekannter Konfession (konfessionslos/andere) sowie 498 (502) weibliche und 533 (537) männliche Personen.

Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung inklusive Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Ausländer betrug am Jahresende 202 (196) Personen oder 19,4 Prozent (18,9 %) aus 34 (34) verschiedenen Nationen. Am stärksten vertreten sind nach wie vor die deutschen Staatsangehörigen mit 33,2 Prozent (35,2 %) der ausländischen Wohnbevölkerung.

Von der Gesamtbevölkerung sind 172 (163) Personen zwischen 65 und 79 Jahre, 48 (51) Personen sind über 80 Jahre alt. Somit befinden sich 220 (214) Einwohner oder 21,3 Prozent (20,6 %) im Pensionsalter, 209 (215) Personen oder 20,3 Prozent (20,7 %) sind jünger als 20 Jahre.

Seit August 2017 haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, alle Formalitäten im Zusammenhang mit einem Wohnorts- oder Wohnungswechsel auch im Internet abzuwickeln. 2023 wurden den Einwohnerdiensten Eggenwil via eUmzugAG gesamthaft 31 (33) Weg-, Zu- und Umzüge elektronisch gemeldet.

Stimmberechtigte

Ende 2023 waren 671 (681) Stimmberechtigte verzeichnet, davon 335 (342) Frauen und 336 (339) Männer.

Gebäude, Haushaltungen

Per 31. Dezember 2023 waren bei der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV 395 (392) Gebäude mit einem Gesamtversicherungswert von 346 (329) Millionen Franken registriert. Gleichzeitig zählte die Gemeinde 461 (458) Haushaltungen (Post).

Hundekontrolle

Per Ende 2023 waren in der Gemeinde 90 (89) Hunde registriert.

Motorfahrzeuge

Ende September letzten Jahres waren in der Gemeinde Eggenwil nebst anderen Fahrzeuggruppen und -arten 646 (648) Personenwagen, 133 (140) Motorräder, 78 (71) Motorfahrräder, 56 (56) Nutzfahrzeuge und 22 (23) landwirtschaftliche Motorfahrzeuge registriert. Der Motorisierungsgrad (Anzahl PW pro 1000 Einwohner) sank leicht auf 620,6 (620,7). Auch der Aargauer Motorisierungsgrad verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozent auf 582,7 (586,3).

Gemeindeversammlungen

Seit der Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde per 1. Januar 2022 finden nur noch zwei anstatt vier Gemeindeversammlungen pro Jahr statt. An der letztjährigen Sommer-Gemeindeversammlung (Rechnung 2022) beteiligten sich 52 (43) Stimmberechtigte oder 7,6 Prozent (6,3 %). Es wurden 6 Sachgeschäfte behandelt. An der Winter-Versammlung 2023 (Budget 2024) entschieden 60 (49) Stimmberechtigte oder 8,9 Prozent (7,1 %) über 4 Vorlagen und bewilligten darunter den inzwischen rechtskräftigen Verpflichtungskredit über 1 360 000 Franken für den Ausbau und die Sanierung der Kirchrainstrasse. Es wurde im vergangenen Jahr kein fakultatives Referendum ergriffen.

Gemeinderat

Der Gemeinderat hielt im vergangenen Jahr 20 (21) ordentliche Sitzungen ab, wobei nebst einer Vielzahl von Kenntnisnahmen, Vorberatungen oder Entscheide von untergeordneter Bedeutung 99 (116) Hauptgeschäfte behandelt wurden. Das Protokoll der Gemeinderatssitzungen 2023 umfasst 598 (543) Seiten. Zudem erfüllten die Behördenmitglieder ihre Abordnungen in den kommunalen, regionalen und kantonalen Organisationen und nahmen an zahlreichen Besprechungen und Augenscheinen oder Informationsveranstaltungen teil.

Weitere statistische Informationen können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Zahlen und Fakten abgerufen werden.

Grüngutvignetten 2023 nur noch diesen Monat gültig

Die Grüngutvignetten 2023 (silbern) verlieren Ende dieses Monats ihre Gültigkeit. Behälter, die bei der Abfuhr vom 6. Februar nicht mit der neuen, gelben Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert. Auch im laufenden Jahr werden von März bis November wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten Dezember bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2024 sind auf dem im Dezember allen Haushalten zugestellten Beiblatt zum Abfallkalender ersichtlich. Die Jahresvignetten 2024 für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk «Grüngut» auf das Postkonto der Einwohnergemeinde Eggenwil, Finanzverwaltung, 5445 Eggenwil (CH62 0900 0000 5001 3141 8, 50-13141-8), wird die Grüngutvignette gerne auch per Post zugestellt.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 11. Januar 2024

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