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Coronavirus (COVID-19) – Gemeindemitteilung vom 19.03.2020

Aktuelle Informationen und Ergänzungen/Präzisierungen der am Montag, 16.03.2020, durch den Gemeinderat angeordneten Sicherheitsmassnahmen (ergänzt Newsletter vom 16.03.2020): Rückblick bisherige Umsetzung lokale Massnahmen; Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung; Leerung Briefkasten Post und Verwaltung; Gebührenmarken für Kehricht, Sperrgut und Grüngut; Veranstaltungen; Häckseldienst findet statt; Einzelner Gemüsemarktstand am Samstagmorgen auf dem Dorfplatz ist wie bisher zulässig; Bewilligung an Guggisberg Agro AG für sofortigen Direktverkauf von Gemüse; Unterstützung von besonders gefährdeten Personen; Anlaufstelle für Einwohner, die sich aufgrund der derzeitigen ausserordentlichen Lage in einer finanziellen Notsituation befinden; Absage der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung vom 17.05.2020; Vorsorgliche Planung bei Absage der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 17.und 19.06.2020; Einschränkungen für Beerdigungen und Trauerfeiern; Notfall-Telefonnummern und E-Mail-Adressen

Vergangenen Montag, 16. März 2020, hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz erklärt und im Rahmen des verhängten Notrechts diverse einschneidende Massnahmen beschlossen, welche für das private und öffentliche Leben sowie die Wirtschaft massive Einschränkungen bedeuten. Kantone und Gemeinden sind daran, die bundesrätlichen Anordnungen fortlaufend umzusetzen.

Zu den wichtigsten bisher verfügten Massnahmen gehören die Aussetzung des Schulunterrichts, die Schliessung von Verkaufsläden, welche zur Deckung des alltäglichen Lebensbedarfs nicht zwingend notwendig sind, das Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie weitgehende Weisungen an die Gesundheitseinrichtungen.

Seit Dienstagnachmittag appelliert der Bundesrat eindringlich an die Bevölkerung:

«Bleiben Sie zu Hause, insbesondere, wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen. Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!»

Die auf kommunaler Stufe durch den Gemeinderat angeordneten lokalen Massnahmen (vgl. dazu Gemeindemitteilungen vom 13. und 16. März 2020) konnten inzwischen zielgerichtet und erfolgreich umgesetzt werden. Die 75 Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule Eggenwil haben – wie in der vorbereiteten Pandemie- und Betriebssicherheitsplanung der Gemeinde vorgesehen – bereits am Morgen des ersten Tags der Schulschliessung von den Lehrpersonen Unterrichtsmaterialien und Instruktionen erhalten. Das schulische Betreuungsangebot wurde zu Beginn der Woche von sechs Familien beziehungsweise zehn Kindern in Anspruch genommen. Gegenwärtig werden alle Schülerinnen und Schüler durch ihre Eltern oder anderweitig betreut. Dies kann sich allerdings auch wieder ändern; im Bedarfsfall wird die schulische Notbetreuung weiterhin angeboten.

Ebenso reibungslos hat die temporäre Übernahme der in die Gemeindeverwaltung integrierten Postagentur Eggenwil durch die Poststelle Bremgarten AG 1 an der Zürcherstrasse 6 funktioniert. Die am Montagabend erfolgte grundsätzliche Schliessung des Schalters im Gemeindehaus respektive die Beschränkung des persönlichen Kundenkontakts auf wichtige und unaufschiebbare Anliegen wurde bislang von nahezu ausnahmslos allen Bürgerinnen und Bürgern anstandslos akzeptiert.

Im Verlauf dieser Woche gab es naturgemäss unzählige Fragen und Anliegen aus der Bevölkerung, von Gewerbetreibenden und anderweitigen Betrieben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute Nachmittag die präzisierenden Erläuterungen zur wiederholt revidierten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) des Bundesrats erneut aktualisiert. Die Antworten auf zahlreiche Fragen zum Verbot für Veranstaltungen und Betriebe sowie das soeben aufgeschaltete Video «Coronavirus – Die Lage ist ernst!», welches schnell und einfach erklärt, für welche Tätigkeiten man das Haus noch verlassen kann und was man besser nicht mehr tut, finden sich auf der Homepage des BAG.

Der Regierungsrat plant Massnahmen, um die von der Coronavirus-Pandemie besonders stark betroffenen Unternehmen und Gewerbebetriebe (KMU, Gastro-, Handels-und Handwerksbetriebe, Kulturschaffende usw.) mit Soforthilfe zu unterstützen. Über die konkrete Ausgestaltung soll unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Beschlüsse des Bundesrats in einer Woche entschieden werden.

In Anbetracht der gegebenen Situation ist mit einer Zunahme von Sozialhilfegesuchen zu rechnen. Dies einerseits durch Personen, die bisher im Stundenlohn angestellt waren oder selbstständig erwerbend sind und nun aufgrund der Massnahmen keine Arbeit beziehungsweise kein oder ein ungenügendes Einkommen erzielen. Andererseits können zunehmend Personen bedürftig werden, deren Anspruch auf prioritär geltend zu machende Leistungen aufgrund der aktuellen Lage nicht mehr detailliert geprüft werden kann (beispielsweise Personen, deren Anspruch auf Alimentenbevorschussung aufgrund der ausserordentlichen Lage nicht abschliessend geprüft werden kann). Um die materielle Grundsicherung für die Klientinnen und Klienten sicherzustellen, sollen die Sozialdienste einen Notbetrieb aufrechterhalten.

Erfreulicherweise haben sich bis zur Stunde 15 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eggenwil gemeldet, die bei der Unterstützung von besonders gefährdeten Personen (Menschen ab 65 Jahren oder mit bestehender Vorerkrankung) helfen möchten (vgl. dazu auch den am Dienstag, 17. März 2020, allen Haushaltungen zugestellten und nachfolgend abrufbaren Flyer von Jessica Hausherr, Eggenwil).

Flyer Jessica Hausherr betr. Angebot zur Unterstützung besonders gefährdeter Personen

Aufgrund der bisherigen Anfragen aus der Bevölkerung und gestützt auf die aktualisierten Vorschriften, Erläuterungen und Empfehlungen von Bund und Kanton ist die Eggenwiler Bevölkerung gebeten, folgende Ergänzungen bzw. Präzisierungen zu den am 13. und 16. März 2020 verordneten lokalen Sicherheitsmassnahmen zu beachten:

  • «Nur» der Schalter im Gemeindehaus ist geschlossen, nicht die Verwaltung und der technische Dienst. Das Personal hält hinter den Kulissen die Kernaufgaben/-dienstleistungen sowie die kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebe aufrecht und ist während der normalen Öffnungszeiten via Telefon oder E-Mail erreichbar. Etliche Dienstleistungen können auch via Gemeindehomepage online abgewickelt werden (eUmzug, Angebote am Online-Schalter).
    Nur in absolut dringenden und notwendigen Fällen sind persönliche Kundenkontakte nach telefonischer Voranmeldung und unter strikter Einhaltung der Gesundheits- und Hygienevorschriften sowie der Abstandsregeln möglich;
  • Sowohl der gelbe Briefkasten der Post vor dem Eingang zum Gemeindehaus als auch der Einwurf der Gemeindeverwaltung werden wie gewohnt bedient;
  • Die Gebührenmarken für Kehricht und Sperrgut sind auch beim Kundendienst respektive Kiosk von Coop Sunnemärt und Migros-Supermarkt in Bremgarten erhältlich. Sämtliche Gebührenmarken, Gebührenplomben für Kehricht-Container des Gewerbes sowie die Jahresvignetten und Gebührenmarken für Grüngutbehälter gemäss Abfallkalender und Entsorgungs-Wegweiser Eggenwil 2020 werden auf Bestellung bei den Einwohnerdiensten unter 056 641 90 97 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch gegen Rechnung oder Vorauszahlung auf das Postkonto der Einwohnergemeinde Eggenwil, Finanzverwaltung, 5445 Eggenwil (CH62 0900 0000 5001 3141 8, 50-13141-8), per Post zugestellt;
  • Unter der Rubrik Veranstaltungen der Gemeindehomepage wird laufend nachgeführt, ob ein Anlass stattfindet oder abgesagt bzw. verschoben ist;
  • Für den von der Gemeinde angebotenen Häckseldienst am kommenden Samstag, 21. März 2020, haben sich bislang 24 Einwohnerinnen und Einwohner an 21 verschiedenen Standorten auf dem Gemeindegebiet angemeldet. Diese Aktion des Service public wird durchgeführt. Dabei werden die Hygienevorschriften und Abstandsregeln strikte eingehalten. Die Anmeldefrist läuft noch bis morgen Freitag, 20. März 2020, 12.00 Uhr;
  • Der vom Biohof Grumolo Verde (Familie Sonja Frei und Lukas Walde, Unterdorfstrasse 8a) jeweils am Samstagmorgen auf dem Dorfplatz angebotene einzelne Lebensmittelmarktstand mit Gemüsen und Früchten unterliegt nicht dem Verbot des Bundes und darf wie bisher stattfinden;
  • Im Einvernehmen mit dem Kanton hat der Gemeinderat auf dem Zirkularweg in Gutheissung des gestrigen Gesuchs der Guggisberg Agro AG an der Badenerstrasse 7 unter Auflagen die Bewilligung für den sofortigen Direktverkauf von Gemüse bewilligt;
  • Besonders gefährdete Einwohnerinnen und Einwohner (Personen der Risikogruppen ab 65 Jahren oder mit bestehender Vorerkrankung), die Hilfe benötigen, etwa beim Einkaufen von Lebensmitteln, der Besorgung von Medikamenten oder anderen wichtigen Angelegenheiten, wollen sich bitte bei Jessica Hausherr, Badenerstrasse 17a, 079 860 09 65, als Anlaufstelle und Koordinatorin melden;
  • Einwohnerinnen und Einwohner, die sich aufgrund der derzeitigen ausserordentlichen Lage in einer finanziellen Notsituation befinden, sind gebeten, sich telefonisch an die Verwaltungsleitung (Gemeindeschreiber Walter Bürgi oder Stellvertreterin Ursula Staubli, 056 641 90 90) zu wenden. Diese steht auch für weitere Informationen zur Verfügung, wie etwa bezüglich Unterstützung von Risikogruppen zu Hause, Regionales Arbeitsvermittlungszentrum, Kurzarbeit etc.;
  • Das Veranstaltungsverbot nach Art. 6 Abs. 1 der COVID-19-Verordnung gilt vorerst bis zum 19. April 2020. Eine Verlängerung dieser Massnahme hätte zur Folge, dass die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 17. und 19. Juni 2020 abgesagt werden müssten. Der Gemeinderat prüft derzeit vorsorglich, welche vorgesehenen Geschäfte für die kommenden Gemeindeversammlungen ohne weitere Konsequenzen aufgeschoben werden könnten und welche nicht;
  • Nicht unter das Veranstaltungsverbot fallen Beerdigungen im engen Familienkreis. Dabei sind die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz einzuhalten. Grössere Trauerfeiern mit einer unbestimmten Anzahl Teilnehmenden sind nicht zulässig (Art. 6 Abs. 4 der COVID-Verordnung).

Der Aargauische Ärzteverband betreibt für medizinische Notfälle bzw. dringende medizinische Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus die Telefonnummer 0900 401 501. Die Bevölkerung ist dringend gebeten, diese Nummer nur in effektiv medizinischen Notfällen zu benützen und vor allem auch keine allgemeinen telefonischen Anfragen an die Notfallnummer 144 zu richten.

Sollten die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung, 056 641 90 90 oder die Direktnummern der Abteilungen (s. www.eggenwil.ch > Gemeindeverwaltung/technische Betriebe) nicht funktionieren, stehen der Bevölkerung in dringenden und wichtigen Fällen (z.B. Todesfälle, Wasserleitungsbruch, Stromunterbruch etc.) folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Die allgemeinen Verhaltensanweisungen bzw. Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) betreffend Hygiene und sozialer Distanz, abrufbar unter www.bag.admin.ch/neues Coronavirus, sind weiterhin strikte einzuhalten.

Informationen zum Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite unter www.ag.ch/Coronavirus zu finden.

Gemeinderat und Verwaltung setzen alles daran, der Bevölkerung auch weiterhin den bestmöglichen Service public zu bieten. Sollte es dennoch in Ausnahmefällen länger dauern, danken wir für die Geduld. Jetzt ist der Moment da, an dem alle zusammenhalten. Gemeinsam werden wir diese Ausnahmesituation meistern. Bleiben Sie gesund!

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 19. März 2020, 19.00 Uhr

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.

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