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Gemeindemitteilung vom 25.01.2024

Punktlandung beim Steuerabschluss 2023; Schulverwalter/in und Verwaltungsangestellte/r 40 % per 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung gesucht; Eggenwil erfüllt nach wie vor Aufnahmepflichtquote; Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren im Restaurant Sternen; Steuererklärung 2023; Steuererklärungsdienst für ältere Menschen; Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 7. Februar, getestet; Notfalltreffpunkt Eggenwil bei der Schulanlage

Punktlandung beim Steuerabschluss 2023

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung vom Ergebnis des Steuerabschlusses 2023 Kenntnis genommen und die Steuerabrechnungen zuhanden des Kantons und der Kirchgemeinden bestätigt.

Gemeindesteuern

Mit 3,087 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2023 bei einem Steuerfuss von 106 Prozent um 28 870 Franken oder 0,9 Prozent über dem Budget. Gegenüber der Vorjahresrechnung 2022 muss ein geringes Minus von 23 320 Franken oder 0,7 Prozent verzeichnet werden.

Sondersteuern

Bei den Sondersteuern, bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Hundesteuern, resultierte ein Ertrag von 143 200 Franken gegenüber dem Budgetwert von 114 400 Franken. Im Vorjahr 2022 wurden 103 080 Franken vereinnahmt. Der Hauptanteil der Sondersteuern 2023 entfällt erneut auf Grundstückgewinnsteuern in Höhe von 134 190 Franken (Vorjahr: 87 000 Franken).

Steuerkraft

Die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 % umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) steigt von 2828 Franken im Jahr 2022 auf 2831 Franken im Jahr 2023. Damit ist die aktuelle Steuerkraft so hoch wie letztmals im Vorjahr und im Jahr 2009. Der im Aargau seit 2017 zur Anwendung gelangende Normsteuerertrag pro Einwohner (berechnet aus den Steuern der natürlichen Personen – nominiert mit dem mittleren Steuerfuss des Kantons – sowie den Gemeindeanteilen an den Steuern der juristischen Personen, den Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) wird durch den Kanton berechnet und auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Zahlen und Fakten publiziert, sobald dieser bekannt ist.

Steuerausstand und Verluste

Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) betrug per Jahresende 208 252 Franken oder 6,4 Prozent (Vorjahr: 6,2 %). Der Bruttoausstandswert (Netto-Ausstand zuzüglich Habensaldo) verglichen mit dem Sollbetrag des Rechnungsjahres 2023 belief sich auf 338 238 Franken oder 11,2 Prozent (11,7 %), wovon 42,3 Prozent (36 %) nicht in Verzug waren.

Der Forderungsverlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2023 belief sich in Eggenwil auf 0,1 Prozent (-0,09 %). Im Rechnungsjahr 2023 hat der Gemeinderat als Bezugsbehörde in einem besonderen Ausnahmefall einen Steuererlass bewilligt. Hingegen wurden keine Rückkäufe von Verlustscheinen unter ihrem Wert (Teilverzicht) genehmigt.

*Nachtrag gemäss den Kennzahlen (Ausstand und Verlust) aus dem Steuerabschluss 2023 des Kantonalen Steueramts vom 2. Februar 2024: Der Bezirk Bremgarten wies einen Steuerausstand von 13,9 % (13,5 %) und der Kanton Aargau einen solchen von 14,3 % (13,9 %) auf. Der Verlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2023 belief sich in Eggenwil auf 0,10 % (-0,09 %), im Bezirk Bremgarten auf 0,28 % (0,25 %) und über den gesamten Kanton berechnet auf 0,33 % (0,30 %).

Vergütungszins, Verzugszins und Gebühren

Für verspätete Steuerzahlungen (Gemeinde- und Sondersteuern) wurden 8980 Franken (8000 Franken) Verzugszinsen erhoben. Zudem wurden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Gesamtbetrag von 5850 Franken (5610 Franken) eingenommen. Auf der anderen Seite entrichtete die Gemeinde Vergütungszinsen im Betrag von 2770 Franken (1220 Franken).

Steuerbussen

Laut Steuergesetzgebung fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu. Aus dem Rechnungsjahr 2023 ergibt sich für Eggenwil ein Gemeindeanteil von 8619 Franken (7201 Franken).

Schulverwalter/in und Verwaltungsangestellte/r 40 % per 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung gesucht

Wie mit Gemeindemitteilung vom 5. Mai 2023 bekannt gegeben, haben sich Schulleiterin Franziska Pedersen und Schulverwalterin Doris Wernli nach 13 respektive 16 Jahren im Dienste der Gemeinde entschieden, per Ende des laufenden Schuljahres 2023/2024, das heisst per 31. Juli 2024, in den vorzeitigen Ruhestand zu treten.

Bereits im April letzten Jahres hat der Gemeinderat nach eingehender Evaluation der Nachfolgeregelung auf dem Berufungswege lic. phil. Rudolf Etter, derzeit noch Klassenlehrperson der 5./6. Klasse und Schulleiter-Stellvertreter der Schule Eggenwil, als Nachfolger von Franziska Pedersen per 1. August 2024 mit einem Arbeitspensum von 40 Prozent respektive gemäss kantonaler Ressourcierung des BKS gewählt.

Den Teilaufgabenbereich «Betreuung Asylsuchende» von Doris Wernli wird Rahel Wismer, Leiterin Einwohnerdienste und Soziale Dienste, übernehmen.

Nun sucht die Gemeindebehörde für die familiäre Dorfschule, an welcher gegenwärtig 100 Schulkinder vom Kindergarten bis zur 6. Primarklasse in altersdurchmischten Klassen unterrichtet werden, per 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung eine schul- und bildungsaffine Persönlichkeit als Schulverwalter/in und Verwaltungsangestellte/r mit einem Arbeitspensum von 40 Prozent (30 % zugunsten der Schule und 10 % zur allgemeinen Unterstützung der Gemeindeverwaltung, insbesondere beim Telefon- und Schalterdienst).

Das auf einigen Online-Stellenportalen sowie in den Printmedien publizierte Stelleninserat kann auch auf der Gemeindehomepage oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden:

Gemeinde Eggenwil – Stelleninserat «Schulverwalter/in und Verwaltungsangestellte/r 40 %»

Organigramm Gesamtgemeinde Eggenwil, Stand 01.01.2024

Organigramm Gemeinderat/Verwaltung Eggenwil, Stand 01.01.2024

Eggenwil erfüllt nach wie vor Aufnahmepflichtquote

Im Jahr 2023 wurden schweizweit insgesamt 30 223 Asylgesuche sowie 22 796 Anträge auf Schutzstatus S gestellt. Für das Jahr 2024 erwartet das Staatssekretariat für Migration (SEM) ähnliche Zahlen. Zum aktuellen Zeitpunkt geht das SEM für das Jahr 2024 von 25 000 (+/- 5000) Anträgen auf Schutzstatus S und von 30 000 Asylgesuchen aus. Die Szenarien des SEM sind allerdings mit Unsicherheit behaftet und müssen je nach Verlauf des Kriegs in der Ukraine oder der Migrationsbewegungen laufend angepasst werden.

Das SEM hat dem Kanton Aargau im Jahr 2023 insgesamt 3221 Personen zugewiesen (1416 aus dem regulären Asylbereich sowie 1805 mit Schutzstatus S). Aufgrund der aktuellen Szenarien des SEM rechnet der Kantonale Sozialdienst (KSD) für das Jahr 2024 mit rund 3500 Zuweisungen von Personen aus dem regulären Asylbereich sowie Personen mit Status S. Dementsprechend wird die Unterbringungssituation auch im Jahr 2024 für die Gemeinden und den Kanton herausfordernd bleiben.

Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben. Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.

Gemeinden, welche die fortwährend der Lage angepasste Aufnahmepflichtquote nicht erfüllen, erhalten vom Kanton eine Zuweisungsverfügung zur Aufnahme der noch ausstehenden Anzahl Personen beziehungsweise der Meldung von Plätzen. Bei ungenutztem Ablauf der Vorlaufzeit von 30 Tagen stellt der KSD den betroffenen Gemeinden eine Kostenpauschale für die Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag in Rechnung.

Die Gemeinde Eggenwil nimmt seit 1990 nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf. Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 11,83 Personen (Stichdatum 1. Januar 2024) beherbergt und betreut Eggenwil derzeit 13 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der 2018 neu erbauten gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft beim Gemeindehaus. Zurzeit sind keine schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine (Ausweis S) mehr privat untergebracht.

Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren im Restaurant Sternen

Kommenden Mittwoch, 31. Januar, treffen sich die Eggenwiler Seniorinnen und Senioren um 11.30 Uhr zum nächsten gemeinsamen Mittagessen im Restaurant zum Sternen in Eggenwil. Der beliebte und rege besuchte Anlass bietet Gelegenheit, in gemütlicher und geselliger Runde bestehende Kontakte zu vertiefen und neue zu knüpfen, um miteinander zu plaudern, zu lachen oder zu diskutieren und dabei erst noch ein feines Mittagessen zu geniessen. Dieses Angebot der Pro Senectute Aargau ist vom Bundesamt für Sozialversicherungen subventioniert, weil es in besonderem Masse die Selbstständigkeit und Autonomie von älteren Menschen fördert.

Die Mittagstisch-Leiterin Rosmarie Tellenbach nimmt An-/Abmeldungen gerne unter 056 633 40 12 oder 079 825 53 91 entgegen. Die Daten der diesjährigen Mittagstische können dem Veranstaltungskalender auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Veranstaltungen oder dem nachstehend abrufbaren Flyer entnommen werden.

Pro Senectute Aargau – Flyer Mittagstisch 2024 für Eggenwiler Seniorinnen und Senioren im Restaurant Sternen

Steuererklärung 2023

In diesen Tagen wird die Steuererklärung 2023 verschickt. Die Software «EasyTax 2023» steht auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download bereit. Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren.

Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner sind gebeten, die Steuererklärung bis 31. März einzureichen, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Bis dahin müssen grundsätzlich für Fristerstreckungen keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni können unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2023 erfolgen ab dem 1. Juli 2024 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).

Steuererklärungsdienst für ältere Menschen

Die Pro Senectute Aargau unterstützt ältere Menschen zu günstigen Konditionen beim Ausfüllen von einfachen Steuererklärungen. Die Dienstleistung wird von kompetenten Fachpersonen bei den Auftraggebenden zu Hause erbracht. Die Tarife orientieren sich am jeweiligen steuerbaren Einkommen und Vermögen. Weitere Informationen können dem Prospekt «Steuererklärungsdienst» entnommen werden, welcher im Gemeindehaus aufliegt. Bei Fragen ist die Pro Senectute, Beratungsstelle Bezirk Bremgarten, unter 056 622 75 12 oder bremgarten@ag.prosenectute.ch erreichbar.

Selbstverständlich hilft das Gemeindesteueramt allen Steuerpflichtigen bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Steuern gerne weiter.

Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 7. Februar, getestet

Sirenen können Leben retten – wenn sie richtig funktionieren und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 7. Februar, findet wiederum in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15.15 Uhr der alljährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der stationären und mobilen Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen und Hinweise zu den Verhaltensregeln im Ernstfall können unter www.sirenentest.ch abgerufen werden.

Notfalltreffpunkt Eggenwil bei der Schulanlage

Notfalltreffpunkt Eggenwil bei der Schulanlage

Jeder Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Dort erhält die Bevölkerung im Ereignisfall Informationen und Unterstützung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Notfalltreffpunkte werden bei Bedarf kurzfristig besetzt, sobald dies von den zuständigen Stellen angeordnet wird. Die Behörden informieren über Radio/Fernsehen (SRG) und App/Internet (Alertswiss). Der Notfalltreffpunkt in der Gemeinde Eggenwil befindet sich auf dem teils überdachten Schulhausplatz (Pausenhalle) beim Mehrzweckgebäude an der Kustergasse 5. Weitere Informationen können dem Mitte Oktober 2020 allen Haushaltungen zugestellten und nachstehend auch als PDF-Dokument abrufbaren Flyer sowie der Website www.notfalltreffpunkt.ch entnommen werden.

Flyer Notfalltreffpunkt NTP Eggenwil beim Mehrzweckgebäude, Kustergasse 5 (Stand 30.04.2020)

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 25. Januar 2024

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