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Gemeindemitteilung vom 05.05.2023

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats sowie des Vizeammanns am 18. Juni 2023 – Bekanntgabe des angemeldeten Kandidaten; Vorzeitige Pensionierungen bei Schulleitung und -verwaltung; Öffentliche Auflage Baugesuch; Grundwasserschutzzone für Quellwasserfassung Rigelstuel genehmigt; Muttertagsständchen mit Festwirtschaft auf dem Schulhausplatz am 12. Mai; Waldumgang mit der Bevölkerung und ein Baum fürs Leben der jüngsten Einwohnerinnen und Einwohner am 13. Mai; Gemeindeverwaltung bleibt an Auffahrt und am Freitag, 19. Mai, geschlossen – Pikettdienst

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats sowie des Vizeammanns am 18. Juni 2023 – Bekanntgabe des angemeldeten Kandidaten

Wie mit Gemeindemitteilung vom 5. April 2023 informiert, findet infolge des Wegzugs von Vizeammann Michael Stoll am 18. Juni 2023 die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 22. Oktober 2023 erfolgen.

Bis zum Ablauf der Anmeldefrist heute Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr, wurde folgender Kandidat als Mitglied des Gemeinderats und Vizeammann form- und fristgerecht angemeldet:

  • Vogel Pascal Philipp, 1979, von Wangen an der Aare BE, Badenerstrasse 13, parteilos

Der angemeldete Kandidat wird den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel zur Kenntnis gebracht. Im ersten Wahlgang kann jedoch jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt ist respektive wird (§ 27a GPR). Bei Gemeinderatswahlen ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen; eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Die Wahlunterlagen werden den rund 700 Stimm- respektive Wahlberechtigten am 22. Mai 2023 zusammen mit den Vorlagen der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung zugestellt. Bei Gemeinderatswahlen wird das Wahlbüro nicht wie bei sonstigen Abstimmungen und Wahlen durch den Gemeindeammann und Gemeindeschreiber, sondern durch eine gewählte Stimmenzählerin geleitet.

Die Inpflichtnahme des neugewählten Gemeinderats erfolgt durch den Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Regierungsrat Dieter Egli, anlässlich der nächsten Inpflichtnahmefeier am 22. Juni 2023 in Aarau.

Weitere Informationen zu Gemeindewahlen (Wählbarkeit, Amtsdauer, Unvereinbarkeiten, Wahlverfahren etc.) finden sich auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Wahlen und Abstimmungen. Bei Fragen steht gerne auch die Gemeindekanzlei zur Verfügung.

Vorzeitige Pensionierungen bei Schulleitung und -verwaltung

Schulleiterin Franziska Pedersen und Schulsekretärin Doris Wernli haben sich entschieden, per Ende des kommenden Schuljahres 2023/2024, das heisst per 31. Juli 2024, in den frühzeitigen Ruhestand zu treten.

Franziska Pedersen übernahm Anfang Juni 2011 als Nachfolgerin von Gaby Schneider die pädagogische, personelle und organisatorische/administrative Führung der Schule Eggenwil. Aufgrund der Neuorganisation der kommunalen Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule mit der damit einhergehenden Aufhebung der Schulpflege wurde die Schulleitung mit einem Arbeitspensum von 45 Prozent per 1. Januar 2022 in die Gemeindeverwaltung integriert und direkt dem Gemeinderat unterstellt.

Nach der Schliessung der Poststelle an der Kochsmattstrasse übernahm die Gemeinde per 1. September 2008 die Postagentur in die Verwaltung. Auf den selben Zeitpunkt wurde aufgrund der Kündigung der Schulsekretärin, die bis dahin ihre Aufgaben zu Hause erledigt hatte, auch das Schulsekretariat in die Verwaltung integriert. Heute steht die frühere Poststellen- und Postagenturleiterin Doris Wernli mit einem 60-Prozent-Pensum im Dienste der Gemeinde. Davon entfallen 40 Prozent auf die Schulverwaltung, 10 Prozent auf allgemeine Schalter- und Telefondienste der Verwaltung und 10 Prozent auf die Betreuung der Asylsuchenden.

Nach einer eingehenden Evaluation der Nachfolgeregelung hat der Gemeinderat lic. phil. Rudolf Etter, bislang Klassenlehrperson der 5./6. Klasse der Primarschule Eggenwil, als Nachfolger von Franziska Pedersen gewählt. Rudolf Etter wird bereits ab 1. August dieses Jahres mit einem Pensum von 5 Prozent als Schulleiter-Stellvertreter die Bereichsleitung Finanzen und IT übernehmen, dies mit entsprechender Reduktion des Pensums von Schulleiterin Pedersen.

Die Stelle von Doris Wernli wird anfangs kommenden Jahres öffentlich ausgeschrieben.

Gemeinderat und Verwaltung danken Franziska Pedersen und Doris Wernli bereits an dieser Stelle für ihre stets engagierte, pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der Gemeinde respektive Schule Eggenwil, wünschen ihnen weiterhin viel Freude und Genugtuung bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben und heissen gleichzeitig Rudolf Etter herzlich als Nachfolger von Franziska Pedersen willkommen.

Öffentliche Auflage Baugesuch

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 05.05.2023):

Baugesuch Nr. 2023/01
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Anna-Frieda Kessler und Martin Widmer,
Kochsmattstrasse 21, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Martin Widmer
Bauvorhaben: Anbau einer Vertikalliftanlage (Behindertenlift) im Aussenbereich
Lage: Parzelle Nr. 171-2, Südwestseite MFH Gebäude Nr. 243, Kochsmattstrasse 21
Zone: innerhalb der Bauzone, Wohnzone WG3

Das Baugesuch liegt vom 8. Mai bis 6. Juni 2023 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Grundwasserschutzzone für Quellwasserfassung Rigelstuel genehmigt

Die Wasserversorgung Eggenwil ist eine unselbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt respektive ein eigenwirtschaftlich betriebenes Gemeindewerk (Spezialfinanzierung) nach Gemeindegesetz im Eigentum der Einwohnergemeinde Eggenwil. Das Wasserwerk hat die Aufgabe und Verpflichtung, die Bevölkerung, das Gewerbe und die Landwirtschaft mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität, unter genügendem Druck und in ausreichender Menge zu versorgen. Zudem muss die Kapazität des Netzes genügen, um Störungssituationen zu beherrschen und Brandbekämpfungseinsätze der Feuerwehr mit dem erforderlichen Löschwasser bei ausreichendem Druck zu gewährleisten. Nebst den übrigen Wasserversorgungsanlagen ist die Einwohnergemeinde Eggenwil auch Eigentümerin der Bauten und Anlagen der Quellwasserfassung Rigelstuel.

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer verlangt für alle im öffentlichen Interesse liegenden Trinkwasserfassungen die Ausscheidung von Schutzzonen. Die Gewässerschutzverordnung enthält Einzelheiten über die Nutzungsbeschränkungen und legt die Normen für die Bemessung der Schutzzonengrösse fest. Gemäss kantonalem Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern scheiden die Gemeinden nach Massgabe der Bundesgesetzgebung und der Vorgaben des Kantons durch Einzelverfügungen die Schutzzonen aus. Die kantonale Fachstelle prüft vorgängig die Schutzzonen auf ihre Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung und genehmigt sie.

In Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erliess der Gemeinderat im Anschluss an die Gewährung des rechtlichen Gehörs am 6. Februar 2023 fünf Einzelverfügungen an die jeweils betroffenen Grundeigentümer über die Zuweisung der Grundstücke in die Schutzzone mit den entsprechenden Nutzungsbeschränkungen. Nachdem die Schutzzonen für die Quellwasserfassung Rigelstuel auf zwei Gemeindegebieten liegen, war das Schutzzonenreglement sowohl durch den federführenden Gemeinderat Eggenwil als auch für die auf Wider Boden liegenden Grundstücke durch den Gemeinderat Widen zu erlassen. Als Kompensation des Ertragsausfalls infolge der Nutzungsbeschränkung auf einer Parzelle (Weideverbot ausserhalb der Vegetationsperiode und Verbot von Hof- und Recyclingdüngern) wurde dem betroffenen Grundeigentümer durch die Gemeinde Eggenwil eine einmalige Entschädigung für 25 Jahre im Gesamtbetrag von 7480 Franken zu Lasten der Spezialfinanzierung Wasserwerk zugesprochen.

Nach Ablauf der Beschwerdefrist sind alle Einzelverfügungen in Rechtskraft erwachsen. In der Folge hat die kantonale Abteilung für Umwelt die Grundwasserschutzzonen am 18. April 2023 genehmigt. Das rechtskräftige Schutzzonenreglement – Wald/Landwirtschaft für die Quellwasserfassung Rigelstuel der Einwohnergemeinde Eggenwil vom 24. März 2022 samt zugehörigem Gefahrenkataster und Konfliktplan sowie der Schutzzonenplan vom 13. August 2020 können jederzeit bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Die Schutzzonen und das Reglement sind in 15 Jahren wieder zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Muttertagsständchen mit Festwirtschaft auf dem Schulhausplatz am 12. Mai

Die Musikgesellschaft Eggenwil lädt am Freitagabend, 12. Mai, um 19.30 Uhr alle Mütter und die gesamte Bevölkerung zum traditionellen Muttertagsständchen auf dem Schulhausplatz ein. Nebst dem unterhaltsamen Platzkonzert ist mit einer Festwirtschaft mit Grill auch für das leibliche Wohl gesorgt. Die Organisatoren freuen sich auf zahlreiche Besucher und einen geselligen Abend.

Waldumgang mit der Bevölkerung und ein Baum fürs Leben der jüngsten Einwohnerinnen und Einwohner am 13. Mai

Am Samstag, 13. Mai, lädt die Gemeinde Eggenwil die Bevölkerung zum traditionellen Waldumgang ein. Der Anlass beginnt um 13.30 Uhr bei der Waldhütte Cheserholz. Nach der Begrüssung durch Gemeinderätin und Ressortvorsteherin Sabrina Meyer informieren Kreisförster Rolf Fankhauser und Revierförster Urs Huber während des Rundgangs über die verschiedenen Aspekte der Waldnutzung (Rohstoffe, Naturschutz, Erholung).

Um 15 Uhr bekommen auch am diesjährigen Waldumgang die jüngsten Eggenwiler Einwohnerinnen und Einwohner der Jahrgänge 2021 bis 2023 einen «Geburtsbaum» als Andenken geschenkt. Unter fachkundiger Anleitung durch Urs Huber können die Eltern zusammen mit ihren Sprösslingen «ihre» Birke – den Baum des Jahres 2023 – in der Nähe der Waldhütte einpflanzen. Dazu erhalten die Kinder zur Erinnerung eine Urkunde mit den besten Wünschen für ihren künftigen Lebensweg:

«So wie Dein Baum heranwächst, all seinen Naturgewalten trotzt, sich zu seiner vollendeten Grösse entwickelt und sein Leben weitergibt – so sollst auch Du heranwachsen, all Deinen Hindernissen trotzen und als zufriedener, glücklicher Mensch an Dein Ziel gelangen.»

Anschliessend sind alle herzlich zum gemütlichen Beisammensein vor der Waldhütte bei Gratis-Wurst und -Getränk eingeladen. Der Gemeinderat und die Natur- und Umweltkommission freuen sich auf eine zahlreiche Teilnahme an diesem besonderen Anlass für alle Generationen. Der Einladungsflyer wurde allen Haushaltungen zugestellt und kann nachstehend auch als PDF-Dokument abgerufen werden. Die Eltern der neugeborenen Kinder haben eine persönliche Einladung mit Anmeldetalon erhalten.

Einladungsflyer zum Waldumgang Eggenwil vom 13.05.2023

Gemeindeverwaltung bleibt an Auffahrt und am Freitag, 19. Mai, geschlossen – Pikettdienst

Die Gemeindeverwaltung bleibt an Christi Himmelfahrt am Donnerstag, 18. Mai und am Freitag, 19. Mai, geschlossen. Während dieser Zeit ist bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Angelegenheiten Gemeindeschreiber Walter Bürgi unter 079 280 22 76 erreichbar. Bei technischen Problemen (Wasserleitungsbruch, Stromunterbruch) steht Bruno Meier, Leiter technische Betriebe, unter 079 577 16 04 zur Verfügung.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 5. Mai 2023, 12.40 Uhr

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