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Gemeindemitteilung vom 06.02.2020

Aufhebung des Quellwasserpumpwerks Erlismatt auf Ende 2021 geplant; Öffnungszeit der Urne am Sonntag; Gesuch um ordentliche Einbürgerung; Gyrenstrasse ab morgen Freitag zum Schutz der Amphibien nachts gesperrt; Gebäude und Haushaltungen; Gesamtergebnis der Geschwindigkeitskontrollen 2019; Stellensuchende beim RAV; Zivilstandswesen 2019


Aufhebung des Quellwasserpumpwerks Erlismatt auf Ende 2021 geplant

Quellwasserpumpwerk Erlismatt der Wasserversorgung Eggenwil. Bild: GK/05.02.2020
Quellwasserpumpwerk Erlismatt der Wasserversorgung Eggenwil. Bild: GK/05.02.2020

Das Gemeindewasserwerk hat die Aufgabe und Verpflichtung, die Bevölkerung, das Gewerbe und die Landwirtschaft mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität, unter genügendem Druck und in ausreichender Menge zu versorgen. Zudem muss die Kapazität des Netzes genügen, um Störungssituationen zu beherrschen und Brandbekämpfungseinsätze der Feuerwehr mit dem erforderlichen Löschwasser bei ausreichendem Druck zu gewährleisten.

Das Wasserversorgungsnetz Eggenwil wurde vor über 100 Jahren erstellt und seither kontinuierlich ausgebaut. Heute besteht die Wasserversorgung aus einer zweizonigen Anlage. Die Hochzone wird durch das Reservoir Hofor versorgt, welches ausschliesslich durch das Quellwasserpumpwerk (QWPW) Bürgisserberg eingespeist wird. Das überschüssige Quellwasser kann in die Niederzone respektive in das Reservoir Bürgisserberg abgegeben werden. Die Versorgung der Niederzone erfolgt durch das Reservoir Bürgisserberg. Dieses wird gespiesen durch überschüssiges Wasser aus der Hochzone sowie gepumptes Wasser aus dem QWPW Erlismatt. Zudem besteht seit 1984 die Möglichkeit, von der benachbarten Wasserversorgung Bremgarten direkt über einen Klappschacht in die Niederzone Eggenwil einzuspeisen.

Das QWPW Erlismatt wurde 1972 in Betrieb genommen. Inzwischen befinden sich das Gebäude und die Anlagen in einem baulich ungenügenden, bezüglich der Lebensmittelsicherheit gerade noch akzeptablen Zustand. Zeitnahe, grundlegende Erneuerungsmassnahmen wären unumgänglich. Hinzu kommt, dass sowohl die Ergiebigkeit der Fassung als auch die Qualität des aus dem 40 Meter tiefen Vertikalfilterbrunnen gepumpten Trinkwassers nicht optimal sind. Auch wenn das mittels UV-Anlage entkeimte Wasser die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, weist es doch vor allem bei tiefem Wasserspiegel wegen der geringen Sauerstoffsättigung erhöhte Gehalte an Ammonium und Nitrit auf. Wasser dieses reduzierten Typs ist in technischer Hinsicht von Bedeutung, da es im Fassungsschacht und in nachfolgenden Installationen zu mineralischen Ausfällungen, Ablagerungen und Trübungen kommt. Aus gesundheitlicher Sicht sind die Gehalte unbedenklich.

Im Weiteren erfordern die heute geltenden Gewässerschutzvorschriften die Anpassung des aus dem Jahre 1991 stammenden Schutzzonenplans und -reglements. Neben dem allgemeinen Schutz des Wassers ist der Schutz der unmittelbaren Umgebung einer Trinkwasserfassung von grosser Wichtigkeit. So schreibt das Gewässerschutzgesetz vor, dass zum vorsorglichen Schutz aller im öffentlichen Interesse stehenden Quell- und Grundwasserfassungen Grundwasserschutzzonen ausgeschieden werden müssen. Solche Schutzzonen werden für jede Fassungsanlage «massgeschneidert» und weisen gestaffelte Nutzungsbeschränkungen auf. Aufgrund der Vorschriften der heutigen Gewässerschutzverordnung wurde bei der Schutzzone Erlismatt, welche zu einem wesentlichen Teil im überbauten Gebiet liegt, eine umfassende Abwägung der gegensätzlichen Nutzungsinteressen erforderlich. Zu diesem Zweck liess der Gemeinderat vor geraumer Zeit einen Konfliktplan erarbeiten, welcher die Abschätzung über das Gefahrenpotenzial erleichterte. Wie dieser aufzeigt, ist für die Umsetzung aller notwendigen Massnahmen bereits für die Schutzzone S2 mit unverhältnismässig hohen Kosten zu rechnen.

Aus den genannten Gründen hat sich der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Kanton für die Schliessung der Fassung Erlismatt ausgesprochen. Diese Stilllegung setzt jedoch die Substitution von jährlich rund 30 000 Kubikmeter Wasser voraus, was etwa einem Drittel der gesamten Förder- und Bezugsmenge der Wasserversorgung Eggenwil entspricht. Folglich hat die Gemeindebehörde im Rahmen des von der Gemeindeversammlung am 22. November 2019 genehmigten Budgetkredits das Ingenieurbüro Porta AG, Brugg, mit der Überarbeitung der Generellen Wasserplanung (GWP) 2005 beauftragt. Nach den bisherigen Planungsergebnissen und Überschlagsrechnungen kann das Pumpwerk Erlismatt erst nach dem vorgesehenen Anschluss an den Regionalen Wasserverband Mutschellen (RWVM) als zusätzliche Redundanz nebst dem bestehenden Bezugsschacht Bremgarten ausser Betrieb genommen werden. Die Risiken durch häufigere extreme Wetterlagen können in versorgungstechnischer Hinsicht nur mit einer guten Infrastruktur für die Verteilung von Trinkwasser aufgefangen werden. Für eine robust aufgestellte Trinkwasserversorgung, welche die gewünschte Resilienz schafft, sind zusätzliche Transport- und Verteilleitungen zur Vernetzung und eine verstärkte regionale Zusammenarbeit bei der Wasserversorgungsplanung nötig.

Der gegenwärtige Zeitplan sieht vor, nach Abschluss der GWP-Revision und der Projektierung der Anschlussleitung an den RWVM der diesjährigen Winter-Gemeindeversammlung den entsprechenden Verpflichtungskredit zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Nach der Projektauflage soll die Bauausführung im kommenden Jahr erfolgen, sodass das Pumpwerk Erlismatt Ende 2021 ausser Betrieb genommen und die Schutzzone aufgehoben werden kann.

Öffnungszeit der Urne am Sonntag

Am kommenden Sonntag, 9. Februar, werden den Aargauer Stimmberechtigten zwei eidgenössische und eine kantonale Vorlage zum Entscheid unterbreitet. Wer noch brieflich abstimmen will, ist gebeten, das Couvert direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu werfen. Dieser wird durch das Wahlbüro am Abstimmungssonntag um 9.30 Uhr letztmals geleert. Achtung: Bitte die Hinweise für die briefliche Stimmabgabe auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises beachten. Wer persönlich abstimmen will, der kann das am Sonntag im Gemeindehaus tun. Die Urne ist von 9 bis 9.30 Uhr geöffnet.

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Gemäss § 21 Abs. 2 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) hat der Gemeinderat Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 21 Abs. 1 KBüG erfüllt sind. Mit Eingabe vom 7. Januar 2020 hat folgende Person bei der Gemeinde Eggenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Grüsner, Lukas Vitus, geb. 1997, männlich, deutscher Staatsangehöriger, in Eggenwil, Im Rebhügel 12b.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation (Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 7. Februar 2020) dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gyrenstrasse ab morgen Freitag zum Schutz der Amphibien nachts gesperrt

Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen über fünf Grad Celsius liegen, beginnen verschiedene Amphibien – Frösche, Kröten und Molche – ihre Laichplätze aufzusuchen. Aufgrund der frühen idealen klimatischen Verhältnisse haben sich die Amphibien bereits auf den Weg gemacht. Um die Tiere bei ihrem Laichzug im Bereich des Gyrenweihers in Widen zu schützen, werden auch dieses Jahr alle Zufahrtsstrassen zum Gyrenweiher (Gyrenstrasse ab Abzweigung Heinrütiweg in Eggenwil bis zum Weiher, Rebbergstrasse ab Liegenschaft Nummer 33 und Wolfeggstrasse ab Einmündung der Strasse Im Rebberg) während der Nacht zwischen 19 und 5 Uhr gesperrt. Davon ausgenommen ist einzig der Zubringerdienst zu den beiden Liegenschaften Gyrenstrasse 50 und 52. Die temporäre Verkehrsbeschränkung wird ab morgen Freitag, 7. Februar, signalisiert. Die Gemeinderäte Widen und Eggenwil danken den Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis. Mehr Informationen zum Amphibienschutz und zu den Amphibienzugstellen finden sich auch auf der Internetseite der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer.

Gebäude und Haushaltungen

Per Ende letzten Jahres zählte die Gemeinde gesamthaft 391 Gebäude mit einem Versicherungswert von total 293 546 Millionen Franken. Insgesamt waren 449 Haushaltungen (Post) registriert.

Gesamtergebnis der Geschwindigkeitskontrollen 2019

Im Jahr 2019 führte die Regionalpolizei Bremgarten insgesamt 12 (Vorjahr: 9) Geschwindigkeitskontrollen auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse durch, wovon eine Kontrolle semistationär für 5 Tage installiert worden war. Von 28 314 (4141) gemessenen Fahrzeugen haben deren 941 (680) oder 3,3 Prozent (16,4 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Gesamtbild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 721 (477) Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 162 (147) Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: 44 (43) Übertretungen, zwischen 66 bis 74 km/h: 13 (11) Übertretungen und über 74 km/h: 1 (2) Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 75 km/h (91 km/h) unterwegs. Insgesamt wurden 14 (13) Fahrzeugführer an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Auf den Gemeindestrassen erfolgten 4 (4) Geschwindigkeitskontrollen. Von 188 (214) gemessenen Fahrzeugen haben deren 60 (49) oder 31,9 Prozent (22,9 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Resultat: Zwischen 31 bis 35 km/h: 32 (30) Übertretungen, zwischen 36 bis 40 km/h: 14 (14) Übertretungen, zwischen 41 bis 45 km/h: 11 (5) Übertretungen, zwischen 46 bis 49 km/h 2 (0) Übertretung und über 49 km/h: 1 (0) Übertretung. Der schnellste Lenker war mit netto 56 km/h (44 km/h) unterwegs. Es wurden 3 (0) Fahrzeugführer an die Staatsanwaltschaft verzeigt.

Stellensuchende beim RAV

Am 31. Dezember 2019 waren 14 (Ende 2004: 21, 2005: 18, 2006: 13, 2007: 5, 2008: 12, 2009: 9, 2010: 23, 2011: 11, 2012: 16, 2013: 13, 2014: 19, 2015: 8, 2016: 21, 2017: 20, 2018: 21) Stellensuchende, davon 8 Schweizer Bürger, beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet. Von den 5 Frauen und 9 Männern erzielten am Stichtag drei Personen Zwischenverdienst oder absolvierten eine Weiterbildung.

Zivilstandswesen 2019

Beim Regionalen Zivilstandsamt Bremgarten haben im Jahr 2019 4 (3) in Eggenwil wohnhafte Paare geheiratet. Zudem verzeichnete das Zivilstandsamt 1 (2) Todesfall sowie 0 (0) Geburten, die in Eggenwil eingetreten sind. Eingetragene Partnerschaften wurden 0 (0), Anerkennungen 3 (5) und Namenserklärungen 0 (0) registriert. Das Zivilstandsamt stellte für Personen mit Heimatort Eggenwil 6 (2) Personenstandsausweise, 15 (8) Heimatscheine, 0 (0) Familienscheine, 0 (2) internationale Eheurkunden, 0 (0) internationale Todesurkunde, 0 (2) Todesurkunden, 0 (0) Anerkennungsurkunden, 5 (2) Familienausweise sowie 7 (8) Ausweise über den registrierten Personenstand aus. Im Weiteren wurden 0 (0) Trauungen im Ausland, 0 (0) Scheidungen im Ausland, 2 (1) Geburten im Ausland, 0 (1) Anerkennungen im Ausland, 2 (0) Todesfälle im Ausland, 0 (0) Namensänderungen im Ausland, 1 (14) ordentliche Einbürgerung, 1 (1) erleichterte Einbürgerung, 0 (0) Bürgerrechtsentlassungen, 2 (1) Scheidungen, 0 (0) Kindesverhältnisse, 0 (0) Namensänderungen, 0 (0) Verschollenenerklärungen, 2 (0) Vorregistrierungen der Personendaten und 0 (1) Vorsorgeaufträge erfasst.

Die Nettokosten des Regionalen Zivilstandsamtes lagen unter dem Budget. Der Beitrag der Gemeinde Eggenwil betrug 2170 Franken oder 2.06 Franken pro Einwohner (Vorjahr: 1.82 Franken, Budget: 2.49 Franken).

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 6. Februar 2020

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