Gemeindemitteilung vom 30.08.2018
Vizeammann Biagio Incollingo tritt nach 13 Jahren im Gemeinderat zurück; Ersatzwahl am 25. November 2018 – Anmeldeverfahren; Gratulation an Doris Wernli zum 10-jährigen Arbeitsjubiläum; Leicht sinkende Strompreise für das kommende Jahr; Öffentliche Auflage Baugesuch; Weiterhin Feuerverbot im Wald – Lockerung ausserhalb; Gebührenmarken ab 1. September auch bei Coop und Migros Bremgarten erhältlich; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Vizeammann Biagio Incollingo tritt nach 13 Jahren im Gemeinderat zurück; Ersatzwahl am 25. November 2018 – Anmeldeverfahren
Biagio Incollingo hat aus beruflichen Gründen seinen Rücktritt als Mitglied des Gemeinderats und als Vizeammann erklärt. Der 51-Jährige wurde vom Eggenwiler Stimmvolk auf den 1. Januar 2006 in die Gemeindeexekutive berufen. Am 1. Juni 2011 übernahm er von Alfred Tellenbach das Amt des Vizeammanns. Zu seinen wichtigsten Aufgabenbereichen gehören die Ressorts Bildung, Kultur, Sport, Freizeit und Volkswirtschaft. Nebst den laufenden Tagesgeschäften hat Incollingo in seiner Amtszeit zahlreiche Projekte mitbegleitet und zum Erfolg geführt.
Der Gemeinderat nimmt mit grossem Bedauern von der Demission Kenntnis, dankt Biagio Incollingo bereits an dieser Stelle herzlich für seine langjährige, ausgezeichnete Arbeit im Dienste der Gemeinde und wünscht ihm und seiner Familie für die Zukunft alles Gute. Die offizielle Würdigung und Verabschiedung erfolgt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2018.
Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau hat dem Demissionsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. In der Folge hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf den 25. November 2018 (eidgenössische und kantonale Volksabstimmung, ggf. Ersatzwahl Gerichtspräsidium Bremgarten) angesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis spätestens am Freitag, 12. Oktober 2018, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen, auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles abgerufen oder nachstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl Gemeinderat und Vizeammann vom 25.11.2018
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt ist respektive wird. Bei der Ersatzwahl des Gemeinderats sowie des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen; eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (vgl. auch amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 31.8.2018).
Gratulation an Doris Wernli zum 10-jährigen Arbeitsjubiläum
Nach der Schliessung der Poststelle an der Kochsmattstrasse wurde per 1. September 2008 die Postagentur in die Gemeindeverwaltung integriert. Auf den selben Zeitpunkt wurde aufgrund der Kündigung der Schulsekretärin, die bis dahin ihre Aufgaben zu Hause erledigt hatte, auch das Schulsekretariat in die Verwaltung übernommen. Seither zeichnet die frühere Poststellenleiterin Doris Wernli mit einem Arbeitspensum von 50 Prozent als Leiterin Postagentur und Schulsekretärin verantwortlich. Gemeinderat und Schulpflege danken Doris Wernli für ihre engagierte, pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der Gemeinde respektive Schule Eggenwil herzlich und wünschen ihr weiterhin viel Freude und Genugtuung bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben.
Leicht sinkende Strompreise für das kommende Jahr
Gemäss Stromversorgungsgesetz müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2019 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt.
Die AEW Energie AG als Vorlieferantin der Elektra Eggenwil sieht bei der Netznutzung eine Reduktion der Preise vor. Diese Preisanpassung wird den Kunden weitergegeben, sodass der Netznutzungspreis für Haushalte (Tarif KN) um 3,4 Prozent und der Preis für Gewerbe- und Industriekunden (Tarif GN) um 3,9 Prozent sinken.
Im Jahr 2016 konnte der Gemeinderat einen attraktiven Vertrag für die Energielieferung gemäss Lastgang für die Jahre 2017 bis 2019 aushandeln. Der derzeitige Einkaufspreis liegt deutlich unter dem aktuellen Marktpreis. Es ist davon auszugehen, dass ab dem Jahr 2020 die Energie zu wesentlich höheren Konditionen eingekauft werden muss, weshalb die Energiepreise für das kommende Jahr auf dem bisherigen Niveau belassen werden.
Die Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes hat die Abgaben für die Systemdienstleistungen von bisher 0,32 auf 0,24 Rappen/Kilowattstunden (kWh) gesenkt. Hingegen bleiben der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag (bestehend aus der bisherigen kostendeckenden Einspeisevergütung KEV und des Zuschlags für die Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen) sowie die Konzessionsgebühr zu Gunsten der Einwohnergemeinde jeweils auf den bisherigen Ständen von 2,3 respektive 0,9 Rappen/kWh.
Die ab 1. Januar 2019 gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Elektrizitätsversorgung abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie inklusive Systemdienstleistungen sowie sämtliche Abgaben (Konzessionsabgabe und Netzzuschlag) separat ausgewiesen.
Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden. Bei Fragen steht gerne auch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 31.8.2018):
| Baugesuch Nr. | 2018/10 |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Michael und Karin Stoll-Schlumpf, Im Rebhügel 42c und
Adolf Steiner-Anliker, Badenerstrasse 27, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | Stockwerkeigentümergemeinschaft Parzelle Nr. 845 und
Adolf Steiner-Anliker, Badenerstrasse 27, 5445 Eggenwil |
| Projektverfasser: | Merkli Degen Architekten ETH SIA GmbH, Ueli Degen,
Eierbrechtstrasse 47, 8053 Zürich |
| Bauvorhaben: | Neubau Gartenhalle und Gartenumgestaltung mit
Abbruch/Neubau Stützmauern auf Parzelle Nr. 845-3 (Stoll) und Erweiterung projektierte Gartenhalle auf Parzelle Nr. 54 (Steiner; Projektänderung zur rechts- kräftigen Baubewilligung Nr. 2017/01 vom 6.11.2017) |
| Lage: | Parzelle Nr. 845-3, oberste Ebene Terrassenhaus
Gebäude Nr. 345, Im Rebhügel 42c und Parzelle Nr. 54, Gebäude Nr. 93 (Abbruchobjekt), Badenerstrasse 25 |
| Zone: | innerhalb der Bauzone, Spezialzone «SP W2 Rebhügel» |
Das Baugesuch liegt vom 3. September bis 2. Oktober 2018 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Weiterhin Feuerverbot im Wald – Lockerung ausserhalb
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Montag eine erneute Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen hat sich die Situation ausserhalb des Waldes weiter entspannt. Neu gilt die Gefahrenstufe 4 von 5.
Merkblatt AGV Trockenheit Gefahrenstufe 4 von 5
Der Gemeinderat schliesst sich der kantonalen Beurteilung an. Damit ist auch in Eggenwil ausserhalb des Waldes unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen das Feuern wieder möglich. Dazu gehört insbesondere ein genügender Abstand zum Wald. Bei Wind ist wegen des möglichen Funkenflugs auf das Feuern zu verzichten.
Folgende Vorsichtsmassnahmen sind nach wie vor einzuhalten:
- Feuern im Wald ist verboten.
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.
Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Gebührenmarken ab 1. September auch bei Coop und Migros Bremgarten
Ab 1. September können die Gebührenmarken für Kehricht und Sperrgut nicht nur am Schalter der Gemeindeverwaltung, sondern zusätzlich beim Kundendienst respektive Kiosk von Coop Sunnemärt und Migros-Supermarkt in Bremgarten gekauft werden (vgl. auch Gemeindemitteilung vom 24.07.2018).
Die Gebührenplomben für Kehricht-Container des Gewerbes sowie die Jahresvignetten und Gebührenmarken für Grüngutbehälter sind aufgrund von Menge, Tarifierung und Handling nach wie vor nur bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Gebühren, Höchstmasse und weitere Informationen können dem aktualisierten Abfallkalender 2018 auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Versorgung/Entsorgung > Abfallwirtschaft entnommen werden. Der nachstehende Flyer wurde diese Woche allen Haushaltungen zugestellt.
Flyer Verkaufsstellen Abfallgebührenmarken in Bremgarten ab 01.09.2018
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 18. Juli führte die Regionalpolizei Bremgarten zum fünften Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 25 in Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 16.30 und 18.40 Uhr haben von 350 gemessenen Fahrzeugen deren 42 oder 12 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 30 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 11 Übertretungen, zwischen 61 und 65 km/h: keine Übertretung und zwischen 66 bis 74 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 72 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 30. August 2018
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