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Gemeindemitteilung vom 18.04.2024

Erteilte Baubewilligungen; Leistungsvereinbarung für «Rangerdienst» in der Reussebene abgeschlossen; Gemeindebeitrag für diesjährigen Ferienpass; Am Montag starten die Bauarbeiten am Knoten Heinrüti in Widen; Gemeindebeiträge 2024 für Bienenhaltung; Kantonale Aktion «Eingeladen» für Neuzuzüger/innen; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Erteilte Baubewilligungen

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an

  • Hans Guggisberg-Aebersold, Eggenwil, für die Installation einer Aufdach-Photovoltaikanlage (Solarstromanlage) mit einer Modulfläche von 207 m² auf der südwestlichen Dachseite der Gemüselagerhalle, Ökonomiegebäude Nr. 202, Parzelle Nr. 123, Dorfzone D, Unterdorfstrasse 8a.2;
     
  • André und Lisa Luchsinger-Thommen, Eggenwil, für die Errichtung einer Einfriedung (Sichtschutzwand aus Holz) auf Parzelle Nr. 456, entlang respektive an der Grenze zur Nachbarparzelle Nr. 458, südöstlich EFH Gebäude Nr. 281, Im Rebhügel 16.

Leistungsvereinbarung für «Rangerdienst» in der Reussebene abgeschlossen

Schutzgebiete in der Reussebene - Auszug aus dem Kulturlandplan der Gemeinde Eggenwil
Schutzgebiete in der Reussebene - Auszug aus dem Kulturlandplan der Gemeinde Eggenwil

Auf Antrag der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer und im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden stimmte der Gemeinderat im Mai letzten Jahres der Neukonzeption des Informations- und Aufsichtsdienstes (I&A) Unteres Reusstal durch die Stiftung Reusstal per 1. Januar 2024 zu und stellte für die dreijährige Projektphase des «Rangerdienstes» von 2024 bis 2026 einen jährlichen Gemeindebeitrag von 3000 Franken in Aussicht.

Inzwischen wurde gestützt auf den genehmigten Budgetkredit die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Reusstal für den I&A entlang der Reuss, das heisst innerhalb des Reussuferschutzdekret-Perimeters sowie der räumlich angegliederten Naturschutzgebiete von kantonaler oder kommunaler Bedeutung auf dem Gemeindegebiet Eggenwil, abgeschlossen. Gemäss den darin definierten Zielen und Leistungsschwerpunkten erfolgt der Rangerdienst schwergewichtig an sonnigen Wochenenden, Feiertagen und in der Ferienzeit des Sommerhalbjahrs. Die Aufsichtstätigkeit erfolgt grundsätzlich mit dem Fahrrad. Die Aufsichtspersonen tragen ihren Mitarbeiterausweis auf sich sowie die Aufsichtsbekleidung mit der Aufschrift «Information und Aufsicht Reusstal». Die Aufsichtspersonen sind unter anderem dazu verpflichtet, bei ihren Einsätzen das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren und die persönliche Integrität der Besuchenden zu respektieren. Sollten Mahnungen, Verwarnungen oder gar Anzeigen erforderlich sein, werden hierfür die offiziellen Formulare der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer verwendet. Anzeigen werden bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Kopie an den Gemeinderat eingereicht.

Zwischen der Gemeinde und der Stiftung Reusstal findet ein regelmässiger Austausch statt. Zudem hat die Leistungserbringerin ihre Einsätze im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems nach anerkannten Standards bezüglich Controlling und Revision zu erbringen und dem Gemeinderat einen jährlichen Rechenschaftsbericht zu unterbreiten.

Gemeindebeitrag für diesjährigen Ferienpass

Ferienpass Region Mutschellen-Bremgarten-Wohlen

Der Verein Ferienpass Region Mutschellen-Bremgarten-Wohlen bietet den Kindern auch in diesem Jahr sportliche, kreative und lehrreiche Kurse während der Sommerschulferien an. Mitmachen dürfen alle Kinder ab Ende des zweiten Kindergartenjahres bis einschliesslich der neunten Klasse. Für die Anmeldung gilt immer die Altersstufe vor den Sommerferien. Der Ferienpass kostet 40 Franken und ist gültig vom 6. Juli bis 11. August 2024. Er ermöglicht sowohl die Teilnahme an insgesamt über 160 Kursen als auch die Nutzung von zahlreichen Zusatzangeboten. Unter www.fepa.ch können sich die Kinder und Jugendlichen registrieren und für die Kurse anmelden.

Der Verein ist weiterhin auf die Hilfe von Sponsoren angewiesen. Der Gemeinderat hat wiederum einen Gemeindebeitrag von 300 Franken bewilligt. Vom beliebten und sinnvollen Angebot profitieren zahlreiche Kinder aus Eggenwil und der ganzen Region. Ausserdem wurde die gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeit des Vereins vom kantonalen Steueramt anerkannt, sodass die Institution seit 2017 von der Steuerpflicht befreit ist.

Am Montag starten die Bauarbeiten am Knoten Heinrüti in Widen

Der Knoten Heinrüti (Mutschellenstrasse K 127 / Eggenwilerstrasse) in Widen wird ab 22. April 2024 ausgebaut. Bild: Kant. Abt. Tiefbau
Der Knoten Heinrüti (Mutschellenstrasse K 127 / Eggenwilerstrasse) in Widen wird ab 22. April 2024 ausgebaut. Bild: Kant. Abt. Tiefbau

Kommenden Montag, 22. April, starten die Bauarbeiten am Knoten Heinrüti in Widen. Dieser wird für eine geplante Wohnsiedlung ausgebaut. Sowohl die Mutschellenstrasse K 127 als auch die Zufahrtsstrasse Eggenwilerstrasse samt Damm werden verbreitert.

Die Bauarbeiten erfolgen in verschiedenen Bauphasen und dauern mit Unterbrüchen gesamthaft drei Jahre. Im Zuge der ersten Bauphase wird die Mutschellenstrasse talseitig verbreitert. Während der Bauarbeiten ist die Fahrbahn nur einspurig befahrbar; die Verkehrsregelung erfolgt durch einen Verkehrsdienst. Ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit ist die Mutschellenstrasse in der Regel zweispurig befahrbar. Die Bauarbeiten der Bauphase 1 dauern rund fünf Wochen.

Die anschliessenden Bauphasen betreffen vorwiegend die auszubauende Erschliessung Eggenwilerstrasse. Auf diesem Abschnitt sind umfangreiche Dammschüttarbeiten erforderlich. Dies hat Mehrverkehr auf dem Knoten und Behinderungen auf der Eggenwilerstrasse zur Folge. Bei hohem Baustellverkehrsaufkommen und bei Bedarf wird im Knotenbereich ein Verkehrsdienst eingesetzt. In der Abschlussphase im Jahr 2026 erfolgt auf der Mutschellenstrasse der definitive Deckbelagseinbau.

Weitere Informationen zum Strassenbauprojekt sind auf der Website der kantonalen Abteilung Tiefbau abrufbar.

Gemeindebeiträge 2024 für Bienenhaltung

Bienen sichern die Bestäubung von rund 80 Prozent der Kultur- und Wildpflanzen. Damit kommt der Bienenhaltung eine ökologische Schlüsselfunktion für die Biodiversität und die Landwirtschaft zu. Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Wert der Bienenzucht. Dagegen haben in den letzten Jahren die Zahl der Imker sowie der Bestand an Bienenvölkern stark abgenommen. Durch Krankheiten und Schädlinge nimmt die Bedrohung laufend zu. Die Honigbiene ist heute von der imkerlichen Pflege abhängig. Weitere Informationen zur Bienengesundheit finden sich unter anderem auch auf der Homepage des Verbands der Aargauer Bienenzüchter-Vereine.

In Anerkennung der wichtigen und vielfältigen Funktionen der Bienenzucht und im Sinne eines Beitrags zur Förderung der Bienenhaltung entrichtet die Gemeinde den Bienenhaltern jeweils direkt (nicht den Verbänden) einen jährlichen Beitrag von 35 Franken pro Volk. Eggenwil zählt gegenwärtig fünf Bienenhalter mit insgesamt rund 60 Völkern.

Kantonale Aktion «Eingeladen» für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger

Mit der Aktion «Eingeladen» heisst der Kanton Aargau die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Diese haben vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2025 die Gelegenheit, Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in ihrer neuen Wohnregion kostenlos zu entdecken. Die Neuzuzügerinnen oder Neuzuzüger haben per Post einen Flyer mit zwei Gutscheinen erhalten. Die beiden Gutscheine können sie für sich selbst nutzen und zwei Kulturinstitutionen besuchen oder sie besuchen eine Kulturinstitution mit Begleitung. Auf dem Flyer findet sich eine Auswahl von Kulturinstitutionen in nächster Nähe zum neuen Wohnort. Selbstverständlich können auch alle anderen beteiligten Kulturinstitutionen besucht werden. Zur Auswahl stehen rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser im Kanton Aargau. Kanton und Gemeinden wünschen viel Spass auf den kulturellen Entdeckungsreisen.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 4. April führte die Regionalpolizei Bremgarten eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 29 in beiden Fahrtrichtungen, durch. Zwischen 11.40 und 14.10 Uhr haben von 724 gemessenen Fahrzeugen deren 25 oder 3,5 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 5 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 21 Übertretungen und zwischen 56 bis 60 km/h: 4 Übertretungen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug toleranzbereinigt 59 km/h.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 18. April 2024

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